Kirchenaustritt pro & contra

Hallo,

dann gehört der Landkreis München offensichtlich nicht zu
Bayern, denn hier reicht das Einwohnermeldeamt.

Danke für den Hinweis. Zuständig sind in der Tat auch in Bayern nicht die Amtsgerichte (nur NRW, Hessen, Berlin, Brandenburg), sondern ebenfalls die Standesämter (nicht die Einwohnermeldeämter).

„Der Austritt bedarf zur öffentlich-rechtlichen Wirkung der mündlichen oder schriftlichen Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsorts. Die schriftliche Erklärung muss öffentlich beglaubigt sein; § 129 BGB gilt entsprechend. Bei einem Übertritt von einer in Art. 1 genannten Gemeinschaft in eine andere solche Gemeinschaft genügt abweichend von den Sätzen 1 und 2 eine Mitteilung der aufnehmenden Gemeinschaft an das Standesamt, wenn eine Vereinbarung über diese Form des Übertritts getroffen wurde.“

  • Art. 3 Abs. 4 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes (KirchStG) -

Freundliche Grüße,
Ralf

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Und für Hessen gilt auch, dass der Gang auf das Gemeindeamt reicht. Allerdings bekommt man dann später Post vom Amtsgericht.

MfG
GWS

Vergiss es

Nun ist mir ja klar, dass ich mit einem Austritt aus der
Kirche die von mir kritisierten Zustände nicht im geringsten
ändere und es eigentlich der richtige Weg wäre sich in der
Kirche zu engagieren und zu versuchen die für mich
problematischen Zustände zu ändern.

Das hat noch nie funktioniert. Vor allem in einem Laden, der jeden Nicht-Theolügen sowieso nicht ernst nimmt.

»Reisende soll man nicht aufhalten.«

Gruß

Stefan

Hallo,
auch wenn du an etwas glaubst das
*- eins ist sich aber in drei teilt
*- einen Teil von sich ans Kreuz nageln lässt
*- sich in Teilen ausgießt
*- angeblich ‚allgütig‘ ist, aber rächend sämtliche Kreaturen (Sintflut) außer ein paar ‚Auserwählten‘ vernichtet
*- für den Mensch angeblich ‚nicht erkennbar‘ aber mit abstrusen Ritualen bei Laune gehalten werden muss

gibt es imo nur einen Grund nicht aus dem Verein auszutreten. Denn all das und mehr kannst du auch ohne Mitgliedschaft glauben.

Aber wenn du jemals bei einem Betrieb diesen Vereins (Krankenhäuser, Kindergärten, soz. Einrichtungen) arbeiten willst, wirst du in dem Verein (oder einem vergleichbaren) Mitglied bleiben müssen. Da spielt es auch keine Rolle, dass diese Betriebe zum überwiegenden Teil vom Steue….
Dann muss aber auch gut über eine Scheidung, auf jeden Fall aber über eine Wiederverheiratung nachgedacht werden. Kirchlich geht dann nichts mehr. Aber eine Kirche die Kinderschänder deckt und missbraucht Jungen kastrieren, ja gar ermorden lässt… die muss schon ein wenig auf seine moralischen Ansprüche achten.
wiki artikel: Sexueller Missbrauch in der römisch-ka…
Spiegel: Kastriert im Namen des Herrn

Guten Abend!

  • die gelebete Intoleranz gegenüber Frauen und Homosexuellen

  • der Glaube an einen Schöpfungsmythos den ich einfach nicht
    ernst nehmen kann

  • das Korpsgeistdenken der Geistlichkeit

Wenn weiter nichts stört, könntest du dich - wie schon vorgeschlagen - einer anderen Glaubensgemeinschaft zuwenden.

Nun ist mir ja klar, dass ich mit einem Austritt aus der
Kirche die von mir kritisierten Zustände nicht im geringsten
ändere…

Der Austritt eines einzelnen Mitglieds bewegt nicht viel. Du bist aber nicht allein. So treffen die Austritte die Institution an Stellen, die sie auf Dauer nicht ignorieren kann, nämlich beim Geld und beim gesellschaftlichen Einfluss.

… und es eigentlich der richtige Weg wäre sich in der
Kirche zu engagieren und zu versuchen die für mich
problematischen Zustände zu ändern. Aber dafür habe ich weder
die Zeit noch die Motivation. Mit der Gemeinde als solche habe
ich seit 10 Jahren eigentlich nichts mehr zu tun.

Du finanzierst eine Institution, deren Gebaren dir gegen den Strich geht und bist Mitglied einer Kirchengemeinde, zu der du keinen Kontakt pflegst. Der Austritt ist nur konsequent.

