Kondenstrockner verboten? Ablufttrockner vorgeschrieben?

Hi, ja das dürfte einfach sein wenn nur einer keinen Ablufttrockner hat.
das bei irgendeinem Ablufttrockner vor Jahren einmal der Schlauch rusgerutscht ist wirds kaum gewesen sein…
Nein die permanente Verwendung des Kodenstrockners über mehrere Jahre, trotz der Hinweise, das ist ja schon Vorsatz, da zahlt nicht einmal die Versicherung.

OL

Hi, ja natürlich musst du einen Kühlschrank oder gar Eisschrank, der permanent auch aufgrund seiner Bauart ständig Wasser rinnen lässt, außer Betrieb nehmen.
ich glaube kaum dass das in irgendeinem Mietvertrag steht.

Nein es wird drinnen stehen, das das Mietobjekt samt Gemeinschaftseigentum schonend und pfleglich zu behandeln ist.

Und da gehört weder dazu einen tropfenden Eisschrank noch einen Trockner unsachgemäss ( ohne gut belüftetem RAum) zu betreiben.
OL

Hallo

das bei irgendeinem Ablufttrockner vor Jahren einmal der
Schlauch rusgerutscht ist wirds kaum gewesen sein…
Nein die permanente Verwendung des Kodenstrockners über
mehrere Jahre, trotz der Hinweise, das ist ja schon Vorsatz,
da zahlt nicht einmal die Versicherung.

Sorry, aber das ist selbst ausgedacht und völlig an der Realität vorbei. Bei einem Kondensattrockner wird die komplette Feutigkeit im Gerät gesammelt, nur minimale Restfeuchte geht in die Raumluft. Wesentlich weniger als zum Beispiel konventionelles Wäschetrocknen. Und da Waschkeller üblicherweise auch nicht geheizt werden, kommt es auch nicht zu der typischen Tauproblematik wenn warme Luft viel Feuchtigkeit aufnimmt und diese dann in einem kalten Umfeld kondensiert.

Und Urteile zu Wäschetrocknern drehen sich eigentlich immer um Ablufttrockner, die ohne korrekte Abfuhr der Luft betrieben werden, oder deren Abluft die Aussenwand oder andere Mieter beeinträchtigt. Kondesattrockner werden allgemein als unkritisch angesehen.

Grüße,
.L

Ein Kondenstrockner ist ein handelsübliches Haushaltsgerät, von dem bei bestimmungsgemäßer Nutzung keinerlei Gefahren ausgehen.
Seine Nutzung in einem Trocknerraum ist für garnichts irgendein Beweis. Alleine der Umgang mit nasser Wäsche bringt so viel Feuchtigkeit in den Raum, dass es schon zu Schimmelbildung kommen kann. Liegt der Raum dann auch noch im Keller und wird im Sommer ausgiebig gelüftet, kann ein Schimmelbefall auf fehlerhaftes Nutzerverhalten zurückgeführt werden. Wird im Winter auf eine durchgängige Beheizung verzichtet (wenn die Geräte laufen, ist es ja schön warm) kommt dann der nächste Nutzerfehler dazu.

Juristisch erscheint die Sache jedoch ziemlich klar: Steht in meinem Mietvertrag nichts über ein Nutzungsverbot (ob das überhaupt rechtlich haltbar wäre?) dann darf ich nutzen. Beschließt die WEG etwas neues, ist es nicht das Problem des Mieters.
Für entstehende Schäden bin ich nur dann haftbar, wenn sie mir zweifelsfrei zuzuordnen sind.

vnA

Und da Waschkeller
üblicherweise auch nicht geheizt werden, kommt es auch nicht
zu der typischen Tauproblematik wenn warme Luft viel
Feuchtigkeit aufnimmt und diese dann in einem kalten Umfeld
kondensiert.

