Hallo,
eigentlich muss man ja Jedem danken, der sich hier zu einer Frage meldet, denn er will ja in der Regel helfen. Das tue ich deshalb hiermit. Dass meine Frage nicht wirklich beantwortet wurde, kann ich niemandem übel nehmen, denn das könnte nur jemand, der die beschriebene Situation selbst schon erlebt hat oder beim Finanzamt arbeitet.
Was mir aber übel aufgestoßen ist und mich im Laufe der Korrespondenz zunehmend verärgerte, ist, dass man die Richtigkeit meiner Aussagen immer wieder anzweifelte, obwohl ich sie mehrfach bestätigte. Dass man mich als so dumm hinstellte, als könne ich einen Steuerbescheid nicht von einer Steuerschätzung unterscheiden. Deshhalb schrieb ich am Ende „Nase voll“. Dass Christa mir ein Taschentuch reichte, betrachtete ich als gelungenen humorvollen Abschluss der Diskussion.
Da sie aber nun meinte, Ihr dreht Euch im Kreis und erwartet noch eine Antwort von mir, schreibe ich jetzt doch noch mal. Wenn es teilweise gestelzt und nicht ganz freundlich klingt, liegt das daran, dass es mir immer noch schwer fällt, meine Verärgerung zu unterdrücken. Ich mache es deshalb so kurz wie möglich:
„Einvernehmlich“ heißt bei mir „einvernehmlich“, und nicht etwa „einseitig“.
„E-Mail“ heißt bei mir „E-Mail“, und nicht etwa „Elster“.
Ich habe auf die beschriebene Art und Weise mit zwei Finanzämtern und mehreren Sachbearbeitern verkehrt.
Die Antworten des Finanzamts kamen immer per Post, nur 6-mal in 5 Jahren erhielt ich eine Mail-Antwort.
Zweimal habe ich Einspruch (natürlich ebenfalls per Mail) eingelegt, einmal davon mit Erfolg.
Falls in den von Rotalge genannten Bestimmungen etwas anderes stehen sollte, interessiert mich das nicht, solange man mit mir kundenfreundlicher umgeht.
Wenn ein Sachbearbeiter Mails in den Müll werfen würde, wäre das ein mindestens ein Dienstvergehen, evtl. auch eine Straftat: Urkundenunterdrückung.
Ich erhalte jedes Jahr eine exakt meinen per Steuerprogramm berechneten Angaben entsprechenden Steuerbescheid. Er fällt jedes Jahr anders aus, aber immer habe ich einen vierstelligen Betrag nachzuentrichten.
Die Begründung lese ich immer, besonders wenn ich wissen will, warum man in einem Punkt von meinen Angaben abgewichen ist.
Wenn jemand auch nur einmal keinen Steuerantrag einreichen würde, bekäme er erst eine Mahnung, dann einen Strafbescheid, dann eine Erhöhung desselben usw.
Anfragen, wann ich für 2015 einen Bescheid bekomme, will ich nicht, um keine schlafenden Hunde zu wecken.
Grüße
Carsten