Keinen Steuerbescheid erhalten - Strafe o. ä. zu erwarten?

Hallo,

ich habe vor einem Jahr fristgemäß die ESt-Erklärung abgegeben. Angekommen ist sie mit Sicherheit, denn ich mache das seit mehreren Jahren einvernehmlich per E-Mail. Allerdings habe ich bis heute noch keinen Steuerbescheid bekommen. Da der aber immer per Briefpost kommt, und die hier auf Teneriffa, wo ich lebe, zuweilen nicht ankommt, könnte es auch sein, dass sie mich aus postalischem Grund nicht erreicht hat. Aber dann müsste ja eigentlich eine Mahnung gekommen sein, denn ich muss jedes Jahr eine Nachzahlung leisten.

Jetzt mache ich die Erklärung für 2017. Muss ich im Anschreiben aufmerksam machen, dass ich noch keinen Bescheid bekommen habe? Dass das der Fall ist, werden sie ja wohl spätestens jetzt merken. Muss ich evtl. mit einer Strafe rechnen, oder wird der Zeitraum für zu zahlende Verzugszinsen entsprechend lang?

Grüße
Carsten

Das ist mit Sicherheit nicht zutreffend. Vielleicht schickst du seit Jahren irgendwelche E-Mails an das Finanzamt, vielleicht erhältst du auch Steuerbescheide, aber eine Steuererklärung kann man nicht per E-Mail abgeben. Vielleicht erklärst du ja deine Steuern mithilfe des Elsterverfahrens und bezeichnest das als E-Mail. Wer weiß?

Ich würde vermuten, dass du keine Erklärung abgegeben hast, zumindest nicht wirksam, und dass deswegen kein Bescheid ergangen ist. Sonst hätte das Finanzamt sicher schon die Vollstreckungsmaschinerie angeworfen, und solange du ein Bankkonto in Deutschland hast, würdest du das irgendwie bemerken, denn deine Bank würde dich wegen der Kontopfändung ansprechen.

Nein.

Nicht unbedingt. Manche Sachbearbeiter schlafen tief, fest und durchgängig.

Verspätungszuschlag könnte drohen (mal unterstellt, dass keine Abgabe erfolgt ist). Es könnte auch ein Schätzbescheid ergehen, mit entsprechenden Sicherheitszuschlägen bei den geschätzten Einkünften (plus Verspätungszuschlag).

Das in jedem Fall, egal wer es verbockt hat.

Du irrst zu 100 %.

Ich mache das seit fünf Jahren per E-Mail, und habe bisher immer bis auf das genannte letzte Mal daraufhin einen Bescheid erhalten.

Was um des liebens Himmels Willen hält Dich eigentlich davon ab, danz freundlich mal nachzufragen, wann Du den besagten Bescheid denn zu erwarten hättest? Wenn das doch bei Euch per E-Mail geht, dann ist das mit einer Mail erledigt und Du kriegst die einzig verbindliche Auskunft :wink:

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hi,

wer ist dabei die Gegenstelle?
Wäre es denkbar, dass der Sachbearbeiter nicht mehr die Sache bearbeitet?
Versetzt, krank, Pension. In 5 Jahren kann sich ja etwas ändern.
Ein neuer Bearbeiter kann das eher strikt sehen und den Wisch direkt löschen.

nochmal die bisher unbeantwortete Frage:

grüße
lipi

Mit Sicherheit irre ich nicht, denn die Abgabenordnung ist hier sehr eindeutig.

Möglicherweise hat das Finanzamt aufgrund irgendwelcher E-Mails deine Besteuerungsgrundlagen geschätzt und dann einen Bescheid erlassen. Trotzdem liegt keine Steuererklärung vor. Deswegen sagte ich auch, dass sein kann, dass du irgendwelche E-Mails geschickt hast und dass Bescheide ergangen sind.

Im Zweifel macht das aber einen Unterschied, beispielsweise auch wenn es darum geht, ob du deine Steuererklärungspflicht für das Vorjahr erfüllt hast.

Wahrscheinlich wurde der Vollpfosten, der das bis vor zwei Jahren so veranlagt hat, in die Grundsteuerstelle versetzt, denn da werden beim Finanzamt die dümmsten und faulsten Beamten endgelagert.

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Nein, ich mache kein Elster, sondern, wie gesagt, per E-Mail.

Und ich habe nie eine „Schätzung“ bekommmen, sondern einen „richtigen“ Bescheid. Auch Rückfragen stelle ich per Mail, die Antwort kommt aber per Post.

Das alles nicht nur mit „einem“ Sachbearbeiter, sondern sogar mit zwei verschiedenen Finanzämtern.

Dann lies mal den Erläuterungsteil. Da steht dann mit Sicherheit drin, dass die Besteuerungsgrundlagen geschätzt worden sind.

