Klassenfahrt

Hallo Hannes,
das ist ganau unser Gedanke.Wir werden jetzt mal abwarten was passiert.Auf jeden Fall werden wir es auch nicht einfach so hinnehmen!Unser Sohn ist mittlerweile der Meinung ,dass er machen kann was er will und es bei seinem Lehrern immer schlecht ankommt.Es ist uns nur wichtig ,dass er die letzten Monate dieses Schuljahres noch notenmäßig einigermaßen hinbekommt und er nicht völlig „abgesägt“ wird.
Viele Grüße
Christiane

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Alleine
Hallo

Aber meine Tochter ist schon mit 12 Jahren alleine im Nachtzug
nach Berlin gefahren (Und das war kurz nach der Wende, also
vielleicht sogar „unsicherere Strecken“). Mit 15 hat sie sogar

du das ist vielleicht deine Einstellung, und bei deiner Tochter hat das geklappt, aber laut Gesetz darf er einfach nicht nachts allein unterwergs sein.

Und die Sorge finde ich durchaus berechtigt. Immerhin ist deine Tochter freiwillig gefahren und er MUSSTE nachts fahren.

LG

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Hallo,

so sehe ich das auch. Es geht mir um das „nachts“. Dass ein 15jähriger Zugfahren kann, davon gehe ich aus, hab ich selbst in dem Alter schon gemacht. Aber ihn abends in Italien einfach in einen Zug zu stecken? Hätte man nicht noch bis zum nächsten Morgen warten können?
Und wurden die Eltern überhaupt gefragt, ob er nachts noch nach Hause fahren soll? Denn die tragen doch aufgrund der Unterschrift die Verantwortung, oder?

Gruß,

Steffie

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Moi Christiane

da es ja auch
nicht angehen kann,dass ein bis zum Sommer netter
,intelligenter (saufauler) Schüler ,der auch bis dahin nie
Ärger mit Lehrern hatte zu einem „Superchaoten“ abgestempelt
wird.

Wieso nicht? Wenn er nur faul ist, aber ansonsten intelligent, dann dürfte es für ihn einen ziemlichen Frust bedeuten, sitzengeblieben zu sein, und Frust kann durchaus so ein Verhalten erzeugen.

Wenn er aber tatsächlich intelligent ist, wie du sagst, dann soll er sich auf den Hosenboden setzen, Schulstoff nachholen, und sich in der Klasse ordentlich benehmen, also im Zweifelsfall auch mal einfach die Klappe halten und machen, was der Lehrer sagt.

Das dürfte meiner Meinung nach die Erfolgsversprechenste Strategie sein. Streit oder gar „juristische Schritte“ mit den Lehrern wegen der Rückfahrt alleine anzufangen, mag zwar bezüglich Aufsichtspflicht irgend etwas bewirken, aber für das eigentliche Problem, nämlich dass er dieses Schuljahr offenbar vergeigt, eher gar nichts.

Gruß
Marion

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Hallo Marion,
er hat mittlerweile selbst begriffen,das dies die Beste Strategie ist.Allerdings hatte er schon vor dieser Klassenfahrt sein Verhalten zum Positiven verändert.Deshalb sieht er die Sache natürlich jetzt so:ich kann machen ,was ich will,immer bin ich es…Es hatte auch damit angefangen,dass am ersten Tag der Sifahrt schon von einem Lehrer (bei dem unser Sohn noch nie Unterricht hatte) gesagt wurde,dich hätte ich besser nicht mitgenommen…
Mal sehen,wie es weitergeht…Wichtig ist natürlich ,dass er nun das Schuljahr schafft…
Gruß
Christiane

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Hallo zurück

so sehe ich das auch. Es geht mir um das „nachts“.

mir auch. Ich sehe eben, dass zur Tagzeit vom Kind/Jugendlichen aus viel leichter ein Blödsinn angestellt werden kann als nachts. Und im Zug ist nicht „draußen“. Auch vom Schaffner wurde nichts beanstandet. Vielmehr wurde mir versichtert, dass sie selbstverständlich sich um das alleinreisende Kind kümmern würden.

Hier wäre noch im vorliegenden Fall anzusetzen bei der Frage, ob die Lehrer auch hier Vorsorge getroffen hätten. Das könnte durchaus nicht der Fall gewesen sein, nachdem ja auch für das Umsteigen nichts organisiert war. Und das wäre dann sicher ein schwerer Fehler gewesen. Zugbegleitpersonal muss wissen, dass Kinder/Jugendliche alleine reisen, wenn sie ein Auge drauf haben sollen.

