Hallo,
Die Mietsache darf keinesfalls
geschädigt werden
Die Mietsache darf vom Mieter keinesfalls rechtswidrig
beschädigt werden. Rechtskonform darf man beschädigen was man
will.
da in den Standardmietverträgen von Haus + Grund (und wohl in allen anderen auch) steht, daß die gemieteten und gemeinschaftlichen Räume pfleglich zu behandeln sind und der Mieter für eine regelmäßige Belüftung und ausreichende Beheizung zu sorgen hat, liegt die Rechtswidrigkeit bei Schädigung durch trocknerinduzierte Feuchtigkeit wohl eindeutig vor.
und wenn ich lese, daß der Raum weder aktiv
noch passiv belüftet wird und nur über ein paar schäbige
Lüftungsschlitze in der Tür verfügt, muß man kein Genie sein,
um zu erkennen, daß die Belüftung mangelhaft ist und eine
Schädigung der Bausubstanz oder wenigstens von
Putz/Tapete/Farbe nur eine Frage der Zeit ist.
Mag alles sein, aber man hat noch keinen rechtlichen Bezug,
denn diese Analyse trägt nichts zur Lösung der Rechtsfrage
bei, ob der Mieter den Kondenstrockner wegstellen muss oder
nicht
Öhm, doch, wenn der Mieter darauf verweist, daß so ein Kondenstrockner ja wohl keine Feuchtigkeit abgibt, was aber definitiv der Fall ist. Seine Begründung war ja, daß er mit seinem Trockner keinen Schaden anrichten kann, womit er aber falsch liegt. Insofern ist sein wesentliches Argument schon einmal entkräftet. Auf der Basis sollte man sich gut überlegen, ob man den Weg nun weitergeht.
(oder ob der Vermieter halt den Trockenraum so umzubauen
hat, dass er auch für Kondenstrockner taugt).
Oder aber, er (bzw. die Gemeinschaft) ändert die Hausordnung so, daß Kondenstrockner nur noch in der eigenen Wohnung betrieben werden dürfen, um eine (weitere?) Schädigung des Gemeinschaftseigentums zu vermeiden. Der Vermieter trägt dies dann über die Generalklausel im Mietvertrag (keine Schädidgung, ordentliche Belüftung/Beheizung) an den Mieter weiter.
Und weil Du auch schon damit anfingst: der gesunde Menschenverstand sagt einem, daß eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Vermieter langfristig wenig erquicklich ist, zumal ja theoretisch der Betrieb des Trockners in der Wohnung möglich ist. Der Mieter ist also keineswegs gezwungen, seinen Trockner zu verschrotten (was ja das zweite Hauptargument des Fragestellers ist).
Gruß
C.