Gruß
Wolfgang

Hallo

Grundsätzlich ist das eine rein persönliche Entscheidung bei der Dir hier NIEMAND sagen kann, was Du tun solltest. Daher werde ich mich jetzt auch nicht dazu äußern. (Ich bin aber kein Katholik! :wink:

Aber Du kannst einige Fragen an Dich selbst stellen, Dir einige Denkanstöße geben, um Deiner erhofften Antwort näher zu kommen. Das aber, ist dann DEINE Antwort und die Entscheidung ist dann auch nicht mehr von Zweifeln umringt.

Woran glaubst Du ? … resümiere die Bibel, gib Dich Jesus in die Hände und gibt Deinem Glauben eine Kontur, einem Umriß der ihn für Dich greifbarer macht.

Die r.k.K. ist nicht intolerant, sondern konsequent. Intolerant wäre eine Ablehnung trotz der Freiheit. Doch im Kontext der römischen Lehre, gibt es klare Regeln und Grenzen. Prüfe einfach die biblische Grundlage dafür und den Katechismus, dann kommst du sicher näher an den Kern und kannst die Sache von jeder Seite betrachten.

Dazu kommt, das die katholische Kirche mit ihren Ansichten nicht allein ist. Viele der christlichen Denominationen (selbst viele die gegen Rom stehen) stimmen hier mit dem biblischen Urteil der r.k.Kirche überein.

Dies betrifft auch die Schöpfungsgeschichte oder Wahrheitsansprüche.

Der Anspruch der „allein wahren Kirche“ (den ich auch nicht anerkenne) ist kirchengeschichtlich und mit katholischer Interpretation auch verständlich. Aber wie du schon sagtes, hat diesen Anspruch nahezu jede Kirche oder Religion. Hier muß man einfach wissen wo man steht bzw. wo man mit seinem Glauben am besten aufgehoben ist.

Wenn du Deinen Glauben ergründet hast, wirst Du ev. auch auf Deine Motivation stoßen, welche Dir dann auch die nötige Zeit schaffen würde. Meidet die Gemeinde Dich oder meidest Du die Gemeinde ?

Viel Glück

Und für Hessen gilt auch, dass der Gang auf das Gemeindeamt
reicht.

Definitiv nicht..

„Der Austritt aus einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, wird mit Wirkung für den staatlichen Bereich vor dem Amtsgericht erklärt, in dessen Bezirk die austretende Person ihren Hauptwohnsitz oder beim Fehlen eines Hauptwohnsitzes den gewöhnlichen Aufenthalt hat.“

(§ 1 Gesetz zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts vom 13. Oktober 2009 (KRWAG))

„Eine Erklärung kraft Vollmacht ist nicht zulässig.“

(§ 2 Abs. 4 KRWAG)

_"Die Erklärung kann mündlich oder schriftlich abgegeben werden.

Die mündliche Erklärung muss zur Niederschrift der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten des zuständigen Amtsgerichts abgegeben werden. Die schriftliche Erklärung muss als Einzelerklärung in öffentlich beglaubigter Form eingereicht werden."_

(§ 3 Abs. 1 und 2 KRWAG)

Was Du wahrscheinlich meinst, ist die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung (wichtig wegen der Lohnsteuerabzugsmerkmale). Voraussetzung dafür ist die beurkundete Austrittserklärung. Deswegen bekommst Du „Post vom Amtsgericht“, wenn Du Deine Meldedaten ändern lassen willst und weder eine irrtümliche Angabe einer Kirchenzugehörigkeit noch ein beurkundeter Austritt vorliegt.

Freundliche Grüße,
Ralf

Dann muss das Gemeindeamt bei uns etwas ganz ungesetzliches tun.
Genau dort habe ich nämlich vor 5 Jahren meinen Austritt getätigt. Wie gesagt, meine Papiere wurden ans Amtsgericht weitergeleitet und von dort kam eine Bestätigung. Aber der Gang aufs Gemeindeamt hat gereicht.

MfG
GWS

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dass sie in vielen Punkten Dinge lebt, die meinen persönlichen
Überzeugungen widersprechen.

Oder wäre bei diesen Ansichten der Austritt der

nächste logische Schritt?

