Kann Liebe in der Trauma-/Psychotherapie eine Chance haben oder ist sie gar strafbar?

Moin!

Und da behauptest du bereits etwas, was so nicht stimmt.

Bei Missbrauchserfahrung heilt Liebe gar nix, sondern nur die Aufarbeitung dessen, was geschehen ist.
Liebe kann vielleicht vorübergehend - durch eine bestimmte Hormonausschüttung - für eine Hochhstimmung sorgen. Spätestens aber sobald dieses Hoch vorbei ist, kommen die Traumafolgen wider hervor.

Ich halte es sogar für sehr viel wahrscheinlicher, dass die Missbrauchserfahrungen die Liebe beeinträchtigen.
Oder glaubst du wirklich, dass eine vergewaltigte Frau sich einem Mann unbefangen hingeben kann, nur weil sie ihn liebt/frisch verliebt ist?

Diese Behauptung von dir ist leider keine Diskussionbasis.

Wenn es wirklich Liebe geben sollte zwischen Therapeut und Klient, dann wird der Therapeut dem Klienten die Zeit geben, sein Trauma aufzuarbeiten und zu heilen. Das kann durchaus Jahre dauern.
Danach kann es eine Liebesbeziehung geben, aber eben nur mit der Distanz zu den Traumaerfahrungen und deren Aufarbeitung.

Gruß, Fo

Immer wieder ist in Fachliteratur und diversen Seiten die man im Internet findet die Rede von Missbrauch in der Therapie. Und klar gibt es Therapeuten, die die Notlage ihrer Klienten ausnutzen. Nur frage ich mich immer wieder, was aber ist, wenn es wirklich um Liebe geht. Denn Therapeuten sind ja nicht frei von menschlichen Gefühlen - und Klienten auch nicht. Also was ist, wenn sich diese zwei Menschen begegnen und es Liebe ist? Gilt es dann automatisch als Missbrauch und ist somit vollkommen ausgeschlossen, dass beide eine Liebesbeziehung miteinander haben könnten?
Und ich meine wirklich nicht einseitige Verliebtheit, weil sich etwas überträgt oder KlientIn sich verliebt hat. Ich meine schlicht den menschlichen Aspekt, dass zwei Menschen die sich begegnen, Liebe füreinander fühlen können - unabhängig von deren berufsbedingter Beziehung zueinander.
Gesetzt der Fall, sie würden die Therapie dennoch bis zum Ende professionell, also ohne eindeutige sexuelle Kontakte oder privater Kontakte außerhalb der Praxis, hinbekommen. Wäre es dann nach Beendigung der Therapie noch immer untersagt, dass sie eine Liebesbeziehung oder anderen privaten Kontakt miteinander eingehen?
Ist das wirklich untersagt, weil es generell schadet, oder schlicht weil man davon ausgeht, dass es echte Liebe zwischen TherapeutIn und KlientIn nicht geben kann? Insbesondere in der Traumatherapie frage ich mich das, weil gerade da ja besonders schnell von Missbrauch die Rede ist, aber gerade Liebe dort sehr heilsam wirken kann, wenn sie denn dann wirklich von Herzen kommt.

Ich würde da gerne die eine oder andere Meinung zu lesen.

Es gibt zwei Richtungen, sich der Sache zu nähern: Von der Behandlungsseite und von der menschlichen Seite. Von der Behandlungsseite her steht der Versuch des Aufbaus einer privaten Beziehung unter dem generellen Verdacht des Mißbrauchs des Behandlungsverhältnisses. So sehen es Ärztekammern und der Bundesverband der Deutschen Psychologinnen und Psychologen:

Es ist die Pflicht des Psychotherapeuten, mit den [Verliebtheits- und erotisch-sexuellen] Gefühlen der Patientin respektvoll umzugehen, sie nicht wie ein Freund zu erwidern, sondern sich mit ihr gemeinsam darum zu bemühen, die tiefere Bedeutung dieser Gefühle zu verstehen. Das Sprechen über Sexualität gehört zu einem verantwortungsbewussten Verhalten in der Psychotherapie, die konkrete Umsetzung erotisch-sexueller Gefühle aber niemals.“ (Flyer Sexueller Mißbrauch in der Psychotherapie des BDP).

So ist zunächst auch der Paragraph 174c StGB zu verstehen, daß eine sexuelle Beziehung in einem Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses den generellen Verdacht des sexuellen Mißbrauchs nahelegt.

Von der menschlichen Seite her genähert kann es aber Fälle geben, in denen kein Mißbrauch vorliegt. Das sehen zumindest der Gesetzgeber und der Bundesgerichtshof so, denn sie sprechen in Bezug auf den genannten § 174c StGB immer von sexuellem Mißbrauch dann und nur dann, wenn das Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis zur Vornahme sexueller Handlungen mißbraucht wird. Notwendige Voraussetzung für die Straflosigkeit wegen mangelnder Ausnutzung des Behandlungsverhältnisses sei das gegenseitige Einvernehmen der Sexualpartner. Aber das allein reiche nicht, um den generellen Verdacht der Ausnutzung der Behandlungssituation zu entkräften, sondern es müßten besondere Umstände dazu kommen:

Solche besonderen Umstände können etwa vorliegen […] bei einer von dem Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis unabhängigen „Liebesbeziehung“ und in deren Folge nur gelegentlich der Behandlung oder nach deren Abschluss vorgenommenen sexuellen Handlung (vgl. BT-Drucks. VI/3521 S. 22 [zu § 174 StGB]; BGH, Beschluss vom 25. Februar 1999 - 4 StR 23/99, NStZ 1999, 349 [zu § 174a StGB]; Renzikowski aaO § 174c Rn. 28; Perron/Eisele aaO § 174c Rn. 6; Lackner/Kühl aaO § 174c Rn. 5; Bungart aaO S. 222; dazu aber auch BT-Drucks. VI/3521 S. 26; OLG Karlsruhe aaO).“ (Bundesgerichtshof, 4 StR 669/10 - Urteil vom 14. April 2011).

