Klassenarbeiten nicht vor der nachfolgenden zurück

Meinem Sohn (Gymnasium, Klasse 9, NRW) wurden zwei Klassenarbeiten (Latein und Englisch) nicht zurückgegeben, bevor die nachfolgende Arbeit geschrieben wurde. Auch jetzt, nach Zeugnisvergabe, ist eine Arbeit noch nicht ausgehändigt. Jetzt bleibt mein Sohn sitzen bzw. muss eine Nachprüfung machen. daher ist es wichtig zu erfahren, welche Möglichkeiten wir haben. Wir haben herausgefunden, dass Klassenarbeiten zuerst zurückgegeben und besprochen werden müssen, bevor neue geschrieben werden. Sinn ist klar: Der Schüler soll aus seinen Fehlern lernen können. Aber: was ist denn jetzt die Folge, wenn die Arbeiten nicht bzw. verspätet ausgehändigt werden? Wir wissen, dass es sich um einen Formfehler handelt, aber es bleibt unklar, was denn jetzt die Rechtsfolge ist. Werden die Arbeiten jetzt nicht gewertet oder was? Kann mir jemand in dieser Frage helfen?

Hallo, mit der Rechtslage kenne ich mich leider nicht aus. lkwpeter

Wichtig: Du musst jetzt ganz schnell handeln!Sonst läuft die Widerspruchsfrist für das Zeugnis ab! (Ich hatte den Fall auch mal, die ganze NOTE war ungültig weil zuwenige Klassenarbeiten geschrieben wurden…)Schreibe einen formlosen Widerspruch am die Schulleitung (die ist jetzt vermutlich noch in der Schule, auch in den Ferien muss immer jemand da sein…) per Einschreiben. Ich würde ebenfalls einen Widerspruch an die Bezirksregierung schicken. Du kannst rausfinden, welcher Dezernent für Gymnasien zuständig ist.
Ich glaube nicht, dass dein Sohn sitzenbleibt, wenn du jetzt handelst!
Gruß Benni

Hallo, danke für die Antwort. Das ist die erste Antwort, die mir weiterhilft. Der Widerspruch läuft bereits und wurde von der Schule abgeschmettert. Damit liegt er jetzt beim Regierungspräsidenten. Der Mitarbeiter dort hat mir gesagt, die Schule müsste ihre ablehnende Antwort bebgründen, was sie nicht getan hat und was jetzt erst nach den Ferien passieren wird. Dann kommt das ganze Procedere erst in Gang und das Schuljahr läuft natürlich schon. Solange, bis eine offizielle Entscheidung vorliegt, haben wir also eine Unsicherheit. Insofern macht Deine Antwort Mut. Jetzt geht die Nummer aber noch weiter. (Wenn einmal der Wurm drin steckt…). Wir haben unseren Sohn jetzt vorsorglich zur Nachprüfung angemeldet. Das geht auch neben dem Widerspruch, wir haben uns erkundigt. Die Lehrerin, die die Nachprüfung abnimmt, ist die, die Klassenarbeit immer noch nicht zurückgegeben hat. Außerdem hat sie uns die Stoffeingrenzung für die Prüfungsvorbereitung nicht ausgehändigt … Die ganze Situation ist sehr belastet, kann man sich ja denken. Ich bin fix und fertig, mein Sohn auch.

hallo,
es ist auf jeden fall nicht rechtens, ein Formfehler, das stimmt. Ich denke, dass die zweite Arbeit wiederholt werden müsste, eben weil die Schüler nicht die Möglichkeit hatten, aus ihren Fehlern zu lernen. Aber wie das de facto geht, weiß ich nicht. Vielleicht kann zumindest er die Arbeit nochmal schreiben? Wenn ihr Rechtsschutzversicherung habt, kann man ja mal direkt einen Anwalt fragen.
lg

Hallo,
ich unterrichte in Bayern und kenne mich daher mit der Situation in NRW nicht wirklich aus. Sorry.