Doch, hat aber mit Kondenstrocknern nichts zu tun.

vnA

moment, was in der teilungserklärung steht ist doch dem mieter egal.

davon abgesehen, wird gerade eine hausordnung, warum auch immer, geändert, nachdem ein scheinbar „falsches“ gerät aufgestellt wurde.

und da bis heute keine neue hausordnung vorliegt, die nur ablufttrockner zulässt, ist es auch nicht des mieters angelegenheit. eigentlich.

im mietvertrag steht nichts dergleichen.
hier werden die mietverträge von der hausverwaltung vorgeschrieben und auch gestellt, d.h. wenn es da nicht formuliert ist, ist es auch deren problem.
oder nicht?

es ist alles einheitlich - mit dem unterschied, dass man sich als mieter an alles halten muss und als eigentümer nicht (scheinbar jedenfalls)

nein, eine erlaubnis gibt es nicht im mietvertrag.

ich dürfte aber einen ablufttrockner, der eine gute lüftung voraussetzt (was bei einem bad ohne fenster und einem zu kleinen lüfter schwierig wird), in das bad stellen.
dann auch einen kondestrockner - aber es wird gar nicht im mietvertrag erwähnt.

und das sind vorgegebene verträge der verwaltung

es ist in diesem haus ziemlich alles unüblich und untypisch - aber auch erst, seit hier mit der paragraphenreiterei angefangen wurde.

einen „klassischen“ waschkeller gibt es nicht.
die waschmaschinen sind in den wohnungen. nur die trockner haben einen eigenen raum im keller, dessen tür diese lüftungsschlitze hat (für die querbelüftung).

für den fall, dass an keinen trockner besitzt gibt es auch keine aufhängmöglichkeit, ausser in der wohnung. auf dem balkon ist es nämlich auch untersagt, da es die einheitliche optik beeinträchtigt.

weitere recherchen haben nun ergeben, dass abluft und kondenstrockner die gleiche menge „wasser“ an die umgebungsluft abgeben, was dann wieder heisst, dass es doch pupsegal ist, was dort für ein trockner steht, wenn es um „raumfeuchte“ geht.

denn nur das argument wurde bislang vom verwalter vorgebracht.

zumal kondens und auch ablufttrockner die gleiche menge wasser an die umgebungsluft abgeben

heisst jetzt, dass man dem eigentümer mitteilt, es auf eine klage seitens der verwaltung ankommen zu lassen?

denn was die weg beschliesst, kann dem mieter zunächst egal sein, oder?
wenn es den mieter aber betrifft und er bereits angeschaffte geräte wieder entsorgen muss, weil die weg das beschliesst (vielleicht, weil sie es aufgeschwatzt bekommen haben), ist es doch unzumutbar.
zumal nichts anderes zum wäschetrocknen erlaubt ist.

Hallo!

Es heißt, dass sich ein Betroffener nicht nach einem fröhlichen Rätselraten in einem Forum richten sollte, sondern sich an einen Rechtsanwalt wenden sollte um diese Frage für den konkreten Einzelfall zu klären. Das kann man direkt oder es gibt auch Mietervereinigungen für sowas.

Gruß
Tom

Hallo!

Diese Frage solltest du eher mal in einem Technikforum stellen. Logisch erscheint mir das als Nichttechniker jedenfalls nicht, denn dann käme es zu einer wundersamen Wasservermehrung. Das Wasser, das sich im Wassersammelbehälter eines Kondenstrockners sammelt, ist no na net nicht in der Luft.

Gruß
Tom

Hallo,

Sorry, aber das ist selbst ausgedacht und völlig an der
Realität vorbei. Bei einem Kondensattrockner wird die
komplette Feutigkeit im Gerät gesammelt, nur minimale
Restfeuchte geht in die Raumluft.

ich habe es mal ausgewogen: nasse Wäsche-Trockene Wäsche-aufgefangenes Wasser=25% der Masse der nassen Wäsche.

Bei 5 kg nasser Wäsche und einem 10 qm großen Raum, heißt das nichts anderes, als daß der Wasserdampfgehalt der Raumluft c.p. um rd. 50 Gramm je Kubikmeter zunimmt. Wenn man sich zu Gemüte führt, daß 25 Grad warme Luft gerade einmal 25 Gramm Wasserdampf aufnehmen kann, wird schnell offensichtlich, daß es bei solchen Umständen zur Kondensation von Wasserdampf an den Wänden kommen muß.