Ich kann (und will) Dir keine „pro-Kirche-Argumente“ liefern, da naturgemäß der weitere Verbleib in einem Verein oder einer Gemeinschaft, die Deiner persönlichen Überzeugung zuwiderhandelt und nicht entspricht, kaum (aus Deiner Sicht) gutgeheißen werden kann; also muß die Antwort auf Deine letzte Frage heißen : „Ja !“, und genaugenommen je früher, desto besser…

liebe Grüße
nicolai

Hallo Harald,

Geht es nicht aus der Bibel hervor, dass das Christentum die
einzig wahre Religion sei?

nein

Dein nein ist richtig - aber auch falsch.
Für den Christen ist nicht die „Bibel“ zuständig sondern die
Botschaft Jesu.

Aber wo sonst kann man die Botschaft Jesu nachlesen ausser in der Bibel?
Wie kann man da die Bibel von der Botschaft Jesu trennen?

Dann muss das Gemeindeamt bei uns etwas ganz ungesetzliches tun.

Das bezweifle ich sehr. Aber was vor fünf Jahren zulässig war, ist es nicht notwendig auch heute.

Vor fünf Jahren war die Rechtslage in Hessen grundsätzlich anders; sie war nicht einmal im gesamten Bundesland einheitlich. In den ehemals zu Preussen gehörenden Landesteilen galt ein Gesetz aus dem Jahr 1920, in anderen Landesteilen stammte die gesetzliche Grundlage sogar aus dem Jahr 1878.

Wenn Du meine letzte Antwort noch einmal anschaust, wirst Du sehen, dass das Gesetz, das die aktuelle Rechtsgrundlage darstellt, im Jahr 2009 in Kraft trat - also deutlich nach Deinem Austritt. Du hast das bloß nicht mitgekriegt - es wurde von der gesetzlichen Neuregelung allerdings auch kein großes öffentliches Aufheben gemacht.

Freundliche Grüße,
Ralf

Das bezweifle ich sehr.

Warum sollte ich lügen?

Aus rechtlicher und dogmatischer Sicht
Hallo Charlie80,

zunächst Rechtsnachteile: Wer aus der Kirche im Sinne einer staatlichen Körperschaft ausgetreten ist, hat, falls er seinen Verpflichtungen anderweitig nachkommt, zunächst keine Rechtsnachteile zu erwarten, wenn er nämlich z. B. einer bestimmten katholischen Gruppe oder etwa einem bestimmten Bischof trotzdem soviel leistet, wie er sonst der Körperschaft zahlen oder leisten müsste. Tut er dies aber nicht, hat er Rechtsnachteile, z. B. kann er nicht mehr ohne weiteres katholisch heiraten. Verkündet er überdies öffentlich Dinge, die der katholischen Lehre widersprechen, zieht er sich unter Umständen eine Exkommunikation (Ausschluss vom Empfang der Sakramente) zu.

In einem harten Fall begeht er Apostasie, öffentlichen Abfall vom Glauben. Wenn er das tut, verneint er das, was die Kirche als Heil bezeichnet, und zwar diskussionslos, d. h. er verweigert zunächst einmal, den Dialog als Vollmitglied der Kirche zu führen.
Im übrigen erklärt er nicht nur den Katholiken, die ihm nicht passen, sondern auch denen, die ihm vielleicht passen würden, dass er mit ihrem Glauben nichts zu tun haben mag, was unter Umständen eine gewisse Kälte oder Interesselosigkeit der verbleibenden Katholiken nach sich zieht. Das mögen je nach Fall also sehr kleine Nachteile sein.

Nun sind wir hier in einem neutralen Religionsforum, wo zunächst kein Missionsbefehl herrscht. Betrachtest Du den Fall aber in katholischer Sicht, kommt schon etwas hinzu. Mal angenommen, Christus sei auferstanden und die wahre Kirche sei die katholische, kann man natürlich durch solche Akte dem Missionsbefehl zuwiderhandeln, d. h. man riskiert zunächst einmal, seinem Auftrag als Christ zuwiderzuhandeln, und verfehlt wegen mangelnder Ausübung des Glaubens schlimmstenfalls sogar etwas von seinem Seelenheil nach dem Tod.

Gruss,
Mike

OT: Sternchen

zunächst Rechts nachteile:

Der ist gut!

Tut er dies aber nicht, hat er Rechtsnachteile

Hör auf, es tut weh!

Seelenheil nach dem Tod.

Morgen habe ich sooo Muskeltkater.

Gruß

Stefan

Sonderbare Ausflüge in die liebe Gedankenfreiheit
Hallo Stefan,

Mit grossem Interesse lese ich diesbezüglich insbesondere auch Dein unteres (erstes) Votum, wie war das jetzt gleich schon wieder mit den Forumsregeln, Verunglimpfung & Co.?

Ich sehe schon, ich dürfte wesentlich aggressiver missionieren.

