Kleine Geschenke an Beamte in Österreich

Ist das erlaubt??
Ich möchte mich gerne bedanken bei meinem Sachbearbeiter beim Finanzamt- Familienkasse.
Es gab ein unendliches Gschiss wegen der Zuständigkeit Deutschland oder Österreich. In D hat man null getan, um mich ins Bild zu setzen, war nicht einmal erreichbar. In A hat man mir über das erwartbare Maß hinaus persönlich und ganz rührend geholfen, das schnell geregelt zu bekommen.
Ich möchte dem Herrn gerne eine Kleinigkeit schenken, mehr als Geste, damit er sich auch freuen kann, wie seine Arbeit geschätzt wird.
Ist es erlaubt, darf er das annehmen (Flasche guten Wein oder was anderes Leckeres)?
Von Bestechung könnte nicht die Rede sein, denn die Sache ist fertig , es geht mir auch nicht um das Ergebnis, sondern um das Engagement.

Laß es bleiben…

Darf er nicht annehmen?

Mal als Besipiel dafür, wie es im deutschen öffentlichen Dienst geregelt ist was er annehmen darf:
Die Zustimmung ist allgemein erteilt für

a)die Annahme von nach allgemeiner Auffassung geringwertigen Aufmerksamkeiten (z. B. Massenwerbeartikel in einfacher Ausführung wie Kugelschreiber, Kalender, Schreibblöcke), sofern der Wert insgesamt 10 EUR nicht übersteigt und soweit die Zuwendung im Kalenderjahr je Zuwendungsgeber nicht wiederholt wird,
b) die Annahme von Geschenken (z. B. Eintrittskarten, Gutscheine) aus dem dienstlichen Umfeld (z. B. Klassenschülerschaft/ Elternschaft einer Lehrkraft - nicht aber einer Einzelperson - aus Anlass eines Dienstjubiläums, eines Geburtstages oder einer Verabschiedung) im herkömmlichen und angemessenen Umfang; Bargeld ausnahmsweise, wenn es sich um einen geringen Restbetrag aus der Sammlung für das Geschenk handelt,
c)die Annahme von Geschenken aus dem Kollegenkreis im herkömmlichen und angemessenen Umfang,
d)die übliche angemessene Bewirtung aus Anlass oder bei Gelegenheit dienstlicher Handlungen, Besprechungen, Besichtigungen und dergleichen, oder wenn sie ihren Grund in den Regeln des Verkehrs und der Höflichkeit haben, denen sich eine Beamtin oder ein Beamter nicht entziehen kann, ohne gegen gesellschaftliche Formen zu verstoßen,
e)die übliche Bewirtung bei allgemeinen Veranstaltungen, an denen die Beamtin oder der Beamte in Ausübung ihres oder seines Amtes, im dienstlichen Auftrag oder mit Rücksicht auf die durch das Amt auferlegten gesellschaftlichen Verpflichtungen teilnimmt (z. B. gesellschaftliche Veranstaltungen, die der Pflege dienstlicher Interessen dienen, Einführung oder Verabschiedung von Amtspersonen, offizielle Empfänge, Jubiläen, Grundsteinlegungen, Richtfeste, Einweihungen, Eröffnungen, Sitzungen von Organen wirtschaftlicher Unternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt st); dabei ist die Vertretung einer Behörde bei gesellschaftlichen Anlässen beschränkt auf die Behördenleitung oder die von ihr beauftragten Beamtinnen und Beamten,
f)die öffentliche Annahme von Blumensträußen bei Veranstaltungen, an denen die Beamtin oder der Beamte in Ausübung ihres oder seines Amtes, im dienstlichen Auftrag oder mit Rücksicht auf die durch das Amt auferlegten gesellschaftlichen Verpflichtungen in herausgehobener Weise teilnimmt und sich der erkennbare Wert des Blumenstraußes im herkömmlichen Rahmen bewegt und der Situation entsprechend angemessen ist,

Und so weiter. Sprich: Massenwerbergeschenke bis maximal 10 € sind so der Richtwert, alles drüber muß er sich genehmigen lassen.

