Kirchensteuersenkung?

Hallo Werner,

Das ist blanke Theorie - der Kirchensteuersatz ist ein
Prozentsatz der Einkommenssteuer, der Satz (je nach Bundesland
8 bzw. 9%) wurde solange ich mich erinnern kann (das sind
Jahrzehnte) nie geändert.

mal grundsätzlich - die Kircheneinkommens- bzw. Kirchenlohnsteuer ist zwar der größte Brocken, dazu kommt jedoch noch die Kirchensteuer auf Kapitalertragssteuer, in den meisten Bundesländern das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe, in einigen Bundesländern noch Kirchengrundsteuer und Ortskirchensteuer.

In der Praxis bedeutet das, dass
sich jeder Einkommenssteuersenkung oder -erhöhung unmittelbar
auf die Höhe der Kircheneinnahmen auswirkt.
Die aktuell diskutierte Senkung des Soli hätte dagegen keine
so direkten Auswirkungen.

Richtig.

Eine ganz andere Diskussion ist, ob der Staat den
Religionsgemeinschaften beim Eintreiben Ihrer
„Mitgliederbeiträge“
helfen sollte.

Ebenfalls richtig - es handelt sich um eine der vielen staatlichen Subventionen der Kirchen.

Allerdings sollten voreilige Kritiker dabei
nicht übersehen, das die Kirchensteuer für den Staat ein gutes
Geschäft ist, der Anteil den er für die Dienstleistung des
Eintreibens behält liegt deutlich über den tatsächlichen
Kosten.

Das hätte ich jetzt aber gerne belegt. Es werden zwischen 2% (Bayern) und 4,5% (Saarland) als Verwaltungskostenentschädigung einbehalten. In Bayern übrigens so wenig, weil es dort eigene Kirchensteuerämter gibt und die Finanzämter lediglich die Kirchenlohnsteuer einziehen. Das ist auf jeden Fall ein gutes Geschäft für die Kirchen - bei Selbsteinzug werden die Kosten nämlich auf 15% der Einahmen geschätzt.

Nun ist der Aufwand beim Einzug durch staatliche Stellen (ein zusätzlicher Arbeits- und Personalaufwand) sicherlich geringer - ob er jedoch mit 2-4,5% abgegolten ist, kann durchaus in Zweifel gezogen werden. Eine genaue Berechnung, selbst eine einigermaßen plausible Schätzung, ist jedoch extrem schwierig. Das Bundesfinanzministerium geht laut Webseite jedenfalls davon aus, „dass diese Zahlungen die Verwaltungskosten in etwa abdecken“.

Daher wüsste ich wirklich gern, woher Deine Information stammt, die dieser Aussage so eklatant widerspricht.

Freundliche Grüße,
Ralf

Hallo Morrighan,

die Finanzierung der Kirchen - ob nun durch Kirchenbeiträge oder Kirchensteuern oder wie auch immer - fällt eindeutig in den Bereich Religionssoziologie. Erst recht gilt dies in Deutschland mit der eigenartigen Einrichtung der Kirchensteuer, wo darüber hinaus das Problem der Trennung von Staat und Kirche (bzw. deren Verhältnis zueinander) berührt ist.

Richtiger (bzw. schärfer gefasst) wäre es sicher, hier von Fragestellungen der Religionsökonomie zu sprechen, die in der Brettbeschreibung nicht explizit erwähnt wird. Trotzdem ist auch Religionsökonomie nach gängiger Auffassung eine (wenn auch noch recht junge) Teildisziplin der Religionswissenschaft - wenn auch mit fließendem Übergang zu den Wirtschaftswissenschaften.

Daher hat Harald mE völlig recht, das Thema ist hier ontopic.

Freundliche Grüße,
Ralf

Hallo Janina,
ich bin zwar nicht der MOD, aber diese Frage

Ebenso würde mich interessieren, wo genau du dieses Thema in
folgenden Punkten der Brettbeschreibung Religionswissenschaft
einordnest (die Nummerierung stammt von mir, das Nennen eine
passenden Ziffer reicht mir vollends):

ist nicht schwer zu beantworten.