Prinzipiell ist es also so, daß zumindest nach Ansicht des Gesetzgebers und des Bundesgerichtshofs auch eine sexuelle Beziehung zwischen Therapeut/in und Patient/in nicht strafbar ist, wenn sie nicht unter Ausnutzung des Behandlungsverhältnisses zustande kommt, gegenseitiges Einvernehmen besteht und besondere Umstände vorliegen, wie z.B. daß außerhalb der Therapie eine „Liebesbeziehung“ bestünde und es nur anläßlich der Behandlungstermine (auch) zu sexuellen Kontakten käme.

Diese besonderen Umstände seien aber nicht gegeben, wenn „der Täter dagegen beispielsweise vorgegeben [habe], die sexuelle Handlung sei medizinisch notwendig oder Teil der Therapie (OLG Karlsruhe aaO; Hörnle aaO § 174c Rn. 23; Fischer aaO § 174c Rn. 10a; Wolters aaO § 174c Rn. 8; Renzikowski aaO § 174c Rn. 25, 28) bzw. hat er gar behandlungsbezogene Nachteile beim Zurückweisen seines Ansinnens in den Raum gestellt (Wolters aaO § 174c Rn. 8; Hörnle aaO § 174c Rn. 23) oder hat er eine schutzlose Lage des Opfers - etwa die einer auf seine Aufforderung hin unnötig vollständig entkleideten Frau - zur Vornahme der sexuellen Handlung ausgenutzt (vgl. Hörnle aaO § 174c Rn. 23), so liegt ein Missbrauch im Sinne des § 174c Abs. 1 StGB auch dann vor, wenn das Opfer mit dem Sexualkontakt einverstanden war“ (Bundesgerichtshof, 4 StR 669/10 - Urteil vom 14. April 2011).

In der Realität würde ich mich jedoch davor hüten, solche Beziehungen einzugehen, weil zunächst der Verdacht besteht, daß die Beziehung unter Mißbrauch des Behandlungsverhältnisses zustande kam, die jeweiligen Verbände einem die Hölle heiß machen werden und man vermutlich bis in die höheren Instanzen, wenn nicht gar bis zum BGH klagen müßte, bis man vielleicht freigesprochen würde. Danach wäre man vermutlich trotzdem sozial und finanziell ruiniert.

Beste Grüße

Oliver

Meiner Meinung nach wäre es höchst unprofessionell, wenn der Therapeut in so einer Situation nicht dringend einen Therapeutenwechsel empfehlen würde. Keine eindeutigen sexuellen Kontakte - das ist doch ein bisschen wenig für eine professionelle Haltung von Therapeut zu Patient.

Hallo heartfulloflove,

Eingangs ein paar Worte zu der meines Erachtens oft unnötig breitgetretenen sogenannten asymmetrischen Therapeuten-Klientenbeziehung.

Wenn sich jemand gezwungenermaßen freiwillig (und das ist schon ein doublebind in sich) in Eigeninitiative überwinden muß, ein solches Hilfsbedürftigen-Verhältnis einzugehen, dann wird durch solche Proklamationen im Vorfeld vielen Menschen noch schwerer gemacht, sich in therapeutische Hände zu begeben.
Das wäre ungefähr so, als wenn ich ins Krankenhaus müsste und am Eingang steht schon ein Schild, ich wäre nun hilfsbedürftig erkrankt und dem Arzt deshalb ja untergeordnet.

Alleine um das ohne Not herausstreichen zu wollen und damit eine Tendenz erkennen zu lassen, sich permanent mit hilfsbedürftig-untergeordneten Abhängigkeitsverhälrnissen zu umgeben, dafür würde ich mich ehrlich gesagt schämen.

Damit meine ich keinesfalls aiwendil noch Janina im hiesigen Kontext persönlich, ich will das nur zu Bedenken geben.

Wenn es überhaupt irgend etwas gäbe, wenn ich jemandem etwas zu lehren hätte, dann wäre das der Freiheitsbegriff in jeder erdenklichen und möglichen Form- der sich ebenso auf die innere Freiheit in allen bestehenden und notwendigen Abhängigkeiten erstreckt- und nach meinem Verständnis einen Kernpunkt einer jeglichen Therapie darstellt.
Blauäugigkeit gegenüber „therapeutischen Göttern“ und der damit einhergehende Verlust von Kritikfähigkeit ist nicht angemessen.
Gewisse Qualitätssicherungen gibt es nicht, auch in der besten therapeutischen Ausbildung nicht.
Ich möchte nichts unterstellen, es gibt für mich keinen Grund aus deinen Schilderungen einen Zweifel an der Integrität deiner Therapeutin heraus zu lesen.

Nur ein paar Vorschläge zu deiner Selbstreflexion:
-wenn du diese Liebe an Ort und Stelle geschehen lässt, und sie einfach nur jetzt außersexuell empfinden kannst, dann bleibt das, denke ich, im Rahmen einer konstruktiven therapeutischen Beziehung.
-wenn du sie zu vertagen suchst, in einen zukünftig erhofften Paarbeziehungsmodus setzt, dann kannst du aber die Gefühle dieses Paarbeziehungsmodus nicht vertagen.
Du wirst diesen Modus augenblicklich als Erwartungen, Enttäuschungen und einer veränderten Verletzungsschwelle in diese Beziehung einbringen.
Du sagst es selbst, in deiner Aussage steckt aber schon der Widerspruch:

Wenn wir eine Chance haben wollen, auf Dauer eine Beziehung zu leben, dann geht das nur, wenn ich meine Geschichte gut bewältige und im Hier und Jetzt sein kann.

-vielleicht gehört es zu einem deiner Lernprozesse, nicht „zugreifen“ zu müssen?
-das würde auch ein nicht-zugreifen-wollen auf deine Therapeutin bedeuten
-ich meine, wenn in einer therapeutischen Beziehung so viele emotionale Kanäle offen sind, da könnte sich niemand die optimale Differenzierungsfähigkeit bescheinigen, zu erkennen ob diese Gefühle durch die Situation verstärkt werden, also mach dir nicht so viele Gedanken um die Zukunft.
-überlege vielleicht über deine eigenen möglichen Abhängigkeitsgefühle zu deiner Therapeutin und überlege, was du dir in dieser Hinsicht als Paarbeziehung wünschst.

