Hm, ich frage mich wie „rechtens“ das ist, wenn jemand, der nicht selbst eingewilligt hat, z.B. ein Säugling bei der Kindertaufe, nicht mal dem von ihm nicht zugestimmten Akt (die Taufe) rückgängig machen kann. bzw. wie gültig kann ein Akt (die Taufe) sein, wenn sie ohne Einwilligung (Willenserklärung der Zustimmung) des Täuflings vollzogen wurde.
Ich finde (und das ist jetzt mein persönliches Rechtsempfinden) es immer problematisch, wenn etwas ohne die Zustimmung des „Opfers“ (mir fällt gerade kein passender Ausdruck ein)gemacht wird, was nicht rückgängig gemacht werden kann.
Vor ein paar Jahren gab es in den USA mal eine Prozesswelle von beschnittenen Männern gegen Krankenhäuser und Ärzte, weil diese Säuglinge routinemäßig nach der Geburt beschnitten hatten und die Säuglinge ja nicht zustimmen konnten und die Beschneidung nun auch nicht rückgängig gemacht werden kann.
Jetzt frage ich mich, ob man nicht auch gegen Priester und Kirchengemeinden prozessieren könnte, weil die etwas ohne die Einwilligung des „Opfers“ getan haben, was nun nicht mehr rückgängig zu machen ist.
Tanja