Klassenarbeit: Lösung auf Blatt wird nicht gezählt

Hallo,

kann mir einer sagen, ob es korrekt ist, wenn in einer Klassenarbeit eine Lösung einer (Mathematik-)Aufgabe gar nicht gewertet wird (0 Punkte), nur weil sie nicht im Arbeitsheft steht, sondern auf dem Blatt, auf dem auch die Aufgaben draufstehen?

Es scheint bei vorigen Lehrern durchaus üblich gewesen zu sein, dass die Aufgaben auch auf dem Aufgabenblatt gelöst werden durften oder sogar sollten. Der jetzige Lehrer ist ziemlich neu in der Klasse, und fand es einfach selbstverständlich, dass nur das bewertet wird, was im Heft steht. Er scheint es aber vor der Arbeit nicht ausdrücklich gesagt zu haben.

Ich benötige übrigens keine Meinungen, ob es einer korrekt findet, sondern ob es in unserem Schulsystem (NRW) korrekt IST.

Viele Grüße
Simsy

Dazu gibt es sicher kein speziell für Schulen geschriebenes Gesetz (Anwälte mögen mich hier korrigieren)
Ich bin Lehrerin in Bayern, für Englisch und Russisch. Wenn Dir das räumlich zu weit weg und fachlich unpassend ist, kannst Du jetzt genre aufhören.
Ich würde jegliche antworten, die nciht auf dem Lösungsblatt stehen, nicht akzeptieren. Das Lösungsblatt heißt Lösungsblatt, weil da die Lösungen draufstehen, das Angabenblatt heißt angabenblatt, weil da die Angaben draufstehen. Es ist nicht meine Aufgabe als Lehrer, heruaszusuchen, welche Lösung die zur Aufgabe passende ist. Das ist Aufgabe des Schülers. Du musst mir zeigen, dass glaubst, dass Lösung abc die Antwort auf Frage 0815 ist, und nichts anderes. dazu musst du die Antwort auf das Lösungsblatt schreiben und richtig numerieren. Genauso werden Lösungen auf dem Konzeptpapier nicht gewertet. Ich suche nicht so lange in allem, was der Schüler geschrieben hat, bis ich was richtiges finde. Der Schüler muss die entscheidung treffen, und ich bewerte sie dann nach Qualität / Richtigkeit. Oder umgekehrt formuliert: Auf dem Konzeptpapier / Angabenpapier etc stehen ja oft viele Sachen, auch Falsche. Auch die falschen werden nciht bewertet. Gleiches REcht für alle :smile:

Aufgabenstellung missverständlich?
Hallo, ich stimme Dir vollstens zu, aber wenn es stimmt, dass die Schüler bisher die Lösung auch auf nicht dafür vorgesehene Zettel schreiben, und der Lehrer hat nicht vorher gesagt, dass es bei ihm nun ander ist, könnte man sich vielleicht so aus der Affäre ziehen:

Die Aufgabenstellung war nicht unmissverständlich formuliert, und deshalb muss die Klassenarbeit wiederholt werden.

Gruss, Marco

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Hallo,

Hallo, ich stimme Dir vollstens zu, aber wenn es stimmt, dass
die Schüler bisher die Lösung auch auf nicht dafür vorgesehene
Zettel schreiben, und der Lehrer hat nicht vorher gesagt, dass
es bei ihm nun ander ist, könnte man sich vielleicht so aus
der Affäre ziehen:

Das sehe ich anders: Es ist nicht meine Aufgabe, mich bei der Übernahme einer neuen Lerngruppe über alle Marotten zu informieren, die einer oder mehrere meiner Vorgänger hatte. Offensichtlich hat man es ja hier nicht mit 6-jährigen Kindern zu tun, sondern mit Schülern eines Gymnasiums, von denen man durchaus erwarten kann, dass sie wissen, dass die Lösungen auf dem Lösungsblatt und nicht auf dem Konzeptpapier oder dem Aufgabenblatt zu stehen haben.

Die Aufgabenstellung war nicht unmissverständlich formuliert,
und deshalb muss die Klassenarbeit wiederholt werden.