  1. Religionswissenschaft mit den Teilgebieten:
    Grundstrukturen und Glaubensinhalte von Religionen,
    Religionsgeschichte, Religionspsychologie,
    Religionssoziologie ,
    Mythologie, Rituale & Kulte, Religion & Sexualität,
    Dämonologie.

Näheres in meiner Antwort an Morrighan.

Freundliche Grüße,
Ralf

die Finanzierung der Kirchen - ob nun durch Kirchenbeiträge
oder Kirchensteuern oder wie auch immer - fällt eindeutig in
den Bereich Religionssoziologie.

Ach ja? Dieser Logik folgend wäre Steuerpolitik ein Teilgebiet der Soziologie. Lasst uns das Steuerbrett schließen! In Zukunft kann man sich ja an das Brett „Sozialwissenschaften allgemein“ wenden, …

Ach ja? Seit wann ist die Kirchensteuer Gegenstand von Steuerpolitik?

Zwar sind die großen christlichen Kirchen in Deutschland per staatlichem Hoheitsakt zu öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen erklärt und ihre Mitgliedsbeiträge fallen somit unter die Legaldefinition von Steuern gem. § 3 Abs.1 AO. Aber , lieber Michael, der Tatbestand der Leistungspflicht besteht hier ausschließlich bei den Angehörigen der Kirchen. Dass manche Kirchen in Deutschland aus historischen Gründen privilegiert sind - wozu auch gehört, dass sie die staatliche Finanzverwaltung als Inkassobüro für ihre Mitgliedsbeiträge benutzen dürfen - ist gerade aus religionssoziologischer Sicht ein hochinteressantes Untersuchungsfeld.

Es ist schon ein nicht ganz unwesentlicher Punkt, welche Art von öffentlich-rechtlichem Gemeinwesen Träger der Finanzhoheit ist. Sind dies Gebietskörperschaften aufgrund eines originären Rechtes nach Art. 109 GG (Bund und Länder) oder aufgrund des Selbstverwaltungsrechtes nach Art. 29 Abs. 2 GG (Gemeinden), dann kann man zu Recht von Steuerpolitik sprechen. Nicht aber, wenn Träger der Finanzhoheit Kirchen aufgrund ihres Status als öffentlich-rechtliche Körperschaft sind. In diesem Fall sind die eingeforderten Leistungen mit der freiwilligen Mitgliedschaft verbunden, es handelt sich mithin um freiwillige Leistungen. Versuche mal, aus einer Gebietskörperschaft auszutreten, um Steuern zu sparen. Dann merkst Du auch den Unterschied zwischen Steuern, die an staatliche Hoheitsträger zu entrichten sind, und Mitgliedsbeiträgen, die lediglich auf Grund des Körperschaftsstatus von Kirchen (eine deutsche Besonderheit) formal als ‚Steuern‘ bezeichnet werden können.

Hallo Thomas,

Insofern ist es vielleicht nicht möglich die Steuern zu
senken, oder vielleicht mal sozial christlicher zu gestalten
(Progression).

da die Kirchensteuer (bzw. einkommensabhängige Teil davon) grundsätzlich auf der Bemessensgrundlage der Einkommens- oder Lohnsteuer berechnet wird, nimmt diese automatisch an deren Progression teil.

Allerdings mit Ausnahmen - in neun Bundesländern gibt es einen Mindestbetrag, der auch von Geringstverdienern erhoben wird. Das sind allerdings nur 20 Cent im Monat; in Hessen gar nur 15 Cent.

Dafür wird dann bei großen Einkommen die Progression gekappt (Ausnahme: Bayern), der Höchstbetrag liegt je nach Bundesland zwischen 2,75 und 3,5% des zu versteuernden Einkommens. Damit ist man gegenüber „Besserverdienenden“ großzügiger als der Staat, man kappt also schon bevor bei der Einkommenssteuer der Spitzensteuersatz erreicht ist.

