Ich muss jetzt doch „picken“, um Grundsätzliches der verschiedenen Positionen zu erklären:
Kinderschutz, besser dessen Missachtung, ist ein Massenphänomen. Etwa 1.900.000 Kinder leben und wachsen hier in einem der reichsten Länder dieser Welt auf Sozialhilfeniveau auf (Hartz, Alleinerziehende, …). Chancengleichheit auf Bildung und spätere wirklich gute Aufstiegsmöglichkeiten nahezu unmöglich. Andere haben Nannys, steuermindernd absetzend, können gute Schulen aussuchen, Beziehungen innerhalb der eigenen hoheren Ebene nutzen, allgemein das höhere Niveau ohne Anstrengung bewahren und ausbauen.
Aus dieser Sicht denke ich.
Du nicht.
Erst wenn aus deiner Sicht des Juristen ein offensichtlicher Schaden, eine Straftat im Sinne des Gesetzes, eingetreten ist, beginnt man an den im Grundgesetz im ersten Paragraphen verbürgten Schutz eines jedes Einzelnen, auch Kinder, zu denken. Wenn möglich noch in dubio pro reo.
Und dies gegen Personen, Schutzbefohlen, denen man nach deutschem Recht bis zum 18. Lebensjahr nur eine beschränkte Geschäftsfähigkeit unterstellt, im gleichen Atemzug aber eine voll entwickelte Selbststimmung, wenn es um Kinderehe geht.
Das ist nicht logisch, sondern willkürlich.
Insofern sehe ich keinerlei Rechtfertigung oder Begründung, hierzulande auch im Ausland geschlossene Kinderehen in irgendeiner Form Bestandsschutz zu gewähren bzw. diese nicht zu annulieren.
Franz