Keramik Inlay Zahnarztrechnung realistisch?

Mein Zahnarzt hat mir bei Behandlungsbeginn Mehrkosten für ein mehrflächiges Keramikinlay mündlich in Höhe von 400 bis 450,- genannt. Ich habe weder einen Kostenvoranschlag erhalten noch eine Unterschrift für die Mehrkosten geleistet. Jetzt wurde mir durch einen „Rechnungsdienstleister“ Mehrkosten von über € 600,- in Rechnung gestellt. Der gesetzliche Krankenkasse
wurden zusätzlich als Bema-Sachleistung 52,91 € in Rechnung gestellt. Ist die Höhe der Rechnung für ein mehrflächiges Keramik Inlay korrekt? Muss ich Mehrkosten von rund € 200,- gegenüber der mündlichen Schätzung akzeptieren? Vielen Dank im voraus für den Ratschlag, wie ich beim Gespräch mit dem Zahnarzt argumentieren soll.

Also so genau kenn ich mich mit den Rechnungen des Zahnarztes nicht aus. Aber man sollte sich doch immer einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben lassen. Zu Ihrer Rechnung; vielleicht meite der Zahnarzt mit 400-450 € sein Honorar und es kam die Rechnung des Labores hinzu. Man sollte auch (im Voraus) darauf achten zu welchem Satz er sein Honorar berechnet. Der 3,5-fache Satz ist der höchste. Ich habe vor ein paar Monaten auch ein mehrflächiges Keramikinlay bekommen und durch ein Gespräch mit meinem Zahnarzt ist er auf den niedrigen 2,3-fachen Satz runter gegangen. Außerdem hat er dann das Inlay als „Teilkrone“ berechnet, dann hat die Krankenkasse mehr dazu bezahlt. Also wenn er den größeren Satz berechnet hat und das Inlay in einem teuren Labor, z. B. seinem Praxislabor, herstellen ließ, dann kommt es mit den 600 € hin. Bei solchen Arbeiten ist eine Zahnzusatzversicherung hilfreich.
Viel Erfolg beim Gespräch, vielleicht geht der Zahnarzt noch mit der Summe runter.

Hallo und vielen Dank für die Anfrage!
Um eine korrekte Antwort geben zu können, müsste ich zuerst wissen, ob Sie Kassen-oder Privatpatient sind, da unterschiedliche Paragraphen zugrunde liegen.
Gruss, Kirsten

Das hört sich kompliziert an. Über die Bema Sachleistung kann ich nichts sagen. Wie hoch sind denn die Gesamtkosten? Wie hoch ist der Anteil vom Dentallabor? Ist das Keramikinlay individuell geschichtet oder ein gefrästes wie z.B. Cerec? Ist denn für den Rechnungsdienstleister eine Unterschrift getätigt worden? Wenn ja, was steht da im Vertrag? Wie ist es zu den 200€ mehr gekommen?

Hallo und vielen Dank für die Anfrage!
Um eine korrekte Antwort geben zu können, müsste ich zuerst
wissen, ob Sie Kassen-oder Privatpatient sind, da
unterschiedliche Paragraphen zugrunde liegen.
Gruss, Kirsten

Hallo Kirsten,
ich bin Kassenpatient.
Gruß Claus

Hallo Herr Kern,

Honorarleistung € 300,64
Eigenlabor € 352,47
Gesamtkosten € 653,11
abzgl.BemaSachleistung € 52,91
Eigenanteil € 600,20

Die Ziffer 203 wurde 2mal, die Ziffer 217 mit dem 3,5 fachen Satz abgerechnet.
203: Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen: Schlechte Sichtverhältnisse,
erschwerte Trockenlegung, erhöhter Zeitaufwand, da aufwändige Blutstillung.
Von einer aufwändigen Blutstillung oder erschwerten Trockenlegung habe ich allerdings nichts mitbekommen.

