Klassenfahrt

Hallo nochmal Sonja!

Ich finde es schade, wenn man als
Schüler keine Klassenfahrt machen kann, weil der Lehrer keinen
Bock hat.

Da hast du den Kern des Problems erkannt. Die Null-Bock-Pauker.

Haben einfach keine Lust für eine Studienfahrt mindestens 50 unbezahlte Überstunden zu machen.
Sie wollen einfach keine Vertretungsregelung für ihre Abwesenheit suchen und Arbeitsaufträge formulieren, damit die Zuhaus bleibenden Klassen versorgt sind.
Wollen dafür auch keine 200 - 300 € aus ihrer Privatkasse einsetzen.
Haben einfach keine Lust sich mit 25 Eltern mit 75 Zusatzwünschen auseinander zu setzen.
Sind dreister Weise der Meinung sie hätten auch ohne Verlaufsplanung, Angebotsvergleiche, Buchungen, Reiseanträge, Elternbriefe, Einverständniserklärungen, Erlassstudium, Zahlungskontrolle, Mahnungen schon genug Papierkram um die Ohren.
Freuen sich nicht darauf sich hinterher für alles mögliche was nicht ganz glatt gelaufen ist rechtfertigen zu sollen.
Scheuen das Risiko für Fehlentscheidungen im Rahmen dieses freiwilligen Zusatzangebotes persönlich haftbar gemacht zu werden.
Und last but not least, sind sie unwillig sich mindestens eine Nacht auf der Bahn um die Ohren zu schlagen, um einen notoroischen Störenfried nach Hause zu begleiten.

Die die sowas trotzdem tun (auch ohne den letzten Punkt) müssten eigentlich dringend zum Amtspsychologen geschickt werden.

Gruß
Werner

PS: jetzt wo ich das schreibe überleg ich mir grade, ob ich mir einen Termin hole :wink:

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Hallo Kate!

Ich bin diese Woche mit zwei Regionalzügen, zwei ICs und einem ICE gefahren und wurde jedesmal kontrolliert.
Du merkst ich bin wohl nicht zum Schwarzfahrer prädestiniert.

Da du ja anscheinend viel Bahnfahr erfahrung hast berichte uns doch mal welchen übergriffen du dort ausgesetzt warst!

Gruß
Werner

Hallo Christiane

da es keine Vernalassung gab,
ihn nicht noch die Nacht über dort zu lassen.

doch die gab es.
Zum einen ganz allgemein pädagogisch sollten Vergehen und Konsequenzen immer in einem möglichst engen zeitlichen Zusammehang stehen.
Zum anderen - und das ist entscheident - wurde er zurückgeschickt weil er, anscheinend wiederholt, Disziplinlosigkeiten zeigte. Was wäre nun wohl in dieser letzten Nacht zu erwarten gewesen?
In einer Gruppe diesen Alters hat sowas ganz schnell Vorbildcharakter. Wenn er nun noch einen Tag in der Gruppe geblieben wäre in dem Bewusstsein, dass er dort ja nichtst mehr zu verlieren hat, dann wären weitere provokative Verstöße sehr wahrscheinlich gewesen. Im Gegenteil hätte er diese letzte Nacht sehr gut Nutzen können, um sich vor seinen Mitschüler/innen als besonders cool und verwegen ins Licht setzen zu können. Damit hätte die Ordnungsmaßnahme dann ihr genaues Gegenteil erreicht.
Wenn ich als Pädagoge so einen Verweis ausspreche, dann muss ich ihn so schnell wie möglich umsetzen.

Gruß
Werner

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Hallo,

wie hätte Ihre Lösung / Alternative gelautet?

Ich heiße zwar nicht Franz, aber eine durchaus akzeptable Alternative wäre gewesen:
Bis zum Morgen warten ,den Jungen bei Tag durch drei Länder fahren lassen.
ODER
Den Eltern Bescheid geben, sie hätten den Jungen z.B. im Münchner HBH treffen können.

