Kondenstrockner verboten? Ablufttrockner vorgeschrieben?

seit april 2013
ohne witz - davon steht da nichts.

berarungsfehler liegt auch nicht vor - man wusste, was man haben will und hats gekauft, nach langem recherchieren, welches gerät für die persönlichen zwecke praktischer ist.

aber auch darum gehts ja nicht.

kein wort in der hausordnung - ergo: das ding bleibt stehen

die hausordnung ist bestandteil des mietvertrages, soweit gut.

aber nochmal rein hypothetisch:
wenn die WEG im winter beschliesst, dass ablufttrockner gut sind und es bis heute nicht in die hausordnung, auf die sich die verwaltung immer wieder beruft aufgenommen wurde, muss man als mieter seine geräte auf den schrott bringen?
dann kommt die WEG nen jahr später auf den trichter, dass ablufttrockner doch irgendwie blöd sin und es wird beschlossen, nur noch wärmepumpentrockner zuzulassen. der mieter muss also wieder ein neues gerät anschaffen?
kann nicht wahr sein.

dieser zustand wäre unzumutbar.

es wurde bei vertragsunterzeichnung NICHT gegen mietvertrag und aktueller hausordnung verstossen. das ist doch für den mieter relevant.

nur weil andere ihre meinung theoretisch immer ändern, muss doch kein dritter darunter leiden.

Auszug aus der Bedienungsanleitung Seite 9:
"
Der richtige Aufstellungsort
• Stellen Sie das Gerät an einem Ort auf, an dem keine Frostgefahr besteht und an dem das Gerät stabil und gerade stehen kann.
• Benutzen Sie das Gerät an einem gut belüfteten, staubfreien Ort.
"

OL

Hallo,

Also ich bin kein Physiker, aber dass die Gesamtfeuchtigkeit
durch eine Verlängerung der Trocknungszeit nicht mehr werden
kann,

behauptet doch niemand. Die Frage ist bloß, wo es bleibt. Beim Abluftrockner wird anteilig mehr Wasserdampf zum Fenster hinausgeblasen als beim Kondenstrockner im Behälter landet. Das hatte ich aber eigentlich auch schon so geschrieben.

Ich muss dich ehrlich fragen, worauf deine rechtlichen
Weisheiten gründen.

Welche Weisheiten meinst Du denn?

Du schreibst da irgendwelche persönlichen
Ansichten aus welcher persönlicher schlimmer oder guter
Erfahrung auch immer und tust so, als ob das was mit dem
Zivilrecht zu tun hätte.

Meine rechtlichen Hinweise finden sich bei Re8 und Re10, alles andere sind Hinweise zur Technik. Persönliche Erfahrungen in solchen Problemstellungen habe ich keine, da sich mein Kondenstrockner in einem wunderbar belüfteten Raum befindet der Teil meines Sondereigentums ist.

Ich bin ehrlich genug zu sagen, dass ich die Frage für
deutsches Recht nicht für den Einzelfall beantworten kann,
aber du hältst ja nicht einmal die zwei verschiedenen
juristischen Ebenen, die wir hier haben auseinander.

Ach? Wenn Du den Eindruck hast, solltest Du meine Artikel vielleicht noch einmal lesen und darauf achten, auf welchen Teil des vorhergehenden Artikels ich mich beziehe.

naheliegend, denn: da vermietet einer einen Raum zum
Aufstellen von Trocknern und jetzt soll der Mieter in diesem
zu diesem Zweck gemieteten Raum keinen handelsüblichen
Trockner aufstellen dürfen, das trifft eigentlich den Kern des
Problems recht gut.

Vermietet wird die Wohnung und nicht der Trockenkeller. Je nachdem, was im Mietvertrag über dessen Nutzung steht (und darüber wissen wir ja immer noch wenig) bzw. vorher vereinbart wurde, kann der Vermieter die Nutzung dieses (nicht mitvermieteten Raumes) sogar untersagen, wenn ihm nur danach ist.

Gerade weil wir über zu wenig Informationen verfügen, habe ich mich nach den ersten beiden Artikeln auch nicht mehr zu den rechtlichen Aspekten geäußert.

Dein Hinweis zur Unterscheidbarkeit von Abluft- und Kondenstrocknern war im Vergleich zu meinen Artikel in rechtlicher Hinsicht natürlich deutlich hilfreicher.