Ja, dann muss ich mich an die 10- Euro-Grenze halten. Also leckere Pralinen, mit einem 10-Euro-Fusel will ich ihn nicht strafen.
Es geht ja wirklich um die Wertschätzung, die einen kleinen materiellen Ausdruck finden soll, bei der Gelegenheit könnte ich mich auch noch einmal persönlich bedanken.

Nun hatte ich aber auch gefragt, wie das in A aussieht, auf Behördenebene gibt es durchaus Unterschiede.

Ich denke mal, wenn man sich an deutsche Gepflogenheiten hält, fährt man auch in Österreich am besten, im Zweifel sogar noch mehr zurückhaltend. Wenn hingegen bekannt ist, daß im Land Bakschisch, Fakelaki etc. gang und gäbe sind, sollte man sich an die dort übliche Etikette halten…

Hallo,

wie wäre es mit einer handgeschriebenen Dankeskarte, evtl. sogar selbstgebastelt? Kein materieller Wert aber ich denke davon hat er mehr als von Pralinen oder einer Flasche Wein.

Gruß
Tobias

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Ja, hm, in Marokko hätte ich ohne das nirgendwo etwas erreicht…aber da geht man ja auch in Vorleistung :grin:
Gut, dann mein Dank von Herzen, persönlich und eine Kleinigkeit, die mir sicherlich noch ins Visier kommt die Tage.

Kannst ihn mit einem österreichischen Fusel, einem STROH Jagertee 40 Vol %, 0,5 L für € 7.89 (bei Amazon), „strafen“.

Kann in´s Auge gehen: wenn der Beschenkte strikt antialkohol-eingestellt ist oder trockener Alki! Vielleicht eher Minischokoladen mit dem vielsagenden Namen, der französisch „Danke“ meint.

LG
SL99

Servus,

genau so isses, von daher wirst Du ausschließlich vom Leiter genau der Behörde, in dem Dein Kandidat sitzt, erfahren können, wie das „bei ihm“ gehandhabt wird.

Ich erinnere mich an den Leiter einer Ausländerbehörde, der meinem damaligen Arbeitgeber bei einem Projekt wertvolle Unterstützung hatte angedeihen lassen, das in Deutschland mit einer ziemlich großen Zahl von Nicht-Schengenianern durchgeführt wurde, die zudem aus Ländern kamen, wo ein eher kreatives Verhältnis zu Behörden und Verwaltungsrecht vorherrscht und es nicht üblich ist, im Umgang mit Behörden nicht zu lügen. Den haben wir ganz schlicht ganz gradeaus angesprochen, wie er das mit den „Aufmerksamkeiten“ denn handhabe. Er meinte, weil er das Gezerfe nicht abkönne, wo ein „vergleichsweise geringer Wert“ erreicht oder überschritten würde, und auch wegen der besonderen Sensibilität des Tätigkeitsbereiches seiner Behörde hätte er festgelegt, dass keiner seiner Mitarbeiter und natürlich auch er selbst nicht irgendwas annehmen dürfe. Nicht klein, nicht groß, einfach nichts.

Aber er sei nebenberuflich Handballtrainer einer Jugendmannschaft in einem Problemviertel, und wo die Jugendlichen und deren Eltern kein Geld hätten, seien halt auch die Vereine recht mager dran.

Jo, und ein paar Wochen später haben die Jungs neue Trikots bekommen. Richtig fetzige, und ihr Trainer war dann „der Mann, der machen kann, dass man neue Trikots bekommt“.

Moral: Maultaschen gehen immer.

Schöne Grüße

MM

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Zur Abwechslung muss ich Armin mal zustimmen: No way!

Die Lösung für dein Begehren ist aber ganz einfach: Schreibe dem Vorgesetzten bzw. dem Behördenleiter und bedanke dich für die gute Arbeit des Sachbearbeiters unter Nennung seines Namens. Das könnte ihm bei der nächsten Beurteilungsrunde, die es sicherlich auch in Österreich in irgendeiner Form geben wird, helfen. Was du auch machen könntest, wenn du unbedingt Geld spendieren willst, ist, ihn zu bitten, dir eine Organisation zu nennen, an die du das Geld spenden sollst.

