Können sich 2 Freelancer einn gemeinsamen geschäftswagen teilen?

Hallo,

2 Freenlancer kaufen gemeinsam , beide als Eigentümer im Kaufvertrag, einen Geschäftswgen, wie läuft dann die steuerliche Einordnung, wenn das  überhaupt funktioniert?

  • jeweils halbe AfA . beträge
  • je zu 50% die 1% Regelung bzw. Fahrtenbuch, dann genauer?

Nette Idee, aber geht das?
Grüsse,
Paula

Hallo Paula…

eher eine arbeitsintensive Idee.

Theoretisch haben die beiden Freelancer dann nämlich automatisch eine GbR gegründet. Für die muss dann steuerlich eine eigene Einnahmen-Überschußrechnung erstellt werden und die Verlustanteile werden dann bei den jeweiligen Gesellschaftern steuerlich berücksichtigt.

Und dann kommt ja noch weiterer Aufwand bzw. möglicher Ärger. Was passiert, wenn der PKW in einen Unfall verwickelt wird. Auf wen läuft die Versicherung, wessen Prozente gehen dann hoch? Und was ist bei Knöllchen, was ist, wenn ihr daraufhin auch noch Fahrtenbuch führen müsst (wenn es nicht schon aus steuerlichen Gründen sowieso geschieht)?

Ich würde es so nicht machen, der Arbeits- und Regelungsaufwand ist m.E. nach viel zu hoch und frisst jedwede finanziellen Vorteile durch das Teilen wieder auf. Lieber kleineres Auto kaufen, mit günstiger Auto-Finanzierung (auch wenn es dann noch nicht das Wunsch-Auto ist, kann man sich später immer noch anlachen) und alles sauber trennen.

Viel Erfolg!

Servus,

auf welchen Gegenstand außer dem gemeinsamen Halten eines Fahrzeuges bezieht sich denn die GbR?

Schöne Grüße

MM

Hallo

auf welchen Gegenstand außer dem gemeinsamen Halten eines
Fahrzeuges bezieht sich denn die GbR?

Genau.
Es wird ein gemeinschaftliches Witschaftgut verwaltet. Ob Auto, Haus oder Flughafen spielt keine Rolle.

MfG Frank

Das ist ja das vertrackte an einer GbR, alleine der gemeinsame Betrieb des KFZ begründet automatisch eine GbR, da braucht sonst gar nichts zukommen.
Streng genommen sind sogar Fahrgemeinschaften, zu denen man sich locker verabredet, eine GbR. Weiß nur meist keiner.

Hallo Anke,

selbstverständlich weiß das einer, wenn nicht sogar Tausende - u.a. meinereiner.

Deswegen ja meine Frage, die Du nicht beantwortet hast: Auf welchen gemeinsamen Zweck im Sinn von § 705 BGB sollte sich die GbR denn beziehen als eben auf den gemeinsamen Betrieb eines Kraftfahrzeugs?

Schöne Grüße

MM

Servus,

ja ebent. Und dann ist die ganze Sache alles andere als arbeitsintensiv - verlangt nämlich keinerlei andere Aufzeichnungen als die beiden sowieso führen würden, um den gemeinsamen Betrieb des Autos untereinander abzurechnen.

Schöne Grüße

MM

Das ist ja das vertrackte an einer GbR, alleine der gemeinsame
Betrieb des KFZ begründet automatisch eine GbR, da braucht
sonst gar nichts zukommen.

der aprilfisch meint das hier…

Theoretisch haben die beiden Freelancer dann nämlich automatisch eine GbR gegründet. :Für die muss dann steuerlich eine eigene Einnahmen-Überschußrechnung erstellt werden :und die Verlustanteile werden dann bei den jeweiligen Gesellschaftern steuerlich :berücksichtigt. … mehr auf http://w-w-w.ms/a5eljw

nicht jede gbr im sinne des BGB begründet auch die abgabe einer steuererklärung. fahrgemeinschaften müssen ja auch nicht veranlagt werden.

von daher ist das kokolores

gruß inder

Das ist ja das vertrackte an einer GbR, alleine der gemeinsame
Betrieb des KFZ begründet automatisch eine GbR, da braucht
sonst gar nichts zukommen.

nicht jede gbr im sinne des BGB begründet auch die abgabe
einer steuererklärung. fahrgemeinschaften müssen ja auch nicht
veranlagt werden.

das habe ich ja auch nicht behauptet! Ich habe lediglich angegeben, wie leicht und unbemerkt man eine GbR gründet ohne das zu merken. Ich habe nicht behauptet, dass jede Fahrgemeinschaft eine Steuererklärung abgeben muss! Andere Folgen (Versicherung/Unfall etc.) kommen immer hinterher, wie oben beschrieben!
Und glaub mir, außer den Fachleuten, die mit sowas zu tun haben, wissen das die meisten „Normalos“ nicht.

