Kontopfändung schnelle Freigabe ohne Schufa

Hallo,

ich habe für meinen nicht mehr privilegierten 21-jährigen Sohn aufgrund eines Titels, der aus den frühen 90ziger Jahren stammt, bisher stets Unterhalt gezahlt.

Nachdem mein Sohn mehrfach Schulen und Ausbildungsstellen abgebrochen hat, sitzt er z. Zt. zuhause und macht nichts. Ich habe mich daher mit einer Fachanwältin für Familienrecht in Verbindung gesetzt, die nun gerade eine Abänderungsklage vorbereitet.

Den vollstreckbaren Titel hat mein Sohn trotz Aufforderung bisher nicht heraus gegeben. Außerdem möchte er weiterhin Unterhalt bekommen, obwohl er wie gesagt nichts macht und somit die Grundlage fehlt.

Aus diesem Grund hat meine Anwältin mir auch geraten, die Unterhaltszahlungen trotz Gefahr der Vollstreckung des Titels sofort einzustellen, was ich getan habe.

Ich bin mir nun aber recht sicher, dass mein Sohn die Vollstreckung betreiben wird.

Ich habe hier bei wer-weiss-was in einem Beitrag aus dem Jahre 2010 vom Verfasser „Hans-Jürgen“ gelesen, dass die Bank bei der der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eingeht, keinen negativen Schufa-Eintrag veranlassen wird, da sie sozusagen nur Drittschuldner ist:

/t/kontopfaendung-wieder-freigabe/6130696

Es geht mir hier nur um 2 Dinge:

1.) ist das tatsächlich so das es keinen Negativ-Eintrag gibt?
2.) Bekomme ich mein Girokonto tatsächlich sofort wieder frei, wenn ich die Bank veranlasse, die Überweisung sofort vorzunehmen?

Vielleicht ist hier für den Einen oder Anderen unverständlich, warum ich so agiere, es hat aber wirklich seine Gründe und freiwillig werde ich keinesfalls mehr an meinen Sohn zahlen. Bis die Abänderungsklage aber tatsächlich durch ist, dauert es natürlich noch eine gewisse Zeit.

Gruß

Stranger

Hallo !

1.) ist das tatsächlich so das es keinen Negativ-Eintrag gibt?

ja das stimmt

2.) Bekomme ich mein Girokonto tatsächlich sofort wieder frei,
wenn ich die Bank veranlasse, die Überweisung sofort
vorzunehmen?

ja das stimmt auch

Gruß
-heddygg-

Hallo,

ergänzend sei noch gesagt: Als ich damals die Antwort gegeben habe, gab es noch kein P-Konto. Du kannst auch dein Konto in ein P-Konto umwandeln lassen, ohne dass das mehr kosten darf.

Vorteil: Auch wenn du nicht sofort den Auftrag zur Zahlung gibst, bleibt Guthaben in Höhe des Freibetrags verfügbar. Damit könntest du dich davor schützen, dass du z.B. gerade im Urlaub bist, das nicht gleich mitbekommst und Lastschriften platzen oder die Kreditkarte eingezogen wird.

Nachteile: Das P-Konto wird der SCHUFA gemeldet, um sicherzustellen, dass man nur eines hat. Die Tatsache, dass das in der SCHUFA steht, wird von einigen aber als Negativmerkmal angesehen. Ausserdem wirst du mit Umwandlung auch ein eventuell vorhandenes Limit los.

Übrigens: Wenn du mehr Geld auf dem Konto hast, als die Pfändung lautet, wird man dir auch nicht das ganze Konto zumachen können. Bei Pfändungszugang wird man den Forderungsbetrag separieren und du kannst über den Rest frei verfügen. Die Überweisung darf die Bank von sich aus erst nach vier Wochen ausführen, damit du Gelegenheit hast, gerichtlich dagegen vorzugehen. Wenn du die Sache eher erledigen willst, kannst du auf dieses Recht verzichten und die Bank anweisen, die Sache sofort zu zahlen.

Hans-Jürgen

Du kannst auch dein Konto in ein P-Konto umwandeln lassen, ohne dass das mehr kosten darf.

Ergänzung: Blöd ist nur, daß die Banken P- Konten jetzt oft schnell kündigen, weil sich deren Zurverfügungstellung für die Bank jetzt (ohne den Aufpreis) nicht mehr betriebswirtschaftlich rechnet.

Nachteile: Das P-Konto wird der SCHUFA gemeldet, um sicherzustellen, dass man nur eines hat.

Ergänzung: Nicht jedes P- Konto wird der Schufa gemeldet. Das liegt ganz einfach daran, das

-es keine gesetzliche Pflicht dazu gibt
-ein P- Konto keinen Kredit beinhaltet
-nicht jeder Kontoherausgeber Schufa- Mitglied ist

Hans-Jürgen

Erdbeerzunge