Es ist alles andere als normal, bei jeder Klassenarbeit auf das Aufgabenblatt zu schreiben, dass die Bearbeitung der Aufgaben auf dem dafür vorgesehenen Blatt und nicht auf Schmierzettel etc. zu erfolgen hat!
Gruß Orchidee

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Huch,

Das sehe ich anders: Es ist nicht meine Aufgabe, mich bei der
Übernahme einer neuen Lerngruppe über alle Marotten zu
informieren, die einer oder mehrere meiner Vorgänger hatte.

das wiederum sehe ich anders. Ich kann ja auch nicht in einer neuen Firma anfangen und sagen: „Ich habe immer Recht, und was ihr vorher möglicherweise anders gemacht habt, ist ganz bestimmt falsch!“.

Offensichtlich hat man es ja hier nicht mit 6-jährigen Kindern
zu tun, sondern mit Schülern eines Gymnasiums, von denen man
durchaus erwarten kann, dass sie wissen, dass die Lösungen auf
dem Lösungsblatt und nicht auf dem Konzeptpapier oder dem
Aufgabenblatt zu stehen haben.

Das hat mich auch mal eine Notenstufe gekostet, dass „eine anständige Schülerin weiß, was sich gehört!“ Dabei habe ich sogar noch auf der Fachhochschule verschiedene Ansätze für dieses Problem erlebt, die auch jeweils ausdrücklich angesagt wurden. Und da waren wir bestimmt nicht mehr 6 Jahre alt.

Die Aufgabenstellung war nicht unmissverständlich formuliert,
und deshalb muss die Klassenarbeit wiederholt werden.

Es ist alles andere als normal, bei jeder Klassenarbeit auf
das Aufgabenblatt zu schreiben, dass die Bearbeitung der
Aufgaben auf dem dafür vorgesehenen Blatt und nicht auf
Schmierzettel etc. zu erfolgen hat!

Hm, Arbeitsheft=dafür vorgesehenes Blatt? Weiß nicht, ob das wirklich so eindeutig war.

Gruß, Karin

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Hallo Orchidee,

Das sehe ich anders: Es ist nicht meine Aufgabe, mich bei der
Übernahme einer neuen Lerngruppe über alle Marotten zu
informieren, die einer oder mehrere meiner Vorgänger hatte.

das sehe ich wiederum anders.
Wenn das ein ‚Gewohnheitsrecht‘ ist, sollte man sich diese eine mal daran halten und jetzt, nach einem konkreten Fall explizit darauf hinweisen, daß ab jetzt, eine andere Regelung gilt.
Alles ander würde das Klima zwischne Lehrer und Schüler unnötig vergiften.

Offensichtlich hat man es ja hier nicht mit 6-jährigen Kindern
zu tun, sondern mit Schülern eines Gymnasiums, von denen man
durchaus erwarten kann, dass sie wissen, dass die Lösungen auf
dem Lösungsblatt und nicht auf dem Konzeptpapier oder dem
Aufgabenblatt zu stehen haben.

Wenn es bisher gestattet/üblich war, warum sollte es denn plötzlich, ohne Vorwarnung nicht mehr gelten?
Wenn Dein Chef Dir ein gewisses Privileg eingeräumt hat und sein Nachfolger das nicht machen möchte, kann er auch nicht von Gedankenleserei ausgehen, wenn er nciht sagt, daß dieses Privileg nicht mehr gilt.