Insofern wäre es durchaus möglich, die Kirchensteuer

vielleicht mal sozial christlicher zu gestalten
(Progression).

Freundliche Grüße,
Ralf

So viele Worte und so wenig gesagt!

Die Frage war, ob es Pläne gäbe, die Kirchensteuer zu senken. Nun schreibst Du unglaublich viel zu steuerrechtlichen Aspekten - und bleibst die Antwort darauf schuldig, was diese Frage mit Religion bzw. Religionswissenschaft zu tun habe.

Das Wort „Religionssoziologie“ hat in Deiner Begründung doch nur eine Funktion: Es soll die Berechtigung dafür liefern, dass eine rein fiskalische Frage im Religionsbrett besprochen werden soll.

Michael

Aspekten - und bleibst die Antwort darauf schuldig, was diese
Frage mit Religion bzw. Religionswissenschaft zu tun habe.

Es genügt eben nicht, lesen zu können, man muss das Gelesene auch verstehen können.

EOD

Es genügt eben nicht, lesen zu können, man muss das Gelesene
auch verstehen können.

Was voraussetzt, dass das Geschriebene auch gewisse Anforderungen erfüllt. Das tut es in deinem Fall nicht. Denn du lieferst keine Begründung auf die Frage, warum Religionsbrett. Da helfen die vielen Worte auch nicht weiter.

Im ALK-Brett hat Reinhard das sehr schön geschrieben: Es kommt bei der Kirchensteuer darauf an, welche Aspekte gefragt sind. Kirchensteuer ist mit Sicherheit nicht automatisch Religionsbrett - und wenn, übrigens auch nicht automatisch Religionssoziologie.
/t/umgang-mit-brettbeschreibungen/6661692/2
„Verständlicher“, um das noch einmal aufzugreifen, wäre also eine Antwort, die etwas differenzierter auf die Sache eingehen würde.

Eine Frage, welche die Kirchensteuer in einem Atemzug mit dem Soli nennt, ist nun wirklich nicht Religionssoziologie, sondern Steuerbrett oder eigentlich sogar noch eher Politikbrett.

Eine Frage, die sich damit beschäftigt, welche Abschläge bei er Kirchensteuer gelten - ist Steuerbrett. Eine Frage, wann Kirchensteuer in welcher Form eingeführt wurde, und welche anderen Formen es noch gibt oder früher gab - die gehört dann hier ins Brett.

1 Like

Nachtrag
Im Übrigen sind die ganzen Ausführungen zur Körperschaft und den Folgen so was von gar nicht Religionswissenschaft, dass es schon weiter weg nicht geht.

Denn
du lieferst keine Begründung auf die Frage, warum
Religionsbrett.

Speziell für Dich noch einmal - die Begründung findest Du hier:
/t/kirchensteuersenkung/6659540/13

  • und was die anderen Ausführungen angeht: Kirchensteuern sind nur formalrechtlich Steuern und das im deutschsprachigen Raum auch nur in Deutschland. Faktisch handelt es sich um Mitgliedsbeiträge.

Im übrigen ist diese Diskussion sinnlos. Der Moderator hat entschieden, und zwar nach meiner Auffassung richtig. Wenn Dir oder sonst jemandem die Begründung dafür nicht einleuchten will, dann beschwert Euch bitte beim Team.

Daher auch für Dich: EOD

Hallo Ralf,

mal grundsätzlich - die Kircheneinkommens- bzw.
Kirchenlohnsteuer ist zwar der größte Brocken, dazu kommt
jedoch noch die Kirchensteuer auf Kapitalertragssteuer, in den
meisten Bundesländern das besondere Kirchgeld in
glaubensverschiedener Ehe, in einigen Bundesländern noch
Kirchengrundsteuer und Ortskirchensteuer.

