Hallo,
im Zusammenhang mit diesen unsäglichen Kinderehen bei Flüchtlingen und Wirtschaftsmigranten stellt sich mir die Frage, warum in D nur über Annullierungen dieser Missbrauchsverbindungen debattiert wird. Müsste der sogenannte „Ehemann“,die Väter und Schwiegerväter nicht gleichzeitig angeklagt werden?
Wann werden in anderen Kulturen begangene Untaten, die in D bzw. Europa illegal sind, unter Strafe gestellt, sofern man der Täter habhaft wird? Ich erinnere z.B. an Fälle, bei denen 8jährige beinahe nach der „Hochzeitsnacht“ verblutet wären.Oder gilt das Prinzip „Was anderswo Recht war wird hier nicht Unrecht“ ?
Bitte jetzt keine Argumente, wie z.B. „Anno Tobak gab es hier auch minderjährige Bräute“.
gruß
rakete
naja ob das wirklich unsäglich ist stellen wir mal hin, denn das ist eine Sache der Auslegeung, bis wann ist man Kind ab wann ist man Erwachsen? denk doch nur mal ein paar hundert Jahre zurück, wann war es bei uns in D normal verheiratet / Kinder zu haben?
Dann wird man Feststellen das die Alterseinteilung je nach Region, religion und Kultur anders ist und zum Teil recht mutwillig erscheinen. So geht das alter in Europa des erwachsen seins recht weit auseinader, so ab ca. 12 Jahre. Ach ja und die Britten haben übrigens Kindersoldaten, denn dort dürfen schon 17 jährige zum Wehrdienst.
jedoch wurden z. B. in Sachsen im 18. Jahrhundert rund 2 % aller Bauerntöchter bereits mit 14 und 15 Jahren verheiratet. (Wikipedia Heiratsalter)
Denke du siehst das ganz zu sehr Schwarz und weiss.
Genau das ist der Punkt!
Wir leben hier in Europa und auch nicht mehr in grauer Vorzeit!
Ro
richtig, aber wir sind eben nicht die Rasse, die alles richtig macht und keinerlei fragwürdigen Regelungen hat. Auch wir sollten uns regelmäßig hinterfragen.
Denke du hast den Link auch nicht gelesen, da Steht am Anfang:
Der Vatikanstaat hat in Europa das niedrigste Schutzalter für Kinder. Es
liegt bei 12 Jahren, in Deutschland dagegen bei 14 und in der Schweiz
bei 16. Das Schutzalter legt fest, wie alt ein Kind mindestens sein
muss, damit Erwachsene und Jugendliche sexuelle Beziehungen mit ihm
haben dürfen.
wobei man das unter Umständen beachten sollte und es nicht die Regel ist.
Hi,
die Forderung, Leute, die in Deutschland ankommen, für Sachen zu bestrafen, die sie im Heimatland getan haben, weil sie hier strafbar sind, dort aber nicht, dürfte irre schwierig sein. Ein US-Bürger, der Waffen besitzt, reist ein. Zwar ohne seine Waffe, aber dass er eine besitzt, verstößt gegen Gesetze, ob er sie nun mit sich führt oder nicht. Und dann gibt es in vielen US-Bundesstaaten „Stand your ground“ - ich darf jemanden erschießen, wenn er sich unbefugt auf meinem Grundstück aufhält. Wer da nach Stand your ground straffrei ausgeht, ist für das deutsche Recht ein Mörder.
Und gucken wir uns mal die andere Richtung an: Naseweis hat ja schon gesagt, dass 14jährige deutsche Teenager Sachen dürfen, die 16jährige Schweizer nicht dürfen…
die Franzi
Ja, aber wie viele Kinderehen gibt es da tatsächlich?[/
Im UP bat ich darum, nicht mit Antike und Mittelalter zu argumentieren. Früher hatte man Zeiten, wo Seuchen und Kriege ganze Landstriche entvölkert hatten. Das war ein anderer Maßstab.
