Hallo,
ich habe nicht gesagt, dass ein angriff nicht auch eine
hilfeleistung sein kann. es geht um die wortdefinition an
sich.
nur, wenn der taliban(oder eine seiner waffen) innerhalb der
deutschen grenze gewesen wären, könnte man von verteidigung
sprechen. deutschland greift im UN-verbund die taliban auf
nicht deutschem gebiet mit waffengewalt an, um die
nichttaliban zu unterstützen.das sind fakten und das ist ein angriff und verstößt gegen das
grundgesetz - auch wenn es eine hilfeleistung ist und auch
wenn es gründe hatte und auch wenn irgendjemand darum gebeten
hat.
Ich denke die Unsinnigkeit deiner Privatdefinition und Interpretation des GG ist offensichtlich.
Unterstützung Anderer bei der Abwehr einer Aggression fiele damit unter das Verbot von Angriffskriegen. Abwehr wird zum Angriff umgedeutet. Toll!
Wenn wir uns eine Ideals Welt vorstellen, wo sich alle in vergleichbarer Weise verpflichten würden keine Angriffskriege zu führen (nebenbei gesagt gibt es über die UN-Charta ein entsprechendes Verbot), dann würde für den Fall, dass ein Land militätisch angegriffen wird, kein anderes Land mehr zu Hilfe eilen dürfen, denn das wäre ja jeweils ein Angriff auf den Aggressor. Jeder steht allein.
Das wäre wahrlich eine schöne Welt! Ein Paradies für Imperialisten.
Das ist ganz sicher nicht der Sinn der Aussagen des GG.
Gruß
Werner