Hallo MM

Deswegen ja meine Frage, die Du nicht beantwortet hast: Auf
welchen gemeinsamen Zweck im Sinn von § 705 BGB sollte sich
die GbR denn beziehen als eben auf den gemeinsamen Betrieb
eines Kraftfahrzeugs?

Meiner Meinung nach ist die Frage beantwortet, es braucht überhaupt keinen weiteren Zweck als die gemeinsame (gewerbliche/freiberufliche) Nutzung des KFZ. Das alleine reicht schon aus, um die GbR automatisch zu gründen und die steuerlichen Folgen aufkommen zu lassen.

MM

Das ist ja das vertrackte an einer GbR, alleine der gemeinsame
Betrieb des KFZ begründet automatisch eine GbR, da braucht
sonst gar nichts zukommen.

nicht jede gbr im sinne des BGB begründet auch die abgabe
einer steuererklärung. fahrgemeinschaften müssen ja auch nicht
veranlagt werden.

das habe ich ja auch nicht behauptet! Ich habe lediglich
angegeben, wie leicht und unbemerkt man eine GbR gründet ohne
das zu merken.

schön und gut. ich bezog mich nur darauf, dass für diese gemeinsame nutzung eines fahrzeuges eine steuererklärung abgegene werden muss. und das ist falsch.

Servus,

steuerlich macht man damit genau das, was man z.B. in einer WG mit der gemeinsam benutzten Waschmaschine macht: Man schreibt auf, wer welche Ausgaben trägt und wer das Auto in welchem Umfang nutzt, und dann rechnet man über Kilometerleistung ab.

Geht am einfachsten mit einer Kladde im Handschuhfach, aber Freunde digitaler Spielzeuge finden dafür bestimmt auch einen eleganteren, aufwändigeren Weg. Aber Arbeit ist das so oder so keine besonders umfangreiche.

Die gesamthänderische Haftung, vor der man bei einer GbR leicht Angst kriegt, ist nicht gar so ein riesiges Problem, weil man sich - egal ob alleine oder zu zweit - sowieso überlegen muss, wie man mit einem möglichen Totalschaden umgeht, wenn man ein Auto anschafft.

Schöne Grüße

MM

das habe ich ja auch nicht behauptet! Ich habe lediglich
angegeben, wie leicht und unbemerkt man eine GbR gründet ohne
das zu merken.

schön und gut. ich bezog mich nur darauf, dass für diese
gemeinsame nutzung eines fahrzeuges eine steuererklärung
abgegene werden muss. und das ist falsch.

Selbstverständlich ist das steuerlich zu erfassen. Wie ich schon gesagt habe, wird hier eine Einnahmen-Überschußrechnung fällig (keine Steuererklärung, mit der Angabe liegst du falsch) und die sich daraus ergebenden Verlust- oder Gewinnanteile kommen per einheitlicher und gesonderter Feststellung in die Einkommensteuererklärung der beiden Gesellschafter. Und der Steuerberater wird für die zusätzliche EiÜR und die Erklärungen - zur Recht - Kohle haben wollen.

Über welcher steuerlichen Kompetenzen verfügst du bitte? Ausbildung?

Servus,

steuerlich macht man damit genau das, was man z.B. in einer WG
mit der gemeinsam benutzten Waschmaschine macht: Man schreibt
auf, wer welche Ausgaben trägt und wer das Auto in welchem
Umfang nutzt, und dann rechnet man über Kilometerleistung ab.

Geht am einfachsten mit einer Kladde im Handschuhfach, aber
Freunde digitaler Spielzeuge finden dafür bestimmt auch einen
eleganteren, aufwändigeren Weg. Aber Arbeit ist das so oder so
keine besonders umfangreiche.