Hallo, dass es nicht rechtens ist, ist klar. Bei uns steht es in den entsprechenden Verwaltungsvorschriften und ergänzend auch noch einmal in den Kernlehrplänen. Soweit sind wir also auch sicher, dass es WIRKLICH nicht in Ordnung war. Jetzt ist aber nach wie vor die Frage, wie es sich für den Schüler auswirkt. Kann ja sein, dass man sagt: War nicht ok, aber hilft dem Schüler auch nicht weiter… Wir haben einen Anwalt eingeschaltet. Unser Sohn hatte wirklich Pech. 6 Wochen krank, 2 Arbeiten nicht zurück und dann noch ein falsches Klassenarbeitsthema von der Lehrerin durchgegeben … Das war echt nicht sein Schuljahr. Aber was ich sagen wollte: Unser Anwalt sagt hierzu, dass er auch nicht einschätzen kann, was denn jetzt die Folge aus diesem Formfehler ist. Kann dieser Fehler korrigiert / geheilt werden? Ist dem Schüler ein irreparabler Schaden entstanden? Das muss man erstmal sehen, was die vorgsetzte Stelle dazu sagt.

Hallo,
ich freue mich über jede Anteilnahme. Am besten könnte mir jemand Auskunft geben, der schonmal in genau dieser Situation war. Aber wie Du schon sagst, es ist auch noch in den Bundesländern unterschiedlich. Es ist so frustig, weil die Ferien einfach dahin sind. Danke für die Rükmeldung.

Hallo,
ich unterrichte in Bayern und kenne mich daher mit der
Situation in NRW nicht wirklich aus. Sorry.

Jetzt habe ich nochmal eine Rückfrage. Woher wusstest Du denn, dass die Note jetzt insgesamt ungültig war? Irgendwie musst Du da ja drauf gekommen sein? In unserem Fall simd sowohl die Schulleitung als auch die beiden betroffenen Lehrer der Ansicht, die ausgebliebene Rückgabe sei nicht so schlimm …

Ich hatte den Fall mal, dass ich zuwenige Klassenarbeiten geschrieben hatte, weil ich langen krank war. Der Vater beschwerte sich und bekam von der Schulleitung recht.
Was die Lehrer deines Sohnes sagen,halte ich für Unsinn; natürlich müssen Klassenarbeiten ordnungsgemäß zurückgegeben werden!Meine Prognose: Rein rechtlich haben die Lehrer keine Chance, deinen Sohn sitzenbleiben zu lassen, wenn ihr euch genügend auf die Hinterbeine stellt. Mein Tipp: google mal „tresselt“, da stehen eine Menge Tipps zum Schulrecht.

Aber interessant ist die Frage: Ist das pure Schlamperei der Schule, oder wollen die deinen Sohn loswerden? Merkwürdig finde ich auch, dass die Lehrer keine Themeneingrenzung für die Nachprüfung geben.Gabs schon früher Stress mit den Lehrern? Möglicherweise wäre auch ein Schulwechsel sinnvoll, der müsste dann aber auch JETZT in die wege geleitet werden,bevor alle in den Urlaub verschwinden.(Ich bin selber Lehrer an einer Gesamtschule und erleben immer wieder, wie Kinder aufblühen, wenn sie vom Gymnasium zu uns wechseln-und Abitur können sie auch bei uns machen…)
Gruß benni

Jetzt habe ich nochmal eine Rückfrage. Woher wusstest Du denn,
dass die Note jetzt insgesamt ungültig war? Irgendwie musst Du
da ja drauf gekommen sein? In unserem Fall simd sowohl die
Schulleitung als auch die beiden betroffenen Lehrer der
Ansicht, die ausgebliebene Rückgabe sei nicht so schlimm …

