Kindergartenplatz trotz Kirchenaustritt

Ich
halte Atheismus allerdings - ebenso wie eine
Religionszugehörigkeit - für eine Glaubenseinstellung; in
diesem Fall ein „Glaube, daß nicht“.

Im Grunde ist dem beizupflichten. Man muss hier allerdings differenzieren zwischen verschiedenen Stärken und Formen des Atheismus. So ist ein „nicht glauben, dass…“ nicht dasselbe wie „glauben, dass nicht…“ Auch werden die Begrifflichkeiten nicht immer einheitlich gebraucht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Atheismus#Systematische…

Viele Atheisten nehmen hingegen für sich in Anspruch, eben
gerade nicht zu glauben sondern zu wissen - nämlich daß Gott
nicht existieren könne, weil es keine Beweise für sein Sein
gibt.

Ich lese nun wirklich viel über Religionen und auch über Atheismus, aber das habe ich noch nie gelesen. Es kann nicht sein, was nicht beweisbar ist, ist eine so offensichtlich falsche Beweiswürdigung, dass sie kaum je vorkommen dürfte. Wir Juristen würden da übrigens von einem non liquet sprechen. Wir erkennen an, dass man manchmal weder das eine noch das andere beweisen kann.

Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass es prozentual gesehen wohl kaum weniger religiöse Menschen gibt, die zu wissen meinen, als nicht-religiöse, auch wenn beide, wie du richtig sagst, letztlich nicht glauben.

Eine Besonderheit ergibt sich allerdings schon noch. Grundsätzlich nimmt man erst dann die Existenz von etwas an, wenn es ernst zu nehmende Hinweise darauf gibt. Wenn nun Hinweise auf Gott von Atheisten aus welchen Gründen auch immer nicht akzeptiert werden, dann ist zumindest der Schluss selbst („Es gibt wohl keinen Gott“) nicht falsch. (Ob die Prämissen es sind, stehe dahin.) Dieses Denken wird außerhalb der Religion von den meisten Menschen geteilt. Ich gehe z.B. nicht von der Existenz von Marsmenschen aus, weil es darauf keine ernst zu nehmenden Hinweise gibt. Also muss man für die Religion entweder andere Maßstäbe anlegen, oder aber man braucht entsprechende Hinweise auf Gott. Wer solche nicht kennt, also keine, die er akzeptiert, der zieht zumindest den Schluss, der außerhalb der Religion weitgehend anerkannt wird.

Damit fühlen sie sich Gläubigen gleich welcher Religion
überlegen, weil sie „Wissen“ als höherwertig als „Glauben“
definieren und weil für sie der fehlende Beweis mit dem
„Wissen, daß nicht“ gleichgesetzt ist.

Als neutraler Beobachter möchte ich dazu noch sagen, dass es diese Überheblichkeit umgekehrt nicht weniger gibt.

Kurz vor dem Verschwinden nochmal ausgebuddelt…

So ist ein „nicht glauben, dass…“ nicht dasselbe
wie „glauben, dass nicht…“

Wie würden Sie hier differenzieren?

Ich lese nun wirklich viel über Religionen und auch über
Atheismus, aber das habe ich noch nie gelesen.

Vielleicht nicht in ernst zu nehmenden Literatur, hier Forum hingegen begegnen solche Ansätze inklusive der „Beweisführung“ durchaus.

Wir Juristen würden da übrigens von einem non liquet sprechen.
Wir erkennen an, dass man manchmal weder das eine noch das
andere beweisen kann.

Vielleicht ist es der Mangel an juristischer Kompetenz, die manche dazu treibt :wink:.

Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass es prozentual
gesehen wohl kaum weniger religiöse Menschen gibt, die zu
wissen meinen, als nicht-religiöse, auch wenn beide, wie du
richtig sagst, letztlich nicht glauben.

Hmm, das wäre jetzt eine interessante Untersuchung.

Eine Besonderheit ergibt sich allerdings schon noch.
Grundsätzlich nimmt man erst dann die Existenz von etwas an,
wenn es ernst zu nehmende Hinweise darauf gibt.

Stimmt. Was „ernst zu nehmen“ in diesem Sinne ist, ist dann allerdings wieder höchst individuell. Wo die einen Gottes Wirken sehen, können andere nur einen Zufall erkennen. Das ist eine Frage der Auslegung.

dann ist zumindest der Schluss selbst
(„Es gibt wohl keinen Gott“) nicht falsch.

Dagegen ist nichts einzuwenden, denn die Gläubigen machen es ja genau so - nur eben mit dem Schluß „Es gibt wohl einen Gott“. Es ist das „wohl“, dessen Fehlen aus der eigenen Annahme eine absolute und damit problematische Aussage macht.

Martinus