Kann die Erklärung etwas bewirken?

Natürlich ist es Migration und Einwanderung. An zahlreichen Stellen hat KKK bereits darauf hingewiesen, dass Flüchtlinge, so sie die Grenze ihres Herkunftslandes überschreiten, Migranten und damit Einwanderer in anderen Ländern sind. Ich bin nur zu faul hier Deine gleichlautenden Beiträge herauszusuchen.

Ich habe eine recht eindeutige Positionl. So wie Du. Strittig ist die Frage nicht nur politisch und gesellschaftlich, sondern auch juristisch.

Ich verweise insoweit aug Art. 16a GG, §95 Auenthaltsgesetz u.a.

Mit den nötigen Stichworten wirst Du auch auf Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags sowie das Gutachten von Papier bzgl. der illegalen Grenzübertritte stossen.

Und wenn jetzt nochmal jemand mit dem GFK kommt: https://www.jurion.de/gesetze/gfk/31/

Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen (…)

Die Bedeutung des markierten Wortes wird Dir geläufig sein.

Und damit sind wir auch am Ende der Betrachtungen und genauso schlau wie vorher. Das Credo hier zu bemühen, etwas offensichtliches (oder mind. strittiges) gäbe es einfach nicht, ist minderintellektuell.

Auch wer nun den Rekurs auf angebliches EU-Recht bemüht, möge mir mal die aufgeworfene Frage zu Dänemark und Schweden beantworten.

Bevor Du weitere Erbsenzählerei betreibst: Ja, ein Grenzübertritt mit dem Zwecke des längerfristigen Verbleibs in Form der Niederlassung ist Einwanderung.

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Man kann Diebstahl auch als Eigentumsverlagerung bezeichnen, was semantisch ebenfalls korrekt wäre, an der Realität aber meilenweit vorbeigeht.

Was genau haben diese Links mit deinem Verweis auf Papier (ich nehme an du meintest ihn mit „Ex-Präsidenten des BVerfG“) zu tin?

Wer mit dem Begriff ‚illegal‘ um sich wirft, wird wohl den juristischen Aspekt meinen. Zeig mir doch bitte ein Urteil, in dem diese „illegale Masseneinwanderung“ von einem Gericht festgestellt wurde…

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In deinen Schubladen vielleicht nicht, in der Realität aber ganz sicher.

Hallo Penegrin,

ich stelle hier für die User die mitlesen ein Urteil ein, unabhängig von einer Wortklauberei ob es Masseneinwanderung, Massenfluchtbewegung oder Massenzustrom genannt wird.

die Pressemitteilung


und das Urteil
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d0f130deb540f0c0bf63467faa4bb993c6ea3d0a.e34KaxiLc3eQc40LaxqMbN4Pb34Ne0?text=&docid=193201&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=668591

Aus der Pressemitteilung:
Unter diesen Umständen kann die Gestattung der Einreise eines Staatsangehörigen eines Nicht-EU-Landes in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats nicht als Visum eingestuft werden, auch wenn sie auf außergewöhnliche, durch einen Massenzustrom von Flüchtlingen in die EU gekennzeichnete Umstände zurückzuführen ist.

Überdies ist das Überschreiten einer Grenze ohne Einhaltung der Voraussetzungen der im betreffenden Mitgliedstaat geltenden Regelung zwangsläufig als „illegal“ im Sinne der Dublin-III-Verordnung einzustufen.

Zu der den Mitgliedstaaten nach dem Schengener Grenzkodex2 zustehenden Befugnis, Drittstaatsangehörigen, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, die Einreise in ihr Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen zu gestatten, stellt der Gerichtshof fest, dass eine solche Gestattung nur für das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats gilt und nicht für das Hoheitsgebiet der übrigen Mitgliedstaaten.

Würde die Einreise eines Drittstaatsangehörigen, die ein Mitgliedstaat unter Abweichung von den für ihn grundsätzlich geltenden Einreisevoraussetzungen aus humanitären Gründen gestattet, nicht als illegales Überschreiten der Grenze angesehen, würde dies zudem bedeuten, dass dieser Mitgliedstaat nicht für die Prüfung eines von dem Drittstaatsangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig wäre. Ein solches Ergebnis wäre aber mit der Dublin-III-Verordnung unvereinbar, die dem Mitgliedstaat, der die Einreise eines Drittstaatsangehörigen in das Unionsgebiet zu verantworten hat, die Zuständigkeit für die Prüfung eines von ihm gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuweist. Ein Mitgliedstaat, der beschlossen hat, einem Drittstaatsangehörigen, der kein Visum besitzt und nicht vom Visumzwang befreit ist, aus humanitären Gründen die Einreise in sein Hoheitsgebiet zu gestatten, kann daher nicht seiner Zuständigkeit enthoben werden.

Unter diesen Umständen entscheidet der Gerichtshof, dass ein „illegales Überschreiten einer Grenze“ auch dann vorliegt, wenn ein Mitgliedstaat Drittstaatsangehörigen die Einreise in sein Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen und unter Abweichung von den für sie grundsätzlich geltenden Einreisevoraussetzungen gestattet.

