Kein Krieg mit Deutschen Soldaten möglich

Hallo,

Für den Inlandsdienst und das UZwGBw gilt, dass eben das
UZwGBw nicht als Rechtsgrundlage für den Schusswaffengebrauch
gegen Kinder gelten kann, dementsprechend muss bei einer
Bedrohungslage auf andere - persönliche - Rechtsgrundlagen
ausgewichen werden, nämlich das individuelle Notwehrrecht im
Falle einer Bedrohung von Leib oder Leben. Letztendlich muss
hier der Einzelne angemessen euntscheiden und reagieren.

Das heißt immerhin, dass ein Schusswaffengebrauch gegen Kinder tatsächlich nicht durch „abstrakte“ Bedrohung der Allgemeinheit etwa durch bloße Anwesenheit auf der Falschen Seite des Zauns zu rechtfertigen wäre.

Für den Fall einer echten Notwehrsituation verstehe ich das aber richtig, dass das audrückliche Verbot auf Kinder zu schießen hier nur so verstanden wird, dass man dieses Gesetz nicht zur Rechtfertigung eines Schusswaffengebrauches nutzen kann wohl aber andere?
Als Vertreter des Staates (nach UZwGBw) ist das Schießen dann zwar verboten, aber als allgemeines Individualrecht (nach StGB) ist es trotzdem erlaubt?
Dann könnte man immerhin feststellen, dass in solch einem Fall ein Schusswaffengebrauch gegen Kinder nicht als dienstliche Verpflichtung (in Ausübung des Dienstes) erfolgte, sondern zur persönlichen Selbstverteidigung?

Wäre es nicht auch möglich zu sagen, wer als Soldat im Dienst in Notwehr auf Kinder schießt hat sich zwar nach StGB nicht strafbar gemacht, aber gegen das UZwGBw verstoßen?

Gruß
Werner

Hallo,

Auf „Nichtbedrohungen“ darf ja wohl sowieso nicht geschossen
werden

… hier überwiegt das Schutzbedürfnis der
Bundesrepublik Deutschland (in Form der militärischen
Sicherheit/Schlagkraft der Truppe) jedes
Individualrecht des einzelnen Bürgers.

Ich weiß ich überdehne hier die Absicht deiner Aussage …
Soweit ich weiß gibt es in D keine Rechtfertigung dafür, die Würde eines Menschen zu verletzen. Zumindest das Individualrecht auf Würde bliebe hier also bestehen. Wobei man sich natürlich wundern kann, wie man jemanden erschießen darf ohne seine Würde zu verletzen, aber dieses Individualrecht kann m. W. zumindest theoretisch durch kein Gesetz eingeschränkt werden, auch wenn manche staatlich angeordnete Maßnahme (z. B. Leibesvisitation, Fixierung) praktisch als würdelos empfunden werden kann.

Die Aufzählung im §15 UZwGBw ist hier aber tatsächlich
abschließend und für die Praxis sehr einfach und übersichtlich
gehalten.

Was meinst du hier mit „abschließend“?

Gruß
Werner

Soweit ich weiß gibt es in D keine Rechtfertigung dafür, die
Würde eines Menschen zu verletzen.

Sehe ich grundsätzlich genauso, aber auch die Menschenwürde wird in einigen Fällen wohl im Rahmen einer Güterabwägung den kürzeren ziehen. Aber ich steige jetzt nicht in die akademische Diskussion ein, wann das der Fall sein könnte. :wink:

Die Aufzählung im §15 UZwGBw ist hier aber tatsächlich
abschließend und für die Praxis sehr einfach und übersichtlich
gehalten.

Was meinst du hier mit „abschließend“?

Die möglichen Szenarien, die zum Schusswaffeneinsatz berechtigen sind übersichtlich und abschließend aufgezählt, das gibt ein hohes Maß an Handlungssicherheit.

Gruß Andreas

Das heißt immerhin, dass ein Schusswaffengebrauch gegen Kinder
tatsächlich nicht durch „abstrakte“ Bedrohung der
Allgemeinheit etwa durch bloße Anwesenheit auf der Falschen
Seite des Zauns zu rechtfertigen wäre.

Richtig.

Für den Fall einer echten Notwehrsituation verstehe ich das
aber richtig, dass das audrückliche Verbot auf Kinder zu
schießen hier nur so verstanden wird, dass man dieses Gesetz
nicht zur Rechtfertigung eines Schusswaffengebrauches nutzen
kann wohl aber andere?

