Hallo,
gut, zugegeben, da kenne ich mich nicht aus, ich weiß aber,
dass er ein paar Nachmittage am Rechner verbracht hatte und
dann diejenigen, welche die heftigsten Einträge verfasst
hatten, identifizieren konnte.
Er hat also das system „gehackt“, anders kann er an die Logfiles nicht herangekommen sein. Das ist eindeutig eine kriminelle Handlung. Egal aus welchem Grund.
Und ich finde, solange es
tatsächlich nur innerhalb der Klassengemeinschaft bleibt sowie
ausschließlich pädagogischen Zwecken dient, kann man der
Lehrerin ein solches Vorgehen auch nicht verübeln.
Doch, kann man. Ich halte es sogar für äußerst verübelnswert einen „Gesetzesverstoß“ offen anzuprangern, den anderen hingegen als Heldentat darzustellen. Die Gesetze haben überall zu gelten. Deine Lehrerin kann nicht verfügen, der Paragraph soundso hat in eurer Klassengemeinschaft keine Wirkung mehr. Das geht einfach nicht. Aber Lehrer leiden oft an diesem Realitätsverlust, weil sie von Berufs wegen immer Recht haben
Es fand eben keine
Selbstjustiz statt, sondern man hat versucht, erst einmal
allen (der ganzen Klasse) die Sichtweise des Opfers
darzulegen,
Das hätte sie ganz ohne Probleme auch ohne diese eigenmächtige Ermittlungsarbeit machen können. Ohne einen Unterschied in der Wirkung.
damit vielleicht dem einen oder anderen klar wird,
was so etwas anrichten kann und dann finde ich es gar nicht so
verkehrt, wenn sich die Lehrerin noch einmal einzeln mit den
Betroffenen sowie ihren Eltern unterhält.
Ich schon. Dann könnte man ja auch Methoden wie Folter wieder einführen, wenn es doch der Wahrheitsfindung dient und nur innerhalb des Klassenverbands angewendet wird und auch da nur gegen die Bösen …
Die Mehrheit der
Klasse war natürlich auf der Seite des Opfers, dennoch war es
nicht so, dass man plötzlich zu den ?Tätern? die
Freundschaften gekündigt hätte oder privat auf sie losgegangen
hätte oder so.
Was ist denn das „ich geh’ zu allen Eltern und rede mit denen“, wenn nicht „privat auf sie losgehen“?
Was soll also
an dem Vorgehen der Lehrerin falsch gewesen sein?
s.o.
Denn eins ist ja wohl klar. Diese Aussprache hätte genauso gut
ohne vorherige „Täterermittlung“ stattfinden können und
müssen.Damit wäre sie aber vermutlich nicht so effektiv geworden.
Denn in der Täterrolle verdrängt man gern die eigene Schuld,
so wird man damit aber konfrontiert und ist gezwungen, sich
mit dem eigenen Verhalten auseinanderzusetzen.
Diesen Satz verstehe ich nicht. Wenn man Täter ist, dann verdrängt man es, wenn man aber als vermeintlicher Täter öffentlich angeprangert wird, dann nicht mehr?
Aber erklär doch mal etwas genauer, warum Du diesem Vorgehen
so kritisch gegenüberstehst. Das ist mir - ehrlich gesagt -
noch immer nicht so ganz klar.
Ich reagiere bei Einbrüchen in die Privatsphäre sehr heftig. Liegt vielleicht daran, dass ich „vom Fach“ bin und ein solches Schnüffeln in persönlichen Daten keinesfalls für ein Kavaliersdelikt halte. Egal, wie man es begründet. In dem Bereich wird ohnehin viel zu viel auf die leichte Schulter genommen.
Wie würdest Du es denn finden, wenn jemand Deine Post und sonstigen privaten Daten durchforsten würde, weil er den Verdacht hegt, Du hättest ihm Unrecht getan und er nach entsprechenden Beweisen suchen würde? Natürlich alles streng im Klassenverband? Verschickst Du Briefe immer unverklebt auf die Reise oder schreibst gar alles auf Postkarten? Und wie weit darf man gehen? Ist Krams auf Deinem Computer in Ordnung, aber heimliches Lesen Deiner Briefpost nicht mehr? Oder darf man Dir auch eine Mikrofon ins Zimmer installieren? Eine Kamera? Ich meine, wer nichts zu verbergen hat …
Kurzum, mir ist der Kollateralschaden einfach zu groß und von der besseren Wirkung bin ich nicht überzeugt.
Aber nicht das ich hier falsch verstanden werde. Ich finde das Verhalten penetrant und methodisch hänselnder Schüler mindestens genauso unmöglich!
Gruß
Fritze