Hallo,
aber wenn mich der patient/ Psychischkranke/ Gefangene/ Gegenüber auf der Strasse zB ins Gesicht schlägt und nicht aufhört, darf ich mich wehren und zurückschlagen. Ist Notwehr und gesetzlich erlaubt.
Wenn er mich beleidigt, darf ich ihn anzeigen und er muss Schmerzensgeld zahlen.
Wenn er mich verfolgt und stalkt so das ich nächtelang nicht schlafen kann, dann darf ich ihn auf einen bestimmten Abstand verklagen.
Und wenn opa mich dement in den Wahnsinn treibt, darf ich ihn ins Heim geben.
Darf ich das alles dann mit Kindern auch ?
Versteh mich nicht falsch, ich finde Schläge , auch auf die Hand = klapsen, falsch.
Ich denke nur, das Kinder, grade die eigenen , eine so spezielle Rolle in unserem Leben spielen, das man die mit Erwachsenen nicht vergleichen kann, eben weil sie Kinder sind. Und deshalb kann man da schlecht mit Vernunft kommen, weil da so viele Gefühle im Spiel sind - .
Man sollte sich viel mehr Gedanken machen, wie man Eltern nicht stigmatisiert, ( denn meistens sind schlagende Eltern selbst traumatisiert , oder aber überfordert) , sonder aktiv unterstützt andere Methoden anzuwenden. Das wäre wichtig , auch im Sinne der Kinder, damit dieser Teufelskreis unterbrochen wird.
lg
Brenna