Kindergeld für Êltern oder Kind?

Hallo zusammen,

wir haben bei uns zuhause gerade folgende Diskussion am laufen. Vielleicht kennt das ja der ein oder andere. Meine jüngste Tochter fängt im Oktober ein duales Studium an in dem sie auf Widerruf verbeamtet wird. D.h. sie verdient von Anfang an relativ gut, so knapp 1600€ brutto. Im ersten halben Jahr bekommt sie eine Appartementwohnung kostenfrei gestellt, danach will sie sich mit ihrem Freund zusammen eine Wohnung nehmen. Sie ist nun der Meinung, dass wir ihr das Kindegeld überweisen sollen, da wir ja, wenn sie aus dem Haus ist, keine Kosten mehr für sie haben. Meine Frau ist übrigends der selben Meinung. Wir sind jetzt nicht in Streit darüber geraten oder so, aber ich würde mal gerne auch andere Meinungen dazu hören. Auch weil ich eigentlich anderer Meinung bin. Ich bin halt eher der Ansicht, dass das Kindergeld auch eine Zahlung für die Eltern ist, womit auch teilweise Kosten für die Kinder aus der Vergangenheit etwas ausgeglichen werden soll. Die beiden sind der Ansicht, dass sie ja, wenn sie ausgezogen ist, keinerlei „Kosten“ mehr verursacht und deswegen einen Anspruch auf das Kindegeld hat. Wie seht ihr das?

MfG

Solange die Tochter mit im Haushalt lebt und wenn sie finanziell nichts zum Unterhalt beiträgt, ist das Kindergeld für die Eltern gedacht.
Nun zieht sie aber aus und bestreitet ihren Lebensunterhalt selbst, dann kann sie das Kindergeld bei der Kindergeldkasse auf Antrag für sich beanspruchen.
Meine Meinung dazu ist, dass das so richtig ist und dass ihr das Kindergeld zusteht. ramses90

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Ich meine klar, wenn sie sich nicht selber versorgen könnte, zB bei einem klassischen Studium, würde ich sie natürlich auch finanziell unterstützen, auch über die Höhe des Kindergeldes hinaus, aber da sie, meiner Meinung nach, ein Einkommen hat, mit dem das eigentlich funktionieren sollte, sehe ich das noch nicht so ganz, dass ihr das KG zusteht. Aber ok, vielleicht sehe ich das ja auch falsch, deswegen wollte ich mal andere Meinungen einholen.

Sagen wir mal so, wenn die Tochter nicht ganz so eigennützig wäre, würde sie darauf verzichten das Kindergeld für sich zu beanspruchen. Dazu kann man sie aber nicht zwingen, sie sitzt da einfach am längeren Hebel und das scheint sie zu wissen und auch auszunutzen. ramses90

Hallo,

der Ansicht bin ich als Mutter von ausgezogenen Kindern auch.
Heißt ja Kindergeld, nicht Elterngeld. Das Kinder kosten, wirst Du vor deren Erzeugung gewusst (oder zumindest geahnt) haben, oder?

Oder gehts euch Eltern derzeit so knapp, dass ihr den Kindern das Kindergeld nicht gönnen könnt?

Gruß,
Paran

In dem Falle würde das Kindergeld dir zustehen.

Warum wusste ich vorher, dass diese Art von Kommentaren kommmt?

Weil Du bist bei werweisswas :grin:
Ist ein bisschen zum fremdschämen.

Hallo,

brauchen Du und Deine Frau das Geld nun oder nicht?
Und wenn nicht, was spricht dagegen, es dem eigenen Kind zu überlassen?

Eine konkrete Antwort fände ich besser, als „Sprüche“.

Gruß,
Paran

Nach dieser Logik steht ihr kein Kindergeld zu. Aber wie begründest Du Deinen Wunsch nach dem Kindergeld? Denn Du müsstest auch genügend Geld haben, wenn Du sie im Zweifelsfall finanziell unterstützen kannst.
Welchen Grund gibt es für Dich das Kindergeld zu beanspruchen?

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Das Kindergeld ist ja dafür da, Familien zu fördern und zu gewährleisten, dass das Existenzminimum von Kindern nicht (bei den Eltern) besteuert werden darf.

Nun haben wir hier ein Kind, das trotz Ausbildung und damit Kindergeldanspruch sich schon bestens selber versorgen kann und dessen Eltern nichts mehr zu dessen Unterhalt beitragen müssen.

Hier argumentierst Du mit den Lasten der Vergangenheit.
Für mich auch plausibel.
Man kann das doch nur individuell regeln und eine allgemeine Handhabe gibt es leider nicht.
Insofern kann ich Dein Kind und Dich gleichermaßen verstehen.