Und noch:
Mißbrauch wird zu oft auf eine sexuelle Komponente reduziert.
Er findet aber immer auch auf einer subtilen emotionalen Ebene statt.
Das heißt, deine Therapeutin würde das selbst emotional schlecht bewältigen-und dich das spüren lassen-, wenn du einen „unerwünschten“ Grad von Unabhängigkeit in eurer Beziehung erreicht hast (wie gesagt, keine Unterstellung).
Das wäre aber nicht nur unprofessionell, sondern ist bereits jener Mißbrauch dem sie in ihrer Position keinesfalls unterliegen darf.
Ich traue dir aber zu dies zu bemerken, wenn es so wäre.

Ich schreibe hier außerhalb therapeutischer Beziehungen, nur mit ein paar Kenntnissen über Kommunikation und meiner Meinung.
Ich hoffe, dass ich trotzdem einen kleinen Beitrag leisten konnte.
(auch wenn`s hier langsam unübersichtlich wird ;))

Viele Grüße
Heidi

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Eins geht nur: Therapie oder Liebe. Zumindest zur selben Zeit ist beides zusammen undenkbar. Das KANN nicht professionell enden! Der verliebte Therapeut hat zu seiner Patientin wohl kaum den inneren Abstand, den es dringend benötigt. (Oder die TherapeutIN zum Patienten …)

Wartet, bis die Therapie abgeschlossen ist, dann könnt ihr euch ja aufeinander stürzen.

Beste Grüße
Ann da Cáva

Hallo heart full of love,

Bliebe die Frage, woher du weißt, daß sie „sehr darauf bedacht ist …“. Denn das hieße, du interpretierst die eine oder andere ihrer Umgangsweisen mit dir als Vermeidung eines an sich dennoch in deiner Vorstellung existenten - und möglicherweise wünschenswerten - Szenariums.

Sollte dies der Fall sein, dann möchte man dir als ihre Klientin - da du nun mal die Frage in den öffentlichen Raum gestellt hast - empfehlen, dies doch mit ihr zum Thema zu machen. Wenn sie so gut ist, wie du sie hier beurteilt hast, wird sie diese deine Interpretation eh längst bemerkt haben. Und wird damit umzugehen wissen.

Da du andererseits, wenn ich dich richtig lese, die Gegenseitigkeit der befragten Situation zwischen euch betonst, und dies nicht Resultat deiner von deinen Gefühlen induzierten Deutung ist, dann dürfte das befragte Thema eh Gesprächsinhalt gewesen sein.

Mit „Chance“ wirst du doch wohl meinen: Ein als Lebensform realisiertes, jetzt bereits vorhandenes Liebesbegehren. Denn wenn es nicht jetzt aktuell wäre, wäre deine Frage überflüssig.

Also ist in jedem Fall angesagt, die Fragestellung in euer therapeutisches Szenarium zurück zu verlegen und sie dort vorzubringen. Deine Therapeutin, der du ja offenbar vertraust, wird damit umzugehen wissen. Es gibt mehrere Lösungsmöglichkeiten, wie mit dieser Situation umzugehen wäre. Jetzt, und nicht erst „nach erfolgreich geheilter Traumatisierung“.

Denn wenn hier irgendwer - egal vor welchem Hintergrund - dir deine direkte Frage direkt beantworten würde: Mit „Ja, hat eine Chance“ oder mit „Nein, hat keine Chance“ … Er würde ja aufgrund des Beschriebenen unmittelbar in deinen therapeutischen Prozess einzugreifen versuchen. Das kann aber kaum dein Wunsch sein.

Eine Chance auf Realisierung eines Liebesbegehrens wäre dann Motivation für einen erfolgreichen Therapieabschluß?

Schönen Gruß
Metapher

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Nachdem ich Deine Antworten auf die Postings der anderen gelesen habe, beschleicht mich der Verdacht, daß Du Deine Mißbrauchserfahrungen in der Therapie scheinbar wiederholen möchtest. Tiefenpsychologisch würde man vielleicht von einer Reinszenierung der früheren Mißbrauchserfahrung mit Übertragung auf den Therapeuten sprechen, verhaltenstherapeutisch von erlernten Verhaltensgewohnheiten des Mißbrauchsopfers. Ich würde deshalb davon Abstand nehmen, daß Du mit Deinem Therapeuten eine private Beziehung aufbaust.

Beste Grüße

Oliver

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Es ist erschrecken, welchen - mit Verlaub - Unsinn du hier verbreitest, welche Dinge du ausblendest und ignorierst! Und das in so einer heiklen Frage! Völlig unverantwortlich für einen (angehenden) Therapeuten!

Du suggerierst Meinungsmehrheit in der Frage, ob es Liebe geben kann, und erweckst damit den Eindruck, dass in der Wissenschaft weit gehend Einigkeit darüber herrscht, dass das OK sei. Dabei ist das doch gar nicht die zentrale Frage, ob es diese Gefühle geben kann. Die Frage ist, ob diese ausgelebt werden darf und diese Frage ist gestellt! Und ganz nebenbei ignorierst du auch, dass das aktive Arbeiten an Liebe etwas ist, dass nur (und davon auch nur ein Teil!) der Psychoanalytiker überhaupt befürworten!

Ich verweise zunächst auf die Antwort, die ich bereits gegeben habe, weil ich nicht wiederholen will.