Gruß, Karin

Hallo Christiane,

aber Tatsache ist ja nun mal, dass man ihn beim Rauchen erwischt hat oder? Also von wegen „ich hab nichts gemacht“ kann das ja nicht stimmen. Was den Lehrer, den du zitierst, zu seiner Aussage bewogen hat kann ich natürlich von hier aus auch nicht sagen, aber das ließe sich doch klären.
Ich meine, man muss halt beide Seiten hören. Sprich mit den Lehrern, aber zeige Kooperationsbereitschaft und eine gewisse Einsicht statt Konfrontationsverhalten. Lehrer haben im Normalfall nicht das geringste Interesse daran, einen Schüler vorzuverurteilen, abzustempeln, wie auch immer - sie wollen in der Regel einfach nur in geordneten Verhältnissen und unter erträglichen Bedingungen ihren Job machen - und da sind einem halt so kleine Rüpel manchmal ziemlich im Weg, vor allem wenn man sie 24 Stunden am Tag um sich hat.
Gruß Orchidee

Hallo doggy!

… aber laut Gesetz darf er einfach
nicht nachts allein unterwergs sein.

Könntest du mir da das Gesetz mal nennen und was das drin steht?
Als Vater zweier Kinder möchte ich da nicht unabsichtlich was falsch machen. Ich kenne kein solches Gesetz.

Gruß
Werner

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Hallo,
ich weiß nicht, ob ich eine neunjährige unter der Obhut einer 12 Jahrigen losschicken würde, aber wie du sagst sollte ein 15 jähriger die hier geschilderte Fahrt wirklich allein bewältigen können.
Eine Gefährdung, die über das allgemeine Lebensgrundrisiko hinaus geht kann ich beim besten Willen nicht erkennen.
Was sollte dem denn in dem Zug oder beim Umsteigen auf einemen belebten Bahnhof passieren, was ihm nicht auch beim Einkaufen oder auf der Fahrt zum Freund in der eigenen Stadt zustoßen könnte?

Gruß
Werner

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Hallo,

Der Junge hat Mist gebaut, und wenn er wirklich in Grundzügen
vernünftig ist. Dann wird er massiv mit sich zu hadern haben.
Und in dieser Situation, ihn allein zu lassen, finde ich aus
pädagogischen Gründen echt kontraindiziert. Wenn es nicht
machbar ist, einen Betreuer mitzuschicken, und die Eltern
nicht in der Lage sind, ihr Kind abzuholen, dann wäre es das
Mindeste, dem Jungen ein Handy mitzugeben.

Wenn ich das richtig sehe wurde diese Maßnahme ergriffen um für die anderen eine weitere erfolgreiche Studienfahrt zu ermöglichen und ihn zu bestrafen. Das war keine Pamperseinheit, sondern sollte ihm hart Konsequenzen vermitteln. Statt dessen soll er noch geröstet werden, weil er nun Grund hat mit sich zu hadern? Ist der 5 oder 15?

Wenn Handys so wichtig sind dann sollte jetzt einer der Lehrer dem Rabauken auch noch sein privates Handy anvertrauen, so dass er als Aufsichtsperson nicht mehr erreichbar ist? Tolle Idee.
Wozu jeder ständig per Handy erreichbar sein muss ist mir allerdings völlig umbegreiflich. Bis vor ca. 10 Jahren musste sowas immer ohne gehen und es geht auch heute ohne.

Gruß
Werner

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Hallo,

der Fall ist schon grenzwertig und es könnte zu einer Verletzung der Aufsichtspflicht gekommen sein. Gerade weil der Junge als „unvernünftig“ bekannt war hätte man ihn nicht allein mit dem Zug zurückfahren lassen sollen.

Aber was wäre denn die Alternative gewesen? Doch nur entweder die Eltern anzufordern, damit sie ihn abholen. Hättest du das getan und wärst dann gleich hingefahren? Oder eben eine Aufsichtsperson mitschicken. Und wer hätte die Fahrtkosten für diese Aufsichtsperson übernehmen sollen? Hättest du als Mutter diese Kosten bezahlt? Ansonsten hätte der Lehrer privat diese Fahrt bezahlen müssen und ganz ehrlich: Darauf hätte ich auch keine Lust.

Genau solche Aktionen sind der Grund dafür, dass ich keine Lust auf Klassenfahrten habe und nach Möglichkeit keine mache. Denn nicht genug, dass man schon die normalen Kosten alle privat zahlen muss, obwohl es eine Dienstreise ist. Wenn dann noch solche Aktionen dazu kommen, dann habe ich gar keine Lust mehr.

Hallo Franz,

wie hätte Ihre Lösung / Alternative gelautet?

Hallo zurück

so sehe ich das auch. Es geht mir um das „nachts“.

mir auch. Ich sehe eben, dass zur Tagzeit vom
Kind/Jugendlichen aus viel leichter ein Blödsinn angestellt
werden kann als nachts. Und im Zug ist nicht „draußen“. Auch
vom Schaffner wurde nichts beanstandet. Vielmehr wurde mir
versichtert, dass sie selbstverständlich sich um das
alleinreisende Kind kümmern würden.

