Kondenstrockner verboten? Ablufttrockner vorgeschrieben?

In einem Mehrfamilienhaus , einer eigentumsgeneinschaft,
wo zum Großteil die Eigentümer selbst in den Wohnungen wohnen, wohnt man zur
Miete seit April diesen Jahres.
Es gibt eine Hausverwaltung, die kurz nach dem Einzug dazu
aufforderte, den kondenstrockner aus dem trockenkeller (Raum voller
Trockner) zu entfernen und berief sich auf die geltende Hausordnung.
Da diese bei dem Stress so schnell nicht wiedergefunden wurde, informierte man den Eigentümer, der zwei Tage später die Hausordnung durch die Verwaltung einreichen liess.
ABER: kein Wort über Pflicht eines ablufttrockners bzw Verbots eines
Kondenstrockners.

Nun wurde dem Eigentümer Klage seitens der Hausverwaltung angedroht
und der kondenstrockner darf nun nicht mehr benutzt werden.
Allerdings sagte der Eigentümer, dass diese neue Regel in die
Hausordnung mitaufgenommen werden sollte- wurde bei einem Rundschreiben an Eigentümer und derzeitige Mieter im Dezember wohl mitgeteilt.
Aber jetzt zum August hin soll die Hausordnung erst geändert werden.

Was kann man tun, damit der Trockner, der nicht nur sparsam
ist sondern auch noch neu und auch Geld gekostet hat, stehengelassen
und betrieben werden kann?

Ein vergleichbares abluftgerät, also mit nahezu gleicher energieeffzienz usw, kostet einiges mehr in der anschaffung und wäre ‚unzumutbar‘?
Man versucht zu erklären, dass durch den kondenstrockner die
Feuchtigkeit im Keller steigt ?!?!?!

Hi, es gibt echte Kondenstrockner (mit Wärmepumpentechnik) und falsch bezeichnete „Kondenstrockner“ die wie ein Ablufttrockner ohne Schlauch die feuchte Luft einfach in dem von ihnen geheizten Raum hinausblasen.
Ein Ablufttrockner würde die Feuchtigkeit ins Freie blasen.

Ein echter Trockner (Wärmepumpentechnik), der den Namen verdient ist effizienter und arbeitet damit dass die Feuchtigkeit auf einer kalten Fläche kondensiert und das Wasser wird in den Kanal geleitet. dieser macht den Keller eher trockener als feuchter da er einem gewissen Anteil Kellerluft auch die Feutigkeit entzieht.
Letzterer ist der Einzige der nicht verboten gehört, da er auch am effizientesten ist, eine geringere Brandgefahr darstellt, und keine Feuchteschäden Innen oder Außen hervorruft.

Vielleicht liegt einfach nur ein Mißverständnis vor, falls ihr einen Wärmepumpentrockner habt solltet Ihr das kommunizieren, bevor ein Streit daraus wird.
Habt Ihr allerdings einen der die feuchte Luft in den Keller bläst, habt Ihr eine Fehlinvestition getätigt und solltet diesen egal ob es in der Hausordnung steht oder nicht, abbauen, damit Ihr nicht die Schimmelbeseitigung bezahlen müsst.

OL

hi

der trockner, um den es geht, ist kein wärmepumpentrockner.
aber auch kein ablufttrockner.
er lässt das wasser kondensieren und speichert es in einem behälter, der nach jeder nutzung geleert wird (destilliertes wasser).

der trockenkeller ist ansonsten mit ablufttrocknern ausgestattet, die durch den abluftschlauch mit dem nachträglich installiertem abluftrohrsystem verbunden sind.
diese schläuche scheinen aber nicht alle fachgerecht angeschlossen, defekt oder allgemein qualitativ nicht so gut zu sein, denn wenn nur eines dieser geräte betrieben wird, fühlt man sich, wie in einer dampfsauna.

Hi,
wenn er das Wasser anstatt es in den Abfluss zu entleeren, in einem Behälter gibt, ist das nur Benutzerunfreundlich oder der Abwasserschlauch wurde nicht angeschlossen, da am Standort kein Abfluss ist.
Wieso bist du dir sicher dass es kein Wärmepumpenprinzip ist?
Ich kenne kein Prinzip das ansonsten das Wasser kondensieren lässt.
Gibt es theoretisch einen Link zur Herstellerseite oder eine Gerätebezeichnung für so ein Gerät?
Eines ist klar, wenn das Wasser im Behälter ist und nicht in der Luft, dann hat irgendwer was nicht verstanden.

Beim Wärmepumpenprinzip ist es wie bei einem offenen Kühlschrank (der ja auch eine Wärmepumpe ist) an einer kalten Fläche kondensiert die Feuchtigkeit aus der Umgebungsluft.
OL

kondensationseffizienz: 89%
heisst also: wenig luftfeuchtabgabe?!

hier der link zu dem gerät, um das es geht

http://www.beko-hausgeraete.de/trockner-standgeraete…

Hi, naja so sparsam ist er nicht. (B!!) lt Wiki http://de.wikipedia.org/wiki/Wäschetrockner
auch nicht sparsamer als ein Ablufttrockner.

wichtig beim Trocknen ist der Wind.

damit ein Temperaturunterschied erreicht wird, heizt der die Wäsche eigentlich unnötig auf, anstatt durch Wind (Ventilatorluft) zu trocknen.