Ansonsten aber hier noch einmal ein paar sehr klare Worte! PRO Liebe zwischen Therapeut (oder sollte ich sagen Analytiker) und Patient zu reden, dürfte man nicht tun, ohne sich über den möglichen Schaden Gedanken zu machen. Hier schwächelt es seid Freud „in der Szene“ extrem! Es gibt bundesweit KEIN strukturiertes Angebot für Patienten, bei denen diese Liebe „schief gegangen“ ist! Diese Patienten fallen im Grunde in eine hilfloses - im wahrsten Sinne des Wortes - bodenloses Loch! Es ist unverantwortlich, hier PRO zu reden, wenn man sich keine Gedanken darüber macht, dass Patienten ohnehin aufgrund ihrer Grunderkrankung in hilfsbedürftiger Lage sind und ihnen mit solch einem „Liebesversuch“, wenn es ungünstig läuft, ein Leben lang Therapie versagt! Es ist unverantwortlich hier PRO zu reden, wenn man auf Seiten der Psychotherapeuten keine Hilfe vorhält! Es ist unverantwortlich PRO zu reden, wenn jene, die Betroffene auffangen, die Erfahrung machen müssen, dass sie Patienten selbst mit aktiver Unterstützung eines professionellen Helfers nicht mehr in Therapie bekommen, nicht nur, weil die Patienten Probleme haben mit erneutem Vertrauen, sondern weil angesprochene Therapeuten diese Patienten ablehnen! Ihnen umgekehrt misstrauen! Sie als Nestbeschmutzer wahrnehmen.

Wie Pro du bist, merkt man auch daran, dass dir offenbar die Hinweise darauf entgangen sind, dass eine persönliche Betroffenheit hier sehr gut möglich ist. Du hast nicht mal nachgefragt!

Ich habe den Link zum Ethikverein bereits gepostet.
In dem Zusammenhang als Literaturempfehlung Verwickeln und Entwickeln
http://www.vasverlag.de/product_info.php?info=p439_Verwickeln-und-Entwickeln---A--Schleu--K--Schreiber-Willnow--W--Woeller.html&XTCsid=a29d98cf5d3487f782dee40b86df6c15
Mit Berichten aus der Praxis, die nicht so ein entrückt-verklärendes Bild auf die Frage haben, sondern ein sehr reales.

Gleiches gilt für:
Becker-Fischer M, Fischer B, unter Mitarbeit von Christiane Eichenberg (2008)
Sexuelle Übergriffe in Psychotherapie und Psychiatrie.
Als eines von vielen Büchern von Fischer und Becker-Fischer, die sich jahrzehntelang mit dieser Frage beschäftigt haben bzw. beschäftigen. (Fischer ist verstorben)

Und dann, nicht zu vergessen in der Reihe
Werner Tschan - Missbrauchtes Vertrauen

Wenn dich ein Jugendlicher fragt, ob es möglich ist, auf einem abgestellten Gleis auf einen Kesselwagen zu steigen, kannst du die Antwort geben: Klar, das geht. Du kannst den Fokus auf das geile Gefühl richten, da hoch zu steigen und es geschafft zu haben! Yeah.
Oder du wirfst den Blick auf die Realität und darauf, dass das zwar gut gehen kann, dass das Risiko für eine schwere, wenn nicht gar tödliche Gesundheitsgefährdung enorm ist.

Übrigens ist gegenseitige Liebe in psychotherapeutischen Beziehungen alles andere als normal! Sie ist selbst in der Analyse nicht „normal“, auf jeden Fall nicht in dem Sinne, dass das in den meisten Analysen vorkommt!

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Ich kenne nur die Situation das wenn eine Beziehung vorher Bestand ,
zwar eine Therapeutische Behandlung stattfinden kann , aber leider nicht ohne einen 2ten Therapeuten .

Ich bin nicht vom Fach , aber da ich genau das Problem meiner Psyche schonmal selbst gelöst hatte ,
welches meine Freundin dann auch hatte , konnte ich Helfen .
Das Problem ist aber , was wenn die Beziehung dann nicht mehr Funktioniert bzw
was ist wenn die Beziehung halt ihre Standard Probleme bekommt .

Wenn also der „Altag“ so kompliziert wird, das die normalen Phänomene auftreten und sich der Partner in irgendeiner
weise zurück zieht. Und genau da wird es zum Problem . Wie offen und differenziert kann dann die zu Behandelnde Person noch sein .

Bei mir ging das 3 Jahre ganz gut . Danach allerdings musste ich feststellen das genau diese Altagsprobleme sich als negative auswirken . Was am Anfang super klappt , weil man den Menschen 24 std lang viel besser kennt und seine „geschichten“ auf die Realität zurückbringen kann , funktioniert irgendwann nicht mehr , da die Person dann irgendwann lernt den anderen zu Benutzen .

Was danach gut funktionierte war allerdings , beim Gespräch mit dem Therapeuten dabei zu sein . Denn ich konnte das „Geschichten erzählen“ auf die Realität runterbrechen . Somit kann also der Patient nicht einfach was Erfinden bzw seine dissoziative Sicht der Dinge greift nicht beim Therapeuten .

Liebe ist da wirklich so eine Sache für sich , es kann sowohl nützen als auch gewisse Sachen einfach verdrängen (eben aus Liebe macht man es ) aber nicht wirklich heilen .

Sobald wir auseinander waren wurden die alten Verhaltensweisen stück für stück wieder aufgenommen .

Es geschah also eher aus Liebe zu mir , als wegen der Krankheit an sich . Und ich habe auch nie einen Nutzen daraus ableiten wollen .

P.S. es ging nicht um Vergewaltigungsprobleme . Sondern patologische BI-Polare Störungen .
P.P.S. und ich hab mich auch nicht als Therapeut aufgespielt , ich hab die Sache nur ins Gleichgewicht gebracht , Problemfindung ok (z.b. Medikationsverhalten , Ausenwirkung , soziale Integration ) , aber für Lösungen bin ich nicht Ausgebildet , jedenfalls nicht was BI-Polar angeht. Sowas überlasse ich dem Fachmann .

Deine Antwort bringt ein Durcheinander und ist in Summe nicht richtig.

Nein.

Hilfsbedürftig ja, falls nämlich nicht, dann wäre keine Therapie notwendig.

Der Therapeut ist der Behandlungsexperte, nicht der Patient. Falls es vom Patienten bestritten oder nicht akzeptiert wird, dann wäre keine Therapie möglich.