Schaffner? Was für Schaffner?
Ich reise seit ich 13 bin mit dem Zug (erst kürzere, dann längere Strecken) aber weder hat man sich in Jungen Jahren um mich gekümmert noch sehe ich in Zügen regelmäßig Schaffner. Die einzigen Züge, die noch Schaffner haben, sind ICEs und auch da gucken die beim Einsteigen kurz rum und interessieren sich sonst nicht für das Innenleben ihrer Abteile.
Wenn du dich darauf verlässt… na ich weiß nicht.

lg
Kate

Was sollte dem denn in dem Zug oder beim Umsteigen auf
einemen
belebten Bahnhof passieren, was ihm nicht auch beim
Einkaufen
oder auf der Fahrt zum Freund in der eigenen Stadt
zustoßen
könnte?

Ich denke, es geht hier mehr darum, was nach dem Gesetz her richtig und falsch ist.
Wenn man nach „hätte“ und „wenn“ aus dem Bauch heraus entscheidet, ist der einzige, der mit seinem Leben spielt, der Lehrer, denn wenn das Gesetz sagt: Er darf nicht, kann er sich nicht(auch nicht mit einer Unterschrift) darüberhinwegsetzen. Ansoonten könnte Steve Wonder die Urteilsverkündung vorlesen.

mfg:smile:
rené

Hi Christiane,

ich habe jetzt lange hin und her überlegt,

einerseits hat dein Sohn gegen eine wichtige Regel verstoßen und mit seiner „Vorgeschichte“ war das wahrscheinlich der Tropfen der Fass zum Überlaufen gebracht hat. Der Auschluss von der Klassenfahrt war damit schon gerechtfertigt.

Was mich interessieren würde - hat man euch irgendeine andere Option gegeben als ihr angerufen wurdet dass er nach Hause muss? Zum Beispiel dass ihr ihn abholt oder in München abholt etc?
Man hätte ihn ja auch erstmal mit „Zimmerarrest“ bestrafen können und dann in Ruhe mit euch das weitere Vorgehen besprechen können.
Mir ist auch der Gedankengang der Lehrer hinter dieser Aktion nicht klar - ein Junge der sich nicht an Regeln hält wird alleine quer durch Deutschland geschickt…wo ist denn da die Aufsichtspflicht der Lehrer? Oder erstreckt sich die nur auf die Einhaltung von Regeln die sie selber aufstellen?
Wer wäre verantwortlich gewesen wenn er in München nicht in den nächsten Zug gestiegen sondern davongelaufen wäre?

Wahrscheinlich ist den Lehrern inzwischen auch klar dass das ein Riesenmist was sie da gemacht haben und du bekommst deswegen keine vernünftige Auskunft mehr.

Ich würde an eurer Stelle ein Gespräch mit Lehrer und Direktion suchen und ganz deutlich machen dass ihr es nicht akzeptieren werdet wenn euer Sohn weiter in die „böse Ecke“ gestellt wird…ein dezenter Hinweis auf die Schulaufsicht sollte da helfen. Wenn ihr weiter den Eindruck habt dass eurem Sohn keine Chance mehr gegeben wird würde ich ihn von der Schule nehmen.
Vielleicht braucht er ja einen Neustart ?

viele Grüße

Sue

Hallo zurück

so sehe ich das auch. Es geht mir um das „nachts“.

mir auch. Ich sehe eben, dass zur Tagzeit vom
Kind/Jugendlichen aus viel leichter ein Blödsinn
angestellt
werden kann als nachts.

es geht um die sicherheit des kindes. alleine stellt er keinen bloedsinn an. aber alleine kann er gany schnell opfer eines blödsinnes werden.

es geht hier nicht um die diskussion, was unmoralisch oder gefaehrlich ist, sondern darum, was hier nach dem gesetz falsch gemacht wurde.

wenn die eltern dem juristisch nachgehen und es wird ein gesetzesverstoß vom lehrer festgestellt, dann hat der lehrer das nachsehen.wenn man feststellt, dass kein gesetzesverstoss vorliegt, ist alles in butter.

ich persoenlich traue jedem 14-jährigen zu, alleine durch europa zu reisen, wenn er es so faustdick hinter den ohren hat wie der betroffene hier.aber darum geht es nicht.

mfg:smile:
rené

:Statt dessen soll er noch geröstet werden,

Also sooo böse mit dem armen Jungen umspringen sollte man dann doch nicht…
Im Ernst, klar wird so eine Zugfahrt keinen bleibenden Schaden hinterlassen und in dem Alter sollte man auch in der Lage sein, umzusteigen und so, darum gehts ja nicht.

