wenn du keine Lust zum Lesen hast, ist das dein Problem.
komm glänz mal ein wenig. wo genau steht es?
scheint ja auch dringend notwendig zu sein, hier Licht ins Dunkel zu bringen, gelle?
Ich bin geprüfte Bilanzbuchhalterin IHK
also bilanzbuchhalterin. lass mich raten: vorher bürokauffrau?
von nix ne Ahnung und auch noch zu bequem zum Recherchieren?
also … für ganz besonders Beratungsresistente:Was ist ein Bilanzbuchhalter?
Steuerberatern und Wirtschaftsprüfungsunternehmen.
mit welchen tätigkeiten? buchhaltungen kloppen?
Meine Berufssparte erstellt für Unternehmen die
Jahresabschlüsse, Bilanzen, Steuererklärungen etc.
welche „sparte“ soll das denn sein? die o.g. tätigkeiten sind
alleine den angehörigen der steuerberatenden berufen erlaubt.
zumindest steht das so im steuerberatungsgesetz
Genaues Lesen scheint nicht zu deinen geliebten Tätigkeiten zu gehören…selbstverständlich dürfen geprüfte Bibus für Unternehmen solche Tätigkeiten durchführen. Genau dafür ist der Berufszweig da und genau deswegen wird das auch von IHK lizensiert.
Ja, ist klar. Und die IHK bietet dazu dann auch völlig illegalerweise die entsprechenden Prüfungen für Bibus an?
guckst du hier
oder beziehst du die nicht auf deutsches steuerrecht. das
würde einiges erklären…
Und…kommen noch weitere unangemessene Kommentare?
nein, nur noch eine einzige frage, wenn du die beantwortest,
dann bin ich zufrieden:
wo genau steht in der AO, dass man für den sachverhalt im
ausgangsposting eine erklärung zur gesonderten und
einheitlichen feststellung machen muss?
mal sehen ob was kommt, und bitte keine litaneien von
irgendeiner IHK, sondern eine rechtsgrundlage.
bin gespannt
§ 180 AO und folgende!
So…und jetzt ist hier genug der Nachilfe! Mach was du willst, aber ich habe keinen Bock auf Beratungsresistente, die nicht zugeben können, dass sie hier Mist gepostet haben.
Originalquellen hast du genug, und wenn dir selbst eine IHK oder ein Gesetz nicht genug ist, dann ist dir nicht mehr zu helfen.