Gruss,
Mike

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Für den Christen ist nicht die „Bibel“ zuständig sondern die
Botschaft Jesu.
Aber wo sonst kann man die Botschaft Jesu nachlesen ausser in

der Bibel?

Einfach mal alles lesen (aufnehmen was da steht) und nicht zuerst
dagegen halten.
Dies steht in dem von Dir hinterfragten Beitrag:
Und diese ist nun mal im NT (einem Teil der Bibel) enthalten.
Diese Feststellung ist notwendig,da sehr viele bibelgläubige
Christen eben keinen Unterschied machen und das AT genauso für
„wahr“ halten(einschl.Genesis usw.) wie den „Wortlaut“ des NT.
Das NT ist aber auch nicht „die Botschaft“, sondern enthält die
Botschaft Jesu.
Die Aussage von Harald -„nein“ (s.dort) - ist deshalb auch insofern
richtig. Wenn sein nein aber suggerieren sollte, daß das Christentum
keinen „Wahrheitsanspruch“ (natürlich bedingt) für sich aus der
Botschaft Jesu herleiten kann könnte dann ist dies falsch.

Hallo!

Es war ja klar, dass sich hier die versammelte Atheisten-Liga zu Wort meldet. Mit nichts anderem war zu rechnen. Aber es ist ein großer Unterschied, ob man diskutiert, ob es aus atheistischer Sicht sinnvoll ist, aus der Kirche auszutreten oder aus Sicht eines Christen, der sich nicht mehr mit der katholischen Kirche identifizieren kann.

Natürlich gibt es wenig Gründe, die für einen Atheisten dafür sprechen, in der Kirche zu bleiben. Aber auch das gibt es: Ich kenne eine überzeugte Atheistin, die nicht aus der Kirche austritt, weil sie aus ihrem Bekanntenkreis das Engagement der Kirche kennt, das sie unterstützen will, auch wenn sie nicht an Gott glaubt. Das nur am Rande …

Für einen Christen sieht es aber insofern anders aus, weil ein beträchtlicher Teil seiner Identität an der Kirche hängt, in die er hineingeboren wurde. Das ist nicht wie ein Verein, aus dem man austreten kann, wenn man keine Lust mehr hat (so wurde es an anderer Stelle beschrieben), sondern eher vergleichbar mit der Nationalität. Natürlich kann man die Politik seines Heimatlandes teilweise oder sogar ganz ablehnen, ohne dass man deswegen seine Staatsbürgerschaft zurückgeben würde.

Hinzu kommt, dass die Kirche im biblischen Sinne ja die Gemeinschaft der Gläubigen ist, und nicht die Institution, an deren Spitze der Papst steht. Letztere ist nur dazu da, ersterer eine Organisationsform zu geben, und ein Christ hat unweigerlich das Gefühl, dass - wenn er aus der Organisation austritt - er sich gleichzeitig von der Gemeinschaft der Gläubigen abwendet.

Luther wäre es übrigens nicht im Traum eingefallen, aus der Kirche auszutreten, obwohl er ein scharfer Kritiker der Kirche und des Klerus war.

Man kann es aber auch so sehen: Rom ist weit weg. Kirche ist das, was hier vor Ort geschieht. Wenn man das gut findet, sollte man in der Kirche bleiben. Wenn nicht, dann sollte man über einen Austritt oder einen Konfessionswechsel nachdenken.

Michael

Dann muss das Gemeindeamt bei uns etwas ganz ungesetzliches tun.

Das bezweifle ich sehr.

Warum sollte ich lügen?

Lies einfach meine Antwort gründlich. Ich bezweifle nicht, dass Du die Wahrheit sagst, sondern dass die Gemeindeverwaltung Deines Heimatortes ungesetzlich handelt. Sie hat aber bei Deinem Austritt auf einer seit zweieinhalb Jahren nicht mehr gültigen Rechtsgrundlage gehandelt.

Hi Mike.

verfehlt wegen mangelnder Ausübung des Glaubens
schlimmstenfalls sogar etwas von seinem Seelenheil nach dem
Tod.

Tja, das muss man sehr gut überlegen, das kann ja schwere Folgen haben.
Denke nur an Adam. Und das ist keine lehre Drohung sondern einfach deduktiv, logisch.

Gruss,
Mike

Balázs

Schon Adam trat aus der Kirche aus?

Denke nur an Adam. Und das ist keine lehre Drohung sondern
einfach deduktiv, logisch.

Für dich logisch, sonst nicht. Trat schon Adam aus der Kirche aus, lieber Pupser?

Mit freundlichen Grüßen
Jugador