Ich vermute, dass du auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig bist, Rentner ohne Nebeneinkünfte, überschaubare Rente, das kann auch jeder kleine Beamte aus dem mittleren Dienst zutreffend durch Schätzung ermitteln, denn die Daten des Rentenversicherungsträgers liegen im Amt ja vor. Man hat das halt so irgendwie gelöst, früher hat man bei Landwirten auch oft auf Erklärungen verzichtet und einfach geschätzt. Aber das hilft dir nichts, wenn das jetzt nicht veranlagt worden ist, denn du kannst eben einfach nicht per E-Mail einer Steuererklärung abgeben.

Nein es ist nicht „geschätzt“. Das wäre bei mir auch nicht so einfach möglich.

Nachdem du keine Erklärung abgegeben hast, ist es geschätzt. Lies einfach mal den Erläuterungsteil.

Ich habe gültige Erklärungen abgegeben, Jahr für Jahr.
Und einen Gültigen Bescheid, der nicht geschätzt ist.
Nase voll.

Bitte schön:
grafik

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Danke, danke! :- )

Aber eine Beantortung meiner Frage(n) von jemandem, der Ahnung hat, wäre mir noch lieber.

Hm, du meinst wohl, eine Antwort von jemandem, der dir das bestätigt, was du hören willst, obwohl es falsch ist, wäre dir lieber?

Ansonsten kann ich dir nur wieder sagen: schau einfach mal in den Erläuterungsteil der alten Bescheide, suche dort nach folgender Formulierung: „Die Besteuerungsgrundlagen wurden gemäß § 162 AO geschätzt“. Das Finanzamt war so freundlich, zur Abkürzung eines eindeutigen und übersichtlichen Falles unter Verzicht auf eine Steuererklärung einen Schätzbescheid zu erlassen. 2016 waren sie nicht mehr so freundlich. Alles andere habe ich dir ja schon oben gesagt.

P.S.: Du glaubst es nicht? Dann schau in das Gesetz: § 25 Abs. 3 EStG, § 150 Abs. 3 AO. Ausnahmen gibt es für das Elster-Verfahren, aber nicht für E-Mails.

Na ja, ich habe die Lust zum Argumentieren verloren,

Das nimmst du leider nicht an …
Versuchen wir es mal schrittweise:

  1. Mit wem genau hast du vereinbart, dass du die Steuererklärung per E-Mail abgibst? Angabe des Sachbearbeiters ist irrelevant, des Finanzamtes könnte durchaus interessant sein.
  2. Aus welchem Grund haben sich die Finanzämter (du hast geschrieben, es waren zwei) bereit erklärt, von den eigentlichen Regelungen abzuweichen und die Erklärung per E-Mail anzunehmen? Und überhaupt, was genau übermittelst du per E-Mail, wie sieht das aus? Lässt du dir die Formulare aus Deutschland per Post schicken, füllst sie per Hand aus, scannst sie ein und schickst sie ans Finanzamt, oder wie gehst du vor?

Du musst nicht argumentieren, sondern nur ein paar Fakten auf den Tisch legen, durch die deutlich wird, warum die Finanzämter in deinem offensichtlich speziellen Fall von den allgemeinen Regelungen abweichen.

Ansonsten: gib weiterhin deine Steuererklärung wie einvernehmlich vereinbart per E-Mail ab, und ob du mit einer Strafe rechnen musst, stellst du spätestens dann fest, wenn du einen entsprechenden Bescheid bekommst.

Gruß
Christa

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Die haben keine Steuererklärung angenommen, denn ohne eigenhändige Unterschrift (oder ersatzweise Elsterverfahren mit Zertifikat) ist es keine Steuererklärung.

Die haben ihn einfach geschätzt.

Um ihn zu schätzen, haben sie vielleicht Informationen aus seinen E-Mails verwendet, mag sein. Ich habe früher auch mal Problemfälle, bei denen es um keine nennenswerte Beträge ging, mit dem Finanzamt so wegbekommen.

Das ist für den Steuerpflichtigen nicht optimal, wenn das so läuft, denn das Problem hat er ja jetzt mit seiner 2016er Erklärung. Mit seiner 2017er-Erklärung wird er möglicherweise wieder dasselbe Problem haben.

Ufff, wir drehen uns im Kreis, ich habe dich verstanden und sage auch nicht, dass du Unrecht hast, ich war bloß auf seine genaue Schilderung gespannt. :stuck_out_tongue: Aber da kommt wohl nichts mehr. :unamused:

Hallo,

eigentlich muss man ja Jedem danken, der sich hier zu einer Frage meldet, denn er will ja in der Regel helfen. Das tue ich deshalb hiermit. Dass meine Frage nicht wirklich beantwortet wurde, kann ich niemandem übel nehmen, denn das könnte nur jemand, der die beschriebene Situation selbst schon erlebt hat oder beim Finanzamt arbeitet.

Was mir aber übel aufgestoßen ist und mich im Laufe der Korrespondenz zunehmend verärgerte, ist, dass man die Richtigkeit meiner Aussagen immer wieder anzweifelte, obwohl ich sie mehrfach bestätigte. Dass man mich als so dumm hinstellte, als könne ich einen Steuerbescheid nicht von einer Steuerschätzung unterscheiden. Deshhalb schrieb ich am Ende „Nase voll“. Dass Christa mir ein Taschentuch reichte, betrachtete ich als gelungenen humorvollen Abschluss der Diskussion.