Ich persönlich habe meiner Tochter das Kindergeld plus noch was drauf immer gegeben, bis zum Ende des Kindergeldanspruches obwohl sie im letzten Jahr schon eine halbe Stelle an der Uni hatte in der sie immer noch auf den Master hin arbeitet.
Und zwar deshalb, weil sie äusserst umsichtig mit Geld umgeht, und sich da schon bewiesen hat, da muss sie nichts mehr lernen.
Seit es das KG altersentsprechend nicht mehr gibt, bekommt sie trotz passablen Einkommens noch das „was drauf“ von vorher, bis das Studium beendet ist. (Es hat sich coronabedingt ein Semester verzögert.)
Und zwar aus dem Gedanken heraus, dass ich beschlossen hatte, mir immer klar war, dass ich sie bis Ende Studium unterstützen will.
Sie hängt sich sowohl beim Studium als auch bei ihrer bezahlten wissenschaftlichen Arbeit sehr rein und arbeitet zusammen genommen eher zu viel, als zu wenig.
Das möchte ich doch nicht sanktionieren, indem ich ihr das Geld kappe, auch wen sie es nicht braucht.
Und es macht so viel Spass, dieses Kind zu unterstützen, ich habe mehr Freude daran, wenn sie sich ein Paar neue Schuhe kauft, als für mich selber…ich habe alles und mehr gehabt, gelebt, ich bin satt und zufrieden. Unsere Generation hatte es so leicht.
Soll sie doch nach Corona noch mal eine große Reise machen…ich habe die Welt schon gesehen.

Was ich damit sagen will:
Ich denke, man muss individuell zum Kind hin schauen!
Und es gibt 1001ne Lösung.
Auch ein Weg wäre, das KG anzusparen, und wenn das Kind mal später eine große Investition zu tätigen hat, dann ist was da.

Schaut zur Tochter hin, was für sie, da wo sie in ihrer Entwicklung steht förderlich ist.
Das mag KG ihr geben sein, das mag KG ansparen sein, oder es kann auch sein, dass Ihr das Geld behaltet.
Solche Konflikte gehören zum Alter und dem Ablöseprozess, der weit über die Volljährigkeit hinaus geht, dazu.
Ziel ist immer ein selbstständiges eigenkompetentes Kind!

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haben eigentlich die Eltern. Aber es ist schon etwas komplizierter:


Es gibt die Unterhaltspflicht der Eltern. Darauf haben die Kinder einen Rechtsanspruch:

Wenn die Eltern trotz ihrer bestehenden Verpflichtung keinen Unterhalt leisten, kann die Familienkasse das Kindergeld auf Antrag des Kindes direkt an das Kind auszahlen. Vorraussetzungen sind aber, dass das Kind volljährig ist (also über 18 Jahre) und einen eigenen Wohnsitz hat.

Der erste Schritt ist aber immer, die Eltern um Unterhalt zu bitten. Hier gibt es Richtwerttabellen, z.B. die so genannte Düsseldorfer Tabelle (gültig für die alten Bundesländer) und die so genannte Berliner Tabelle (gültig für die neuen Bundesländer). Darin steht, wie viel Unterhalt dem Kind zusteht.

Es ist also auf keinen Fall so, dass die Kinder nichts mehr bekommen und die Eltern dann das Kindergeld für sich selber verwenden können, wenn die Kinder aus dem Haus sind.

Gilt der Unterhaltsanspruch an die Eltern auch, wenn ein ausreichend hohes eigenes Einkommen vorhanden ist??

Mir würde ein Grund einfallen: Das Zimmer, das die Tochter bislang bewohnt hat, und ihr Anteil an den Gemeinschaftsräumen müsste ja weiterhin finanziert werden. - Aber andererseits könnte man da ja auch einen Untermieter reinsetzen.

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ist abhängig vom Einkommen, muss man dementsprechend in der Düsseldorfer Tabelle nachschlagen.
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/index.php

Das Kindergeld ist nicht ans Einkommen gekoppelt. Wenn die Eltern keinen Unterhalt leisten, hat das Kind berechtigtes Interesse, das Kindergeld selber zu bekommen und kann dies - auch gegen den Wunsch der Eltern - notfalls vor dem Familiengericht durchsetzen.


Infos und Anträge von der Quelle:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/downloads-kindergeld-kinderzuschlag
Dass das studierende Kind selber beantragen kann steht im Merkblatt

unter Punkt 7 auf Seite 24 (letzter Absatz).

Ich finde immerschade, wenn innerhalb der Familie nach Gesetzen geschaut wird, weil man sich sonst nicht einigen kann…
Aber das tust du ja streng genommen nicht.
Ich finde, das Kindergeld sollte der bekommen, der es nötiger braucht:
Seid ihr finanziell knapp, die Tochter verdient aber genügend, sollte es selbstverständlich sein, dass sie es euch lässt.
Brauchen beide Seiten das Kindergeld „eigentlich“ nicht, macht doch gemeinsam was Sinnvolles damit: spart es für einen gemeinsamen schönen Ausflug, oder spendet es :slight_smile: Das wäre besser als ein Familienstreit, oder?

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Im Merkblatt steht aber auch, Seite 24:
„Lebt das Kind nicht im Haushalt eines Elternteils“…„Wird dem Kind von beiden Elternteilen kein Barunterhalt oder Barunterhalt in gleicher Höhe gezahlt, können die Eltern untereinander bestimmen, wer von ihnen das KH erhalten soll.“

Vom Kind ist da nicht die Rede, trotz „kein Barunterhalt“.

Ich sagte: letzter Absatz. Nur die Hälfte zu lesen ist nicht hilfreich.

Den Antrag kann stellen,wer ein berechtigtes Interesse an der Zahlung des Kindergeldes hat. Ein berechtigtes Interesse kann auch das Kind selbst haben.

Der Ton kratzt schon wieder an der Grenze…

Was ich zitiert habe, wird durch dieses zweite Zitat keineswegs ausser Kraft gesetzt.
Vielleicht bist ja du es, der selektiv liest.

Na, wenn du meinst.