Traumafolgestörung ist … eine Störung und damit dysfunktional. Falls es vom Patienten bestritten oder nicht akzeptiert wird, dann wäre keine Therapie möglich.

Als der- oder diejenige, der / die darüber selbst berichten kann, in Bezug auf Deine Geschichte ja, in anderer Hinsicht nein. Deine Geschichte ist Deine Konstruktion der Wirklichkeit, muß und wird aber deswegen nicht das Maß der Dinge sein, an der sich andere, insbesondere der Therapeut, vollkommen auszurichten haben. Falls der Patient dies bestreitet oder nicht akzeptiert, ist keine Therapie möglich.

Offensichtlich haben 20 (!) Jahre Therapie, falls tatsächlich wahr, keine dauerhafte Wirkung gehabt, so daß Du ohne Therapie auskommen kannst. Das zeugt davon, daß und wie viel schiefgegangen sein wird und wie wenig Du Behandlungsexpertin sein wirst.

Trotzdem alles Gute!

Oliver

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Du hast richtig geschrieben, dass es Fälle geben kann, die keinen Missbrauch bedeuten. Allerdings geht das in deiner Antwort etwas unter.

Man muss ganz klar sagen, dass die Wahrscheinlichkeit für einen Missbrauch wesentlich größer ist, als dafür, dass es keinen darstellt. Dabei ist die Frage nach der Strafbarkeit sogar nachrangig! In den Fokus zur rücken, ob der Therapeut sich vielleicht strafbar macht und alleine hier den Maßstab anzulegen, ist ein sehr egoistischer Hinweis aus Therapeutensicht und zwar eines Therapeuten, der nur an seiner eigener Haut interessiert ist.

In den Mittelpunkt einer solchen Frage gehört aber der Patient gerückt! Die entscheidende Frage ist: Kann das Eingehen einer solchen Beziehung den Patienten gefährden? Wie groß ist die Gefahr? Und wie hoch ist das Risiko?

Die Antworten hierzu sind sehr eindeutig: Ja, sie kann gefährden. Die Gefahr ist sehr groß, weil Therapieunfähigkeit und gar Suizid drohen. Und das Risiko ist auch enorm groß, weil es in den allermeisten Fällen eben schief geht. Und dann kommt das bereits angesprochen Problem hinzu, dass nicht nur wissenschaftlich noch zu unzureichend erforscht ist, wie man mit dem Problem Folge-/Anschlusstherapie umgeht und noch viel wichtiger: Es gibt bundesweit keine Anlaufstelle. Der Ethikverein arbeitet mit kleinsten Mitteln ehrenamtlich. Die Kammern haben nix. Die Verbände haben nix. Bzw. gibt es von 30 potenziell zuständigen Kammern gerade mal EINE Anlaufstelle und die erst seit kurzem!

Jeder Therapeut, der also etwas anderes sagt als NEIN, das ist absolutes Tabu, setzt Patienten auf ein Pulverfass ohne Sicherheitssystem!

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Du sprichst ein Problem an, das sehr komplex ist und das durch die Fragen, die du stellst, nur begrenzt umrissen wird. Dazu gehört auch, dass du Annahmen als Voraussetzungen triffst, die so gar nicht geben sind. Ich beziehe deine bisherigen Antworten hier mit ein.

Die Beziehung zwischen Patient / Klient und Psychotherapeut / Arzt ist NIE wirklich auf Augenhöhe! Der Begriff des Umgangs auf Augenhöhe ist geprägt worden, um ihn von einem Umgang abzugrenzen, der noch bis vor einigen Jahren gepflegt wurde, in dem der Patient gar nicht als mündig gesehen wurde. Dies hat sich zwar geändert. Gleichwohl bleibt gibt es aber einige Faktoren, welche die Beziehung von ihrer Natur aus prägen, die immer gegeben sind:

  • Der Patient hat ein Leiden, weshalb er in Therapie ist. Er ist daher hilfsbedürftig. Es ist Aufgabe, Job des Therapeuten, diese Hilfe zu leisten. Der Therapeut ist nicht hilfsbedürftig bzw. wenn er es ist, dann gehört sein Hilfsbedarf nicht in die Therapie! Eine über die therapeutische Beziehung hinaus gehende Beziehung wäre immer durch dieses Abhängigkeitsfgefälle geprägt.

  • Der Patient vertraut dem Therapeuten nicht nur allgemeine Informationen, sondern seine intimsten Gedanken und Gefühle an. Dies tut der Therapeut nicht oder nicht in der Intensität. Würde er es tun, dann wäre das ebenfalls ein eklatanter Therapiefehler! Denn das würde dazu führen, dass der Patient sich weg von seiner eigenen Problematik hin zum Therapeuten lenkt. Es besteht also auch hier ein Gefälle, welches für eine ECHTE Beziehung keine Ausgangsbasis sein kann!

  • Sollte eine Beziehung „schief gehen“, dann wäre der Therapeut (mal abseits der juristischen Problematik) raus. Er müsste das Ende einer Beziehung verarbeiten und gut ist. Zwar hätte das auch das Ende der Therapie zur Folge, aber das ist etwas, worunter der Therapeut zumindest nicht gesundheitlich zu leiden hätte. Für den Patienten stellt sich das ganz anders dar. Er muss nicht nur das Ende der Beziehung verarbeiten, sondern auch das Ende der therapeutischen Beziehung. Das führt in den allermeisten Fällen dazu, dass betroffene Patienten gar nicht mehr oder erst nach Jahren und unter sehr großer Mühe überhaupt wieder in der Lage sind, eine Therapie einzugehen! Das wiederum heißt aber auch, dass das ursprüngliche Leiden, weshalb sie in Therapie gegangen ist, unbehandelt bleibt! Und zusätzlich noch das sehr große Problem besteht, zu verarbeiten, dass es diese Verknüpfung zwischen Therapie und Liebesbeziehung gegeben hat.

