In einem Mehrfamilienhaus , einer eigentumsgeneinschaft,
wo zum Großteil die Eigentümer selbst in den Wohnungen wohnen, wohnt man zur
Miete seit April diesen Jahres.
Es gibt eine Hausverwaltung, die kurz nach dem Einzug dazu
aufforderte, den kondenstrockner aus dem trockenkeller (Raum voller
Trockner) zu entfernen und berief sich auf die geltende Hausordnung.
Da diese bei dem Stress so schnell nicht wiedergefunden wurde, informierte man den Eigentümer, der zwei Tage später die Hausordnung durch die Verwaltung einreichen liess.
ABER: kein Wort über Pflicht eines ablufttrockners bzw Verbots eines
Kondenstrockners.
Nun wurde dem Eigentümer Klage seitens der Hausverwaltung angedroht
und der kondenstrockner darf nun nicht mehr benutzt werden.
Allerdings sagte der Eigentümer, dass diese neue Regel in die
Hausordnung mitaufgenommen werden sollte- wurde bei einem Rundschreiben an Eigentümer und derzeitige Mieter im Dezember wohl mitgeteilt.
Aber jetzt zum August hin soll die Hausordnung erst geändert werden.
Was kann man tun, damit der Trockner, der nicht nur sparsam
ist sondern auch noch neu und auch Geld gekostet hat, stehengelassen
und betrieben werden kann?
Ein vergleichbares abluftgerät, also mit nahezu gleicher energieeffzienz usw, kostet einiges mehr in der anschaffung und wäre ‚unzumutbar‘?
Man versucht zu erklären, dass durch den kondenstrockner die
Feuchtigkeit im Keller steigt ?!?!?!