Gandalf

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Nicht jeder Bestandteil einer Prüfung muss vor dem Ablegen der Prüfung unterrichtet / erklärt werden.
Ich muss nicht erklären, dass in einer Englischschulaufgabe auf Englisch geantwortet wird, wenn die Frage auf Englisch gelstellt wird. In allen anderen Unterrichtsfächern wird auf Deutsch geantwortet. Der Prüfling muss so schreiben, dass der Prüfer es lesen kann. Groß genug, deutlich genug. Dafür muss der Prüfling sorge tragen, nicht der Prüfer (Schüler, die bei mir neu sind, fragen ich verstehe, wo diese Lösung hin soll, wenn sie etwas ausgebessert haben etc.)
Auch Allgemeinwissen muss nciht vorher unterrichtet werden, wenn der Schüler es aber falsch hinbekommt, dann muss er mit den Konsequenzen (Punktabzug) leben. Wenn er also mit folgenden Worten einen Abend beschreibt „An diesem Abend war der Sonnenaufgang besonders schön, die Sonne strahlte leuchtendgrün“ dann bekommt er dafür Punktabzug. Auch wenn wir im Unterricht vorher nicht behandelt haben, wann die Sonne aufgeht und in welchen Farben sie leuchten kann.
Noch einmal, das Lösungsblatt heißt Lösungsblatt, weil es für die Lösungen da ist. So ist die Regel. Wenn mein Vorgänger da eine Ausnahme gemacht hat, ist das sein Bier. Die Schüler müssen erstmal davon ausgehen, dass mit einem neuen Lehrer auch die Normalität wieder einkehrt.
Gewohnheitsrecht? Siehe hier http://www.rechtslexikon-online.de/Gewohnheitsrecht… Lange trifft hier wohl nicht zu, und eine Gesetzeslücke gibt es auch nciht. Klar könnte man einfach in die entsprechenden Schulgesetze hineinschreiben, dass auch lösungen zu bewerten sind, die nicht auf dem Lösungsblatt stehen (berechtigte Idee). Dann würde aber ALLES gewertet werden, auch das Konzept, gleich ob falsch oder richtig, und es dürfte kein Schüler irgendwelche Aufzeichnungen wegwerfen (er würde ja Dokumente vernichten). Ansonsten würde ich den Grundsatz der Objektivität und vermutlich auch den der Gleichberechtigung verletzen.

Die Tatsache, dass man Lösungen auf das Lösungsblatt schreibt, ist nicht Teil der Aufgabenstellung. Insofern kann das nicht missverständlich / unmissverständlich formuliert sein. Wenn man alt genug ist, um in diesem Forum hier zu posten und clever genug, um sich diese Art rechtliche GEdanken zu machen (Threadersteller), hat man schon mehr als eine Schulaufgabe / Klausur / Stegreifaufgabe / Prüfung geschrieben und sollte mit dem Prozedere vertraut genug sein, um sie anwenden zu können. Sprich, man sollte wissen, dass man siene Lösungen auf das Lösungsblatt übertragen muss.

Die Schüler
müssen erstmal davon ausgehen, dass mit einem neuen Lehrer
auch die Normalität wieder einkehrt.

Hallo Franziska

so sehr ich deinen Standpunkt auch nach vollziehen kann, ebenso deine Konsequenz, aber der obige Satz ist ein bisschen zu viel. Sicher, der Lehrer ist die Autoritaet, aber was normal ist und was andere fuer normal zu halten haben, dafuer ist der Lehrer kein Massstab. Ich verstehe, dass man sich nicht kreuz und quer die Loesungen zusammensuchen moechte, aber solange die Loesung in ordentlicher Form (d.h. nummeriert etc., nicht auf dieses Beispiel bezogen) meinetwegen auch auf dem Aufgabenblatt steht, sehe ich da kein Problem, ausser ein bisschen Pingelei.

Hallo Franziska!

Im Grunde stimme ich dir zu, dennoch sollte man auch nicht zu pingelig sein, wie spruengelchen auch unten sagte.
Was ich aber eigentlich anmerken wollte ist:

Wenn man alt genug ist, um in diesem Forum hier zu posten und
clever genug, um sich diese Art rechtliche GEdanken zu machen
(Threadersteller),


Da die Threadstellerin laut ViKa 54-55 Jahre ist, denke ich, dass es nicht um sie geht.
Bitte die Aufgabenstellung beachten, Franziska!
:wink:
(Den konnte ich mir nicht verkneifen)

Grüße
Artemis

Mit Normallität meinte ich Leistungsnachweise, da gibt es schon fächerübergreifenden Usus. Ich rede nciht von der Farbe des Umschlags der Mathematik (Englisch- etc.materialien, Kuli oder Füller und so weiter.
Numeriert bzw vielleicht sogar eindeutig unter eine Frage geschrieben ist auch kein Problem, aber der SChüler muss die Zuordnung herstellen, nicht ich. Ich kann nicht über das gesamte Papier hinweg die Lösungen zusammensuchen und richtige von falschen trennen - und nur die richtigen dann werten - der Schüler entscheidet sich für eine Lösung, ordnet sie zu, und ich bewerte sie hinsichtlich Richtigkeit.