Gruß
Elke

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Och, da gibts so einiges.
Zum Beispiel vollgedröhnte Fußballfans außer rand und band (und das nicht nur zur WM). Dann gibt es noch die alltagstauglichen Skinheads die gerne mal die Bahn aufmischen und jeden der ein wenig italienisch aussieht.
Jugendliche oder spätpubertierende die unbedingt meinen alte Omas, Frauen mit Kind etc. belästigen zu müssen und auch schonmal Flaschen schmeißen (oder einem frisch aufs Kleid kotzen).
Abgesehen davon, dass im Zug auch durchaus schonmal ein Raub stattfindet, hab es selbst aber erst einmal erlebt und der Typ wurde am nächsten Bahnhof gestoppt. An meine 2 Euro 30 in der Tasche war er dann auch nicht interessiert gewesen, zum Glück hatte ich keinen Schmuck dabei.

Ganz abgesehen davon laufen einem je nach Bahnhof schonmal die Drogenabhängigen hinterher, man bleibt in Türen stecken (die ja angeblich wieder aufgehen sollten, es aber nur seltenst tuen) und was wäre gewesen, wenn der Zug, wie gar nicht unüblich, zu früh gefahren wäre und der Jung dann da ein paar Minuten bis Stündchen bis zum nächsten rumsteht? Am Tag ist der Verkehr jedenfalls Regelmäßiger als in der Nacht.

Mag sein dass es in ausgezeichneten Schlafzügen anders ist, in den regulären Zügen jedenfalls nicht.

lg
Kate

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Servus Kate,

bist Du ganz sicher, dass Du weißt, wovon Du schreibst?

Von Bozen nach Düsseldorf fährt keine S-Bahn. Es geht um EC, IC und ICE. Die sind allesamt begleitet. Schaffner gibts zwar seit ungefähr zwanzig Jahren nicht mehr, aber haufenweise Zugbegleiter in jedem Zug des Fernverkehrs. Und, EU hin oder her, zwischen Bozen und München auch noch allerlei Behördenvertreter in Zivil, insbesondere in den Nachtzügen. Die sind bloß nicht so auffällig wie auf SAT 1.

Und die von Dir beschriebenen Horrorszenen aus der S-Bahn nach Wanne-Eickel finden dort nicht statt.

Achja: Die Türen, die Du beschreibst, gehören zum ET 425. Mit dem sind trotz aller Kostensenkungsprogramme noch nie Fernzüge gefahren worden.

Schöne Grüße

MM

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Servus Kate,

bist Du ganz sicher, dass Du weißt, wovon Du schreibst?

Bist du dir Sicher, dass DU weißt worüber ICH schreibe?

Von Bozen nach Düsseldorf fährt keine S-Bahn. Es geht um EC,
IC und ICE. Die sind allesamt begleitet. Schaffner gibts zwar
seit ungefähr zwanzig Jahren nicht mehr, aber haufenweise
Zugbegleiter in jedem Zug des Fernverkehrs. Und, EU hin oder
her, zwischen Bozen und München auch noch allerlei
Behördenvertreter in Zivil, insbesondere in den Nachtzügen.
Die sind bloß nicht so auffällig wie auf SAT 1.

Stell dir vor es soll Leute geben die sowohl S-Bahn wie auch ICE und EC gefahren sind, nur weil ich nicht für die Strecke Essen-Bochum in nen ICE steige (es sei denn er ist Ersatzverkehr) heißt das nicht, dass sie mir unbekannt sind oder ich sie mir nicht leisten kann, ich muss ja schon öfter quer durch Deutschland (zu deiner Information, meist nach Kassel oder Leipzig).

Und die von Dir beschriebenen Horrorszenen aus der S-Bahn nach
Wanne-Eickel finden dort nicht statt.

Dieser Kommentar ist einfach nur eine Frechheit. Was erdreistest du dich eigentlich mir in den Mund zu legen wo ich war und wo nicht und mit was ich fahre?
Wenn ich von ICEs, ECs UND S-Bahnen rede kannst du durchaus davon ausgehen, dass ich nicht nur über S-Bahnen rede. Und in Wanne-Eickel war ich auch noch nie.
Deine Reisebegleiter kenn ich zwar, sehe sie jedoch deutlich seltener, aber wahrscheinlich haben die nur Angst vor mir und gehen grade dann verstecken spielen wenn ich in den Zug steige *rolleyes*

Achja: Die Türen, die Du beschreibst, gehören zum ET 425. Mit
dem sind trotz aller Kostensenkungsprogramme noch nie Fernzüge
gefahren worden.