Ja, auch wenn das Wort „nur“ in meinen Augen unangebracht ist. Ein Soldat hat dann so ziemlich keine anderen Rechtsgrundlagen mehr, die einen Schusswaffengebrauch rechtfertigen könnten, außer den individuellen Notwehr- und Nothilferechten.

Als Vertreter des Staates (nach UZwGBw) ist das Schießen dann
zwar verboten, aber als allgemeines Individualrecht (nach
StGB) ist es trotzdem erlaubt?

Grundsätzlich nicht. Für Amtspersonen gilt, dass sie grundsätzlich nur ihre dienstlichen Rechtsgrundlagen nutzen dürfen, wenn sie im Dienst sind/dienstlich tätig werden. Aber niemand kann einem Amtsträger befehlen oder ihn anweisen sehenden Auges auf Notwehr zu verzichen, um Leib und Leben von sich zu schützen.

Dann könnte man immerhin feststellen, dass in solch einem Fall
ein Schusswaffengebrauch gegen Kinder nicht als dienstliche
Verpflichtung (in Ausübung des Dienstes) erfolgte, sondern zur
persönlichen Selbstverteidigung?

Richtig.

Wäre es nicht auch möglich zu sagen, wer als Soldat im Dienst
in Notwehr auf Kinder schießt hat sich zwar nach StGB nicht
strafbar gemacht, aber gegen das UZwGBw verstoßen?

Ja, und gegen diverse Dienstpflichten verstoßen… :wink:

Gruß Andreas

Andersherum: Würdest du bei einem millitärischen Einsatz dutzender verschiedener Länder, der auf Wunsch der betroffenen Regierung von der internationalen Völkergemeinschaft eingeleitet und gebilligt wurde, von einem „Angriffskrieg“ sprechen?

Gruß JFBx

Andersherum: Würdest du bei einem millitärischen Einsatz
dutzender verschiedener Länder, der auf Wunsch der betroffenen
Regierung von der internationalen Völkergemeinschaft
eingeleitet und gebilligt wurde, von einem „Angriffskrieg“
sprechen?

der, der den ersten stein wirft, greift an - egal, wer das wünscht. das wort „angriff“ sagt nichts anderes aus.

Hallo,

der, der den ersten stein wirft, greift an - egal, wer das
wünscht. das wort „angriff“ sagt nichts anderes aus.

Das ist für jeden Provokateur eine sehr bequeme Haltung. Hier passt das ganze aber aus mehreren Gründen nicht.
Zum Einen weil es beim gegenwärtigen Einsatz darum geht einen Staat auf dessen eigenen Wunsch hin in seinem Inneren zu unterstützen. Welcher Staat sollte hier also angegriffen worden sein?
Zum Anderen, wenn wir noch einen Schritt zurück machen und den Anfang der ganzen Intervention betrachten, dann sehen eben manche Leute das was am 11.9. geschah als den ersten Stein.

Gruß
Werner

Hallo Werner,
und nach 911 laufen alle Uncle Sam hinterher.
Wie krank muss man eigentlich sein, den Amis alles zu glauben?
Hast du dich mal wirklich über 911 schlau gemacht?
Auch die nicht in den Medien erschienenen Hintergrundinformationen?
Afgahnistan ist Angriffskrieg, der Ami hat das angezettelt, da war nichts von Wegen „Kommt zu uns und schiesst mal die anderen ab“.
George W. Bush hat mit dem Krieg in Afgahnistan nur seine eigenen, persönlichen Interessen versucht, durchzusetzen.
Informier dich mal, wo der Bush-Clan überall seine Finger drin hat, da fällt Afgahnistan ganz am Anfang, noch lange vor dem Krieg.
Jetzt gehts halt länger und alle sind dabei.
Es gehören noch viel mehr nach Den Haag, nicht nur Karadcic und Konsorten.

Hallo Joachim.
Ich habe mich mit den Hintergründen von 9/11 beschäftigt. Über die schmutzigen Machenschaften des Buschclans (mit Anbauteilen) bin ich informiert. Wahrscheinlich kenne ich nicht alles, denn der angeblich wahren Zusammenhänge und geheimen enthüllungen gibt es einfach zuviele, um sie in einer Lebenszeit zu erfassen.
All das ändert nichts an meiner Aussage.

Wie krank muss man eigentlich sein, den Amis alles zu glauben?