Aber wenn Eltern ihre Kinder irgendwo hin mitschicken, dann verlassen sie sich darauf, dass die im Rahmen des normalen beaufsichtigt werden. Und gerade das Risiko einer Kurzschlussreaktion wie schon gesagt wurde, doch nicht nach Hause fahren, sondern sich in Norditalien irgendwo absetzen…das hätte sicher weit reichende Konsequenzen für den Lehrer und das ist m. E. auch richtig so.

Was spricht dagegen, eine Person mitzuschicken (es wird ja sicher nicht nur ein Lehrer mit einer ganzen Klasse unterwegs sein!) und sich selbstverständlich das Geld von den Eltern erstatten zu lassen, so sie das Kind nicht selber abholen wollen. Das ist allgemein üblich.

Auch wenn man dem Jungen gesagt hätte, guck selber wie du nach Hause kommst und er getrampt wäre, wäre wohl alles gut gegangen. Das ist aber auch nicht zu verantworten. Auch wenn es im Notfall machbar ist, muss ja nicht immer so getan werden, als ginge es nicht anders.
Grüße
Sonja

Hallo chatairliner

…denn wenn das Gesetz sagt: Er darf nicht, kann er sich
nicht(auch nicht mit einer Unterschrift) darüberhinwegsetzen.

Nur welches Gestz sollte das sein? Ich kenne da nichts!
Gruß
Werner

Und wer hätte die Fahrtkosten für
diese Aufsichtsperson übernehmen sollen? Hättest du als Mutter
diese Kosten bezahlt?

Ich hab schon Kinder über 1000 Kilometer im Zug nach Hause begleitet, das war ganz schön teuer. Vor der Fahrt kassieren wir (Ferienlager-Organisation)eine Kaution in Höhe vom 100 Euro pro Kind, die zurückerstattet wird, wenn das Kind nicht nach Hause geschickt wird, was ja die Regel ist.
Einmal sind wir auf dem Restbetrag sitzen geblieben, aber wenigstens die 100 Euro sind dann sicher unbd meistens ist es ja auch nicht teuer. Was spricht dagegen, sowas bei Klassenfehren zu machen? Ich finde es schade, wenn man als Schüler keine Klassenfahrt machen kann, weil der Lehrer keinen Bock hat.

Grüße
Sonja

Hallo Sonja!

Nun genau darum unterschreiben die Eltern ja, dass sie in ihrer letzten Verantwortung für ihren Zögling damit einverstanden sind, dass der Schüler bei Disziplinverstößen nach Hause geschickt werden kann. Wenn sie der Meinung sind, das geht nicht, hätte der Junge eben nicht mitfahren können.
Auf einer Klassenfahrt werden üblicherweise auch nicht massenhaft überzählige Betreuuer als Fahrbegleitung mitgeschleppt, die haben da eine Aufgabe!
Wenn ich nun einen Lehrer zur Begleitung des kleinen Rauhbeins mitschicke (das Geschrei der Eltern über die 250 € extra für die Fahrt des Lehrer möchte ich nicht hören und den Ärger das Geld zu bekommen wenn sie es nicht einsehen auch nicht) dann ist die Betreuung der Klasse während dieser Zeit nicht mehr in gleicher Weise gewährleistet. Man stelle sich vor am nächste Tag muss noch ein erkrankter Schüler heimbegleitet werden und einer bricht sich selbst beim Skifahren ein Bein, dann sind plötzlich alle Lehrer weg.
Der Kollege soll dann auch mal eben 12 Stunden hin und Rückfahrt machen und dann gut gelaunt und frisch wieder ans Werk gehen?
Also für mich hört sich das nach völlig unverhältnismäßigen Ansprüchen an. Ich wäre mal an konkreten Vorstellungen interessiert, was da überhaupt an spezieller Gefahr in einem Nachtzug lauern soll!

Natürlich darf der Schüler nicht leichtfertig Risiken ausgestzt werden. Mir ist aber nicht bekannt, dass das Risiko in einem Nachtzug Opfer eines Verbrechens zu werden höher ist als in einem Tagzug und m. W. wird man in der Bahn überhaupt nicht überproportional durch Verbrechen bedroht (außer ducht den systematischen Straßenraub der offiziellen Fahrpreise), ein 15 Jähriger kann also in Mitteleuropa ohne Probleme eine nächtliche Bahnfahrt mit Umsteigen bewältigen. Da ist überhaupt keine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht zu erkennen.
Von einer Neigung zu irgendwelchen „Kurzschlussreaktionen“ des Schülers habe ich bisher hier noch nichts gehört, darum halte ich dieses Argument für konstruiert.

Gruß
Werner

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