Kleine Einführung in das Thema Grundrechte

Hi

Darum gibt es die
Religionsfreiheit doch gerade, damit nämlich, soweit möglich,
kein unauflösbarer Konflikt zwischen dem zwingenden göttlichen
Recht und dem zwingenden menschlichen Recht entsteht.

Wobei hier „Zwingend“ nicht gleichzusetzen ist mit „Zwingend“.
Zwingen (intesubjektiv)kann uns einzig der Staat.
Die gab und gibt es aber mehrere. Die Frage ist welchen wollen wir jetzt?
Die extreme sind gut bekannt, bleibt nur was du mit „soweit möglich“
beschrieben hast.

Der Staat kann und will nicht prüfen, ob hier oder sonstwo
„Gottes Gebote“ zu erfüllen sind oder ob Gott überhaupt IST.

Er muss aber, wenn es um Religionsfreiheit geht, prüfen, was
der einzelne Mensch für sich als verbindliches göttliches
Gebot erachtet.

Das schon mehr aber nicht. Er muss aber dort zwingend/vorbeugend handeln wo er seine intersubjektiven vom Wolke erteilten Hochheitsanschpruch in Frage gestellt sieht. Auch dann, wenn nur eine einzige Religion geben würde die das tut. Dass das im Prinzip alle offen oder latent tun ist dabei nebensächlich.
An diesem Punkt hört Toleranz logischerweise auf.

insofern eine Rolle, als sie indizieren können, dass der
Anhänger einer bestimmten Religion das, was er für geboten zu
halten behauptet, auch wirklich für geboten hält.

Das ist nicht relevant, erstens nicht überprüfbar und zweitens jeder hat das Recht Religion zu Gründen und Behaupten was sein Gott/Götter da „zwingend“ vorschreibt.

Die Lehrmeinung als solche ist aber weder notwendige noch
hinreichende Bedingung für den Tatbestand der
Religionsfreiheit.

Genau.

Diese Darstellungen des Religionsausübenden wie „das gebietet
mir Gott“ oder das „verlangt meine Religion“ oder das
„gebietet
mir mein (religiöses) Gewissen“ ist nie etwas worüber der
Gesetzgeber oder der administrative Staat zu befinden haben.

Richtig.

Der Staat hat nicht darüber zu befinden, ob Gott jemandem
dieses und jenes Gebot auferlegt, aber sehr wohl, ob der
einzelne Mensch genau das meint.

Aber nein woher denn, uninteressant was er da meint. Was er prüfen muss ist was diese Person und egal aus welchem Grund auch immer vor hat, wohlgemerkt nicht was er sagt, ob das er tolerieren und wenn schon, dann wie weit kann oder nicht und das warum.

Sonst kann er gleich abdanken.

Gruß

Balázs

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Hi

Die Gegenseitige Bekämpfung von Religionsgruppen
z.Bsp.innerhalb
des Islams zeigen, daß dies teils Realität ist.
Wessen Religionsausübung hat der Staat dort zu schützen ?

Natürlich keinen aber nicht aus von den dir aufgezählten Gründen.
Der soll sie sich gegeneinander schützen und uns vor sie:smile:)))

Gruß VIKTOR

Balázs