Selbst wenn man mit den Herstellerangaben rechnet, die zwischen 10 und 15% liegen, kommt man auf 500-750 Gramm und damit auf einen Anstieg der absoluten Luftfeuchtigkeit um 20-30 Gramm je Kubikmeter und damit rechnerisch zu Kondensat.

Nun ist es natürlich so, daß der auch ein verschlossener Raum nicht luftdicht ist und ein Luftaustausch stattfindet. Außerdem wärmt sich der Raum beim Trocknen auf, d.h. die Aufnahmefähigkeit der Luft für Wasserdampf nimmt zu. Ist der Raum noch ein bißchen größer bleibt die Kondensation bei einem Trocknungsvorgang vielleicht noch aus, aber die Luftfeuchtigkeit wird deutlich erhöht. Bei entsprechender Witterung kommt es also viel eher zu feuchten Wänden und damit zu Schimmelbefall.

Wir hatten in unserem Kellerbereich auch mal so ein Genie, das meinte, einen Kondenstrockner betreiben zu müssen. Man hat schon teilweise vor der Feuerschutztür gemerkt, daß der Trockner gelaufen war. In meinem ca. zehn Meter entfernten Keller habe ich zwischenzeitlich mehr als 80% relative Luftfeuchtigkeit gemessen. Der Betrieb des Gerätes wurde von der Hausverwaltung dann auch relativ schnell mit Hinweis auf die mögliche Schädigung des Gemeinschaftseigentums untersagt.

Wesentlich weniger als zum
Beispiel konventionelles Wäschetrocknen. Und da Waschkeller
üblicherweise auch nicht geheizt werden, kommt es auch nicht
zu der typischen Tauproblematik wenn warme Luft viel
Feuchtigkeit aufnimmt und diese dann in einem kalten Umfeld
kondensiert.

Das Problem in einem solchen Umfeld ist, daß die Wände durch Kontakt zum Erdreich an sich schon kalt sind und der Raum durch permanentes Lüften (Fenster schön auf kipp) zusätzlich auskühlt. Wenn es irgendwo in einem Haus Schimmel gibt, dann in einem ungeheizten Waschkeller.

Gruß
C.

Hallo,

Diese Frage solltest du eher mal in einem Technikforum
stellen. Logisch erscheint mir das als Nichttechniker
jedenfalls nicht, denn dann käme es zu einer wundersamen
Wasservermehrung. Das Wasser, das sich im Wassersammelbehälter
eines Kondenstrockners sammelt, ist no na net nicht in der
Luft.

ein Kondenstrockner sammelt das überschüssige Wasser idealerweise zu einem großen Teil in einem Behälter, während ein Ablufttrockner den Wasserdampf an die Umgebung angibt - idealerweise über einen durch das Fenster oder eine andere Hausöffnung nach außen gelegten Schlauch.

Das Problem ist, daß beide Gerätetypen nicht luftdicht sind und gleichzeitig innen heiße Luft erzeugen. Insofern liegt es in der Natur der Sache, daß beide Typen unerwünschter- aber auch unvermeidbarerweise feuchte und warme Luft an die umgebenden Räumlichkeiten abgeben. Daß der KOndenstrockner mehr Wasserdampf an die Raumluft, liegt am Funktionsprinzip. Da die Effizienz eines Kondenstrockners geringer ist als die eines Ablufttrockners und diese zusätzlich mit zunehmender Raumtemperatur abnimmt, dauern die Trocknungsvorgänge prinzipiell länger als bei einem Ablufttrockner, so daß auch mehr feuchte Luft bei ansonsten gleichen Parametern in den Raum abgegeben wird.

Gruß
C.

Hallo!

