Kopftuch erlaubt

Hi!

Nun ist es amtlich:

Das Bundesverfassungsgericht in Karlruhe hat entschieden, dass muslimische Lehrerinnen an deutschen Schulen das Tragen des Kopftuches erlaubt sein muss. Allerdings liegt es in der Gesetzgebungsgewalt der Bundesländer, rechtliche Vorschriften zu erlassen, die das Tragen eines Kopftuches gestatten oder verbieten.

Das Urteil wurde mit 5 zu 3 Stimmen gefällt.

Zur Diskussion stand der Konflikt um die Lehrerin Fereshda Ludin, gebürtige Afghanin und seit 1995 deutsche Staatsbürgerin, die 1998 auf Anstellung als Lehrerin mit dem Recht, als Muslima im Unterricht ein Kopftuch zu tragen, gegen das Land Baden-Württemberg geklagt und bisher in allen Instanzen verloren hatte.

Interessant in dem Zusammenhang zwei Kommentare.

Zum einen von Lale Akgün (MdB der SPD aus Köln, gebürtige Türkin und selbst gläubige Muslima), die das Tragen eines Kopftuches als „Verhaltensregel“, aber keinesfalls als „religiöse Pflicht“ bezeichnet. Da alle Eltern ihre Kinder in die Schule schicken, so Akgün weiter, müsse man auch erwarten, dass die Unterrichtenden religiös und politisch neutral seien. Akgün hat das Kopftuch in einem Interview als äußeres Zeichen der Ungleichheit zwischen Mann und Frau bezeichnet, als Versuch, Konflikten aus dem Weg zu gehen oder sich über andere Frauen zu stellen - oder als Ausdruck der Unterwerfung unter männliche Autorität, auch und gerade wenn viele Muslima sagen, sie würden das Kopftuch freiwillig tragen.

Zum anderen der marokkanische Schriftsteller Tahar Ben Jelloun, der seit 30 Jahren in Paris lebt und sich in seinen Werken intensiv mit dem Konflikt kultureller, relgiöser und nationaler Vielfalt auseinander setzt. Jelloun sagt, daß in Frankreich, Deutschland und Großbritannien die Weichen für ein Zusammenleben oder einen Konflikt zwischen dem christlich geprägten Europa und der vordrängten moslemischen Welt gestellt werden. Auf die Frage zur Symbolik eines Kopftuches bei einer Muslima, z.B. im Schulunterricht, sagt Jelloun:

„Das Kopftuch ist die Ablehnung des Laizismus*. Duldet man es, sagt der Vater oder der Bruder der Schülerin am nächsten Tag: Du nimmst nicht mehr am Musik- oder Malunterricht teil, denn das verdirbt die Sitten. Du darfst bestimmte literarische Texte nicht lesen, die sind anstößig. Und so weiter. Das ist unerträglich. Das Kopftuch ist alles andere als harmlos.“ (Quelle: Spiegel Special „Allahs blutiges Land“, Seite 21)

*Laizismus = Trennung von Staat und Religion

Ist die Entscheidung der BVerfG also falsch?

Grüße
Heinrich

Hi,

Ist die Entscheidung der BVerfG also falsch?

nein.

Die Argumentation des Spiegel ist vielmehr tendenziös und parteiisch.

Richtig daran ist, dass im Islam selbst unterschiedliche Meinungen darüber vertreten werden, ob es eine Verpflichtung zum Tragen des Kopftuches gibt oder nicht. Genau das ist der Punkt: es ist in der Religionsgemeinschft umstritten, und gerade deswegen _ darf _ der BverfG, seinem Selbstverständnis (und seiner eigenen Rechtsprechung!) zufolge in diesen Strei nicht eingreifen, weil er dadurch die Trennung von Staat und Religion unterlaufen würde. Er kann nur zur Kenntnis nehmen, dass die Klägerin es als Teil ihrer religiösen Identität sieht. Über diese Identität hat er ihr keine Belehrung zu erteilen.