Die Türen stammen aus der S-Bahn, ja.
Im ICE geht dafür die Tür schonmal nicht zu :stuck_out_tongue:

lg
Kate

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Servus,

Bist du dir Sicher, dass DU weißt worüber ICH schreibe?

ja:

Die einzigen Züge, die noch Schaffner haben, sind ICEs

Falsch. Nicht nur ausnahmslos alle Fernzüge sind begleitet, sondern auch ziemlich viele Züge des Nahverkehrs, soweit sie noch mit Bn-Wagen gefahren werden.

da gucken die beim Einsteigen kurz rum und interessieren sich sonst :nicht für das Innenleben ihrer Abteile.

Falsch. Im Fernverkehr soll lückenlos kontrolliert werden. Es passiert (selten), dass einzelne Personen übersehen werden, die es in der Regel drauf anlegen (innerhalb von drei Sekunden Stöpsel in die Ohren, Füße auf den Sitz gegenüber und alle greifbaren Vorhänge zu, als sei man schon wenigstens 800km auf Achse).

Jugendliche oder spätpubertierende die unbedingt meinen alte Omas, :Frauen mit Kind etc. belästigen zu müssen und auch schonmal Flaschen :schmeißen (oder einem frisch aufs Kleid kotzen).

Hmmm - ich weiß ja nicht, welche IC-Verbindungen Du benutzt. Immer bloß zu Bundesliga-Spieltagen und wenn die Bundeswehr am Sonntagabend wieder einrückt?

man bleibt in Türen stecken (die ja angeblich wieder aufgehen :sollten, es aber nur seltenst tuen)

Zeig mir den Bmz, bei dem man in der Tür stecken bleibt, wenn man weniger als 110 cm breit und nicht taub ist.

wenn der Zug, wie gar nicht unüblich, zu früh gefahren wäre

Zeig mir den Fernverkehrszug, der vor Zeigersprung fährt.

Am Tag ist der Verkehr jedenfalls regelmäßiger als in der Nacht.

??? - Der wesentliche Unterschied zwischen dem 18.31 ab Bolzano und den Verbindungen, die tagsüber alle zwei Stunden (außer 16.31) verkehren, ist die kürzere Umsteigezeit in München: Bloß 15 Minuten statt 30, so dass man direkt in den Anschluss rein kann und nicht im Freien rumhängen muss, bis er da ist.

in ausgezeichneten Schlafzügen anders ist, in den regulären Zügen :jedenfalls nicht.

Beide Zuggattungen sind mir völlig unbekannt. Auf den genannten Strecken verkehren nur EC, EN, CNL, IC und ICE. Außerdem einzelne UEX an Samstagen in der Saison, aber auch die sind ganz fahrplanmäßig und regulär.

Besonders die von Dir erwähnte Zuggattung „Ausgezeichneter Schlafzug“, die es bei keiner europäischen Eisenbahngesellschaft gibt, ließ mich ein wenig daran zweifeln, daß Du die Materie kennst. Aber seisdrum - die Zeiten sind anders geworden und die lieben Kleinen brauchen Schutz und Fürsorge, das versteh ich schon. Ich weiß auch nicht, warum ich mit Fünfzehn den Nachtzug Lyon-Bordeaux so schön fand - eigentlich hätte ich mich ja zu Tode ängstigen müssen, merk ich grade.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

http://www.erasmus.hsnr.de/pinnwand/schulrecht/Schul…

http://www.rguvv.sichere-schule.info/rechtsvorschrif…

http://www.google.de/search?hl=de&q=schulfahrten+auf…

http://www.google.de/search?hl=de&q=a

http://www.google.de/search?hl=de&q=v

http://www.unfallkasse-berlin.de/cont

http://www.google.de/search?hl=de&q=s

mal ein paar links, wo du ein wenig lesen kannst.

