Man bleibt getaufter Christ denn man hat ja dem Herrn Pfarrer
oder dem Hrn. Bischof nicht zu verstehen gegeben, dass man
nicht mehr Mitglied der Kirche sein will. Dies macht man nur
über den Staat…
Da ist ein wenig was durcheinander geraten (auch wenn es im Ergebnis hinkommt). Denn man gibt den Kirchenaustritt natürlich dem Pfarrer bekannt - nur eben nicht direkt sondern über den Umweg Standesamt oder Magistrat. Dies soll der sicherstellen, daß man wirklich ungehindert austreten kann und nicht - wie bei Sekten - daran gehindert wird. Das Standesamt meldet den Austritt dann an die Kirchengemeinde weiter. Schließlich muß der Pfarrer ja irgendwie erfahren, daß nun jemand nicht mehr zur Gemeinde gehört.
Die Gültigkeit der Taufe hat damit überhaupt nichts zu tun. Denn diese Form des Austritts gilt zwar in Deutschland und vielleicht noch andernorts, aber sicher nicht weltweit. Und sie gilt auch in Deutschland nur für die Kichen, die Körperschaftsstatus haben, nicht aber z.B. für freie Gemeinden.
Aber auch in den Fällen, wo man beim Pfarrer (Ältesterat, wo auch immer) den Austritt erklären muß, bleibt die Taufe bestehen.
Gruß, Martinus…