[Beitrag editiert vom www Team]

Schön, dass Du Dich bedanken willst!
Ganz einfach: eine Schachtel Konfekt UNTER 10,- Euronen und eine PERSÖNLICHE Bedankemichskarte dazu und gut is.
Dann ist allen geholfen: Dir, weil Du Dich bedankst hast und dem Beschenkten, weil er es annehmen darf.

Nachdem mir Hierarchien fremd und nicht sympathisch sind, kommt nur ein direkter Dank in Frage, dort, wo er für mich hin gehört.

[Beitrag editiert vom www Team]

Ja, so werde ich es machen. Vielleicht finde ich auf einem Weihnachtsmarkt auch etwas anderes Kleines.
Ich erinnere noch meine Studienzeit, als ich als Skilehrerin gearbeitet habe, was habe ich da nebst Geld-was in der Situation auch schön war- für Kitsch bekommen, aber- das alles habe ich geliebt, weil es mich daran erinnert hat, dass da jemand losgegangen ist und gesucht hat, um Wertschätzung meiner Arbeit auszudrücken. (Ich hoffe trotzdem, seinen Geschmack zu treffen…)

Dabei fällt mir ein, den Damen von der Post hier im Rewe, die müssen auch was kriegen, was die sich für Mühe geben und immer nett und persönlich sind…dürfen die das denn annehmen???

Hallo,

neben einem Brief an den Beamten selber kann man auch den Behördenleiter anschreiben (oder eine ihm eine Kopie des anderen Briefes senden). Man kann auch zusätzlich bei der örtlichen Tageszeitung anrufen und den Sachverhalt schildern. Die Journalisten, die Zeitungsleser und die Behördenmitarbeiter freuen sich über eine Nachricht mit positivem Inhalt.

Danke, dass du dir solche Gedanken über ein Danke machst. Ggf. motiviert es auch Kollegen des Mitarbeiters zu bürgerfreundliche(re)m Handeln.

Gruß
RHW

Hi!

Eigentlich ist alles schon gesagt, allerdings nicht ganz so richtig (bin selber öffentlich Bediensteter :wink: - aber ganz woanders)

Die Erläuterung des Gesetzestext bringt hier Licht ins Dunkel, wobei ein Absatz dieser Erläuterung hier wohl zutrifft:

In Abs.2 erfolgt die Klarstellung, dass eine orts-oder landesübliche Aufmerksamkeit von geringem Wert nur dann nicht als Geschenk oder Vorteil im Sinne des Abs.1 gilt, soweit die oder der Bedienstete nicht die Absicht verfolgt, sich durch die wiederkehrende Begehung im Sinne des Abs.1, also durch das wiederkehrende Fordern, Annehmen, Sich-Verschaffen oder Sich-Versprechen-Lassen, eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen.

Da es sich eben um eine bereits vergangene Sache handelt und man keinen Vorteil („Einnahme“, „Versprechen“) mehr daraus ziehen kann, scheint es eindeutig.
Lediglich die Definition des „geringen Werts“ ist nicht ganz eindeutig, wobei eine gute Flasche Wein (ich spreche hier natürlich nicht von einem „Sammelobjekt“ :sunglasses:) hier noch hineinfällt.
Ob er es dann auch annimmt bzw. sich annehmen getraut, ist eine andere Frage, aber meist macht schon die Absicht dahinter mehr Freude als das Geschenk selber.
Man arbeitet eben in einem undankbaren Job :smiling_imp:

Grüße,
Tomh

Dann muß er selber Lebensmittel anbauen, denn er darf in keinen Supermarkt mehr gehen :worried: .

Behörden sind immer hierarchisch aufgebaut - egal, ob es dir gefällt oder nicht.

[Beitrag editiert vom www Team]

Ach, wirklich?
Können die ja auch sein, aber ich muss da nicht mitmachen. Mir käme es fast wie ein affront vor, mich bei einem Chef, statt bei der Person selber zu bedanken.