Die gesamthänderische Haftung, vor der man bei einer GbR
leicht Angst kriegt, ist nicht gar so ein riesiges Problem,
weil man sich - egal ob alleine oder zu zweit - sowieso
überlegen muss, wie man mit einem möglichen Totalschaden
umgeht, wenn man ein Auto anschafft.

sorry… aber das stimmt nicht! Und wenn du es immer noch nicht glauben willst, dann kannst du auch gerne noch mal alles im Detail nachlesen, bevor hier weiterer Schaden angerichtet wird:
http://www.hk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/ste…

und by the way…über welche Qualifikationen im Steuerrecht verfügst du, dass du hier solch einen Rat gibst?

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das habe ich ja auch nicht behauptet! Ich habe lediglich
angegeben, wie leicht und unbemerkt man eine GbR gründet ohne
das zu merken.

schön und gut. ich bezog mich nur darauf, dass für diese
gemeinsame nutzung eines fahrzeuges eine steuererklärung
abgegene werden muss. und das ist falsch.

Selbstverständlich ist das steuerlich zu erfassen. Wie ich
schon gesagt habe, wird hier eine Einnahmen-Überschußrechnung
fällig (keine Steuererklärung, mit der Angabe liegst du
falsch)

aha, also keine steuererklärung… was mache ich denn dann mit der EÜR?

und wo sind denn da die einnahmen bei dieser EÜR?

und die sich daraus ergebenden Verlust- oder
Gewinnanteile kommen per einheitlicher und gesonderter
Feststellung

jetzt also doch eine steuererklärung? oder ist die EGF keine solche?

und Steuerberater wird für die zusätzliche
EiÜR und die Erklärungen - zur Recht - Kohle haben wollen.

der steuerberater wird hoffentlich genau das machen, was MM unten beschrieben hat. wenn er für die gemeinsame nutzung eines fahrzeuges erklärungen macht, dann sollte er die schulbank nochmal drücken oder seine zulassung abgeben.

Über welcher steuerlichen Kompetenzen verfügst du bitte?
Ausbildung?

rikschafahrer

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Lieber Rikschafahrer,
es mag ja sein, dass du gut indisch kochen kannst, aber bei den Steuer fehlt mir da doch arg das Vertrauen in dich.

Du kennst noch nicht einmal den Unterschied zwischen EiÜR und einer Steuerklärung. Also was sollen deine Statements hier bitte?

Auch für dich hier noch einmal für „ungläubige Thomasse“ ein Link, bei dem alles en Detail erklärt wird:
http://www.hk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/ste…

Und wenn du es dann immer noch nicht glauben möchtest, frage deinen Steuerberater und deinen Anwalt!

Auch für dich hier noch einmal für „ungläubige Thomasse“ ein
Link, bei dem alles en Detail erklärt wird:
http://www.hk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/ste…

und wo genau steht da jetzt, dass man für die gemeinsame nutzung eines fahrzeuges eine erklärung zur gesonderten und einheitlichen feststellung machen muss? ich les mir ja jetzt nicht den ganzen schmonz durch… bitte mal genau erörtern. danke

Und wenn du es dann immer noch nicht glauben möchtest, frage
deinen Steuerberater und deinen Anwalt!

steuerberater habe ich keinen da, der ist diese woche im urlaub. obwohl, ich könnte mal den seniorchef fragen oder hier im büro in die runde. zur allgemeinen belustigung würde das sicher taugen…

by the way: wie sieht denn deine steuerliche ausbildung aus, dass du hier so nassforsch die steuerfachkapazitäten an die wand nageln willst?

bin gespannt…

Auch für dich hier noch einmal für „ungläubige Thomasse“ ein
Link, bei dem alles en Detail erklärt wird:
http://www.hk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/ste…

und wo genau steht da jetzt, dass man für die gemeinsame
nutzung eines fahrzeuges eine erklärung zur gesonderten und
einheitlichen feststellung machen muss? ich les mir ja jetzt
nicht den ganzen schmonz durch… bitte mal genau erörtern.
danke

wenn du keine Lust zum Lesen hast, ist das dein Problem.

