Es handelte sich, wenn ich mich recht entsinne, um gerichtliche Vergleiche. Daß man sich danach noch einmal freudestrahlend als Geschäftspartner in die Arme fällt, ist auszuschließen. Daß es sich um einen Fall handelte, in dem die Schuldfrage (im Sinne von Falschberatung) eindeutig war, kann man ebenfalls ausschließen, da man sich ja ansonsten nicht auf den Vergleich eingelassen hätte. D.h., daß man von Seiten des Kreditinstitutes schon das Zugeständnis gemacht hat, den Kunden mit 15% abzufinden, um die Sache ohne großes Aufsehen bzw. noch mehr negative Öffentlichkeit zu Ende zu bringen. Daß man dem Kunden dann nach einem Vergleich, den beide freiwillig geschlossen hat, noch zusätzlich Geld überweist, ist aus vorstehenden Gründen weder vernünftig noch bringt es in irgendeiner Hinsicht irgendetwas.
Zumal, wie gesagt, sich beide Seiten über die Konditionen einig waren und allen klar war, daß die Sache an der Stelle zu Ende ist. Der Kunde hätte den Vergleich ja nicht schließen müssen, wenn er von einem Mehrerlös ausging. Den Vergleich hat er wohl geschlossen, weil er angesichts des Verhandlungsverlaufes davon ausgehen mußte, bei einem Urteil weniger oder nichts zu bekommen. Daß das KI am Ende nun noch mehr bekam als erwartet, ändert ja nichts daran, daß er im Falle eines Urteils vermutlich weniger bekommen hätte.
Wie gesagt: Verträge sind einzuhalten - auch, wenn sich die Sache am Ende anders entwickelt als gedacht.