Kann ich in einem Hotel ein Doppelzimmer mieten und nur mich als Mieter angeben?

Ich möchte mit meiner verheirateten Freundin ein paar Stunden im Hotel verbringen, möchte aber hren Namen vetständlicherweise da raus halten. Bestehen die Hotels auf beide Namen.
Vielleicht kann ich ja auch das Zimmer mieten und sie kommt dann eine halbe Stunde später nach.
Wrr hat Da Erfahrungen?

Nein, das ist denen völlig schnuppe. Melde dich als Herr und Frau David60 an.

Von was für einem Hotel reden wir hier? Ordentliche Hotels verlangen eine schriftliche Anmeldung mit Name und Adresse von allen Gästen beim Einchecken. Manche sogar einen Ausweis. Du könntest ein Einzelzimmer buchen und deine Begleitung schleicht sich später rein. Sollte sich aber nicht erwischen lassen.

Buchst du aber ein Stundenhotel auf der Reeperbahn, dann interessiert niemanden wer da mitkommt :laughing:

Wie saoirsedaire00 auch bereits schreib: bei einem Stundenhotel (muss gar nicht auf der Reeperbahn sein, gibt’s sicherlich auch woanders :stuck_out_tongue:) eher nicht, bei einem richtigen Hotel muss man wegen des Meldegesetzes sich „outen“: https://de.wikipedia.org/wiki/Meldegesetz#Besondere_Meldepflicht_in_Beherbergungsst.C3.A4tten

vom Vetragspartner, ok. Damit er wirklich zahlt etc. Aber von seiner Frau auch den Ausweis? Ist das in ganz noblen Hotels so? In allem darunter kenne ich das nicht.

wo steht denn da, dass jemand für eine, zwei (oder gar drei) Nächte seine Identität nachweisen muss?

§29 Abs. 2 BMG:

1Beherbergte Personen haben am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben, der die in § 30 Absatz 2 aufgeführten Daten enthält. 2Mitreisende Angehörige sind auf dem Meldeschein nur der Zahl nach anzugeben. 3Bei
Reisegesellschaften von mehr als zehn Personen betrifft die
Verpflichtung nach Satz 1 nur den Reiseleiter; er hat die Anzahl der
Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit anzugeben.

§30 Abs. 2 BMG:

1Die Meldescheine enthalten vorbehaltlich der Regelung in Absatz 3 ausschließlich folgende Daten:

  1. Datum der Ankunft und der voraussichtlichen Abreise,
  2. Familiennamen,
  3. Vornamen,
  4. Geburtsdatum,
  5. Staatsangehörigkeiten,
  6. Anschrift,
  7. Zahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit in den Fällen des § 29 Absatz 2 Satz 2 und 3 sowie
  8. Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers bei ausländischen Personen.

2Bei ausländischen Personen haben die Leiter der Beherbergungsstätten oder der Einrichtungen nach § 29 Absatz 4 die Angaben im Meldeschein mit denen des Identitätsdokumentes zu vergleichen. 3Ergeben sich hierbei Abweichungen, ist dies auf dem Meldeschein zu vermerken. 4Legen ausländische Personen kein oder kein gültiges Identitätsdokument vor, ist dies auf dem Meldeschein zu vermerken.

Eine verheiratete Freundin ist auch keine Angehörige, so dass der fettgedruckte Teil oben entfällt.

Gruß
Christa

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Ein typisches Beispiel dafür, dass ‚Erfahrungswissen‘ völlig wertlos ist.

Das Bundesmeldegesetz ist nämlich mitsamt Bußgeldvorschriften erst 2015 in Kraft getreten, so dass Erfahrungen aus der Zeit vorher sich auf eine ganz andere Rechtslage beziehen.

Da hilft auch so ein hübsches Krönelein nichts - pfaltsch bleibt pfaltsch.

Schöne Grüße

MM

Es ging doch um die Empfehlung, die Begleitung als eigene Ehefrau auszugeben.

David60 kann sich ausweisen (als David60), seine Frau braucht es nicht. Und jetzt war die Frage, ob es in Hotels üblich ist oder vorkommt, dass diese „Ehe-Frau“ sich ausweisen muss. Und Deine Paragraphen verneinen das, zumindest für Inländer.

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seine Beischläferin ist aber nicht seine Frau.

Seit Inkrafttreten des BMG habe ich in zwei deutschen Hotels gesehen, dass von allen Gästen - nicht nur ausländischen wie vorgeschrieben - Ausweis- oder Passnummern verlangt wurden. Beleg für eine Art ‚vorauseilendes Misstrauen‘, das weiter geht, als das Gesetz es befiehlt. David60 darf also damit rechnen, dass man ihn auch ein wenig näher nach seiner vorgeblichen Gattin fragt, wenn es auffällt, dass er beim Ausfüllen des Meldescheins stutzt - eine nicht erst seit vorgestern am Empfang beschäftigte Person sieht sowieso auch ohne solche Einzelheiten, was los ist, und wird sich dann gegebenenfalls schon interessieren, wenn dazu noch im Meldeschein falsche Angaben gemacht werden.