Grüße

Täubchen

Ist die Entscheidung der BVerfG also falsch?

IMHO ja. Allerdings besagt die Entscheidung ja, daß man dem mit einer Gesetzesänderung Abhilfe schaffen könnte - insofern ist sie rein rechtlich wahrscheinlich richtig.

Insgesamt finde ich, daß religiöse Symbole in öffentlichen Schulen (außer im Religionsunterricht) keine Berechtigung haben.
Da man ja nicht irgendeiner Religion den Vorzug geben kann, muß die Konsequenz eines laizistischen Staates sein, derartige „Meinungsäußerungen“ in Schulen überhaupt nicht zuzulassen.
Ich finde es schlimm genug, daß fundamentalistische Eltern ihre Töchter aus der Türkei nach Deutschland schicken, weil sie hier ein Kopftuch tragen dürfen, in ihrer Heimat aber nicht.

LG
Stuffi

es ist in der Religionsgemeinschft umstritten, und
gerade deswegen _ darf _ der BverfG, seinem
Selbstverständnis (und seiner eigenen Rechtsprechung!) zufolge
in diesen Strei nicht eingreifen, weil er dadurch die Trennung
von Staat und Religion unterlaufen würde.

Was? Genau durch eine Erlaubnis des Zurschaustellens religiöser Symbole in der Schule wird doch diese Trennung erst unterlaufen.
Wenn es schlicht nicht erlaubt wäre, bliebe die Religion das was sie sein sollte - Privatsache. Wenn die Dame nicht in der Lage ist, zwischen Privatleben und Beruf zu trennen, sollte sie letzteren nicht ausüben.

LG
Stuffi

Ist die Entscheidung der BVerfG also falsch?

Es ist für mich als toleranten Weltbürger schlicht erschütternd, mit welch einem Käse sich die höchsten Gerichte in unserem Land beschäftigen müssen. So wird das Kopftuch heute vom BVerfG „erlaubt“, schiebt die eigentliche Entscheidung aber wieder an die Länder ab. Schlechte Zeiten also für Lehrkörper in Bayern. Oder dürfen deutsche Lehrerinnen durchaus Kopftücher tragen? Es soll modebewusste (männliche) Lehrer geben. Dürfen sie, oder eher nicht? Müssen sie eidesstattlich versichern, der christlichen Glaubensgemeinschaft anzugehören?

Wer meint, die klagende Lehrerin würde mit dem Ablegen des Kopftuchs auch Ihre religiöse oder gesellschaftliche Einstellung aufgeben, glaubt auch, Bankangestellte mit Schlips sind kompetenter als solche ohne Schlips.

Als bekennender Atheist stören mich die auf- oder umgehängten Kreuze meiner Mitmenschen ja auch nicht. Und meine Kinder, die sehr wohl den Religionsunterricht besuchen, sollen sich in dieser Hinsicht ihr eigenes Weltbild schaffen. Dazu tragen nicht nur Lehrer (mit oder ohne Kopftuch), sondern auch Eltern und muslimische Freunde bei.

Wir sollten aufhören, den Islam als Feind der zivilisierten Welt zu sehen.

es ist in der Religionsgemeinschft umstritten, und
gerade deswegen _ darf _ der BverfG, seinem
Selbstverständnis (und seiner eigenen Rechtsprechung!) zufolge
in diesen Strei nicht eingreifen, weil er dadurch die Trennung
von Staat und Religion unterlaufen würde.

Was? Genau durch eine Erlaubnis des Zurschaustellens
religiöser Symbole in der Schule wird doch diese Trennung erst
unterlaufen.
Wenn es schlicht nicht erlaubt wäre, bliebe die Religion das
was sie sein sollte - Privatsache. Wenn die Dame nicht in der
Lage ist, zwischen Privatleben und Beruf zu trennen, sollte
sie letzteren nicht ausüben.

naja, es ist eben ein bisschen komplizierter. Es geht um einen Konflikt zweier Güter, von denen jedes an sich als schützenswertes Gut ausser Streit steht:

  • die weltanschauliche Neutralität des Staates
    und
  • das Recht auf Religionsfreiheit und freie Berufsausübung.