  • … (mehr aufgrund des Umfangs nicht)

Genau das gelingt aber sehr häufig nicht! Und die Angelegenheit ist, das kann man nur in aller Deutlichkeit sagen, zudem sehr gefährlich. Es ist kein aufgebauschtes Szenario, wenn man an dieser Stelle klar sagt, dass nicht nur (ggf. Re-)Traumatisierung, Depression etc. droht, sondern dass es eine nennenswerte Gefahr für Suizidalität gibt. Insofern ist die Frage, ob Liebe eine Chance hat, nicht die richtige Frage in dem Zusammenhang oder sie dürfte nicht isoliert gefragt werden ohne die Frage, was die Gefahr des Auslebens einer solchen Liebe angeht.

In der Hinsicht besteht auch völlige Einigkeit in dieser Frage bei jenen Therapeuten, die sich genau um solche Betroffene kümmern. Ohne Diskussion!

Dann noch ein Hinweis auf dein Antwort zur Traumatherapie. Gerade Traumapatienten und erst Recht für solche, die Beziehungstraumata haben, besteht eine unzweifelhafte No-Go -Linie! Du beschreibst sogar selbst den Rahmen, dass du es für sinnvoll hältst, eine solche Beziehung zu haben, weil Liebe heilsam sei bei Trauma. Abgesehen davon, dass das selbst allgemein nur unter Einschränkungen stimmt (auf die ich jetzt nicht eingehe, weil das den Rahmen sprengen würde). Selbst, wenn man deine Aussage als richtig ansehen würde, würde die Liebe zwischen Therapeut und Patient damit zum aktiven Therapiebestandteil. An der Stelle ist keinerlei Spielraum, darüber zu diskutieren, dass das ein schwerer Behandlungsfehler ist!

Abschließend noch ein weiterer Hinweis, den du ignorieren kannst, sollte ich mich irren. Einige Zeilen von dir haben - auch - bei mir den Eindruck erweckt, dass du aus mehr als aus allgemeinem Interesse fragst. Solltest du selbst in einer Therapie stecken und die Frage aus konkretem Anlass oder aus konkreten Gefühlen für deinen Therapeuten her stellen, dann hast du hier eine Anlaufadresse
http://www.ethikverein.de
bei der du mal anklopfen kannst. Du hast dort die Möglichkeit, in einem - auch anonymen - Gespräch zu sortieren, was das ist, was du da empfindest und in welcher Situation du bist. Sehr behutsam und konstruktiv und - ganz wichtig - an deiner Seite.

Davon geht man heute nicht mehr pauschal aus (auch wenn das noch immer von einigen Autoren vertreten wird).
„Echte Liebe“ kanns durchaus zwischen TherapeutIn und KlientIn geben.

Das ändert aber nichts daran, dass sich Psychotherapie und eine Liebesbeziehung grundsätzlich ausschließen, d.h. nicht Liebe und Therapie, das passt vollkommen, sondern Liebeshandlungen und Therapie.
Dass KlientIn und TherapeutIn in der Therapie kräftige Liebesgefühle füreinander entwickeln, ist was ganz normales und und sollte auch nicht aus der Therapie ausgeklammert werden.

Nach einer gewissen Zeit nicht mehr.
Wie lang diese Zeit ist, kann man nicht pauschal sagen.
Ich finds aber gut, dass es diesen Horizont gibt, weil man so viel besser mit Liebesgefühlen in der Therapie umgehen kann.
Wenn die Liebe so lange hält bis sie ‚gelebt‘ werden kann, dann verdient sie es auch, gelebt zu werden.

Gruß
F.

Du schreibst:

Und glaubst aber dennoch zu wissen, dass

Mal ganz unabhängig davon, dass es hier um deine Therapeutin geht. Das, was du beschreibst, ist keine Grundlage für eine Beziehung! Du hast intensive Gefühle für jemanden, bei denen du davon ausgehst, dass es Liebe ist. Du weißt aber nicht, wie die andere empfindet! Du bist in der Wucht deiner Gefühle so stark, dass du den Wunsch, dass die Gefühle erwidert werden, zur Realität machst und nicht mehr überprüfst, ob das überhaupt Realität ist.

Wenn dir jemand so eine Konstellation erzählen würde, eine Freundin über einen Typen, den sie auf er Arbeit oder sonst kennen gelernt hätte, ich bin mir recht sicher, dass du ihr sagen würdest: Ey, überprüf doch erst einmal, wie er das sieht, bevor du dich da in etwas verrennst.

Wenn du das aber nicht überprüfen willst, hat das auch etwas von Besitzdenken. Jedenfalls keine Beziehung auf Augenhöhe, wenn du deine Gefühle zum alleinigen Maßstab machst.

Außerdem wird durch deine letzten Beiträge auch deutlich, wie intensiv und ernst du das meintest, dass Liebe wichtig sei in der Traumatherapie. Das stimmt so nicht. Jedenfalls nicht die partnerschaftliche Liebe. Diese Liebe ist eine Ressource, wenn sie da ist. Aber nur, wenn es sich um eine funktionierende Beziehung handelt und in jedem Fall ist NICHT damit gemeint, die Liebe zur Therapeutin! Es wäre schädlich.

Es gibt hier eine menschliche, eine rechtliche und eine therapeutische Brille!

Einzig auf menschlicher Ebene kann man verständlich finden, dass sich Liebe entwickelt. Aber aus therapeutischer Sicht und damit in dem Fall auch aus rechtlicher Sicht würde sich deine Therapeutin ziemlich strafbar machen, wenn sie die Liebe auslebt, auch bei Beendigung einer Therapie. Deshalb, weil das ganz offensichtlich aktives Thema bei dir ist und du es selbst zum unmittelbaren Therapiethema machst, wenn du überzeugt bist, dass diese Liebe heilende Wirkung für dich hat! Die Ärzte-/oder Psychotherapeutenkammer würde erheblichen Ärger machen, weil deine Therapeutin auch unter ethischem Aspekt gegen die Berufsordnung verstoßen würde. Das hätte ggf. zur Folge, dass man ihr die Approbation entzieht!