Wie kommst du dazu mir zu unterstellen ich glaubte „den Amis“ alles und woher nimmst du das Recht mich gesetzt den Fall für krank zu erklären?
Das ist eine gehörige Unverschämtheit.

Wer sich im Reich überlegenen Hintergrundwissens und komplexer Verschwörungstheorien sicher bewegt und ganz genau weiss wer an allem Schuld ist, sollte sich erst mal selbst fest in den Blick nehmen, bevor er anderen Geisteskrankheit unterstellt.

Trotzdem ein Gruß
Werner

Hallo Werner,
das bezieht sich absolut nicht auf dich, sorry, wenn du dich angesprochen fühlst, ich meinte damit eher diejenigen, die Bush hinterhergerannt sind und jetzt halt nicht mehr so einfach aus der Nummer rauskommen.
Dazu gehörst du ja nicht, sonst wärst du ja auch dort.

Grüsse
Joachim

Hallo,

Zum Einen weil es beim gegenwärtigen Einsatz darum geht einen
Staat auf dessen eigenen Wunsch hin in seinem Inneren zu
unterstützen.

Sagen wir mal, auf Wunsch seiner gegenwärtigen Regierung. Nachdem seine ursprüngliche Regierung gewaltsam abgesetzt wurde.

Gruß
Markus

Hallo,

der, der den ersten stein wirft, greift an - egal, wer das
wünscht. das wort „angriff“ sagt nichts anderes aus.

Das ist für jeden Provokateur eine sehr bequeme Haltung.

das ist keine Haltung - das ist sprachlich definiert.

Hier
passt das ganze aber aus mehreren Gründen nicht.
Zum Einen weil es beim gegenwärtigen Einsatz darum geht einen
Staat auf dessen eigenen Wunsch hin in seinem Inneren zu
unterstützen.

das re-definiert das wort angriff nicht.

Welcher Staat sollte hier also angegriffen
worden sein?

kein staat, sondern eine gruppe von menschen. es spielt grundsätzlich keine rolle, wer wen auf wessen wunsch angreift.
rein von der wortbedeutung handelt es sich um einen angriff.

Zum Anderen, wenn wir noch einen Schritt zurück machen und den
Anfang der ganzen Intervention betrachten, dann sehen eben
manche Leute das was am 11.9. geschah als den ersten Stein.

nunja…vermutlich lief es so ab:

schritt 1: 11.9. passiert
schritt 2: afghanische regierungsgegner sind so betroffen und mitfühlend und bitten deshalb um hilfe, die verbrecher, die in die tower geflogen sind, im eignen land zu suchen…glücklerweise sind die gerade an der regierung und deshalb leicht zu finden.
schritt 3: UN versammlung beschließt, dem wunsch zu entsprechen
schritt 4: angriff erfolgt

zur info: 4 wochen später wurde bereits angegriffen

so - also von der reihenfolge her müsste es doch passen oder?

ich hab nur im schritt 2 probleme, zu verstehen, an welchem punkt es zeitlich gesehen den afghanischen oppositionellen wie schuppen aus den augen fiel, um hilfe zu bitten.

Hallo,
ihr seid hier munter dabei euch vom Thema sehr zu entfernen. Falls ihr zu Bush und Afghanistan Diskussionsbedarf habt, bitte eigenes Thema aufmachen.
Gruss
Rainer
P.S.: Über Verschwörungstheorien gibt es ausreichend Lesestoff, auch im Internet.

Hallo,

der, der den ersten stein wirft, greift an - egal, wer das
wünscht. das wort „angriff“ sagt nichts anderes aus.

Das ist für jeden Provokateur eine sehr bequeme Haltung.

das ist keine Haltung - das ist sprachlich definiert.

Das ist dann aber (d)eine Sonderdefinition. Ein Angriff kann in allen möglichen Formen geschehen. Der Einsatz von Waffen (Stein) ist dazu nicht notwendig und kann sogar ein Akt der Abwehr sein. Die öffentliche Ordnung in einem Land herzustellen stellt dann in der einzelnen Maßnahme vielleicht einen Angriff dar, insgesamt ist es aber eine Reaktion auf Aggressives Verhalten.
Die Aggressionskette kann man natürlich auch überspitzt bis zu vorgeburtlichen Traumata zurückverfolgen und damit in diffuser Allgemeinheit auflösen. Du kannst dagegen natürlich auch Angriff strikt auf Waffenanwendung beschränken. Das ist m. E. nur auch eine Überspitzung, die den wirklichen Zusammenhängen nicht gerecht wird.