Es wurde nur mündlich Mehrkosten von € 400 - 450,- bei der jährlichen Vorsorgeuntersuchung genannt. Einen Kostenvoranschlag oder Heil- und Kostenplan, den ich erwartet habe, wurde nicht erstellt. Als die Rechnung kam betrug der Eigenanteil plötzlich rund 50% mehr. Ich habe keine Ahnung warum es zu den Mehrkosten kam, die Rechnung wäre korrekt und in der Höhe normal.
Als Ausgleich für die Mehrkosten wurde mir eine kostenlose professionellen Zahnreinigung im kommenden Jahr angeboten, Wert € 67,50.
Eine Unterschrift für die Mehrkosten habe ich nie geleistet. Im Nachhinein wurde mir gesagt, kostenpflichtige Kostenvoranschläge gibt es nur auf ausdrücklichen Wunsch. Grundsätzlich tritt der Zahnarzt seine Ansprüche seit 2010 über die BFS Finance ab. Dafür hatte ich einmalig schon vor einer professionellen Zahnreinigung unterschrieben. Die 5% Provision trägt der Zahnarzt, bekommt nach Rechnungslegung dafür sofort 95% des Rechnungsbetrages.
Ich habe das Zahlungsziel bei der BFS Finance verlängern lassen, da nur der Zahnarzt selbst die Rechnung kürzen kann.

Ob das Keramikinlay individuell geschichtet oder gefräst ist, kann ich aus der Laborrech. nicht ersehen. Es wurden folgende Labor Nr. abgerechnet: 0002,0021,0103,0104,0212,0253,0254,0403,0723,0732,2524,2951

Vielen Dank für die Unterstützung.
Claus

Hallo anni84,

danke für die Tipps. Ich werde nie wieder ohne Kostenvoranschlag eine Behandlung durchführen lassen.
Ich wußte nicht, dass er das 3,5 fache ansetzt.

Die Ziffer 203 wurde 2mal, die Ziffer 217 mit dem 3,5 fachen Satz abgerechnet.
203: Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen: Schlechte Sichtverhältnisse,
erschwerte Trockenlegung, erhöhter Zeitaufwand, da aufwändige Blutstillung.
Von einer aufwändigen Blutstillung oder erschwerten Trockenlegung habe ich allerdings nichts mitbekommen.

Jetzt habe ich das Nachsehen und bin auf sein Goodwill angewiesen. Das mit der Abrechnung als „Teilkrone“ ist interessant. Haben Sie dafür ein Heil- und Kostenplan erhalten?

Vielleicht hat eine Frau einfach auch die besseren Karten bei Zahnärzten. Sind ja auch nur Männer.
Wie hoch war am Ende dann ihr Eigenanteil für ihr Keramik Inlay? Das wäre ein hilfreicher Hinweis.
Vielen Dank!
Lichtblick88

Der Gesamtpreis ist durchaus in Ordnung. Habe über Google ähnliche Preise gefunden (http://www.zahnersatz-spezial.de/cms/front_content.p…). Die Differenz kommt sehr wahrscheinlich durch die „Erschwernisszulage“ zustande. Da Sie leider nichts schriftlich haben, ist kein Vergleich möglich, wo der Kostentreiber zu suchen ist. Wenn ich an Ihrer Stelle wäre ich würde ich die kostenlose PZR nehmen und beim nächsten Mal einen schriftliche Kostenvoranschlag machen lassen. Ob der etwas Kosten darf?

Grüße

M. Kern

1 Like

Zahnärzte stecken sich sehr gerne viel in die eigene Tasche. Sie handeln sogar mit dem Labor ohne das es der Patient mitbekommt. Ich hatte auch ein wenig Glück, dass mein Chef mit meiner Zahnärztin gesprochen hat. Da ich in einem Dental-Labor arbeite und das Inlay selber gemacht habe, brauchte ich keine Laborkosten zu bezahlen. Einen Heil- und Kostenplan habe ich für meine Krankenversicherung bekommen. Für die „Teilkrone“ hätte ich für das Labor 245 € bezahlen müssen, Zahnarztrechnung war in Höhe von 220 € (2,3-facher Satz)und die Krankenkasse hat 136 € übernommen.