Du wolltest klare Antworten auf deine Frage, ob du deiner Therapeutin schaden kannst: Die Antwort hast du jetzt bekommen. Sie gilt ohne Wenn und Aber. Vielleicht ist das eine Motivation für dich, auf dich selbst zu schauen.

Und ich lege dir nochmals ans Herz, dich mit dem www.ethikverein.de in Verbindung zu setzen und dich beraten zu lassen. Falls du aus Hessen kommst, kannst du dich auch noch hierhin wenden
http://www.laekh.de/aerzte/ombudsstelle-fuer-faelle-von-missbrauch-in-aerztlichen-behandlungen
Ansonsten als Lektüre
Verwickeln und entwickeln - die hatte ich auch schon genannt.

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Nein, das tut es nicht. Das Einzige, was der Begriff ausdrückt, ist, dass er hilfsbedürftig ist und diese Hilfe von einem Psychotherapeuten oder Arzt in Anspruch nimmt. Es ist durchaus in Ordnung, sich beim Begriff Patient als Patient in diesem Zusammenhang unwohl zu fühlen. Dann sollte mal thematisiert werden, warum das so ist. Wenn du mit deiner Therapeutin den Begriff der Klientin pflegst und damit gut klar kommst, ist das ja in Ordnung.

Allerdings gilt: Auch in einer Therapie, in der der Begriff „Patient“ gepflegt wird, ist er dadurch nicht untergeordnet. Es gilt aber auch, dass es IMMER ein Gefälle zwischen Therapeut und Patient/ Klient gibt, das bedingt u.a. die Situation der Hilfsbedürftigkeit und Abhängigkeit! Du musst dringend akzeptieren, dass das immer so ist. Tust du das nicht, schätzt du Therapie vom Grundprinzip her falsch ein.

Zwei Mal Ja. Aber Expertin für die eigene Geschichte zu sein bedeutet nicht, Expertin dafür zu sein, wie man die traumatische Erfahrung in sein Leben integriert, so dass die dadurch verursachte Störung keine Wirkung mehr hat.

Auch das Ja. Du kannst nach so langer Zeit und Erfahrung gut ein Gefühl dafür entwickelt haben, mit welcher Therapierichtung du klar kommst. Aber das bedeutet nicht, dass du jederzeit Expertin dafür bist, welche Methodik der Therapeut wann anwendet. Es ist gut, wenn ein Patient in der Therapie informiert ist und Dinge auch hinterfragt. Aber für eine erfolgreiche Therapie ist eben auch wichtig, sich dann auf Therapie einzulassen und dann auch den Therapeuten machen zu lassen.

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Mit dieser Antwort wird die Situation anscheinend klarer. Verstehe ich richtig, dass du wieder in Therapie bist, es aber um einen vorangegangen Therapeuten geht?

Wenn deine jetzige Therapeutin davon abrät, die Beziehung einzugehen, dann solltest du auf sie hören. Du vertraust ihr doch. Wenn es dir nur um den Aspekt geht, dass ihr unterschiedliche Ansichten darüber habt, ob es echte Gefühle sind, dann mach das zum Thema! Das ist genau das, was du selbst gebrauchen kannst, weil du dich dann mit diesen Gefühle auseinandersetzt. Das solltest du Ergebnis offen tun. Am Ende kann also stehen, dass diese Gefühle echte Liebe stehen, es kann aber auch stehen, dass die Gefühle stark beeinflusst sind durch die traumatische Erfahrung. Fordere diese Ergebnisoffenheit auch von deiner Therapeutin ein. Dazu hast du das Recht.

Wenn du die Frage beantworten magst: Wie sieht es denn mit dem vorangegangenen Therapeuten aus. War die Liebe da Thema? Ist sie beidseitig? Wie ist der Therapeut damit umgegangen? Wie ist die Therapie geendet?

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Ich habe die anderen Kommentare gelesen.

Ich wiederhole aber deutlich meine Aussage, welche du gerne bei der Ärztekammer oder Psychotherapeutenkammer überprüfen kannst.

Wenn du deine Therapeutin schon vor der Therapie gekannt und geliebt hast, sie das gar gewusst hat und es eine „Wendung“ gegeben hat und ihr dann die Therapie angefangen habt, dann ist das bereits ein Verstoß gegen die Berufsordnung!

„§ 6 Abstinenz
(1) Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten1 haben die Pflicht, ihre Beziehungen zu Patientinnen und Patienten und deren Bezugspersonen professionell zu gestalten und dabei jederzeit die besondere Verantwortung gegenüber ihren Patientinnen und Patienten zu berücksichtigen.
(2) **Sie dürfen die Vertrauensbeziehung zu Patientinnen und Patienten nicht zur Befriedigung eigener Interessen und Bedürfnisse missbrauchen.**2

(4) Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sollen außertherapeutische Kontakte zu Patientinnen und Patienten auf das Nötige beschränken und so gestalten, dass eine therapeutische Beziehung möglichst wenig gestört wird.
(5) Jeglicher sexuelle Kontakt von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu ihren Patientinnen und Patienten ist unzulässig.

(7) Das Abstinenzgebot gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Psychotherapie, solange noch eine Behandlungsnotwendigkeit oder eine Abhängigkeitsbeziehung der Patientin oder des Patienten zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten gegeben ist. Die Verantwortung für ein berufsethisch einwandfreies Vorgehen trägt allein die behandelnde Psychotherapeutin oder der behandelnde Psychotherapeut. Bevor private Kontakte aufgenommen werden, ist mindestens ein zeitlicher Abstand von einem Jahr einzuhalten.
http://www.bptk.de/fileadmin/user_upload/Recht/Satzungen_und_Ordnungen/Musterberufsordnung_20140517.pdf

1Die Berufsordnung für Ärzte sieht ähnlich aus!

2: Liebe fällt unter eigene Bedürfnisse! Jedenfalls dann, wenn sie unbearbeitet bleibt und in JEDER Form der Befriedigung, auch platonisch!