Hier
passt das ganze aber aus mehreren Gründen nicht.
Zum Einen weil es beim gegenwärtigen Einsatz darum geht einen
Staat auf dessen eigenen Wunsch hin in seinem Inneren zu
unterstützen.

das re-definiert das wort angriff nicht.

Ich versuche auch keine Definition, sondern zeige auf, warum hier kein Angriff (von deutscher Seite) vorliegt.

Welcher Staat sollte hier also angegriffen
worden sein?

kein staat, sondern eine gruppe von menschen. es spielt
grundsätzlich keine rolle, wer wen auf wessen wunsch angreift.
rein von der wortbedeutung handelt es sich um einen angriff.

Wenn du das in einem rein taktischen Sinne verstanden haben willst, dann mag das so sein. Wenn damit auch irgendwie moralische Wertung des Vorganges verbunden sein sollte, dann siehe Oben und darüber hinaus: wer einem angegriffenen zu Hilfe eilt greift nicht an, sondern ein.

Zum Anderen, wenn wir noch einen Schritt zurück machen und den
Anfang der ganzen Intervention betrachten, dann sehen eben
manche Leute das was am 11.9. geschah als den ersten Stein.

nunja…vermutlich lief es so ab:

ich hab nur im schritt 2 probleme, zu verstehen, an welchem
punkt es zeitlich gesehen den afghanischen oppositionellen
wie schuppen aus den augen fiel, um hilfe zu bitten.

Was willst du mir sagen? Vielleicht hast du den zweiten Teil meiner Aussage nicht richtig zugeordnet?
Der Angriff der Amerikaner auf Afghanistan wird weithin damit begründet, dass von Afghanistan aus, die Anschläge in den USA organisiert wurden. Da geht es also nicht um Hilferufe, sondern, um in deinem Bild zu Bleiben, um den ersten Stein, der die Aggression eröffnet und die Legitimation für Gegenmaßnahmen liefern kann.

Gruß
Werner

Hallo,

der, der den ersten stein wirft, greift an - egal, wer das
wünscht. das wort „angriff“ sagt nichts anderes aus.

Das ist für jeden Provokateur eine sehr bequeme Haltung.

das ist keine Haltung - das ist sprachlich definiert.

Das ist dann aber (d)eine Sonderdefinition. Ein Angriff kann
in allen möglichen Formen geschehen.
…Du kannst dagegen natürlich
auch Angriff strikt auf Waffenanwendung beschränken.

das habe ich nicht. angriff bedeutet: der, der zuerst schlägt, beleidigt, schießt…was auch immer, ist ein angreifer…völlig unabhängig davon, warum.

Wenn du das in einem rein taktischen Sinne verstanden haben
willst, dann mag das so sein. Wenn damit auch irgendwie
moralische Wertung des Vorganges verbunden sein sollte, dann
siehe Oben und darüber hinaus: wer einem angegriffenen zu
Hilfe eilt greift nicht an, sondern ein.

wenn 2 sich streiten, greift man ein. geht man dabei verbal oder physisch auf einen der beiden ein, greift man ihn an.

Zum Anderen, wenn wir noch einen Schritt zurück machen und den
Anfang der ganzen Intervention betrachten, dann sehen eben
manche Leute das was am 11.9. geschah als den ersten Stein.

nunja…vermutlich lief es so ab:

ich hab nur im schritt 2 probleme, zu verstehen, an welchem
punkt es zeitlich gesehen den afghanischen oppositionellen
wie schuppen aus den augen fiel, um hilfe zu bitten.

Was willst du mir sagen? Vielleicht hast du den zweiten Teil
meiner Aussage nicht richtig zugeordnet?
Der Angriff der Amerikaner auf Afghanistan wird weithin
damit begründet, dass von Afghanistan aus, die Anschläge in
den USA organisiert wurden. Da geht es also nicht um
Hilferufe, sondern, um in deinem Bild zu Bleiben, um den
ersten Stein, der die Aggression eröffnet und die Legitimation
für Gegenmaßnahmen liefern kann.

du hast geschrieben(und so wird es oft begründet), dass der wunsch von der afghanischen seite kam. ich würde nur gern wissen, wann der wunsch kam.

Hallo,

der, der den ersten stein wirft, greift an - egal, wer das
wünscht. das wort „angriff“ sagt nichts anderes aus.

… Ein Angriff kann in allen möglichen Formen geschehen.