Da sie aber nun meinte, Ihr dreht Euch im Kreis und erwartet noch eine Antwort von mir, schreibe ich jetzt doch noch mal. Wenn es teilweise gestelzt und nicht ganz freundlich klingt, liegt das daran, dass es mir immer noch schwer fällt, meine Verärgerung zu unterdrücken. Ich mache es deshalb so kurz wie möglich:

„Einvernehmlich“ heißt bei mir „einvernehmlich“, und nicht etwa „einseitig“.

„E-Mail“ heißt bei mir „E-Mail“, und nicht etwa „Elster“.

Ich habe auf die beschriebene Art und Weise mit zwei Finanzämtern und mehreren Sachbearbeitern verkehrt.

Die Antworten des Finanzamts kamen immer per Post, nur 6-mal in 5 Jahren erhielt ich eine Mail-Antwort.

Zweimal habe ich Einspruch (natürlich ebenfalls per Mail) eingelegt, einmal davon mit Erfolg.

Falls in den von Rotalge genannten Bestimmungen etwas anderes stehen sollte, interessiert mich das nicht, solange man mit mir kundenfreundlicher umgeht.

Wenn ein Sachbearbeiter Mails in den Müll werfen würde, wäre das ein mindestens ein Dienstvergehen, evtl. auch eine Straftat: Urkundenunterdrückung.

Ich erhalte jedes Jahr eine exakt meinen per Steuerprogramm berechneten Angaben entsprechenden Steuerbescheid. Er fällt jedes Jahr anders aus, aber immer habe ich einen vierstelligen Betrag nachzuentrichten.

Die Begründung lese ich immer, besonders wenn ich wissen will, warum man in einem Punkt von meinen Angaben abgewichen ist.

Wenn jemand auch nur einmal keinen Steuerantrag einreichen würde, bekäme er erst eine Mahnung, dann einen Strafbescheid, dann eine Erhöhung desselben usw.

Anfragen, wann ich für 2015 einen Bescheid bekomme, will ich nicht, um keine schlafenden Hunde zu wecken.

Grüße
Carsten

Hallo,

eigentlich muss man ja Jedem danken, der hier auf eine Frage antwortet, denn er will ja helfen. Das tue ich deshalb hiermit. Dass meine Frage nicht beantwortet wurde, kann ich niemandem übel nehmen, denn das könnte nur jemand, der die beschriebene Situation selbst schon erlebt hat oder der beim Finanzamt arbeitet.

Was mir aber übel aufgestoßen ist und mich im Laufe der Korrespondenz zunehmend verärgerte, ist, dass man die Richtigkeit meiner Aussagen immer wieder anzweifelte, obwohl ich sie mehrfach bestätigte. Dass man mich als so dumm hinstellte, als könne ich einen Steuerbescheid nicht von einer Steuerschätzung unterscheiden. Deshhalb schrieb ich am Ende „Nase voll“. Dass Christa mir ein Taschentuch reichte, betrachtete ich als gelungenen humorvollen Abschluss der Diskussion.

Da sie aber nun meinte, Ihr dreht Euch im Kreis und seid entäuscht, dass von mir nichts mehr kommt, schreibe ich jetzt doch noch mal. Wenn es teilweise gestelzt und nicht ganz freundlich klingt, liegt das daran, dass es mir immer noch schwer fällt, meine Verärgerung zu unterdrücken. Ich mache es deshalb so kurz wie möglich:

„Einvernehmlich“ heißt bei mir „einvernehmlich“, und nicht etwa „einseitig“.

„E-Mail“ heißt bei mir „E-Mail“, und nicht etwa „Elster“.

Ich habe auf die beschriebene Art und Weise mit zwei Finanzämtern und mehreren Sachbearbeitern verkehrt.

Die Antworten des Finanzamts kamen immer per Post, nur 6-mal in 5 Jahren erhielt ich eine Mail-Antwort.

Falls in den von Rotalge genannten Bestimmungen etwas anderes stehen sollte, interessiert mich das nicht, solange man mit mir kundenfreundlicher umgeht.

Wenn ein Sachbearbeiter Mails in den Müll werfen würde, wäre das ein mindestens ein Dienstvergehen, evtl. auch eine Straftat: Urkundenunterdrückung.

Ich erhalte jedes Jahr eine exakt meinen Angaben (per Steuerprogramm berechnet) entsprechenden Steuerbescheid. Er fällt jedes Jahr anders aus, aber immer habe ich einen vierstelligen Betrag nachzuentrichten.

Die Begründung lese ich immer, besonders wenn ich wissen will, warum man in einem Punkt von meinen Angaben abgewichen ist.

Wenn ich auch nur einmal keinen Steuerantag einreichen würde, bekäme ich erst eine Mahnung, dann einen Strafbescheid, dann eine Erhöhung desselben usw.

Anfragen, wann ich für 2015 einen Bescheid bekomme, will ich nicht, um keine schlafenden Hunde zu wecken.

Grüße
Carsten