jedoch wuerde ich auch mal ein paar woertchen mit den betroffenen wechseln.

denn es gibt 2 seiten:
die eine lautet:ich fahre nicht mit einem gammelhaufen in den skiurlaub.
die andere: ich schicke ungehorsame nach hause, habe die pflicht, darueber umgehend die eltern zu informieren, sollte dies eintreten.
und die 3. seite der 2-seitigen medaille: ich nehme ungehorsame gar nicht erst mit, um nicht mich und die ganze gruppe bewusst einem risiko auszusetzen.

aber passiert ist passiert und ich wuerde mir hier den schueler selbst mal zur brust nehmen und die, die beteiligt waren.

mfg:smile:
rene

hessische Richtlinien
Hallo,

ich habe gerade auf der Site des hessischen Kultusministerium gestöbert.
http://www.kultusministerium.hessen.de

Dort gibt es eine Broschüre die „Fit für Klassenfahrten“ heißt:
http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Inter…

Darin steht auf S. 28:
„Bei grobem Fehlverhalten kann Ihre Tochter/Ihr Sohn von weiteren Veranstaltungen ausgeschlossen und auf Ihre Kosten zurückgeschickt werden. Für diesen Fall endet die Aufsichtspflicht der Lehrkraft am Bahnhof des Veranstaltungsortes.“

Zumindest eine hessische Lehrkraft wäre damit aus dem Schneider.
Ungeachtet dessen fände ich eine zumindest eine telefonische Rücksprache mit den Eltern über die Vorgehensweise (2malige Grenzüberschreitung, Nachtzug, Nachtumsteigen usw.) durchaus angebracht.

Gruß
Elke

Hallo,

hm, vielleicht bin ich da irgendwie zu idealistisch…klar ist ne Klassenfahrt auch mit Aufwand verbunden und irgendwelchen unangenehmen Dingen, die vielleicht dazwischen kommen. Aber trotzdem, macht es nicht vielleicht auch Spaß? Bei unserer Studienfahrt in der 13 hatte ich das Gefühl, der Lehrer selber freut sich am meisten darauf :wink:.

Wenn jeder nur das täte, wozu er verpflichtet ist - möchte nicht wissen, wie es dann auf der Welt aussähe.

Nicht zuletzt gibt es auch Leute, die ohne Lehrer zu sein grob geschätzte +500 Stunden im Jahr damit verbringen, sich um Ferienfahrten mit Kindern zu kümmern, ebenfalls für jeden Sch* haftbar gemacht werden können, eine Menge Papierkram und nörgelnde Eltern am Hals haben und da nicht nur nicht für bezahlt werden sondern auch noch eigenes Geld investieren.
Trotzdem macht man das doch gerne, zumindest gehe ich bei Lehrern auch davon aus, dass sie Kinder mögen…?

Zwei Zugeständnisse muss ich allerdings wohl machen: Ich hab wohl irgendwie überlesen, dass die Fragestellerin unterschrieben hat, dass das Kind alleine nach Hause geschickt werden kann, von daher ist mein Aufsichtspflicht-Gedanke wohl hinfällig.

Und dass sich bei Lehrern mit der 30.Klassenfahrt in die Eifel vielleicht die Langeweile einschleicht kann ich auch verstehen.

Aber trotzdem bin ich froh, dass meine Lehrer damals trotzdem bereit waren, sich über das Soll hinaus zu engagieren.

Grüße
Sonja

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Nachts allein unterwegs §
Hallo Ihr alle!
Wegen der Behauptung eine unbeaufsichtigte Nahtfahrt sein illegal, weil jugendliche nach 22 Uhr unbeaufsichtigt gar nicht mehr raus dürften hab ich im Rechtsprett mal Nachgefragt.
Dort kennt niemand eine solche gesetzliche Regelung. Das Jugendschutzgesetz bezieht sich nur auf Gasstätte, Tanzveranstaltungen u. ä…
An sonsten ist die Aufsichtspflicht individuell abhängig von der situativen Gefährdung und den Eigenschaften des Minderjährigen. Danach dürfen Jugentliche zu jeder Tages- und Nachtzeit auch alleine unterwegs sein, wenn sie durch ihre persönliche Reife die Anforderungen der Situation selbständig meistern können und sie dadurch nicht besonders gefährdet sind.