Austauschen ist sicher billiger als Umzuziehen oder die Entschimmelung zu bezahlen zumal der Trockner zuviel Strom verbraucht, es war denk ich, ein Fehlkauf.

Dass natürlich die Hausordnung im nach hinein modifiziert wird ist ärgerlich.

OL

… das ist nicht „ärgerlich“ sondern nur zulässig, wenn alle Vertragspartner schriftlich zustimmen. Ansonsten gilt die Hausordnung des Mietvertrages. Wenn da nichts über Trockner steht, steht da halt nichts. Dann ist es ein Hauswirtschaftsgerät und damit ist die Nutzung zulässig (sofern der Text nichts anderes besagt).
Das Spannungsfeld Mieter - Eigentümer - WEG ist das Problem des Eigentümers.

vnA

im nachhinein eine hausordnung zu ändern und zu verlangen, seine geräte zu tauschen, ist doch unzumutbar, oder nicht?

rein hypothetisch: jetzt werden ablufttrockner festgelegt und bei der nächsten versammlung, aufgrund von neuen messwerten wird beschlossen, dass wärmepumpentrockner doch die bessere variante ist. dann müssten also alle bewohner, ob eigentümer oder mieter, wieder ein neues gerät anschaffen - wo kommen wir denn da hin?

gut, nicht das beste gerät, was auf dem markt ist - logisch.
aber lt testurteilen bester seiner klasse und zufrieden ist man damit auch.

sicherlich gibt es bessere geräte, aber studenten habens in der regel nicht so dicke. :wink:

ist aber auch egal, warum es dieses gerät ist und nicht ein anderes.

fakt ist, dass es bei weitem weniger feuchtigkeit abgibt, als ein ablufttrockner - er wird zwar warm, aber das werden die anderen geräte auch.

im nachhinein eine hausordnung zu ändern und zu verlangen,
seine geräte zu tauschen, ist doch unzumutbar, oder nicht?

Nein, ist es nicht. Wenn die Eigentümer zustimmen, ist nahezu alles erlaubt. Im übrigen ergibt sich das Verbot des Betriebs schon aus den allgemeinen Bestimmungen der Teilungserklärung, in der mit Sicherheit Formulierungen wie „Die Schädigung des Gemeinschaftseigentums ist verboten“ und „Der Eigentümer hat die Einhaltung der Regelungen der Teilungserklärung bei seinen Mietern durchzusetzen“ zu finden sind.

Es hätte gereicht, die Frage ein Mal zu stellen!

Hallo!

Vielleicht kann die Hausverwaltung Kondenstrockner und Ablufttrockner einfach nicht auseinanderhalten.

Gruß
Tom

Hallo!

Also wenn man etwas mietet, dann gilt was im Mietvertrag steht (soferne dem nicht zwingendes Recht entgegensteht). Das kann nicht einfach jemand ändern, da kann sich die Eigentümergemeinschaft auf den Kopf stellen.

Für solche Fragen erkundigt man sich bei einem Anwalt oder eine Mietervereinigung.

Gruß
Tom

Hallo

Nein, ist es nicht. Wenn die Eigentümer zustimmen, ist nahezu
alles erlaubt. Im übrigen ergibt sich das Verbot des Betriebs
schon aus den allgemeinen Bestimmungen der Teilungserklärung,
in der mit Sicherheit Formulierungen wie „Die Schädigung des
Gemeinschaftseigentums ist verboten“ und „Der Eigentümer hat
die Einhaltung der Regelungen der Teilungserklärung bei seinen
Mietern durchzusetzen“ zu finden sind.

Das wäre aber doch das Problem des Vermieters und nicht des Mieters?

Wenn es einen Mietvertrag gibt, der ein bestimmtes Verhalten erlaubt und nachträglich versucht wird, dieses Verhalten zu verbieten dann steht der Vermieter in der Schuld, entweder gegenüber den Miteigentümern oder dem Mieter, schliesslich hat er wissentlich einen „inkorrekten“ Mietvertrag ausgehandelt. Ich sehe nicht wie er das gegenüber dem Mieter durchsetzen könnte.

Grüße,
.L

1 Like

Hallo

wenn er das Wasser anstatt es in den Abfluss zu entleeren, in
einem Behälter gibt, ist das nur Benutzerunfreundlich oder der
Abwasserschlauch wurde nicht angeschlossen, da am Standort
kein Abfluss ist.
Wieso bist du dir sicher dass es kein Wärmepumpenprinzip ist?
Ich kenne kein Prinzip das ansonsten das Wasser kondensieren
lässt.