Da ist nun wirklich nichts dahin zu stellen:
https://www.hrw.org/de/news/2013/03/07/sudsudan-weitverbreitete-kinderehen-abschaffen
Du wirst diesen alten Mann heiraten ob du willst oder nicht, denn er hat uns etwas zu essen gegeben‘. Sie haben mich so sehr geschlagen. Sie haben auch meine Mutter verprügelt, weil sie gegen die Hochzeit war.Ich habe ihn abgelehnt, aber sie haben mich verprügelt und gewaltsam zu ihm gebracht. Der Mann zwang mich, mit ihm Sex zu haben, deswegen musste ich bei ihm bleiben
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-08/kinderehe-islam-junge-maedchen-jemen-saudi-arabien
Für die Mädchen aber ist mit der aufgezwungenen Hochzeit ihre Zukunft besiegelt. Die meisten brechen nach der Grundschule ab und werden schwanger, was eine große Gefahr für ihre Gesundheit bedeutet. Viele werden Opfer häuslicher Gewalt, wenn die meist deutlich älteren Männer sie vergewaltigen oder verprügeln.
Elham El-Dessouky ist ägyptische Fotografin, die mit ihrer Kamera das heikle Thema anprangert. Auf ihren Bildern zeigt sie junge Mädchen in wallenden Brautkleidern. Die Hände der jungen Bräute sind mit Handschellen gefesselt, darin baumelt eine Puppe.
Ja, weil es Schwarz und Weiss ist.
Naseweis bezog sich ja auch auf die Neuzeit.
Deutsche, die sich im Ausland an Kindern vergehen, können auch hier richtigerweise bestraft werden (ich denke mal, dasss gilt auch dann, wenn sie z.B. 12jährige Kambodschaner heiraten würden).
Nehmen wir Flüchtlinge und Wirtschaftsmigranten auf, werden die einer - wenn auch nur theoret. denkbaren - Strafverfolgung in Ihren Heimatländern entzogen. Wer kann so etwas denn dann noch bestrafen, als das aufnehmende Gastland?
Gruß
rakete
Kinderehen waren in Europa lange Zeit üblich, wobei vor allem Mädchen früh verheiratet wurden.[10] Sexualität mit Kindern wurde bis ins Mittelalter von Staat und Kirche weitgehend geduldet. Damit war auch die Kinderheirat durch den sexuellen Vollzug legitimiert. Erst im 16. Jahrhundert wurde der geschlechtliche Verkehr mit Mädchen unter 10 Jahren gesetzlich als Vergewaltigung geahndet.
Wir leben nun mal auch nicht mehr im 15. Jhdt .
Gruß
rakete
na dann sind wir wohl doch die Herrenrasse, vor allen wenn man nur ein paar negativbeispiele nennt, die ich ja auch nicht gut finde.
Gott sei Dank!
Dann zitiere doch aber mal ein paar Fälle, wo es der Kinderseele gut getan haben soll, mit erwachsenen Männern verheiratet worden zu sein!
Auf den Seiten des Kinderschutzbundes oder UNICEF wirst du sicherlich fündig.
(Ich glaube, du begibst dich da auf Glatteis).
Gruß
rakete
Deviniere erst mal Kind bitte, da wirst du schon einiges an wiedersprüchen erleben.
Dein Vergleich ist unsinnig, denn er bezieht sich nicht auf das Beispiel von Miezekatze, sondern auf einen völlig anderen Fall (Ich habe übrigens große Zweifel, dass man in Deutschland dafür belangt werden könnte, wenn man sich in einem Land, in denen Sex mit Kindern legal ist, Sex mit Kindern hat).
Fakt ist, weder die Eheschließung noch der Vollzug der Ehe war in den Herkunftsländern strafbar oder moralisch problematisch. Die Beteiligten haben also nach eigener Auffassung nichts falsch gemacht. Dafür kannst du sie auch nicht bestrafen. Das ist weder rechtlich noch moralisch möglich.
Sobald sie allerdings hier sind, müssen unsere Regeln und Maßstäbe gelten. Allerdings muss auch hier eine differenzierte Sichtweise her - gegebenenfalls müssten Ehen annuliert und der Ehevollzug bestraft werden.
