Hallo,
welche Möglichkeiten gibt es, wenn ein Händler für ein innerhalb der 14tägigen Rückgabefrist den Kafpreis nicht zurückzahlt?
Danke!
Hallo,
welche Möglichkeiten gibt es, wenn ein Händler für ein innerhalb der 14tägigen Rückgabefrist den Kafpreis nicht zurückzahlt?
Danke!
Anmahnen. Ggf. RA einschalten. Ggf. Mahnbescheid beantragen oder Klage erheben. Ggf. Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Hallo,
kommt darauf an wie du gekauft hast und wie bezahlt wurde.
Z.B. bei ebay und Paypal gibts noch andere Möglichkeiten.
Bezahlt wurde mit PayPal.
Kenne die Sonderbedingungen bei PayPal nicht. Ansonsten:
Mahnen mit angemessener Fristsetzung, danach Mahnbescheid beim Gericht beantragen. Dafür braucht man keinen Rechtsanwalt.
„ Für das Mahnverfahren wird eine halbe Gebühr nach dem Gerichtskostengesetz erhoben. Die Mindestgebühr beträgt bis zum 31.12.2020 32,- EUR, ab dem 01.01.2021 36,- EUR.“
Erst wenn dem Mahnbescheid widersprochen wird, wird es juristisch ernst. Beim Amtsgericht benötigst du keinen Rechtsanwalt.
Dann halte dich zurück mit kostenpflichtigen Ratschlägen!
Wenn du über PayPal bezahlt hast, hast du Käuferschutz, und du kannst einen Antrag auf Käuferschutz stellen: https://www.paypal.com/de/smarthelp/article/was-ist-der-paypal-käuferschutz-faq1269
Die Frage war:
Den Hinweis auf den nicht notwendigen Einsatz eines Rechtsanwalts möchte ich betonen. Hier ist Rechtsanwalt Sascha Schiller, Bremen, der das Gegenteil behauptet:
„Für den Mahnbescheid fallen Gerichts- und Anwaltskosten an.“
ursprüngliche
hast du richtig zitiert, ja. Aber nach dem Hinweis, dass mit PayPal bezahlt wurde, war dein Hinweis auf die Beantragung eines Mahnbescheids ziemlich überflüssig.
Hallo,
ich hab mir das mal durchgelesen. Ich denke mal, dass der Käuferschutz bei Rückgabe wegen „Nichtgefallen“ nicht greifen wird!? Allerdings heisst es doch immer: „…Artikel kann ohne Begründung zurückgeschickt werden…“. Oder muss das explizit so dort stehen?
Danke!
Hi,
beim nächsten Mal solltest du gleich von Anfang an alle Fakten auf den Tisch bringen, und nicht nach und nach erst damit rausrücken!
Nur um das klarzustellen: die Ware hast du schon zurückgeschickt, aber der Händler hat noch nicht zurückerstattet, richtig? Oder hast du die Ware auch noch?
Du kannst PayPal direkt kontaktieren (telefonisch oder per E-Mail) und dort fragen, wie du damit umgehen sollst.
Gruß
Christa
Nein, war er nicht. Welcher Weg beschritten wird, entscheidet der Fragesteller. Es kann gute Gründe geben nicht über PayPal zu gehen.
Ich sehe hier überhaupt keinen Grund @PeterSilie anzugehen. Ich sehe aber einen Grund, dass Du mal über deinen Kommunikationsstiel nachdenkst. Wenn etwas nicht so ist, wie Du es dir vorstellst, wirst Du schnell destruktiv … nicht nur in diesem Thread.
Hallo,
die Ware hatte ich natürlich fristgerecht zurückgeschickt!
Hast du noch nie an Diskussionen oder Gerichtsverhandlungen teilgenommen? Die Fakten werden selten mit einem schriftreifen Vortrag dargelegt, sondern kristallisieren sich durch Fragen und Antworten heraus.
Doch, beim Strafgericht, als Dolmetscherin. Und da ist das so, dass der Staatsanwalt erst die ihm bekannten Fakten auf den Tisch legt bzw. vorliest und dann erst die Verhandlung stattfindet, bei der sich evtl. neue, bis dahin unbekannte Fakten ergeben. Aber dass mit PayPal bezahlt wurde und die Ware nur wegen Nichtgefallen zurückgeschickt wurde, war hier dem Fragesteller von Anfang an klar. Das Fettgedruckte kann nämlich durchaus ein Ausschlussgrund sein, warum der Käuferschutz von PayPal ggf. nicht zugreift. Deswegen empfahl ich ihm auch, das mit PayPal zu klären. Denn etwas Interpretationsspielraum sehen ich schon, falls die Ware bereits zurückgeschickt wurde, dass es auch in die Kategorie „Ware nicht erhalten“ eingestuft werden könnte, man hat die Ware schließlich nicht (mehr).
Schon mal dran gedacht den Verkäufer anzusprechen? Vielleicht hat er es nur übersehen, hat dem falschen Kunden eine Gutschrift erteilt, oder was sonst noch sein kann.
Selbstverständlich! Sowohl schriftlich als auch mündlich.
Ich habe nun einen Fall auf PayPal eröffnet. PayPal teilt nun mit, dass der Fall geschlossen wird, wenn der Verkäufer bis zum … nicht reagiert. Wie ist das zu verstehen? Damit ist dann Alles erledigt und es bliebe nur noch der Klageweg?
Sollte vielleicht ein Inkasso Unternehmen beauftragt werden?
Nein. Lieber direkt zum Anwalt. Ein Inkassounternehmen müsste die Segel streichen, sobald gegen einen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wird. Ein Anwalt kann den Fall weiterberarbeiten.