In diesem Fall muss einem Wert der Vorrang gegeben werden. Das BverfG hat im Prinzip nur gesagt, dass es nicht den Behörden, sondern dem Gesetzgeber zukommt, dies zu tun. Und damit das Minimum des modernen Rechtsstaates gewahrt, denn Entscheidungen, die von so großer Bedeutung für die Gesellschaft sind, dürfen nicht nach dem Ermessen irgendwelcher Beamten getroffen werden - das ist schlichtweg nicht deren Job.

lg
Täubchen

Hi!

Nun ist es eben an den Ländern, sicherzustellen, dass die religiöse Agitation, auch seitens des Islam, weiterhin aus unseren Schulen ausgeschlossen bleibt.
Die aktuell gefährlichste Weltreligion hat in unseren Schulen nicht auch noch beworben zu werden.

Grüße,

Mathias

Nun ist es amtlich:

Das Bundesverfassungsgericht in Karlruhe hat entschieden, dass
muslimische Lehrerinnen an deutschen Schulen das Tragen des
Kopftuches erlaubt sein muss. Allerdings liegt es in der
Gesetzgebungsgewalt der Bundesländer, rechtliche Vorschriften
zu erlassen, die das Tragen eines Kopftuches gestatten oder
verbieten.

Das Urteil wurde mit 5 zu 3 Stimmen gefällt.

Zur Diskussion stand der Konflikt um die Lehrerin Fereshda
Ludin, gebürtige Afghanin und seit 1995 deutsche
Staatsbürgerin, die 1998 auf Anstellung als Lehrerin mit dem
Recht, als Muslima im Unterricht ein Kopftuch zu tragen, gegen
das Land Baden-Württemberg geklagt und bisher in allen
Instanzen verloren hatte.

Interessant in dem Zusammenhang zwei Kommentare.

Zum einen von Lale Akgün (MdB der SPD aus Köln, gebürtige
Türkin und selbst gläubige Muslima), die das Tragen eines
Kopftuches als „Verhaltensregel“, aber keinesfalls als
„religiöse Pflicht“ bezeichnet. Da alle Eltern ihre Kinder in
die Schule schicken, so Akgün weiter, müsse man auch erwarten,
dass die Unterrichtenden religiös und politisch neutral seien.
Akgün hat das Kopftuch in einem Interview als äußeres Zeichen
der Ungleichheit zwischen Mann und Frau bezeichnet, als
Versuch, Konflikten aus dem Weg zu gehen oder sich über andere
Frauen zu stellen - oder als Ausdruck der Unterwerfung unter
männliche Autorität, auch und gerade wenn viele Muslima sagen,
sie würden das Kopftuch freiwillig tragen.

Zum anderen der marokkanische Schriftsteller Tahar Ben
Jelloun, der seit 30 Jahren in Paris lebt und sich in seinen
Werken intensiv mit dem Konflikt kultureller, relgiöser und
nationaler Vielfalt auseinander setzt. Jelloun sagt, daß in
Frankreich, Deutschland und Großbritannien die Weichen für ein
Zusammenleben oder einen Konflikt zwischen dem christlich
geprägten Europa und der vordrängten moslemischen Welt
gestellt werden. Auf die Frage zur Symbolik eines Kopftuches
bei einer Muslima, z.B. im Schulunterricht, sagt Jelloun:

„Das Kopftuch ist die Ablehnung des Laizismus*. Duldet man es,
sagt der Vater oder der Bruder der Schülerin am nächsten Tag:
Du nimmst nicht mehr am Musik- oder Malunterricht teil, denn
das verdirbt die Sitten. Du darfst bestimmte literarische
Texte nicht lesen, die sind anstößig. Und so weiter. Das ist
unerträglich. Das Kopftuch ist alles andere als harmlos.“
(Quelle: Spiegel Special „Allahs blutiges Land“, Seite 21)

*Laizismus = Trennung von Staat und Religion

Ist die Entscheidung der BVerfG also falsch?