1 Like

Hallo Lichtblick,

leider hört sich das ein bisschen nach Abzocke an.600 € für ein Keramikinlay ist übertrieben. Da du aber keinen schriftlichen Kostenvoranschlag hast, wirst du wenig Chancen haben, gegenüber dem zahnarzt zu argumentieren. Die letzte Möglichkeit wäre noch ein Besuch beim Gutachter. Viele Grüße Helmut

Hallo anni,
danke für Deine hilfreichen Angaben. Die Vermutung abgezockt zu sein wird deutlich. Da muss ich mir für die Zukunft wohl einen neuen Zahnarzt suchen.
Lieben Gruß, Claus

Guten Abend Herr Kern,
danke für die Recheche. In Zukunft werde ich auf einen Kostenvoranschlag bestehen. Das es mit Verhandlung auch billiger geht zeigt die Antwort von anni84 mit Faktor 2,3. Ich überlege, ob ich nach 10 Jahren nicht besser den Zahnarzt wechsle.
Gruß und Dank! Claus K.

Sry, da kann ich dir leider so nicht weiterhelfen. Allerdings finde ich persönlich das es schon ziemlich heftig ist, sich um 200 Euro nach oben zu verschätzen.Und dann noch nicht einmal mit dem Patienten eine Rücksprache zu halten.
Ich drück dir die Daumen das es gut für dich ausgeht.

Sry, da kann ich dir leider so nicht weiterhelfen. Allerdings
finde ich persönlich das es schon ziemlich heftig ist, sich um
200 Euro nach oben zu verschätzen.Und dann noch nicht einmal
mit dem Patienten eine Rücksprache zu halten.
Ich drück dir die Daumen das es gut für dich ausgeht.

Hallo Hexenfee,

danke für die Anteilnahme. Dass es billiger geht zeigt das Inlay von anni84 mit Faktor 2,3 statt 3,5 und ohne Erschwernisszulagen. Was lernen wir daraus - Zahnbehandlungen nie ohne schriftlichen Kostenvoranschlag durchführen, selbst wenn er etwas kostet. Dann kann man noch vorab verhandeln.
Gruß, Lichtblick88

Hallo Claus!
Sorry für die verspätete Antwort, aber sicherheits- halber habe ich noch mit einem Zahnarzt Rücksprache gehalten.
Es sieht so aus, dass du als Kassenpatient VOR der Behandlung eine Patientenerklärung unterschreiben MUSST, nach SGB V, §4 Abs. 5d BMV-Z (Bundesmanteltarif für Zahnärzte), damit der Zahnarzt das Recht hat, über Kassenleistung hinausgehende Kosten einzufordern.
Der besagte § stellt klar:" Sozialversicherte Patienten haben das Recht, unter Vorlage einer gültigen Krankenversicherungskarte, nach den Bedingungen der gesetzlichen Krankenkasse behandelt zu werden und Anspruch auf eine ausreichende, zweckmässige und wirtschaftliche Behandlung. Darüber hinausgehende Leistungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung."
„Mein Zahnarzt hat mich über die ausreichende, zweckmässige und wirtschaftliche Behandlung im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung informiert.
Ich wünsche eine darüber hinausgehende Versorgung entsprechend dem nachfolgenden Behandlungsplan als Privatpatient (Heil-und Kostenplan, der mit ausgehändigt werden muss). Ich weiss, dass die Kosten dieser Behandlung unter Zugrundelegung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden und verpflichte mich, diese selbst zu tragen.“…Punkt! nicht mehr, aber auch nicht weniger MUSST du unterschreiben, damit man dir Mehrkosten überhaupt in Rechnung stellen kann! Kopiere dir den oben stehenden Gesetzestext und nimm ihn mit zum Zahnarzt. Bitte ihn freundlich um ein Klärungsgespräch und weise ihn auf den Umstand hin, dass du nicht ausreichend informiert worden bist, keinen HKP (Heil-u.Kostenplan) bekommen hast und auch keine Patientenerklärung für die Mehrkosten unterschrieben hast, wenn ich die Info richtig von dir bekommen habe(?)! Wenn das alles nach deinen Angaben stimmt, hat der Zahnarzt einfach Pech gehabt und du kannst es gesetzlich belegen!
Auf der anderen Seite wundert es mich, dass der Zahnarzt den Preis von 400,- bis 450,-€ genannt haben soll? Gängiger Preis für ein Keramikinlay ist sowieso um die 600,-€ und GRUNDSÄTZLICH eine Privatleistung! Ist mehr als zweckmässig, ausreichend und wirtschftlich, wie gesetzlich gefordert! Hoffe dir geholfen zu haben und wünsche viel Glück beim Gespräch mit dem Zahnarzt! Gruss aus dem Rheinland! K.