Schöne Grüße

MM

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Es ist aber nicht SEINE Frau, sondern die Frau eines anderen.

:thumbsup:
So isses!

Nun, dann hättest du dir in dem Hotel, in dem ich arbeitete, eine Abmahnung eingefangen.
Zu den gesetzlichen Vorschriften haben Christa und Aprilfisch schon geschrieben.

Data

An den UP, die beste Antwort ist nicht dein Ernst? Übrigens kann man auch gern noch ein bisschen warten nach der Aufforderung, eine beste Antwort zu wählen. Man kann es sogar ganz bleiben lassen.

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Ich war vor drei Wochen mit meiner Ehefrau in einem seriösen, schwäbischen Hotel. Ich kann mich nicht erinnern, meinen Ausweis vorgelegt zu haben, auch nicht den meiner Frau. Welchen Namen ich für sie da eingetragen habe hat niemand geprüft.
Also: Versuch macht kluch. Theorie und Praxis sind nicht unbedingt identisch. Wer nichts wagt kann nichts gewinnen.

Klar, weil sie ihm „nach dem Mund redet“. :confused:

Viele Grüße
Christa

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Hallo!

Es gibt einerseits die Rechtslage und andererseits örtliche, durchaus von Haus zu Haus unterschiedliche Gepflogenheiten.

Wer das Zimmer bucht, muss sich ausweisen. In aller Regel wird an der Rezeption stillschweigend davon ausgegangen, dass es sich bei der daneben stehenden Dame um eine mitreisende Angehörige handelt. Wenn allerdings der erkennbar ungefähr 70-jährige Gast seine offenkundig minderjährige Begleitung als Ehefrau angibt, kann es passieren, dass sich jemand auch für deren Ausweis interessiert. Ebenso im Fall, wenn Gäste einen irgendwie auffälligen Eindruck machen. Das sind Situationen, wo niemand mit dem Gesetzbuch unterm Arm handelt, sich vielmehr zum Selbstschutz vergewissert, welche schrägen Vögel beherbergt werden wollen. In einer Herberge, die (jedenfalls nicht allzu offensichtlich) als Stundenhotel dastehen will, kann so etwas passieren. Ansonsten ist es im Gastgewerbe überall der alltägliche Normalfall, dass Paare ungestörte Zeit verbringen wollen, ohne dass wer auch immer darüber Buch führt. Insbesondere in den anonymen Hotelkästen, die vorzugsweise von Geschäftsreisenden, Messebesuchern und Vertretern frequentiert werden und Buchungen für nur eine Nacht der Normalfall sind, interessiert sich keiner für den Personalausweis einer Begleiterin.

In einem Alpenort wollte ich mit Begleiterin nächtigen. Mir fiel ein Schild auf „Wir vermieten nur an verheiratete Paare“. Na bestens, wir waren verheiratet. Nur nicht miteinander. Aber selbst diese vermutlich streng katholische sittenstrenge Wirtin wollte den Ausweis meiner Begleiterin nicht sehen.

Gruß
Wolfgang

Ich war erst letzte Woche in einem Steigenberger-Hotel für drei Nächte (allein) - kein Ausweis, danach drei Nächte in einem schönen, sehr luxuriösen Wellness-Hotel mit meiner Lebensgefährtin - beide keinen Ausweis vorgelegt. Übrigens wurde ich da unter dem (auczh noch falsch geschriebenen) Nachnamen meiner Lebensgefährtin geführt.

[Beitrag editiert - www Team]

Das weiß das Hotel doch nicht

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Hi
seit dem neuen Meldegesetz habe ich zwei mal in Hotels übernachtet - mit meiner Frau.
Da muss man zwar den Meldeschein ausfüllen, aber kontrolliert hat den in keinem Hotel einer.

Wenn man mit seiner Gespielin in ein Hotel geht und sie als Angehörige einträgt: ist zwar ein Verstoß gegen das Meldegesetz, aber: wo kein Kläger…
Man sollte halt selber wissen, ob man diese ungehörige Untat begehen will.

Gruß
HaWeThie

(dass man es immer so kompliziert machen muss)

[Beitrag editiert - www Team]

Seit Inkrafttreten des BMG sind 352 Nächte vergangen. Es gibt in D 8.668 mit mindestens einem Stern klassifizerte Hotels. Deine Aussage bezieht sich also auf 3 / 3.051.136 oder einfacher 1 / 1.017.045 der im fraglichen Zeitraum möglichen Hotelübernachtungen.

In der Tat eine mit profundem Wissen abgesicherte These! [Beitrag editiert - www Team]

Schöne Grüße

MM

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