Hallo,
Also ich bin kein Physiker, aber dass die Gesamtfeuchtigkeit
durch eine Verlängerung der Trocknungszeit nicht mehr werden
kann,
behauptet doch niemand. Die Frage ist bloß, wo es bleibt. Beim Abluftrockner wird anteilig mehr Wasserdampf zum Fenster hinausgeblasen als beim Kondenstrockner im Behälter landet. Das hatte ich aber eigentlich auch schon so geschrieben.
Ich muss dich ehrlich fragen, worauf deine rechtlichen
Weisheiten gründen.
Welche Weisheiten meinst Du denn?
Du schreibst da irgendwelche persönlichen
Ansichten aus welcher persönlicher schlimmer oder guter
Erfahrung auch immer und tust so, als ob das was mit dem
Zivilrecht zu tun hätte.
Meine rechtlichen Hinweise finden sich bei Re8 und Re10, alles andere sind Hinweise zur Technik. Persönliche Erfahrungen in solchen Problemstellungen habe ich keine, da sich mein Kondenstrockner in einem wunderbar belüfteten Raum befindet der Teil meines Sondereigentums ist.
Ich bin ehrlich genug zu sagen, dass ich die Frage für
deutsches Recht nicht für den Einzelfall beantworten kann,
aber du hältst ja nicht einmal die zwei verschiedenen
juristischen Ebenen, die wir hier haben auseinander.
Ach? Wenn Du den Eindruck hast, solltest Du meine Artikel vielleicht noch einmal lesen und darauf achten, auf welchen Teil des vorhergehenden Artikels ich mich beziehe.
naheliegend, denn: da vermietet einer einen Raum zum
Aufstellen von Trocknern und jetzt soll der Mieter in diesem
zu diesem Zweck gemieteten Raum keinen handelsüblichen
Trockner aufstellen dürfen, das trifft eigentlich den Kern des
Problems recht gut.
Vermietet wird die Wohnung und nicht der Trockenkeller. Je nachdem, was im Mietvertrag über dessen Nutzung steht (und darüber wissen wir ja immer noch wenig) bzw. vorher vereinbart wurde, kann der Vermieter die Nutzung dieses (nicht mitvermieteten Raumes) sogar untersagen, wenn ihm nur danach ist.
Gerade weil wir über zu wenig Informationen verfügen, habe ich mich nach den ersten beiden Artikeln auch nicht mehr zu den rechtlichen Aspekten geäußert.
Dein Hinweis zur Unterscheidbarkeit von Abluft- und Kondenstrocknern war im Vergleich zu meinen Artikel in rechtlicher Hinsicht natürlich deutlich hilfreicher.
Gruß
C.