Alles richtig, wobei das nichts daran ändert, dass die Kircheneinnahmen in der Praxis eng mit den Steuergesetzen und -änderungen des Staates gekoppelt sind. In der Theorie hätten die Kirchen allerdings durchaus die Möglichkeit, z.B. durch Änderung der Hebesätze, stärker einzugreifen. Sie werden schon wissen, warum sie das nicht tun.

Allerdings sollten voreilige Kritiker dabei
nicht übersehen, das die Kirchensteuer für den Staat ein gutes
Geschäft ist, der Anteil den er für die Dienstleistung des
Eintreibens behält liegt deutlich über den tatsächlichen
Kosten.

Das hätte ich jetzt aber gerne belegt. Es werden zwischen 2%
(Bayern) und 4,5% (Saarland) als
Verwaltungskostenentschädigung einbehalten. In Bayern übrigens
so wenig, weil es dort eigene Kirchensteuerämter gibt und die
Finanzämter lediglich die Kirchenlohnsteuer einziehen. Das ist
auf jeden Fall ein gutes Geschäft für die Kirchen - bei
Selbsteinzug werden die Kosten nämlich auf 15% der Einahmen
geschätzt.

Dass der Aufwand gut gedeckt ist lässt sich aufgrund der Tatsache, dass die Kirchen schon seit Jahren bestrebt sind den Anteil zu senken (siehe z.B. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13511945.html).
Das Bundesfinanzministerium wird das natürlich etwas anders darstellen.

Mir scheint die Verwaltungskostenentschädigung von 2 - 4,5% nicht gerade wenig, dürfte sich der Aufwand, nachdem die Steuerhöhen ohnehin ermittelt sind, handelt es sich ja um eine schlichte Multiplikation mit 0,08 bzw 0,09, in Grenzen halten. Das die Kirchen es zu diesem Betrag bei weitem nicht selbst machen könnten ist natürlich auch klar - vorallem wenn ihnen der Staat (aus Datenschutzgründen) die Steuerberechnungen nicht zur Verfügung stellt und diese im Prinzip komplett ein zweites Mal ermittelt werden müssten.

Insgesamt ist, denke ich, das Thema staatlicher Kirchensteuereinzug nicht das Kernproblem des Themenkomplexes Kirchenfinanzierung.

Problematisch finde ich die Gemengelage, die zu einer völligen Intransparenz führt. Unbestritten gibt es kirchliche Leistungen, die der Gesellschaft insgesamt, und nicht nur den Kirchenmitgliedern zu gute kommen (soziale und kulturelle Einrichtungen, Erhalt von Kulturdenkmälern und Einiges mehr). Auf der anderen Seite findet sich bei diesen Einrichtungen ein Anteil an staatlicher Mitfinanzierung, dass ich manchmal den Verdacht hege, die Zuschüsse/Beiträge könnten 100% der Kosten übersteigen und damit zum Geschäft für die Kirchen werden.

Nicht übersichtlicher wird die Situation durch die Tatsache, dass es ja nicht 2 - 3 Kirchen gibt (wie viele denken) sondern diese in zahlreiche Konfessionen, Landeskirchen, Bistümer, Klöster usw. aufgeteilt sind, alle mit eigenen Haushalten versteht sich. Auf staatlciher Seite gibt es nicht nur den Bund als Geldgeber sondern eben auch Länder und die Vielzahl der Gemeinden.

Da die Beteiligten (Kirchen, Staat) offensichtlich nicht daran interessiert sind hier für Aufklärung zu sorgen, wäre hier vielleicht Aufklärung von dritter Seite (Wissenschaft) wünschenswert.

Unabhängig davon, wird man sich natürlich schwer einigen können, welchen Anteil, z.B. einer Kirchenrenovierung (Kulturdenkmal) die Gesellschaft übernehmen soll/muss und was Aufgabe der Kirche als Eigentümer und Hauptnutzer ist.

Gruß
Werner