Die Süddeutsche nennt es Massenfluchtbewegung:

Die Richter bestätigten diese Auffassung. Wenn ein EU-Staat aus humanitären Gründen die Ein- oder Durchreise erlaube, entbinde ihn das nicht von seiner Zuständigkeit für die Prüfung der Asylanträge. Der Grenzübertritt sei in solchen Umständen weiter als illegal zu werten.

Die Richter folgten damit nicht den Argumenten der EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston. Sie hatte in ihrem Gutachten die Ansicht vertreten, dass unter den „ganz außergewöhnlichen Umständen“ der Flüchtlingskrise das Abweichen der EU-Staaten von den Dublin-Regeln rechtens gewesen sei.

Aber, so heißt es in dem Urteil auch: Andere Mitgliedsstaaten - wie Deutschland im Spätsommer 2015 - dürfen freiwillig Flüchtlinge aufnehmen. Sie könnten „einseitig oder in abgestimmter Weise im Geist der Solidarität von der Eintrittsklausel Gebrauch“ machen. Die Eintrittsklausel im Dublin-Vertrag erlaubt es, Asylanträge auch dann zu prüfen, wenn man nach den Dublin-Zuständigkeitsregeln eigentlich für das Asylverfahren nicht zuständig wäre.

Grüße Selina

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Es hat nichts mit Wortklauberei zu tun, wenn man darauf besteht, die Dinge beim richtigen Namen zu nennen. Menschen mit positivem Asylbescheid oder subsidiär Schutzbedürftige pauschal als ‚Migranten‘ und deren monatelange und lebensgefäghrliche Flucht als ‚Migration‘ zu bezeichnen, verkürzt die Tatsachen in einem erheblichen Ausmaß. Das ist in etwa so, als würde ich KZ-Häftlinge als Gefängnisinsassen bezeichnen.

Außerdem bleibt es ja nicht dabei, sondern in einem nächsten Schritt wird dann behauptet, dass diese Menschen gar keine richtigen Flüchtlinge seien, sondern nur das deutsche (oder auch österreichische) Sozialsystem ausnutzen wollen. So geschehen bei Tellkamp, der bei der jetzigen Petition ja auch an prominenter Stelle unterschrieben hat.

Ohne eine möglichst präzise Sprache kann man eine Diskussion (noch dazu in einem Forum) von Anfang an vergessen. Wenn dann noch so ein Vorwurf von jemandem kommt, dessen Erbenszählerei in w-w-w legendär ist, ist das nichts anderes, als ein rabulistischer Versuch, die Diskussion in eine andere Richtung zu lenken.

Stimmt. Und der Unterschied zwischen Migration und Flucht ist dir nicht geläufig? Gleiches gilt übrigens für den Massenzustrom von Flüchtlingen, der dir weiter oben wohl entgangen ist.

Dass dein letzter Satz zu der Eintrittsklausel im Dublin-Vertrag deine gesamte Argumentation ad absurdum führt, ist dir aber schon aufgefallen, oder?

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Hallo Penegrin,

der UP hat eine Frage gestellt „Kann die Erklärung etwas bewirken“ und auf die gilt es einzugehen. Ein kurzes off Topic ob „Masseneinwanderung“ die richtige Wortwahl ist geht ok, aber eben nur kurz und wenn du mehr Diskussionsbedarf hast mache einen eigenen Thread auf.

Ich habe keine Argumentation von mir gepostet, sondern Links zu Urteil, Pressebericht und einen Artikel der Süddeutschen und Zitate daraus.
Den letzten Absatz eines Zitats mit Beginn „Aber“ habe ich extra für dich auch noch fett gekennzeichnet, damit du das nicht übersiehst und du dir die obige Frage ersparst. :smirk:

Gruß Selina

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„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ - DER SPIEGEL, S. 136, 52/1999

Jean-Claude Juncker.

pasquino

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Ich glaube, du weißt genau, dass das falsch ist. Wie mehrfach schon von mir und anderen erläutert, berufen sich nahezu alle Migranten, die auf dem Landweg kommen, auf das Asylrecht. Dabei waren sie bereits in dem Moment, in dem sie - wenn überhaupt - aus einem Kriegsgebiet entkamen und in einem sicheren (meist Nachbar-) Staat waren, keine Berechtigten mehr. Weder nach Asylrecht, noch nach GFK oder was du da immer (in gezielt wahrheitsverdrehender Weise) aus der Schublade zauberst.

Legal oder illegal, das ist dann nicht mehr die Frage. Wenn ich mit meinem Einkommen Hartz IV beantragte, wäre das dann legal? Es ist ja nicht verboten, einen Antrag zu stellen. Der Staat kann ihn ja ablehnen. Wenn ich es aber missbräuchlich täte, ich weiß nicht… Die Migranten, die sogenannten Flüchtlinge, kommen, zumindest, was die Einreise nach Deutschland betrifft, aus wirtschaftlichen Gründen. Die von Tellkamp genannten 95 Prozent sind daher sogar noch zu niedrig gegriffen. Bis auf ganz wenige, die nicht aus einem sicheren Drittstaat kommen, kommen sie alle unberechtigterweise.