Grüße
Heinrich

Moin moin,

keine Ahnung, ob ds richtig oder falsch ist, aber:

  1. Dieses Urteil muss doch eigentlich zum Kruzifix-Urteil für bayrische Schulen passen von vor ein paar Jahren, oder? Und die mussten doch, soweit ich mich erinner, abgehängt werden.

  2. Warum gibt es noch Religionsunterricht in Schulen, wenn die Schule sich doch eindeutig neutral verhalten soll?

  3. Was ist mit Schulen, die privat bzw. von kirchlichen Trägern betrieben werden?

  4. Ich kenne durchaus Fälle, bei denen am Schuljahresbeginn bzw. -ende eine Messe stattfindet. Das hier keine Teilnahmepflicht besteht, ist mir klar, aber dass es angeboten wird…

Das sind so Fragen, die sich mir aufdrängen. Oder hab ich irgend etwas völig ausser acht gelassen?

Fragt

ALex

In diesem Fall muss einem Wert der Vorrang gegeben werden. Das
BverfG hat im Prinzip nur gesagt, dass es nicht den Behörden,
sondern dem Gesetzgeber zukommt, dies zu tun.

Ja, aber nicht, weil das Thema auch im Islam strittig ist.

LG
Stuffi

Hi!

Wer meint, die klagende Lehrerin würde mit dem Ablegen des
Kopftuchs auch Ihre religiöse oder gesellschaftliche
Einstellung aufgeben, glaubt auch, Bankangestellte mit Schlips
sind kompetenter als solche ohne Schlips.

Als bekennender Atheist stören mich die auf- oder umgehängten
Kreuze meiner Mitmenschen ja auch nicht. Und meine Kinder, die
sehr wohl den Religionsunterricht besuchen, sollen sich in
dieser Hinsicht ihr eigenes Weltbild schaffen. Dazu tragen
nicht nur Lehrer (mit oder ohne Kopftuch), sondern auch Eltern
und muslimische Freunde bei.

Wir sollten aufhören, den Islam als Feind der zivilisierten
Welt zu sehen.

In den 60er Jahren, als türkische Familien in großer Anzahl nach Deutschland kamen, trug kaum eine Frau ein Kopftuch. Das Kopftuch als Ausdruck „Ich bin Muslima“ ist erst ab 1979 mit dem Sieg Khomeinis über den Schah und dem Aufbau der Islamischen Republik Iran „populär“ geworden. Heute gibt es Millionen muslimischer Frauen, die kein Kopftuch oder ähnliches tragen. Innerhalb der islamischen Welt gibt es über dieses Kleidungsstück heftigste Diskussionen, und es zeichnet sich ab, dass die radikalen Kräfte diesen Streit gewinnen.

In Frankreich, das deutlich laizistischer ist als Deutschland, ist es Beschäftigten im Öffentlichen Dienst bereits seit 1905 gesetzlich verboten, irgend ein Symbol ihrer religiösen Zugehörigkeit zu tragen. Muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch gibt es dort nicht.

In der Schweiz hat es 1996/97 einen ähnlich gelagerten Fall wie jetzt in D gegeben. Eine Muslimia trug ein Kopftuch, was ihr von den Behörden verboten wurde. Sie klagte sich durch bis zum Schweizer Bundesgericht - und verlor. Dann ging sie zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Und der entschied im Februar 2001, dass das Verbot weder gegen die Religionsfreiheit noch gegen das Diskriminierungsverbot verstößt.

In der Türkei - extrem laizistisch - ist Frauen das Tragen des Kopftuches generell im Öffentlichen Dienst verboten. Das Kopftuch gilt als politisches Statement.