1 Like

Hallo Kirsten,
ich habe keine Patientenerklärung vorgelegt bekommen und daher auch nichts unterschrieben. Der Zahnarzt rechnet seit 2010 über die BFS finance ab. Dafür hatte ich im Sept.2010 bei einer PZR unterschrieben, dass die Honoraransprüche an die BFS finance abgetreten werden.
Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung. Die ist für das Gespräch sehr hilfreich. Übrigens hat „Anni84“ nach einem Kostenvoranschlag den Zahnarzt von Faktor 3,5 auf 2,3 runtergehandelt und somit nur 465,- abzgl. Krankenkassenzuschuß bezahlt. Ein bisschen geht also immer. Kann man ein Inlay als Teilkrone bei der KK abrechnen? Da ist der Zuschuß höher und ein Heil-und Kostenplan wird automatisch erstellt. Ist eigentlich ein Kostenvoranschlag üblicherweise kostenpflichtig?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Gruß, Claus

Hallo Claus,

es spielt keine Rolle, ob der Zahnarzt über ein externes Unternehmen abrechnet! Wenn du keine Einverständniserklärung unterschrieben hast nach eben §4 Abs.5, hätte auch kein Mahnbescheid Erfolg. Der Zahnarzt wird das auch wissen.
Das mit dem Faktor herunterhandeln finde ich persönlich nicht so fair, denn 3,5 ist bei Präparationen eine übliche Abrechnungsweise, da es kompensatorisch für erhöhten Aufwand und voraussetzend geeignete Fähigkeiten (des Zahnarztes) als gerechte Vergütung zu sehen ist! Aus dem Grund würde ein Zahnarzt sich auch nur bei guten, alten und zuverlässigen Patienten vielleicht auf eine Abrechnung als Teilkrone einlassen, was es beim Inlay definitiv nicht ist. Wäre also Entgegenkommen vom Zahnarzt, wozu er nicht verpflichtet ist und wo er selbst entscheidet, ob und bei wem er das zulassen würde! Bei Inlays hat er das Recht, auch als solches abzurechnen. Man muss ja fair bleiben. Wichtig bei allem ist immer, die vorherige Aufklärung!
Wünsche dir nochmal viel Erfolg für ein konstruktives Gespräch! Lass mich bitte wissen, wie es ausgegangen ist.
Gruss aus dem Rheinland! K.

1 Like

PS: Ich weiss nicht, in welchem Bundesland du lebst, aber im Bereich der KZV-Nordrhein dürfen HKPs (Heil-u.Kostenpläne) nicht kostenpflichtig sein… (unverständlicherweise, denn es ist riesig viel Arbeit, die nicht bezahlt wird!)

1 Like

PS: Ich weiss nicht, in welchem Bundesland du lebst, aber im
Bereich der KZV-Nordrhein dürfen HKPs (Heil-u.Kostenpläne)
nicht kostenpflichtig sein… (unverständlicherweise, denn es
ist riesig viel Arbeit, die nicht bezahlt wird!)

Hallo Kirsten,
danke für die Antwort. Ich lebe in Hessen. Gilt das auch für Kostenvoranschläge für Privatleistungen wie Inlays. Es wurden als Bema-Sachleistung € 52,91 bei der Gesamtrechnung in Abzug gebracht, obwohl der KK kein HKP vorgelegt wurde. Du kennst Dich echt super aus. Vielen Dank für Deine wertvolle Unterstützung. Du gehörst jetzt in den Kreis meiner besonders hilfreichen Freunde. Ich informiere dich, wie es am Mo ausgegangen ist.
Schönes Wochenende
Claus

hallo,
sorry, ich musste mich erst erkundigen, ich selber habe mit Rechnungen normalerweise nichts zu tun, ich bin mehr der Handwerker. Also bei uns im Labor kostet ein mehrflächiges Keramikinlay 210 bis 240 Euro. Sicherlich gibt es Stellen, bei denen man sich erkundigen kann, ob das so seine Ordnung hat, da kann ich dir aber leider nicht weiterhelfen.
Gruß - Alfred