…Du kannst dagegen natürlich
auch Angriff strikt auf Waffenanwendung beschränken.

das habe ich nicht. angriff bedeutet: der, der zuerst schlägt,
beleidigt, schießt…was auch immer, ist ein
angreifer…völlig unabhängig davon, warum.

Und was soll dann der Spruch mit dem Stein? Wer den ersten Stein wirft kann ja vorher in die Ecke gedrängt worden sein, oder bis aufs Blut gereizt. Dann ist eben der der den ersten stein wirft nicht der Angreifer. So einfach ist das.
Aber wir gleiten in eine Spiegelfechterei.

du hast geschrieben (und so wird es oft begründet), dass der
wunsch von der afghanischen seite kam. ich würde nur gern
wissen, wann der wunsch kam.

Falls du es nicht bemerkt hast, ich sprach von zwei verschiedenen Zeiten und Interventionen. Die ursprüngliche Intervention der Amerikaner geschah als Reaktion auf die Anschläge 2001.
Die deutsche Intervention - um die es hier ja vor allem geht - geschah danach auf Bitten der Afghanen.
Die Regierung die das tat magst du nun für illegitim halten, weil sie „von Amerikas Gnade“ abhängig war. Nichts desto trotz wurde sie von der UN akzeptiert und es gab da keine andere, und die Taliban waren vorher zwar an der Macht, aber m. E. erst recht keine legitimen Vertreter ihres Volkes.
Aber warum muss ich dir das erzählen, das weisst du doch ganz genau. Ich frage mich darum warum du hier auf einmal so unwissend tust.

Gruß
Werner

Hallo,

der, der den ersten stein wirft, greift an - egal, wer das
wünscht. das wort „angriff“ sagt nichts anderes aus.

… Ein Angriff kann in allen möglichen Formen geschehen.

…Du kannst dagegen natürlich
auch Angriff strikt auf Waffenanwendung beschränken.

das habe ich nicht. angriff bedeutet: der, der zuerst schlägt,
beleidigt, schießt…was auch immer, ist ein
angreifer…völlig unabhängig davon, warum.

Und was soll dann der Spruch mit dem Stein? Wer den ersten
Stein wirft kann ja vorher in die Ecke gedrängt worden sein,
oder bis aufs Blut gereizt. Dann ist eben der der den ersten
stein wirft nicht der Angreifer. So einfach ist das.
Aber wir gleiten in eine Spiegelfechterei.

richtig. „angriff“ muss keine körperliche gewalt sein oder auf industriell gefertigte waffen des 20./21.jh. beruhen.

es gibt jedoch einen klaren unterschied zwischen angriff und verteidigung, was dem deutschen bürger im deutschen recht den begriff „notwehr“ als unterstützung gibt.
ein angriff ist es, sobald man auf jemanden(verbal, körperlich) losgeht. das gilt auch inmitten von situationen, wo man vielleicht vom gefühl her denkt: das schwein hats doch verdient.

„dtl. verteidigt sich“ würde heißen, eine feindliche armee steht vor der tür oder ist schon in deutschland. sobald die deutsche armee deutschland verlässt, hat das nichts mehr mit verteidigung zu tun. das ist dann ein angriff, ein neuer prozess.
und es war den vätern des grundgesetzes wichtig, dass genau dieser neue prozess verhindert wird.

du hast geschrieben (und so wird es oft begründet), dass der
wunsch von der afghanischen seite kam. ich würde nur gern
wissen, wann der wunsch kam.

Falls du es nicht bemerkt hast, ich sprach von zwei
verschiedenen Zeiten und Interventionen. Die ursprüngliche
Intervention der Amerikaner geschah als Reaktion auf die
Anschläge 2001.
Die deutsche Intervention - um die es hier ja vor allem geht -
geschah danach auf Bitten der Afghanen.
Die Regierung die das tat magst du nun für illegitim halten,
weil sie „von Amerikas Gnade“ abhängig war. Nichts desto trotz
wurde sie von der UN akzeptiert und es gab da keine andere,
und die Taliban waren vorher zwar an der Macht, aber m. E.
erst recht keine legitimen Vertreter ihres Volkes.

ok…vergessen wir einfach mal alles der letzten jahre und sagen, es sei alles rechtlich zweifellos legitimiert gewesen.

folgende situation: du bist im jahre 1986 ins koma gefallen und wachst am 5.3. 2010 im krankenhaus vor dem fernseher auf, auf deim dein zimmergenosse gerade einen aktuellen bericht über afghanistan sieht.

was würdest du denken/ erwarten, im hinterkopf das dt. GG habend?