Noch ein Wort zu Frankreich:
Dort leben doppelt so viele Muslima wie bei uns (6 Millionen). Innerhalb der islamischen Bevölkerungsgruppe wuchs der Druck auf die Frauen, sich den Kleidungsvorschriften zu unterwerfen. Väter und Brüder setzten diese Regel mit Repression und Gewalt durch. Weigert sich eine Frau, wird sie geschlagen, überfallen, vergewaltigt oder - wie im Fall der 17jährigen Sohane Benziane - bei lebendigem Leib abgefackelt.
Im Frühjahr 2002 wagten die Frauen den Schritt in die Öffentlichkeit und prangerten ihr Leid an. Als Folge wurde ein Konzil gebildet, dessen Leiter der Imam der Pariser Großen Moschee ist. Und ausgerechnet dieser Imam fordert vom Staat Gesetze, die das Tragen vom islamischer Symbolkleidung wie Tschador, Schleier, Kopftuch usw. verbietet, weil es das Anderssein betont und eine Integration verhindert. Dieses Gesetz würde nicht nur Lehrerinnen betreffen, sondern auch Schülerinnen.

Vielleicht noch etwas zu Fereshta Ludin:
Als Tochter des afghanischen Innenministers 1972 geboren, floh sie mit ihrer Familie beim Einmarsch der Russen 1979/80 nach Saudi-Arabien. Mit 13 übernahm sie die Kleidungsvorschriften des Islam für Frauen - sehr zur Verwunderung ihrer Eltern. Mit 18 Heirat mit Raimund Proschaska, einem zum Islam konvertierten Lehrer. Ab 1993 Pädogogik-Studium in Schwäbisch Gmünd, ab 1995 Dozentin für Lehrerinnen, wo sie Thesen vertritt wie „deutsche Frauen sind unrein, nur muslimische Frauen sind rein“ (Zitat einer Teilnehmerin). Ludin weigert sich seit 1995, einem Mann die Hand zu geben, da dieser sie beschmutzen würde. 1997 Reise mit ihrem Mann nach Pakistan und Besuch der Taliban; nach der Rückkehr verweigert die Schulleitung ihr den Zutritt zum Klassenzimmer, wenn sie ein Kopftuch trägt. Ludin klagt.

Ludin arbeitet z.Zt. an einer islamischen Grundschule in Berlin, deren Trägerverein der „Islam Kolleg e.V.“ ist. Die taz hat im letzten Jahr behauptet, der Schulträger sei eine Tarnorganisation der vom Verfassungsschutz unter Beobachtung gestellten islamischen Gemeinschaft „Milli Görüs“. Das Kolleg verklagte daraufhin die taz. Das Landgericht Berlin entschied, dass das Kolleg keinen Anspruch darauf hat, nicht als Tarnorganisation von Milli Görüs bezeichnet zu werden.

Die Folgen des Kopftuches:
muslimische Schülerinnen werden mit Segen der Schulleitung vom Sportunterricht befreit
muslimische Schülerinnen werden mit Segen der Schulleitung von Klassenausflügen bebreit
an der Hamburger Hochschule weigern sich islamische Studenten, Frauen die Hand zu geben

Frage:
Wann kommen die ersten Klagen gegen die Curricula der Kultusminister, weil der Lehrinhalt gegen das religiöse Empfinden muslimischer Schülerinnen verstößt?

Grüße
Heinrich

hallo,

Die aktuell gefährlichste Weltreligion hat in unseren Schulen
nicht auch noch beworben zu werden.

die gefährlichen moslems sind solche, die sich weltlich geben aber in wirklichkeit einer verdrehten islamistisch-faschistischen politischen bewegung angehören. und die kannst du nicht an einem kopftuch erkennen!

gruß
datafox

Gefährlichste Weltreligion?
Hi!

Nun ist es eben an den Ländern, sicherzustellen, dass die
religiöse Agitation, auch seitens des Islam, weiterhin aus
unseren Schulen ausgeschlossen bleibt.
Die aktuell gefährlichste Weltreligion hat in unseren Schulen
nicht auch noch beworben zu werden.