Und wenn du es dann immer noch nicht glauben möchtest, frage
deinen Steuerberater und deinen Anwalt!

steuerberater habe ich keinen da, der ist diese woche im
urlaub. obwohl, ich könnte mal den seniorchef fragen oder hier
im büro in die runde. zur allgemeinen belustigung würde das
sicher taugen…

na, dann vertrau mal eher auf den Stb.

by the way: wie sieht denn deine steuerliche ausbildung aus,
dass du hier so nassforsch die steuerfachkapazitäten an die
wand nageln willst?

bin gespannt…

Ich bin geprüfte Bilanzbuchhalterin IHK mit Ausbildung im Steuerrecht für Unternehmen mit Berufserfahrung bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfungsunternehmen.
Meine Berufssparte erstellt für Unternehmen die Jahresabschlüsse, Bilanzen, Steuererklärungen etc.

Und…kommen noch weitere unangemessene Kommentare?

wenn du keine Lust zum Lesen hast, ist das dein Problem.

komm glänz mal ein wenig. wo genau steht es?

Ich bin geprüfte Bilanzbuchhalterin IHK

also bilanzbuchhalterin. lass mich raten: vorher bürokauffrau?

Steuerberatern und Wirtschaftsprüfungsunternehmen.

mit welchen tätigkeiten? buchhaltungen kloppen?

Meine Berufssparte erstellt für Unternehmen die
Jahresabschlüsse, Bilanzen, Steuererklärungen etc.

welche „sparte“ soll das denn sein? die o.g. tätigkeiten sind alleine den angehörigen der steuerberatenden berufen erlaubt. zumindest steht das so im steuerberatungsgesetz.

oder beziehst du die nicht auf deutsches steuerrecht. das würde einiges erklären…

Und…kommen noch weitere unangemessene Kommentare?

nein, nur noch eine einzige frage, wenn du die beantwortest, dann bin ich zufrieden:

wo genau steht in der AO, dass man für den sachverhalt im ausgangsposting eine erklärung zur gesonderten und einheitlichen feststellung machen muss?

mal sehen ob was kommt, und bitte keine litaneien von irgendeiner IHK, sondern eine rechtsgrundlage.

bin gespannt

wenn du keine Lust zum Lesen hast, ist das dein Problem.

komm glänz mal ein wenig. wo genau steht es?

scheint ja auch dringend notwendig zu sein, hier Licht ins Dunkel zu bringen, gelle?

Ich bin geprüfte Bilanzbuchhalterin IHK

also bilanzbuchhalterin. lass mich raten: vorher bürokauffrau?

von nix ne Ahnung und auch noch zu bequem zum Recherchieren?
also … für ganz besonders Beratungsresistente:Was ist ein Bilanzbuchhalter?

Steuerberatern und Wirtschaftsprüfungsunternehmen.

mit welchen tätigkeiten? buchhaltungen kloppen?

Meine Berufssparte erstellt für Unternehmen die
Jahresabschlüsse, Bilanzen, Steuererklärungen etc.

welche „sparte“ soll das denn sein? die o.g. tätigkeiten sind
alleine den angehörigen der steuerberatenden berufen erlaubt.
zumindest steht das so im steuerberatungsgesetz

Genaues Lesen scheint nicht zu deinen geliebten Tätigkeiten zu gehören…selbstverständlich dürfen geprüfte Bibus für Unternehmen solche Tätigkeiten durchführen. Genau dafür ist der Berufszweig da und genau deswegen wird das auch von IHK lizensiert.

Ja, ist klar. Und die IHK bietet dazu dann auch völlig illegalerweise die entsprechenden Prüfungen für Bibus an?

guckst du hier

oder beziehst du die nicht auf deutsches steuerrecht. das
würde einiges erklären…

Und…kommen noch weitere unangemessene Kommentare?

nein, nur noch eine einzige frage, wenn du die beantwortest,
dann bin ich zufrieden:

wo genau steht in der AO, dass man für den sachverhalt im
ausgangsposting eine erklärung zur gesonderten und
einheitlichen feststellung machen muss?

mal sehen ob was kommt, und bitte keine litaneien von
irgendeiner IHK, sondern eine rechtsgrundlage.

bin gespannt

§ 180 AO und folgende!

So…und jetzt ist hier genug der Nachilfe! Mach was du willst, aber ich habe keinen Bock auf Beratungsresistente, die nicht zugeben können, dass sie hier Mist gepostet haben.
Originalquellen hast du genug, und wenn dir selbst eine IHK oder ein Gesetz nicht genug ist, dann ist dir nicht mehr zu helfen.

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