Von knapp 1500 verheirateten Kindern sind 1100 Mädchen. Wir können also davon ausgehen, dass zumindest bei einem Teil der Kinder zwei Kinder verheiratet wurden. Etwa 60% der Beteiligten Kinder sind zwischen 16 und 18 - und ich denke auch hier muss der Staat nicht tätig werden. Für den Bereich zwischen 14 und 16 müsste eine Einzelfallprüfung Klarheit bringen, ob wirklich ein Problem vorliegt.
Wirklich problematisch sind also die 361 Kinder die unter 14 sind. Hier sollten nach meiner Meinung die Ehen annuliert und die Kinder gegebenenfalls unter Obhut gestellt werden.
Gern. Juristisch definiert wird als „Kind“ eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Worauf willst du hinaus?
aha 14 und bis zu welchen alter wird von Kinderehe gesprochen? Ach ja nach welchen G
was wohl die Schweitzer über uns Barbaren denken?
Und warum verstoßen wir eigentlich gegen die . . . ach lies mal da selber.
Wann ist ein kind ein kind
Was mir hier zu kurz kommt, ist die Frage der Einvernehmlichkeit des Geschlechtsverkehrs. Spätestens dann ist das Alter völlig egal.
Lange Zeit hatten deutsche Behörden keine juristische Handhabe, um gegen den von ihren Staatsbürgern begangenen sexuellen Missbrauch an Kindern im Ausland vorzugehen, denn es konnten nur die Fälle geahndet werden, die auch am Tatort strafbar waren. Es gab Gesetzeslücken, die von den Tätern schamlos ausgenutzt wurden. Diese Lücken wurden auf Druck der ECPAT-Kampagne 1993 durch eine neue Strafrechtsregelung geschlossen. Bundesbürger, die im Ausland Straftaten des sexuellen Missbrauchs begehen, werden seither – unabhängig von der dortigen Rechtslage – nach deutschem Recht bestraft (‘Exterritorialprinzip’). Für sie gelten die deutschen Schutzaltersgrenzen von 14 Jahren für Missbrauch und von 16 Jahren für sexuelle Handlungen und die sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen.
Wenn man ihnen wegen der dort gültigen Rituale rechtlich nichts am Zeug flicken kann, dann doch aber wohl zumindest moralisch. Wie willst du das vielleicht lebenslängliche Traumata der missbrauchten Kinderseelen denn moralisch in Schutz nehmen können?
Genau. Aber auch jugendliche Mädchen machen wohl noch einiges mit und werden von den Eltern unterdrückt (siehe z.B. Ehrenmorde: Hatumn Sürücü)
Sex mit Kindern galt im grünen Ideenkosmos lange als akzeptabel, solange er „einvernehmlich und gewaltfrei“ vollzogen würde.So jedenfalls klingt ein Protokoll aus einer Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses im Jahr 1986. In diesem Landesparlament war Renate Künast Abgeordnete. …
„Wir haben damals rechtsphilosophisch die Abschaffung des Strafrechts diskutiert. Zu spät haben wir ein Gefühl dafür entwickelt, dass es absolut schützenswerte Personen gibt, für die diese Debatte unmöglich ist.“
Ich glaube, dem ist nichts hinzu zu fügen.
Gruß
rakete
…und das hier:
„Wissen Sie, die Sexualität eines Kindes ist etwas absolut Fantastisches. […] Wissen Sie, wenn ein kleines fünfjähriges Mädchen beginnt, Sie auszuziehen, ist das großartig. Es ist großartig, weil es ein Spiel ist, ein wahnsinnig erotisches Spiel.“– Daniel Cohn-Bendit: Antenne 2, Talksendung „Apostrophes“ vom 23. April 1982
Da läuft es einem doch eiskalt den Rücken runter.
Und Menschen wurden nach kurzem Prozess auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Das würde hier doch auch viele Probleme lösen!
Genau. Unsere Gesetze sind so 2016 - ein wenig 1516 könnte nicht schaden. Da wurde ja auch das Reinheitsgebot eingeführt, kann also keine schlechte Zeit gewesen sein!