Also ich bin kein Physiker, aber dass die Gesamtfeuchtigkeit durch eine Verlängerung der Trocknungszeit nicht mehr werden kann, würde ich aus dem Bauch heraus sozusagen einmal vermuten. Falls kein Wasser neu erzeugt oder vernichtet wird, bleibt die Menge des Wassers immer gleich. Nur ist das alles hier sowieso nicht relevant.

Ich muss dich ehrlich fragen, worauf deine rechtlichen Weisheiten gründen. Du schreibst da irgendwelche persönlichen Ansichten aus welcher persönlicher schlimmer oder guter Erfahrung auch immer und tust so, als ob das was mit dem Zivilrecht zu tun hätte.

Ich bin ehrlich genug zu sagen, dass ich die Frage für deutsches Recht nicht für den Einzelfall beantworten kann, aber du hältst ja nicht einmal die zwei verschiedenen juristischen Ebenen, die wir hier haben auseinander. Die Frage ist jedenfalls nicht in erster Linie eine technische Frage und auf Mietvertragsebene ist die Frage des UP durchaus sehr naheliegend, denn: da vermietet einer einen Raum zum Aufstellen von Trocknern und jetzt soll der Mieter in diesem zu diesem Zweck gemieteten Raum keinen handelsüblichen Trockner aufstellen dürfen, das trifft eigentlich den Kern des Problems recht gut.

Gruß
Tom

Hi, ja wobei zu trennen ist: die Missachtung der Hausordnung oder eben nicht , und die möglichen Schadensersatzforderungen nach dem Verursacherprinzip, immerhin wird lt. Bedienungsanleitung Seite 9 gefordert, dass das Gerät nur in einem gut belüftetem Raum aufgestellt, bzw. betrieben werden darf.
Vermutlich schützt die Beachtung der modifizierten Hausordnung vorrausschauend die Mieter vor Schäden, bzw. deren Folgen.
OL … der auch auf so ein unsinniges Gerät einmal hereingefallen ist, dass die Wäsche eher zerstört als trocknet und den Keller selbstverständlich befeuchtet.

oh prima - dann kann die hütte hier ja abgerissen werden

null entlüftung. keine fenster, feuerschutztüren usw

keller kühl und bis auf die tiefgarage auch trocken.

wenn die geräte so schlecht wären, dürfte man sie nicht verkaufen, denk ich.

was soll man mit einem ablufttrockner bspw in einer wohnung ohne lüftung, ohne fenster?

aber das ist auch nicht der punkt.

fakt ist, dass die hausordnung bis heute nicht geändert ist, im mietvertrag nichts darüber steht und man einfach zur kasse gebeten wird, obwohl bisher nur eine mündliche ermahnung seitens der verwaltung kam

Hi,
Naja das trifft es eben nicht, denn hättest du die verlinkte Seite mit der Bedienungsanleitung gelesen wüsstest du dass dieser andere Anforderungen an den Raum stellt, als ein Ablufttrockner, mit Schlauch nach außen.
Weiters wissen wir nicht, ob im Mietvertrag nicht doch auf die Hausordnung in der jeweiligen Fassung verwiesen wird ( was aber eigentlich schon logisch wäre ).
Unabhängig davon ist es eben eine unsachgemäse Verwendung des Wäschtrockners, wenn dieser in einem Raum aufgestellt wird der die Anforderungen lt. Bedienungsanleitung nicht erfüllt.
Vermutlich haben die anderen Mieter, deshalb Ablufttrockner mit Schlauch nach außen.
Das wird ja nicht ohne Grund so sein.
Vielleicht ist ja die UP vom Wäschetrocknerverkäufer einfach nicht richtig beraten worden.
OL

Hi, genau das ist der Punkt, du darfst (lies dir die Bedienungsanleitung deines Gerätes durch: auf Seite 9) das Gerät lt. Wäschetrockner-Hersteller dort nicht betreiben.
Gib es dem Händler zurück falls er dich falsch beraten hat.
Auch bei Online Käufen gibt es deshalb eine Rückgabemöglichkeit.
Wie lange hast du das Gerät schon?

OL