Da die Threadstellerin laut ViKa 54-55 Jahre ist, denke ich,
dass es nicht um sie geht.
Bitte die Aufgabenstellung beachten, Franziska!

Man kann ihn seinen Visitenkarten durchaus falsche Angaben machen, überprüft keiner und ist auch nicht verboten (Bist du jetzt ein männlein oder WEiblein, Herr Artemis Hallmackenreuther? Oder ist das die Emailadresse von jemand anderem … keine Antwort erforderlich. Konnts mir nur nicht verkneifen).
Das aufgeworfene Problem ist sehr typisch für eine(n) 15-18jährige(n), auch die Art und Weise, das Problem zu lösen. Aber du hast natürlich recht, und auch das entspricht meiner Erfahrung, das kann natürlich auch jemand sein, der sein schulpflichtiges Kind vor dem unfairen Lehrkörper beschützen möchte (Hatte ich auch schon). Ändert aber ncihts am Problem an sich :smile:

Ich bin Lehrer in Bayern. Zu Ihrem Problem kann ich nur sagen, wie ICH das handhabe. Bei mir wird alles gewertet, natürlich muss es eindeutig zuordenbar und nicht widersprüchlich sein, das irgendwo auf irgendeinem der abgegebenen Papiere steht.

Hallo Franziska,

da Machst Du es Dir aber etwas einfach bzw. bequem.

Wenn mein Vorgänger da
eine Ausnahme gemacht hat, ist das sein Bier. Die Schüler
müssen erstmal davon ausgehen, dass mit einem neuen Lehrer
auch die Normalität wieder einkehrt.

Das was der Vorgänger gemacht hat, war Normalität für die Schüler!
Wenn das nun nicht mehr Normalität ist, so ist das (vorher) erklärungsbedürftig. Wenn das der Lehrer versäumt hat, dann ist das sein Fehler.

Gandalf

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Kleine Erklärung
Hallo

Es gab weder ein Lösungsblatt noch ein Konzeptpapier.
Es gab nur ein Aufgabenblatt, auf dem die Aufgaben standen, und das Klassenarbeitsheft.

Eine Aufgabe wurde auf dem Aufgabenblatt gelöst, und zwar direkt im Anschluss auf die Aufgabe. Es war sogar so, dass da ein Term stand, und dahinter ein Gleichheitzeichen. Und dieser Term wurde halt nicht abgeschrieben, sondern es wurde direkt hinter das Gleichheitszeichen der nächste Rechenschritt geschrieben. Es war also wohl kaum zu übersehen, zu welcher Aufgabe dieser Lösungsweg gehörte.

Abgesehen davon war es in dieser Klasse bei den vorigen Lehrern üblich, dass solche Aufgaben auf dem Aufgabenblatt gelöst wurden, und es wurde nicht ausdrücklich gesagt, dass der Lehrer nicht im Arbeitsheft stehende Lösungen nicht akzeptieren würde.

Viele Grüße
Simsy

Hallo

Noch einmal, das Lösungsblatt heißt Lösungsblatt, weil es für
die Lösungen da ist. So ist die Regel. Wenn mein Vorgänger da
eine Ausnahme gemacht hat, ist das sein Bier.

Wenn du sagst: „So ist die Regel“, dann müsste sie ja wohl auch irgendwo verbindlich stehen, oder nimmst du vielleicht für dich in Anspruch, mehr recht zu haben als andere? Das waren keine Ausnahmen, die die Vorgänger gemacht haben, sondern die haben andere Regeln gehabt.

Die Schüler
müssen erstmal davon ausgehen, dass mit einem neuen Lehrer
auch die Normalität wieder einkehrt.

Was heißt denn hier Normalität? Das war bei allen vorigen Lehrern üblich.

Na ja, so weiß ich wenigstens, wie der Lehrer wahrscheinlich denkt.