Das ist dann natürlich letztendlich illegal. Wobei dieser Begriff nicht unbedingt zentral ist. Ich hätte, wenn ich die Erklärung formuliert hätte, lieber einen anderen Begriff gewählt. Aber es sollte eben eine kurze, prägnante Erklärung werden. Viel bedeutsamer als die Frage der Legalität der Masseneinwanderung ist deren politische Dimension. Die Masseneinwanderung sorgt für immense gesellschaftliche Verwerfungen.

Man kann das an dem Beispiel der amerikanischen Waffengesetze illustrieren. Es mag dort weitgehend legal sein, eine oder mehrere Waffen zu haben. Politisch ist das aber fatal, denn es gibt zwar einige, die damit verantwortungsbewusst umgehen können. Aber eben auch viele, die drauf los ballern. Und dann leidet die Gesellschaft drunter; es gäbe insgesamt weniger Schusswaffenschäden, wenn alle keine Waffen hätten.

Du argumentierst in der Tat ähnlich wie die Waffennarren: Es kämen doch auch viele, die friedlich seien und Demokratie wollten. So, wie auch viele Waffenbesitzer nur ihre Familien beschützen wollen. Jedoch wissen wir auch - genau so, wie wir wissen, dass der Anteil der unverantwortlichen Waffenbesitzer ein immenses Gefahrenpotenzial für die Allgemeinheit entfaltet -, dass speziell unter den muslimischen Migranten ein signifikanter Anteil von Menschen ist, die Demokratie und freie Gesellschaft nicht kennen und das auch nicht wollen. Es entspricht nicht ihrer Kultur und Lebensweise. Und so wird die Masseneinwanderung politisch zu einem Fanal. Das ist viel schlimmer als der benannte kontinuierlicher Rechtsbruch auf formaljuristischer Ebene.

Und so wirkt deine Behauptung, das sei alles legal, vollkommen unglaubwürdig. Denn es geht ja immer nur in eine Richtung bei dir: Warum sie alle kommen dürften, warum man keinen zurückschicken könne. Wo hast du denn mal geschrieben, dass alle Nordafrikaner, Iraker, Balkanbewohner usw. zurück müssten, wo hast du geschrieben, dass auch Afghanen und Syrer spätestens nach Stabilisierung der Lage in der Heimat zurück müssten - schließlich wäre das auch geltende Rechtslage. Und dein implizites Ansinnen, alle dürfen kommen, alle dürfen bleiben, ist nirgendwo von unserem Recht gedeckt.

Oder wo sind denn dein Vorschläge für die erhoffte Remigrationspolitik?

Das ist dann wohl dein argumentativ letztes Mittel: Du nimmst das, was irgendwer im Internet schriebt, als Maßstab für eine ganze Gruppe. Da kommt die von mir verlinkte Erklärung gerade recht: Kurz und prägnant formuliert, demokratisch, politisch, oppositionell, und von zahlreichen Kulturschaffenden und Akademikern befürwortet, die sich vernünftig artikulieren können. Kein Wunder, dass du da auf irgendwelche extremistische Internetkommentare - im Internet findest du eh alles - zurückgreifen musst. Denn das sind die „Rechten“, so wie du sie gerne hast.

Dass du nicht merkst, dass es eben ein Unterschied ist, ob man sich rassistisch äußert oder auf legitime Weise die gefährliche Masseneinwanderung, die uns noch nichts gutes gebracht hat, zu kritisieren, ist schon ein Armutszeugnis. Aber ich glaube, gerade wegen dieser einseitigen Pauschalisierungen derjenigen, die so vorgefestigt sind in ihrer Anschauung wie du, unterschreiben viele diese Erklärung. Die Liste wird länger und länger: https://www.erklaerung2018.de/.

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Tatsächlich ist mittlerweile bekannt, dass es sich genau so entwickelt, wie er es vorhergesagt hat.

Warum funktioniert denn euer Multikulti nicht so, wie ihr euch das vorstellt? Wie wollt ihr denn damit noch jemanden überzeugen? Immer nur: „Die Kritiker sind alle Menschenfeinde und Rassisten“ wird auf Dauer nicht langen,

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Ich glaube ja mittlerweile, dass der Dativ zu verwirrend war :smile:

Fragt sich nur in welche Kategorie bspw. ein Udo Bermbach oder ein Bassam Tibi fällt.

Das ist eben nichts anderes als die Privatmeinung eines ehemaligen Mitbegründers/Chefredakturs der TAZ. Da darf man nicht viel mehr als Agitation und Verdammung von allem was nicht links ist erwarten.

Das sieht man doch schon daran, dass er auch noch den NSU mit hineinbringt. Als wäre zu Zeiten der Morde bereits bekannt gewesen, dass es Nazis waren, die die Taten begingen.

Ebenfalls Bassam Tibi?

Ich habe nicht verlinkt, Du hast ein OT geöffnet.