Ein Wärmepumpentrockner ist eine Untermenge der Kondensationstrockner. Es ist das gleiche Verfahren und das Wasser wird bei beiden in einem Behälter gesammelt (optional mit Abwassersdchlauch), nur wie die Luft erwärmt, abgekühlt und verteilt wird ist unterschiedlich.

Eines ist klar, wenn das Wasser im Behälter ist und nicht in
der Luft, dann hat irgendwer was nicht verstanden.

Nö, jetzt redest du Blödsinn. Es ist entweder ein Ablufttrockner, dann bleibt das Wasser in der warmen Luft, und die muss abtransportiert werden, oder es ist ein Kondensations-/Wärmepumpentrockner, dann wird das Wasser im Gerät gesammelt und muss manuell weggeschüttet werden.

Beim Wärmepumpenprinzip ist es wie bei einem offenen
Kühlschrank (der ja auch eine Wärmepumpe ist) an einer kalten
Fläche kondensiert die Feuchtigkeit aus der Umgebungsluft.

Ja, ABER im Kühlschrank geht es ja nur um die Luftfeuchtigkeit, die eh schon im Raum ist, beim Wäschetrockner geht es um eine nicht unerhebliche, zusätzliche Menge Wasser, die man nicht einfach in die Wohnung verdunsten lassen kann, darum der Sammelbehälter.

Grüße,
.L

Hi, nicht umsonst steht selbst in der Bedienungsanleitung seite 9, dass das Gerät in einem gut belüfteten Raum aufzustellen sei.

Bildet sich im Keller Schimmel, ist wohl unstrittig dass der Verursacher zur Kasse gebeten werden wird.
Unabhängig davon was wo geschrieben steht

Wenn ich ein Bügeleisen falsch verwende und damit ein Haus anzünde?
wer wird wohl für en Schaden aufkommen, bzw. wessen Versicherung wird sich um die Zahlung drücken wollen.

OL

Die Beweisführung möchte ich sehen, dass in einem Raum mit einigen Trocknern genau mein Trockner zum Schimmelbefall führte.
Letztendlich ist nur derjenige Schadenersatzpflichtig, dem falsches Verhalten nachgewiesen wird.

vnA

Hallo,

Nein, ist es nicht. Wenn die Eigentümer zustimmen, ist nahezu
alles erlaubt. Im übrigen ergibt sich das Verbot des Betriebs
schon aus den allgemeinen Bestimmungen der Teilungserklärung,
in der mit Sicherheit Formulierungen wie „Die Schädigung des
Gemeinschaftseigentums ist verboten“ und „Der Eigentümer hat
die Einhaltung der Regelungen der Teilungserklärung bei seinen
Mietern durchzusetzen“ zu finden sind.

Das wäre aber doch das Problem des Vermieters und nicht des
Mieters?

prinzipiell schon, aber einerseits wird eine Hausordnung regelmäßig Bestandteil des Mietvertrages und andererseits finden sich entsprechende Formulierungen auch in den Mietverträgen („Mieträume und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln“ bzw. „für Schäden haftet der Mieter“). Insofern ergibt sich schon daraus, daß man die Räume nicht über Gebühr bspw. durch Feuchtigkeit belasten darf.

Wenn es einen Mietvertrag gibt, der ein bestimmtes Verhalten
erlaubt

Wurde denn irgendwo gesagt, daß der Betrieb eines Kondenstrockners im Mietvertrag explizit erlaubt wurde? Ich habe keine derartige Formulierung des Fragestellers gefunden.

Gruß
C.

Hallo

Wenn es einen Mietvertrag gibt, der ein bestimmtes Verhalten
erlaubt

Wurde denn irgendwo gesagt, daß der Betrieb eines
Kondenstrockners im Mietvertrag explizit erlaubt wurde? Ich
habe keine derartige Formulierung des Fragestellers gefunden.

Stimmt, man müsste also prüfen, ob diese Nutzung eine allgemein übliche ist.

Das ist jetzt natürlich ziemlich subjektiv, aber meiner Erfahrung nach ist die Nutzung eines Kondestrockners in einem „Waschkeller“ normal. Es müsste also schon ein Fall vorliegen, der unüblich ist - zB keine Möglichkeit zum Aufhängen von Wäsche (denn das hat einen wesentlich höheren Effekt auf die Raumluftfeuchtigkeit), sehr kleiner Raum, keine Lüftungsmöglichkeit, direkte Verbindung zu bewohnten und beheizten Räumen oder ähnliches.

Ist es kein solcher Fall, ist eine nachträgliche Einschränkung durch den Vermieter meines Erachtens nach schwer durchzusetzen und er hat sich mit dem Miteigentümern rumzuärgern.

Grüße,
.L

Wurde denn irgendwo gesagt, daß der Betrieb eines Kondenstrockners im Mietvertrag explizit erlaubt wurde

In meinem Mietvertrag steht nichts über die Benutzung eines Kühlschranks, einer Kühltruhe und eines Fernsehers. Muss ich die jetzt abschaffen?

vnA