Wie kann denn eine Religion gefährlich sein?
Gefahr droht erst wenn versucht wird, politische Macht damit zu verbinden oder zu legitimieren.

Und das beherrscht man mindestens genauso gut im Weissen Haus.
Das finde ich viel bedrückender, da eine ganze Menge Macht dahinter steckt.

Es ist nicht DER Islam, der uns bedroht, sondern einzelne Spinner.
Die gibt es bei/von uns aber auch.

Grüsse!
Denis

Väter und Brüder setzten diese Regel mit Repression und Gewalt
durch. Weigert sich eine Frau, wird sie geschlagen,
überfallen, vergewaltigt oder - wie im Fall der 17jährigen
Sohane Benziane - bei lebendigem Leib abgefackelt.

Und hier scheint mir das wahre Problem zu liegen: der Mann/Bruder, der das Kopftuch ebenfalls nicht als Ausdruck einer Religion sieht, sondern nur als Mittel der Unterdrückung bzw. um sie vor den (eingebildeten??) lüsternen Blicken anderer Männer zu bewahren.

Im Frühjahr 2002 wagten die Frauen den Schritt in die
Öffentlichkeit und prangerten ihr Leid an. Als Folge wurde ein
Konzil gebildet, dessen Leiter der Imam der Pariser Großen
Moschee ist. Und ausgerechnet dieser Imam fordert vom Staat
Gesetze, die das Tragen vom islamischer Symbolkleidung wie
Tschador, Schleier, Kopftuch usw. verbietet, weil es das
Anderssein betont und eine Integration verhindert. Dieses
Gesetz würde nicht nur Lehrerinnen betreffen, sondern auch
Schülerinnen.

Wichtiger als ein entsprechendes Gesetz wäre, diejenigen Frauen, die keinen Tschador, Schleier oder Kopftuch tragen wollen, im Bestreben nach Selbstbestimmung zu unterstützen.

Ludin weigert
sich seit 1995, einem Mann die Hand zu geben, da dieser sie
beschmutzen würde.

Kann mir nicht vorstellen, dies so im Koran zu lesen. Also ist es die verschrobene Interpretation einer selbstgerechten Person. Dafür kann weder der Islam noch das Kopftuch verabtwortlich gemacht werden.

Besuch der Taliban; nach der Rückkehr verweigert die
Schulleitung ihr den Zutritt zum Klassenzimmer, wenn sie ein
Kopftuch trägt. Ludin klagt.

Glaubt die Schulleitung denn, dieser Frau ihre krausen Vorstellungen per Gerichtsurteil ausreden zu können?

Die Folgen des Kopftuches:
muslimische Schülerinnen werden mit Segen der Schulleitung vom
Sportunterricht befreit
muslimische Schülerinnen werden mit Segen der Schulleitung von
Klassenausflügen bebreit
an der Hamburger Hochschule weigern sich islamische Studenten,
Frauen die Hand zu geben

Das sind nicht die Folgen des Kopftuchs (was wäre eigentlich gewesen, wenn das betreffende Kleidungsstück die Hose wäre?), sondern die Auswüchse einer von allen Beteiligten fehlinterpretierten Religion.

Frage:
Wann kommen die ersten Klagen gegen die Curricula der
Kultusminister, weil der Lehrinhalt gegen das religiöse
Empfinden muslimischer Schülerinnen verstößt?

Die Kultusminister haben die Aufgabe, Lehrinhalte unabhängig von religiösen und politischen Ansichten zu erstellen. Dies ist ihnen m.E. in der Vergangenheit gelungen und ich sehe keinen Grund, warum das in Zukunft nicht auch der Fall sein sollte. Klagen sind aber selbstverständlich auch von Schülern bzw. Eltern christlichen Glaubens denkbar. Dann werden diese Lerninhalte eben höchstrichterlich auf ihre Tauglichkeit geprüft. Und einem gefällten Urteil haben sich anschliessend alle unterzuordnen.

