Hallo,
ich habe für meinen nicht mehr privilegierten 21-jährigen Sohn aufgrund eines Titels, der aus den frühen 90ziger Jahren stammt, bisher stets Unterhalt gezahlt.
Nachdem mein Sohn mehrfach Schulen und Ausbildungsstellen abgebrochen hat, sitzt er z. Zt. zuhause und macht nichts. Ich habe mich daher mit einer Fachanwältin für Familienrecht in Verbindung gesetzt, die nun gerade eine Abänderungsklage vorbereitet.
Den vollstreckbaren Titel hat mein Sohn trotz Aufforderung bisher nicht heraus gegeben. Außerdem möchte er weiterhin Unterhalt bekommen, obwohl er wie gesagt nichts macht und somit die Grundlage fehlt.
Aus diesem Grund hat meine Anwältin mir auch geraten, die Unterhaltszahlungen trotz Gefahr der Vollstreckung des Titels sofort einzustellen, was ich getan habe.
Ich bin mir nun aber recht sicher, dass mein Sohn die Vollstreckung betreiben wird.
Ich habe hier bei wer-weiss-was in einem Beitrag aus dem Jahre 2010 vom Verfasser „Hans-Jürgen“ gelesen, dass die Bank bei der der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eingeht, keinen negativen Schufa-Eintrag veranlassen wird, da sie sozusagen nur Drittschuldner ist:
/t/kontopfaendung-wieder-freigabe/6130696
Es geht mir hier nur um 2 Dinge:
1.) ist das tatsächlich so das es keinen Negativ-Eintrag gibt?
2.) Bekomme ich mein Girokonto tatsächlich sofort wieder frei, wenn ich die Bank veranlasse, die Überweisung sofort vorzunehmen?
Vielleicht ist hier für den Einen oder Anderen unverständlich, warum ich so agiere, es hat aber wirklich seine Gründe und freiwillig werde ich keinesfalls mehr an meinen Sohn zahlen. Bis die Abänderungsklage aber tatsächlich durch ist, dauert es natürlich noch eine gewisse Zeit.
Gruß
Stranger