Also, dass man meinen Sohn loswerden will, kann ich eigentlich gar nicht sagen. Es gab nie Ärger, mein Sohn ist beliebt, auch bei den Lehrern. Er stört den Unterricht nicht, wird oft sozial als Vorbild bezeichnet, hatte noch nie disziplinarische Probleme oder ähnliches. Wir werden aber den Vorschlag, ihn an eine andere Schule zu geben, auf jeden Fall machen und haben auch schon eine aufnehmende Schule. Es ist aber gar nicht so, dass ich das unbedingt vorantreiben will. Wenn die Lehrer denken, sie können mit meinem Sohn weiterhin vernünftig arbeiten und ihn neutral beurteilen, soll er ruhig auf der Schule bleiben. Ich habe eher den Eindruck, dass hier kein Unrechtsbewusstsein besteht. Die denken, sie hätten alles so ungefähr richtig gemacht und haben dementsprechend auch ohne Begründung unser Ansinnen abgelehnt bzw. an den Regierungspräsidenten weitergegeben. So nach dem Motto: Hab ich keine Ahnung davon, soll mal der Nächsthöhere sehen, was er damit macht. Ich habe auch das Gefühl, dass den Lehrern noch gar nicht klar ist, welch ein immenser Umfang an Nachweisarbeit auf sie zukommt.
Den Wechsel an eine Gesamtschule haben wir auch noch im Auge. Leider sagt die Gesamtschule bei uns in der Nähe, dass sie kein Interesse an der Aufnahme „dieser ganzen Gymnasialversager“ hat. Insofern weiß ich gar nicht, ob die uns nehmen würden. Letzlich wäre ein Schulwechsel wahrscheinlich richtig, zumal ich auch sehr enttäuscht bin, dass es gar keinen persönlichen Hinweis gegeben hat. Weder Klassen- noch Fachlehrer haben sich mal so geäußert, dass ein Wiederholen der Klasse einge gute Idee wäre. Ich kenne auch nicht die Überlegegungen, die dahinter stehen. Auf meine Gesprächsanfragen stellt man sich bisher jedenfalls tot… Trotzdem habe ich gar nicht so sehr den Eindruck, dass man uns persönlich jetzt treffen und weghaben will. Ich denke, in der zweiten Zeugniskonferenz ist einfach nur jeder auf seinem Standpunkt geblieben und fertig. Den meisten Lehrern ist ihr eigenes Urteil ja auch heilig, so dass die Bereitschaft zum Bedenken anderer Standpunkte oft gar nicht besteht.
Die Lateinlehrkraft hat mich übrigens nach Zeugnisvergabe angerufen und gefragt, wann ich denn gedenken würde, die Klassenarbeit abzuholen. Sie wäre ja nicht verpflichtet, meinem Sohn hinterherzulaufen. Da hatte ich auch den Eindruck, dass ihr gar nicht klar ist, dass es zu ihren Aufgaben gehört, Klassenarbeiten zunächst zu korrigieren und zu besprechen und dann eine neue Klassenarbeit anfertigen lassen kann. Es ist ja keine sinnlose Formvorschrift. Lernen ist kumulativ usw. (KLP) und Leistungsbewertungen sollen Hinweise zum Weiterlernen enthalten, damit der Schüler sich verbessern kann.
Auf jeden Fall schau ich mir mal Deinen Hinweis an und sehe mal, ob es da Hinweise gibt.

Sorry, bin a) kein Jurist und b) nicht aus NRW.

Dennoch danke für die Rückmeldung.

Sorry, bin a) kein Jurist und b) nicht aus NRW.

Aha, also pure Schlamperei von den Lehrern!
Übrigens sind laut neuestem Schulgesetz die Schulen verpflichtet, darauf hinzuarbeiten, dass das Sitzenbleiben verhindert wird.
Was will dein Sohn denn eigentlich selber? Schulwechsel oder nicht? Hängt er an seiner Klasse?
Ich würde mal vermuten, wie es weitergeht: wenn die Lehrer realisieren, was auf sie zukommt, geben sie sich Mühe , ihn nicht durch die Nachprüfung fallen zu lassen-so wäre es jedenfalls an meiner Schule. Darauf gehen kannst du aber nicht.
Was die Gesamtschulen betrifft. die nehmen garantiert lieber „Gymnasialversager“ als Hauptschüler. Und wenn er zur Realschule geht, kann er danach immer noch durch die Oberstufe der Gesamtschule gehen und Abitur machen.

Mein Sohn und ich waren eben gemeinsam unterwegs und haben uns über die ganze Situation nochmal unterhalten. Er selber empfindet es nicht so, dass man ihn loswerden möchte. Er ist sauer über die schwache Performance seiner Deutschlehrerin, findet auch dass die Schulleitung hier keine Glanzleistung abliefert. Aber er fühlt sich eher schlecht betreut als absichtlich ungerecht behandelt. Ich teile seine Einschätzung.
Mein Sohn möchte weder auf die Gesamt- noch auf die Realschule wechseln. Als möglicherweise aufnehmende Schule haben wir ein anderes Gymnasium in der Hinterhand. Er bereitet sich jetzt in den nächsten zwei Wochen selber auf die Nachprüfung vor, macht in den darauf folgenden Wochen noch ein Intensivtraining und sieht es jetzt als Vorbereitung für das Latinum.
Wenn sich erweisen sollte, dass er mit dem Lernen jetzt nicht gut klarkommt, werden wir nochmal über die Gesamtschule als Alternative sprechen.
Ich hoffe, dass er sich eine gute Einstellung bewahren kann, dann wird es schon laufen. Schade ist einfach, dass wir jetzt zu Beginn der Ferien keine Sicherheit haben. Aber was soll’ s. Sechs Wochen in unserem Leben …