Gruß
C.

aber nochmal rein hypothetisch:
wenn die WEG im winter beschliesst, dass ablufttrockner gut
sind und es bis heute nicht in die hausordnung, auf die sich
die verwaltung immer wieder beruft aufgenommen wurde, muss man
als mieter seine geräte auf den schrott bringen?

Wieso? Du kannst ihn doch in Deiner Wohnung aufstellen. Wird die Nutzung des Trockenkellers eigentlich im Mietvertrag ausdrücklich erlaubt?

es wurde bei vertragsunterzeichnung NICHT gegen mietvertrag
und aktueller hausordnung verstossen. das ist doch für den
mieter relevant.

Hausordnungen können sich ändern.

Hallo!

Und für deine Postings gilt das gleiche wie für C-Punkt

Gruß
Tom

Hallo!

Hausordnungen können sich ändern.

Aber erstens keine Verträge (und wenn eines Klausel mit dynamischem Verweis im Vertrag drinnen ist, ist es wieder eine eigenes Kapitel) und zweitens ändern sich Hausordnungen nicht einfach so

Gruß
Tom

Ein Trocknerraum ist ein gut belüfteter Raum. Wenn dem nicht so wäre, würde der Raum den Anforderungen für die Aufstellung von Trocknern nicht genügen, gleich welcher Bauart. In der Bedienungsanleitung der Ablufttrockner steht das mit dem gut belüftet auch (zumindest bei meinem Gerät).
Da der Raum aber als Trocknerraum ausgewiesen ist, ist es entweder der Fehler des Vermieters diesen Raum zuzuweisen oder diese Passage der Bedienungsanleitung kann nicht für eine Beweisführung für eine Schadensverursachung angewendet werden.

vnA

1 Like

Hallo!

Bei so viel „Gscheitheit“ hier von manchen stellen sich einem die juristischen Haare auf.

Daher nochmal hier mein Hinweis: es kommt im Einzelfall durchaus auf so manches Detail an. Wenn man konkret davon betroffen ist, egal auf welcher Seite, sollte man eine Beratung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen.

Aus Sicht des Mieters gilt: die Hausverwaltung vertritt die Interessen der Gegenseite. Dementsprechend sind solche Schreiben zu sehen. Wie man sich richtig verhält, lässt man selbst von einem Profi beurteilen.

P.S…was jetzt keine Empfehlung für einen Dauerstreit ist. Aber bevor man Gespräche führt, sollte man wenn es geht auf Augenhöhe kommen.

Gruß
Tom

Hallo!

Dein Hinweis zur Unterscheidbarkeit von Abluft- und
Kondenstrocknern war im Vergleich zu meinen Artikel in
rechtlicher Hinsicht natürlich deutlich hilfreicher.

Richtig, das war nämlich ein Hinweis eines Praktikers, dem im Zusammenhang mit derartigen Streitigkeiten von allen Seiten schon unglaublicher Unsinn untergekommen ist.

Gruß
Tom

Hi,
Schade das du das so siehst.

Es geht einerseits um die Verhältnismässigkeit eines Austauschs eines Gerätes (zwischen 259 und 279 € je nach Anbieter) das 10% eines möglichen Streites kostet, und vermutlich einiges billiger ist, als 2-3mal einen Anwalt samt Schriftverkehr zu bemühen, dessen Nutzen im praktischen Endeffekt sehr zweifelhaft ist.
Für ein Gerät das zu den wiederholt genannten Eigenschaften noch die Wäsche ruiniert und
mehr Energie verschwendet als es, (je nach Nutzung) gekostet hat.

Da aber die Wohnung insgesamt nicht für Wohnzwecke geeignet erscheint (nach Mitteilung der UP) wird es ohnehin auf einen Wohnungswechsel hinauslaufen, da kann ein Anwalt dann auch nicht schaden.

OL

Hallo!

Ich darf doch mal daran erinnern, dass es sich hier um ein Forum für (allgemeine) Rechts fragen handelt

Gruß
Tom

Dein Hinweis zur Unterscheidbarkeit von Abluft- und
Kondenstrocknern war im Vergleich zu meinen Artikel in
rechtlicher Hinsicht natürlich deutlich hilfreicher.

Richtig, das war nämlich ein Hinweis eines Praktikers, dem im
Zusammenhang mit derartigen Streitigkeiten von allen Seiten
schon unglaublicher Unsinn untergekommen ist.