Hallo,

richtig. „angriff“ muss keine körperliche gewalt sein oder auf
industriell gefertigte waffen des 20./21.jh. beruhen.

es gibt jedoch einen klaren unterschied zwischen angriff und
verteidigung,

Das hättest du gerne, aber in Wirklichkeit sind die Grenzen hier äußerst fließend, weil „Angriffe“ oft das Ergebnis von eskalationsprozessen sind. Wo da die Grenze einer angemessenen Abwehreaktion und einer unangemessenen und damit Angriffsoperation sind liegt oft im Auge (und) Interesse des Betrachters. Du willst da Angriffe sehen, wo andere Hilfleistung oder eine Reaktion auf vorangegangene Provokation sehen.

was dem deutschen bürger im deutschen recht den
begriff „notwehr“ als unterstützung gibt.

Der Vergleich funktioniert aber in Bezug auf Staaten nicht und das Völkerrecht gehorrchte nicht den gleichen Regeln wie das deutsche Strafrecht.

ein angriff ist es, sobald man auf jemanden(verbal,
körperlich) losgeht. das gilt auch inmitten von situationen,
wo man vielleicht vom gefühl her denkt: das schwein hats doch
verdient.

Gut, dann sind wir uns ja einig, dass dein Stein-Spruch nicht passte.

„dtl. verteidigt sich“ würde heißen, eine feindliche armee
steht vor der tür oder ist schon in deutschland.

Hatten wir nicht gerade festgestellt, dass ein Angriff in sehr vielfältiger Weise erfolgen kann und dazu eine Armee vor den Toren der Stadt kein notwendiges Kriterium ist?!

sobald die deutsche armee deutschland verlässt,
hat das nichts mehr mit verteidigung zu tun.
das ist dann ein angriff, ein neuer prozess.

Das ist doch offensichtlicher und vollkommener Unsinn. Damit würde jede Form militärischen Beistandes auch im Verteidigungsfall unmöglich werden.

und es war den vätern des grundgesetzes wichtig, dass genau
dieser neue prozess verhindert wird.

Das steht nicht im GG. Deine Interpretation ist fehlerhaft.

ok…vergessen wir einfach mal alles der letzten jahre und
sagen, es sei alles rechtlich zweifellos legitimiert gewesen.

folgende situation: du bist im jahre 1986 ins koma gefallen
und wachst am 5.3. 2010 im krankenhaus vor dem fernseher auf,
auf deim dein zimmergenosse gerade einen aktuellen bericht
über afghanistan sieht.

was würdest du denken/ erwarten, im hinterkopf das dt. GG
habend?

Nein, wir vergessen die Vorgeschichte nicht, denn die ist untrennbarer Bestandteil der jetzigen Situation.

Gruß
Werner

Hallo,

richtig. „angriff“ muss keine körperliche gewalt sein oder auf
industriell gefertigte waffen des 20./21.jh. beruhen.

es gibt jedoch einen klaren unterschied zwischen angriff und
verteidigung,

Das hättest du gerne, aber in Wirklichkeit sind die Grenzen
hier äußerst fließend, weil „Angriffe“ oft das Ergebnis von
eskalationsprozessen sind. Wo da die Grenze einer angemessenen
Abwehreaktion und einer unangemessenen und damit
Angriffsoperation sind liegt oft im Auge (und) Interesse des
Betrachters. Du willst da Angriffe sehen, wo andere
Hilfleistung oder eine Reaktion auf vorangegangene Provokation
sehen.

ich habe nicht gesagt, dass ein angriff nicht auch eine hilfeleistung sein kann. es geht um die wortdefinition an sich.
nur, wenn der taliban(oder eine seiner waffen) innerhalb der deutschen grenze gewesen wären, könnte man von verteidigung sprechen. deutschland greift im UN-verbund die taliban auf nicht deutschem gebiet mit waffengewalt an, um die nichttaliban zu unterstützen.

das sind fakten und das ist ein angriff und verstößt gegen das grundgesetz - auch wenn es eine hilfeleistung ist und auch wenn es gründe hatte und auch wenn irgendjemand darum gebeten hat.

… Kriege gibt es im
Völkerrecht nicht mehr, da die Begrifflichkeit nicht
differenziert genug ist.

heisst das, dass Krieg das ist, was man eben als Krieg haben will?