Am besten bei der Bezirksregierung (Vorgesetzte der Schulleiter) anfragen. Ansonsten die Elternvertreter ansprechen, ob sie ein Gespräch mit der Schulleitung begleiten und sich bei der Landeselternvertretung informieren können (oder dort selber informieren), wie die juristische Sachlage ist.
Aber vor rechtlichen Schritten mit der Schulleitung „verhandeln“, da die sich nicht gerne vorführen lassen wollen…

Viel Erfolg

Stef

Unsere Elternvertretung fühlt sich für solche Dinge nicht zuständig. Die wollen mit Problemen nicht belästigt werden und bereiten lieber Klassenfeste und so was vor. Landeselternschaft ist aber eine gute Idee, da werde ich mal nachfragen. Ansonsten: wir haben zuerst selber Widerspruch eingelegt. Das mussten wir schriftlich machen, weil ein Zeugnis ja ein Verwaltungsakt ist und daher die Schriftform vorgeschrieben ist. Das war auch nur ein formloser Widerspruch, parallel haben wir auch um ein Gespräch gebeten. Nur haben wir leider keinen Termin bei der Schulleitung bekommen. Die hat uns stattdessen einen Brief geschickt, dass sie unseren Widerspruch an den Regierungspräsidenten weiterleitet. Daraufhin waren wir dann beim Anwalt, um uns beraten zu lassen. Wir versuchen momentan, doch noch einen Gesprächstermin zu bekommen, der Anwalt wird erst nächste Woche tätig werden, falls wir bis dahin weiterhin keinen Erfolg haben. Heute haben wir wieder gemailt, erhalten aber keine Antwort. Ich verstehe, dass man sich ungern vorführen lässt. Aber was sollen wir machen, wenn die Schulleitung sich lieber totstellt? Da die Schule die Sache selber an die Bezirksregierung durchgereicht hat, haben wir mit einem Mitarbeiter dort auch bereits gesprochen. Der hat uns empfohlen, unseren Widerspruch umfangreich zu begründen und zu ergänzen. Er hat uns geraten, jetzt schnell zu reagieren, damit wir eine Chance haben, die Situation noch in den Ferien zu bereinigen. Das ist ja eigentlich das Wichtigste, dass unser Sohn zum Unterrichtsbeginn Sicherheit hat, in welche Klasse er gehen wird. Tja, es wäre so einfach mit etwas Kommunikation…

Bei diesem Stand der Dinge würde ich auch schnell reagieren und die Situation für Ihren Sohn möglichst schnell klären.
Dass die Schulleitung sich „tot stellt“ liegt vielleicht auch an den Sommerferien und Urlaub? Lieber an den Bez.reg. Mitarbeiter halten! Ist ja schließlich der (auch noch zuständige) Experte

Stef

P.S. Die Elternvertretung sollte man vielleicht auch nicht so leicht „davon kommen“ lassen?!? Ist aber momentan wahrscheinlich sekundär!

Wir halten uns jetzt wirklich an die Bezirksregierung.
Das mit der Elternvertretung bei uns ist so eine Sache. Typisch Rheinland. Am
Iebsten jovial und unverbindlich und bloß keinen Ärger… Aber wir haben sie gewählt, jetzt müssen wir damit leben. Vielen Dank für die Meldung!

Da ich echt verzweifelt bin, habe ich mir erlaubt, nicht nur auf der „Tresselt“-Seite mal nachzusehen, ich habe auch gemailt. Und schon eine Antwort erhalten. Ich habe eine genaue Anleitung bekommen, wie der Widerspruch auszusehen hat, damit er erfolgreich ist. Vielen Dank für den Tip. Es ist ja klar, dass ich jetzt immer noch keine Garantie habe. Aber immerhin habe ich jetzt Einschätzungen von Fachleuten, die mich positiv stimmen. Jetzt kann mein Sohn mit etwas reduziertem Druck für die Nachprüfung lernen, die er auf jeden Fall machen wird. Danke nochmal.