Viele Grüße
Simsy

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Hallo,
bin ich froh, dass ich die Schulzeit längst hinter mir habe! Diese sadistische Haarspalterei einiger Lehrer
ist mir bis heute ein Rätsel. Einen guten Lehrer erkennt man an den guten Schülern. Und die Schüler sind
nur dann gut, wenn sie 1. den Arbeitsinhalt gut vermittelt bekommen und 2. eine wohlwollende und
transparente Kommunikation bei organisatorischen Belangen gewährleiste.
Wenn ich in der freien Wirtschaft Informationen zu einer Arbeitsaufgabe unterlasse, weil ich entweder zu
faul bin, nicht daran gedacht habe / vergessen habe oder es schlimmstenfalls absichtlich tue, um den
Mitarbeiter auf den Holzweg zu führen. Dann bin ICH für das Versagen des Mitarbeiters verantwortlich.
So und nicht anders sehe ich auch die Rolle des Lehrers. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die
Arbeitsanweisungen klar und unmissverständlich sind. Dazu braucht man vor Beginn der Arbeit
höchstens 3 Minuten um alles wesentliche zu übermitteln. Insbesondere, wenn man eine neue Klasse vor
sich hat. Alles andere ist absichtliches In-die-Pfanne-hauen, unsozial und machthaberisch. Ich hatte
einige solche Lehrer während meiner Schullaufbahn und sowohl menschlich als auch professionell
stehen sie bei mir ziemlich weit unten.

Ich würde einen Termin mit bestreffender Lehrerin samt Schulleitung oder Vertrauenslehrer ersuchen um
das offensichtliche Missverständnis zu klären.

Betrifft es nur Dein Kind oder noch mehrere aus der Klasse?

Viele Grüße

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Jede Lösung, die ich eindeutig einer Aufgabe zuordnen kann, werde ich auch werten, egal wo sie steht.

Antworten, die ich nciht zuordnen kann, werde ich nicht zuordnen. Es ist die Aufgabe des Schülers, mir in der Prüfung / Klausur/ etc zu zeigen, ob er die Lösung finden kann.

Grundlegende Fragen zum Prozedere werden in der Grundschule in jeder Jahrgangsstufe immer wieder behandelt. Auch am Gymnasium / in der Realschule / Hauptschule im ersten und auch zweiten Jahr immer wieder. Dann haben die Schüler Schulerfahrung und wissen, wie Sachen funktionieren. Dass man sich für Fehlen entschuldigen muss, dass man sein Buch und seine Hefte mitbringen soll, dass man seine Hausaufgaben zu machen hat, etc. Ich sage ja nicht am Ende des Unterrichtstages in der 10. Klasse „Wer morgen nicht da ist, bringt eine Entschuldigung mit oder ein Attest vom Arzt. Vergesst auch morgen eure Bücher nicht. Und macht Eure Hausaufgaben.“ Und auf diese WEise entwickelt sich ein Usus. Dass man Lösungen in der Schulaufgabe auf das Lösungspapier / ins Klassenarbeitsheft schreibt. Das wird auch in NRW die Regel sein. und die schüler sind in der REgel sehr wohl in der Lage, solche Regeln von den Ausnahmen zu unterscheiden.
Ich gehe davon aus (man möge mich hier korrigieren) dass es sich um einen Schüler, sagen wir mal mindestens 8. Klasse handelt (da von Termen die Rede war). Er hat also mehrere Jahre Schulerfahrung und muss nciht mehr gesagt bekommen, wozu das Klassenarbeitsheft da ist usw.
Ich habe das neue Posting von Simsy Mone gelesen und mir ist nun einiges viel klarer, bzw ich sehe dass es wohl doch etwas komplizierter ist. Ich würde vorschlagen, dass man zuerst mit dem betreffenden Lehrer spricht (spricht! keine Vorwürfe machen, das treibt das gegenüber nur in eine verteidigungshaltung, und das bringt ncihts.) Dann kann man sich immer noch an den Direktor wenden, der wird dann die Fachbetreuung um eine Schlichtung bitten. Der Direktor ist übrigens kein Druckmittel, er trifft da keine fachliche entscheidung, er wird nur in dem Gespräch zischen Eltern / schüler vermitteln und helfen, eine Entscheidung zu finden. undnein, auch hinter den Kulissen gibt es keinen Anschiss. Weder Eltern noch Lehrer haben automatisch recht (jupp, ich hatte sowas schon einmal).