Gruß
Werner

Hallo Sonja!

Ich hatte das ja - hoffentlich erkennbar - mit einer gewissen bitteren Ironie geschrieben.
Ich führe selbst Klassenfahrten durch und halte das auch für wichtig. In meinem Bereich sind mehrtägige Fahrten leider nur selten möglich. Dabei habe ich natürlich auch Freude daran. Ohne das geht es m. E. gar nicht.

Es besteht nur ein kleiner Unterschied zwischen privatem Engagement und Beruf. Privat kann ich ohne Ende Zeit und Energie in Dinge investieren oder es auch lassen, wie es mir gefällt.
Als Lehrer verwischt sich das aber. Es wird erwartet, dass ich mich als Lehrer auch privat engagiere und zwar manchmal auch ohne Ende. Verweigerte ich das, weil ich mich privat vielleicht lieber mit Kaninichenzüchten beschäftige - wie das jedermanns recht ist - sähe ich mich plötzlich dem Vorwurf ausgesetzt meinen Beruf nicht ernst zu nehmem. Ich hoffe du erkennst das Problem das darin stecken kann.

Gruß
Werner

Hallo,

klar versteh ich, dass es einem als Lehrer auf dem Geist geht, dass die Leute von vorneherein erwarten, dass man sich auch in seiner Freizeit für die Klasse oder die Schule oder so engagiert.
Und vermutlich erntet man da auch ab und an mehr Meckern als Dank.

Aber damit, Klassenfahrten zu begleiten rechnet man doch, wenn man sich entscheidet, Lehrer zu werden. Und die Schüler können ja nichts dafür, wenn sie zufällig keinen motivierten sonderen einen frustrierten Lehrer haben. Vielleicht muss da irgendwas generell geändert werden, aber das manche Klassen Fahrten machen und andere nicht, weil sie den „falschen“ Lehrer haben (es können ja manche auch wegen bestimmter Krankheiten nicht weg), das ist doch irgendwo nicht richtig.

Aber natürlich, dass Lehrer generell tierisch viel Freizeit haben und sowieso viel zu wenig von selber machen, das wollte ich ganz bestimmt nicht sagen.

Grüße
Sonja

Ich hatte das ja - hoffentlich erkennbar - mit einer gewissen
bitteren Ironie geschrieben.
Ich führe selbst Klassenfahrten durch und halte das auch für
wichtig. In meinem Bereich sind mehrtägige Fahrten leider nur
selten möglich. Dabei habe ich natürlich auch Freude daran.
Ohne das geht es m. E. gar nicht.

Es besteht nur ein kleiner Unterschied zwischen privatem
Engagement und Beruf. Privat kann ich ohne Ende Zeit und
Energie in Dinge investieren oder es auch lassen, wie es mir
gefällt.
Als Lehrer verwischt sich das aber. Es wird erwartet, dass ich
mich als Lehrer auch privat engagiere und zwar manchmal auch
ohne Ende. Verweigerte ich das, weil ich mich privat
vielleicht lieber mit Kaninichenzüchten beschäftige - wie das
jedermanns recht ist - sähe ich mich plötzlich dem Vorwurf
ausgesetzt meinen Beruf nicht ernst zu nehmem. Ich hoffe du
erkennst das Problem das darin stecken kann.

