Hallo Savyna,
da sich Deine Schilderungen nicht nach Myxomathose oder RHD anhören (deshalb meine Frage) - also auch kein Verdacht diesbezüglich des Tierarztes bestand, denke ich Du kannst nur auf Kulanz der Tierhandlung hoffen.
Wäre es RHD oder Myxomathose gewesen, hättest Du evtl. ein Recht auf Geldrückgabe gehabt, da die Tiere bzw. die Zuchttiere dann nicht geimpft gewesen sind. Bei einem seriösen Züchter sind die Zuchttiere gegen beides geimpft.
Ich würde trotzdem diesbezüglich in der Tierhandlung mal provokativ wg. der Impfung nachfragen. - mal sehen wie Sie reagieren.
Und wie Dir auch schon hier geraten wurde. Geh lieber zum Züchter, da bekommst Du die Ninchen schon für ca. 15 Euro mit etlichen Ratschlägen u. Anfangsfutter gratis.
Aber selbst bei einem Züchter kann es vorkommen, daß ein Ninchen „einfach mal so stirbt“. Das ist der Lauf des Lebens.
Ein kleines Kommentar noch zum Thema Tierklinik: Es gib soddiche und soddiche.
Ich möchte hier keinesfalls irgendwelche Gerüchte in die Welt setzen, aber in Tierkliniken habe ich schon früher ab und an am Wochenende Geld für Leistungen gelassen, über die meine Tierärztin im nachhinein nur lächelte 
- er aß, trank und der Kotabsatz war auch normal.
Wer weiß was es war, vielleicht auch ein Herzfehler?
Das würde sich, wie Simsy Mone schon bemerkte, wohl nur durch eine kostspielige Obduktion herausfinden lassen.
Und in diesem Fall könnte man die Tierhandlung bzw. auch einen Züchter nicht haftbar machen. Das ist nicht unbedingt erkennbar.
„nur“ die artzkosten erstattet.
Jaja, Tiere und sind Sie auch noch so klein, können ziemlich kostspielig werden.
vielleicht kann ich ja wirklich auf Kulanz hoffen.
Drück Dir die Daumen
Schöne Grüße Motorradmieze