Und nein, ich bin kein Troll. Ich bin hier eigentlich schon länger unterwegs, war aber eine zeitlang weg. Es stimmt aber, dass ich mich wegen deines Beitrags wieder angemeldet habe. Ich bin auf diesen aufmerksam gemacht worden, von jemandem, der weiß, dass ich mich mit diesem Thema beruflich beschäftige.

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Du solltest an deiner Reife und / oder an deiner Übertragung (!) arbeiten, wenn du das „s“ als Plural-S siehst und meinst, das auch noch in die Diskussion einführen zu müssen.

Desweiteren pflegst du weiterhin eine Old-School Analytiker-Brille ohne dich von dieser zu lösen! Ohne auch nur einen Ansatz an Reflektion. Dazu gehört dann auch, dass du die Literaturhinweise völlig übergangen bist! Und dazu gehört auch, dass du meinst eine Mehrheitsmeinung aufrecht erhalten zu müssen, die es faktisch nicht gibt. Der Teil insbesondere der Psychoanalytiker, der meint aufrecht erhalten zu müssen, in der Liebe zwischen Psychotherapeut und Patient etwas Positives zu sehen ist - zum Glück - gering und wird höchst kritisch gesehen.

Gefühle können natürlich in einer Therapie entstehen, jeweils bei den beiden Beteiligten oder bei beiden gleichzeitig. Es bedarf dann aber in jedem Fall einer Überprüfung, was das überhaupt für Gefühle sind. In den allermeisten Fällen handelt es sich nämlich NICHT um echte Liebesgefühle! Ein Aspekt, den du völlig ausgeblendet hast! Dies liegt u.a am o.a. Gefälle, auf das du ebenfalls überhaupt nicht eingegangen bist. Lies die Bücher. Dann wirst du feststellen, dass das nur solche Therapeuten ausblenden, die ein Übertragungsproblem haben, das richtig zu deuten. In den meisten Fällen bedeutet das aber auch, dass man eine Therapie beenden sollte. Wobei das keinen scharfen Cut bedeutet, aber idealerweise einen Therapeuten, der in die Anschlusstherapie begleitet. Entweder selbst oder, wenn das aufgrund der (Gefühls-)Situation nicht geht, dann durch Begleitung Externer.

In dem Zusammenhang meint Ausleben der Gefühle auch nicht erst Sex oder Liebeshandlungen! Auch das scheinst du zu ignorieren. Schon der unzureichende Umgang mit der Problematik - und es ist eine Problematik - ist ein Ausleben. Kommt eben hinzu, dass wenn überhaupt eigentlich nur Psychoanaytiker und Tiefenpsychologen mit dem Phänomen der Übertragung vertraut sind. Wenngleich diese ein größeres Problem mit Fehlerkultur haben und sich aufgrund der Eigenanalyse über allen Zweifeln erhaben sehen. (Falls du dazu Literatur haben willst, melde dich.) Du scheinst ein prima Beispiel dafür abzugeben. Dazu passt dann auch dein abfälliger Tonfall.

Dir ist ganz offensichtlich nicht klar, dass die Angelegenheit weit vor dem Führen einer Liebesbeziehung gefährlich werden kann.

Insofern ist auch dein Appell ausgerechnet an mich in Bezug auf Ernsthaftigkeit völlig deplatziert! Auch hier: Schau zuvor bitte mal in den Spiegel. Dein ganzer Beitrag ist mir gegen über süffisant überheblich. Dabei kannst du davon ausgehen, dass ich mich weit intensiver und professioneller mit dem Thema beschäftigt habe.

Die Gefahr, dass mit Gefühlen dieser Art NICHT richtig umgegangen wird, ist enorm hoch. Es steht in diesem Zusammenhang eben nicht nur Missbrauch auf dem Tisch, sondern auch eklatante Behandlungsfehler, die einen nicht minder großen Schaden anrichten können.

Als ein Beispiel sei der Psychoanalytiker genannt, der die Liebesgefühle seiner Patienten geschildert bekommen und lange hat laufen hat, weil sie ihm geschmeichelt haben. Als es ihm zu drängend wurde, hat er ihr, um sie auf Distanz zu bekommen, empfohlen sie solle nicht so wählerisch sein bei der Wahl ihrer Bettpartner. Mit dem Ergebnis, dass die Patientin über mehrere Wochen mit zahlreichen Männern Sex hatte, was sie innerlich so zerrissen hat, dass sie sich suizidieren wollte. Diese Frau hat 15 Jahre gebraucht, um sich wieder auf eine Therapie einlassen zu können, mit großen Problemen. Kein Einzelfall Ich könnte zahlreiche ähnliche Beispiele anführen. (Und hier noch einmal der Hinweis auf die genannte Literatur, die auch zahlreiche Beispiele nennt, die schon VOR dem Eingehen einer Liebesbeziehung sehr gefährlich wurden!)

Doch, du siehst die Angelegenheit sehr einseitig! Und anstatt sachlich mit meinen sehr wichtigen Einwänden umzugehen, bügelst du sie süffisant ab. Das sagt sehr viel über deinen Umgang mit dem Thema, nicht viel Gutes.

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Hallo heart full of love,

deine umfangreiche Antwort macht einiges transparenter in dem Szenarium, in dem du dich aus deiner Sicht mit deiner Therapeutin befindest, Vor allem auch, woran es liegt, daß du von einigen Usern bisher mißverstanden wurdest und teils immer noch wirst. Das ist aber imho nicht so wichtig.

Wichtiger wäre, was du damit meinst:

Es ging mir in meiner Frage um den „rechtlichen“ Aspekt. Nicht um den menschlichen. Ich will sie nicht in Schwierigkeiten bringen.

Denn daß sie sich ggf. in rechtliche Schwierigkeiten bringen kann, ist dir von mehreren Seiten erläutert worden. Nur: Was meinst du damit, daß du sie „nicht in Schwierigkeiten bringen“ möchtest? Durch welche Handlungen deinerseits würdest du sie denn, deiner Vorstellung nach, in rechtliche Schwiewrigkeiten bringen?

Gruß
Metapher

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