Gruß
Werner

hallo,

ich moechte keine partei ergreifen, aber wenn jemand ab 22 uhr nicht mehr in die dorfkneipe von hubert darf, jedoch eine reise quer durch deutschland oder gar europa(oder einschliesslich interkontinentalflug), denke ich, liegt es wohl am richter, festzustellen, ob derjenige in gefahr war. alleine die tatsache, dass jemand einen schueler dazu verpflichtet, unbeaufsichtigt alleine nach hause zu fahren, wobei das zu hause 1000km weit entfernt liegt, laesst mich persoenlich zweifeln, dass hier der lehrer ohne verwarnung davonkommen wuerde.

mir persoenlich geht das messer in der tasche auf, wenn ich das hoere. dem jungen wuerde ich die hoelle heiss machen, aber MICH als lehrer nicht der gefahr aussetzen, dass er etwas anstellt oder ihm etwas passiert.

lass ihm was passieren und der lehrer wird nie wieder gluecklich. es darf nicht sein, dass man sich einem raufbold irgendwo auf der welt einfach so entledigt und das mit einem beispiel vergleicht, als wuerde er im nachbardorf wohnen und haette nur ne halbe stunde zu fahren.

aber wie gesagt…ich habe so das gefuehl, dass hier einiges vor den baum gelaufen ist, von allen seiten.

mfg:smile:
rene

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Hi,

ich moechte keine partei ergreifen,

dito

laesst mich
persoenlich zweifeln, dass hier der lehrer ohne verwarnung
davonkommen wuerde.

Ließ mal bitte meinen Link zum Material des hessischen Kultusministerium. Wenn die Eltern unterschrieben haben, dass sie mit dem Heimschicken bei Danebenbenehmen einverstanden sind, dann heißt das: „die Aufsichtspflicht der Lehrkraft endet am Bahnhof des Veranstaltungsortes“. Ich weiß, dass dies Ländersache ist, aber so unterschiedlich wird das nicht sein, außerdem hast du auch allgemein gesprochen. Was ganz deutlich heißt: der Lehrer tut nur, was er soll.
Ob wir das gut finden oder nicht (ich nicht), er hat alles getan, wie es die Vorschrift ist.

Gruß
Elke

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Hallo Elke,

Was ganz deutlich heißt: der Lehrer tut nur, was er soll.
Ob wir das gut finden oder nicht (ich nicht), er hat alles
getan, wie es die Vorschrift ist.

Nein, hat er nicht! Die Tatsache, dass diese allgemeinen Bestimmungen nichts über die konkreten äußeren Begleitsituationen aussagen, in die der Schüler entlassen wird, bedeutet nicht, dass man ihn unter allen Umständen zum Zeitpunkt x entfernen darf!

Es geht hier überhaupt nicht darum, dass oder ob ein Schüler unter bestimmten Voraussetzungen nach Hause geschickt werden darf. Es geht darum, unter welchen Bedingungen er ausgesetzt wird! Einen Jugendlichen von 15 Jahren nachts 1000 km alleine durch die Gegend zu schicken stellt eine nicht tolerierbare drastische Verletzung der Aufsichtspflicht dar. Da spielt es auch überhaupt keine Rolle, was die Eltern unterschrieben haben.

Es muss damit gerechnet werden, dass dem Jungen unterwegs auf Bahnhof oder der langen Strecke etwas passieren kann; nicht nur durch Dritte (Abschlepper, Schläger, Verführungsgefahren Alkohol, Drogen usw), sondern auch durch eigenes Handeln aus der mit hoher Wahrscheinlichkeit auch für ihn nicht unproblematischen Lage.

Was musste er auch wieder „rückfällig“ werden? Und er weiß ja, im Gegensatz zu den Erwachsenen, um die urintimen, aber nicht mitteilbaren Gründe oder fühlt sie, aus denen er sich so unmöglich benimmt. Jetzt ist alles aus dem Ruder gelaufen! Wie steht er jetzt vor seinen Klassenkameraden da! Bei den Lehren bekommt er auch nie mehr einen Fuß auf die Erde! Und wie soll er das bloß seinen Eltern erklären? Kann er überhaupt noch nach Hause kommen? usw usw

Dass gerade aus solchen Situationen empfundener Hilflosigkeit, die leicht Verzweiflung nach sich ziehen können, sogenannte „Dummheiten“ gemacht werden ist allgemein bekannt.

Glaubt irgendeiner der Antworter allen Ernstes, dass der Staatsanwalt sich nicht eingeschaltet hätte, wenn dem Jungen etwas passiert wäre? Hier geht es um Plausibilitäten, Vorausschau und Verantwortung!