Hi

Ich kenne beides. Grundsätzlich war es bei uns nie ein Problem Lösungen auf das Blatt (nicht Löschpapier etc, Schmierblätter wurden nicht bewertet) zu schreiben.

Wenn ein Lehrer das nicht wollte gab es eine ganz einfache Möglichkeit:
Die Aufgaben wurden in ausformulierter Form untereinander gestellt und darunter evtl. noch ein fetter „Viel Glück“ Wunsch o.ä.
Dann war das Blatt voll und es war deutlich, dass nicht gedacht war, dass Aufgaben auf dem Blatt zu erledigen waren.
Dazu müsste ein Lehrer natürlich wissen wie man die Schriftgröße in einer Textverarbeitung eingibt… sehr überfordernd sowas.

War dies erwünscht, wurden entweder Zeilen freigelassen oder es gab den Hinweis „Lösungen können auf der Rückseite eingetragen werden“ o.ä.

Einen kompletten Aufgabenzweig mit einem Gleichheitszeichen dahinter, mit genug Platzfür eine Lösung, hätte ich als Schüler *eindeutig* als Aufforderung oder Möglichkeit aufgefasst, die Lösung auf das Blatt zu übertragen.

lg
Kate

Einen guten Lehrer erkennt man
an den guten Schülern. Und die Schüler sind
nur dann gut, wenn sie 1. den Arbeitsinhalt gut vermittelt
bekommen und 2. eine wohlwollende und
transparente Kommunikation bei organisatorischen Belangen
gewährleiste.

Ich danke für das mir entgegengebrachte Vertrauen :smile: Nun, meine Schüler sind hinterher schlauer als vorher, von meinen bisher ca 500 Schülern sind nur knapp ein Dutzend durch die Prüfung gefallen, keiner davon wegen meines Faches. Allerdings entdecke ich jedes Jahr wieder Sachen, die ich an meinem Unterricht verbessern muss. Viellleicht bin ich ja doch furchtbar schlecht?
Was Kommunikation und erklären angeht, habe ich unten grad schon einiges geschrieben. Übrigens haben sich gerade ein paar schueler bei mir beschwert, weil ich eine dritte Ex schreiben will (Extemporalen werden eigentlich gar nicht angekündigt, nicht einmal wie viele und ob man sie schreibt), denn bei der zweiten Ex war nur die Hälfte der klasse anwesend (15 von 30): sie meinten, sie werden jetzt bestraft, weil die halbe klasse damals gefehlt hat. Komisch, sonst meckern regelmäßig kurz vor dem Zeugnis Schueler, weil sie unbedingt noch eine dritte (vierte…) mündliche Note wollen, um sich für das Zeugnis zu verbessern …

Wenn ich in der freien Wirtschaft Informationen zu einer
Arbeitsaufgabe unterlasse, weil ich entweder zu
faul bin, nicht daran gedacht habe / vergessen habe oder es
schlimmstenfalls absichtlich tue, um den
Mitarbeiter auf den Holzweg zu führen. Dann bin ICH für das
Versagen des Mitarbeiters verantwortlich.

Klar, muss ich auch. Aber Sachen, die immer gleich sind, muss ich nicht jedes mal wiederholen. Auch nciht in der freien Wirtschaft. ("Wenn Sie nachher die Präsentation machen, fertigen Sie bitte wieder ein Handout für die Teilnehmer an. Bringen sie bittte ihre Powerpointpräsentation wie immer auf einem USB stick mit. DArf ich ihre Kontodaten wieder verwenden, um ihnen ihr honorar zu überweisen? Bitte erscheinen sie vorbereitet zum Workshop. Ich darf Sie doch daran erinnern, pünktlich zu erscheinen?)Denke ich jedenfalls, aber ich bin nicht in der freien Wirtschaft tätig, ich kenne mcih da nicht so aus.