Ich darf mal zitieren:
Ich darf doch mal daran erinnern, dass es sich hier um ein Forum für (allgemeine) Rechtsfragen handelt

… mehr auf http://w-w-w.ms/a4cgyx

Ich denke, daß sich die wenigsten Diskutanten in diesem Fall um Antworten mit rein rechtlichen Bezügen bemüht haben. Was ich in diesem Fall auch für akzeptabel halte; nicht zuletzt, weil der Fragesteller seinen rechtlichen Standpunkt mit dem Argument untermauern wollte, daß Ablufttrockner genauso viel Feuchtigkeit produzieren wie Kondenstrockner.

Gruß
C.

Hi, ja da hast du schon recht, aber genau deshalb ist es wichtig zu hinterfragen um was man überhaupt streiten will!
Dann kann man sich immer noch den „Spaß“ machen.
OL

Hi, das lustige daran ist, dass ein Gericht ziemlich rasch die Sachlage, (ob ein Kondenstrockner mehr Feutigkeit im RAum verursacht als ein Abluftrockner mit Schlauch nach außen). mittels Gutachter klären wird.
Somit wäre die U-Frage eigentlich wirklich Sinnvoller im Haustechnikbrett gewesen, mit entsprechender Formulierung.

OL

nein es wird doch auf den Ablufttrockner samt Schlauch hingewiesen.

OL

huhu

also, ein haushaltsgerätefachhandel bestätigte teilweise die eigenen vermutungen.

die wohnung ist schon für wohnzwecke geeignet. warum denn nicht? weil ich keinen ablufttrockner aufstellen kann?
desweiteren wurde von dem 3-mann-betrieb im dorf zum beispiel für die wohnung ein kondenstrockner empfohlen, weil der lüfter im bad nicht ausreichen würde.

im keller verhält es sich ähnlich - lüftungsmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden.

wo hast du denn bitte die preise für ein gerät her??
als ich gestern geschaut habe, lag ich knapp unter nem 1000er… :frowning:

theoretisch könnte man das - scheitert aber an der praktischen machbarkeit. kein platz, oder die wanne muss raus…

ja, nutzung des kellers wird erlaubt.

hausordnungen können sich zwar ändern, aber doch nicht nach belieben…

heute so, morgen so und der jeweilige mieter hat das nachsehen?

Hallo!

Das würde ein Gericht nur dann, falls dieser Frage Rechtsrelevanz zukommt. Und warum diese Frage Rechtsrelevanz hat, hat hier noch keiner brauchbar beantwortet.

Um es mal ganz abstrakt zu sagen: in Bezug auf das Mietverhältnis hat die Frage nur dann rechtliche Relevanz, wenn die Frage der Menge des Ausstoßes von Feuchtigkeit in die Luft auf irgendeine Art und Weise Bestandteil des Mietvertrages ist. Wenn das nicht eindeutig geregelt ist, ist es eine Frage der Interpretation nach gesetzlichen Interpretationsregeln.

Und auf Ebene der Eigentümergemeinschaft ist diese Frage ebenso zu klären. Und wann wäre noch die Frage zu klären wie es ist, wenn es hier Divergenzen gibt.

Und bei vertraglichen Verweisen auf „Hausordnungen in der geltenden Fassung“ stellt sich immer noch die rechtliche Frage der Zulässigkeit des dynamischen Verweises (einseitige Vertragsänderung…).

Und erst wenn man das rechtlich alles beantwortet hat, kann man dann über die technischen Fragen, soweit sie überhaupt rechtlich relevant sind, diskutieren.

Gruß
Tom

1 Like

Hallo!

Hinweisen kann man auch darauf, dass es in der Nacht finster ist, das hat rechtlich ungefähr den gleichen Wert.

Die Frage ist in Bezug auf den Mieter wie gesagt die, ob die Benutzung eines Kondenstrockners in einem als Trockenraum vermieteten Raum eine Verletzung des Mietvertrages ist, ja oder nein. Falls ja, dann darf ihn der Mieter dort nicht aufstellen und falls nein, darf er ihn aufstellen und er kann Feuchtigkeit in die Luft blasen soviel er will (das wäre dann das Problem des Vermieters). Gebunden an einen Vertrag sind jedenfalls beide Parteien (das vergessen manche) und deswegen kann nicht eine Seite irgendetwas irgendwie anschaffen, wie es sie gerade will.

Gruß
Tom