Man schickt keinen Jugendlichen raus in die Nacht! Egal, was er getan hat!

H.

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Hallo Boris

All deine Argumente sind nachvollziehbare Horrorszenarien, die immer und unabhängig von Tageszeit und Entfernung möglich sind.
Danach darf ich einen Jugendlichen in vergleichbarer Stresssituation nicht mal alleine auf’s Klo gehen lassen, geschweige denn Tagsüber 1000 km mit der Bahn fahren, denn alles was du anführst kann auch bei Sonnenschein passieren und auch bei 100 km oder einem.

Natürlich müssen die Lehrer die Situation des Schülers individuell einschätzen, wenn der Junge etwa eine Neigung zu Selbstgefährdung gezeigt hätte oder irgendwelche entsprechenden Äußerungen gemacht hätte oder sich nach dem Verweis als emotional stark destabilisiert gezeigt hätte … aber von nichts dergleichen ist berichtet worden.
Hier sind m. E. genug gute Argumente angeführt worden, warum nicht nur Formal sondern auch faktisch keine Pflichtverletzung vorliegt.

Einen Jugendlichen von 15 Jahren nachts 1000 km alleine durch die Gegend zu schicken
stellt eine nicht tolerierbare drastische Verletzung der Aufsichtspflicht dar.

Das ich jede Besorgnis hochjubeln kann, weiß jeder der Kinder hat. Hier wurde niemand dazu verurteilt nachts allein, heulend durch den dunklen Wald zu irren.
Der Junge wurde in einen Zug gesetzt in dem er 4 Stunden sitzen bleiben musste, dann musste er in 15 min einen anderen Zug zwei Bahnsteige weiter aufsuchen und nochmals zwei Stunden sitzen bleiben. Vielleicht hat er einen Teil der Zeit sogar verschlafen. Er war wärend der ganzen Zeit vermutlich stängig von vielen Leuten umgeben, es gab Personal, das zwar nicht speziell auf ihn, aber doch auf allgeimeine Gefährdungen acht gab - mehr sogar als wenn er abends zu einer Fete zu Freunden in Darmstadt fährt.
Die panikartige Entrüstung über 1000 Kilometer in einem ICE kann ich wirklich nicht ernst nehmen.
Das was ihm hier passiert ist keine existentielle Krise, sondern eine ganz normale Frustration, die ein psychisch einigermaßen normaler 15 Jähriger wegstecken kann. Viele Jugendliche gehen ein halbes Jahr später in eine Lehre. Wenn er sowas hier nicht verkraften kann, dann meldet er sich im Landeskrankenhaus, wenn sein Meister ihn mal „rundgemacht“ hat?

Wäre wider erwarten etwas passiert, hätte es natürlich eine Untersuchung gegeben, nur das Ergebnis wäre nach allem was hier bekannt geworden ist wohl auch klar.

Gruß
Werner

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Hallo Chatairliner,

ich moechte keine partei ergreifen, aber wenn jemand ab 22 uhr
nicht mehr in die dorfkneipe von hubert darf, jedoch eine
reise quer durch deutschland oder gar europa(oder
einschliesslich interkontinentalflug), denke ich, liegt es
wohl am richter, festzustellen, ob derjenige in gefahr war.

Stimmt. Wenn etwas passiert entscheiden immer Richter. Auch wenn ich einem Schüler erlaube während des Unterrichtes auf die Toilette zu gehen und er sich auf dem Weg ein Bein bricht, wird im Zweifelsfall ein Richter entscheiden, ob ich das Gefahrenpotenzial hier richtig eingeschätzt habe. Das ist nicht wirklich eine Information.

Ich habe nicht behauptet es sein nach 22 Uhr in Huberts Dorfkneipe gefährlich, sondern nur klargestellt, dass es kein gesetzliches Ausgehverbot nach 22 Uhr für Jugentliche gib. Dieses Argument also substanzlos ist.

Gruß
Werner

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Düsseldorf nicht Darmstadt
kleine Korrektur. Weiss auch nicht wie ich auf Darmstadt gekommen bin.