Hi!

Nun ist es eben an den Ländern, sicherzustellen, dass die
religiöse Agitation, auch seitens des Islam, weiterhin aus
unseren Schulen ausgeschlossen bleibt.
Die aktuell gefährlichste Weltreligion hat in unseren Schulen
nicht auch noch beworben zu werden.

Wie kann denn eine Religion gefährlich sein?
Gefahr droht erst wenn versucht wird, politische Macht damit
zu verbinden oder zu legitimieren.

Diese Betrachtung ist rein akademisch.

Und das beherrscht man mindestens genauso gut im Weissen Haus.
Das finde ich viel bedrückender, da eine ganze Menge Macht
dahinter steckt.

Ich nicht. Bush und seine Mannen sind berechen- und abwählbar.

Es ist nicht DER Islam, der uns bedroht, sondern einzelne
Spinner.

Richtig. Sie handeln jedoch im Namen des Islam und gerade im Falle dieser offenkundig fundamentalistischen lehrerin ist doppelte Vorsicht geboten, denn es geht um (leicht beeiflussbare) Kinder.

Die gibt es bei/von uns aber auch.

Das ist zwar wunderbar multi-kulti, beschreibt aber das Problem nicht.
Der Islam wird aktuell von einer signifikant großem Anhängergruppe in einer äußerst gefährlichen Weise interpretiert. Hier muss gegengehalten werden. Und der Anfang muss es sein, gegen die Fundamentalisten vorzugehen.

Grüße,

Mathias

hallo,

Die aktuell gefährlichste Weltreligion hat in unseren Schulen
nicht auch noch beworben zu werden.

die gefährlichen moslems sind solche, die sich weltlich geben
aber in wirklichkeit einer verdrehten
islamistisch-faschistischen politischen bewegung
angehören. und die kannst du nicht an einem kopftuch erkennen!

Man kann sie u.a. am beharrlichen Bestehen auf Regeln wie z.B. dem Koptuch erkennen.

Grüße,

Mathias

Und hier scheint mir das wahre Problem zu liegen: der
Mann/Bruder, der das Kopftuch ebenfalls nicht als Ausdruck
einer Religion sieht, sondern nur als Mittel der Unterdrückung
bzw. um sie vor den (eingebildeten??) lüsternen Blicken
anderer Männer zu bewahren.

Welchen Sinn sollte es denn sonst haben? IMHO handelt es sich dabei um eine Unterdrückung durch Ausgrenzung der Frauen und eine Beleidigung der Männer (die ja aufgrund ihrer unzügelbaren Triebe sicher über die Frau herfallen würden).

Ludin weigert
sich seit 1995, einem Mann die Hand zu geben, da dieser sie
beschmutzen würde.

Kann mir nicht vorstellen, dies so im Koran zu lesen. Also ist
es die verschrobene Interpretation einer selbstgerechten
Person. Dafür kann weder der Islam noch das Kopftuch
verabtwortlich gemacht werden.

Obs im Koran steht weiß ich nicht, es ist aber Gegenstand vieler Hadiths (Lehrmeinungen).

LG
Stuffi

Was für ein Nicht-Urteil!
Scheinbar traut sich momentan niemand mehr klare Entscheidungen zu treffen, nicht mal „unabhängige“ Richter.

Anstatt klar JA oder NEIN zu sagen, kommt etwas wie bei Radio Eriwan heraus:
Im Prinzip erlaubt, aber wenn man will kann man es ja jederzeit verbieten.

Der Hammer ist aber der Satz: „Auch gesetzliche Einschränkungen der Glaubensfreiheit sind denkbar“. WAS soll DAS denn anderes bedeuten, als das der Artikel 4 GG
>>Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.> Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

hallo datafox,

die gefährlichen moslems sind solche, die sich weltlich geben
aber in wirklichkeit einer verdrehten
islamistisch-faschistischen politischen bewegung
angehören. und die kannst du nicht an einem kopftuch erkennen!

… sondern am langen bart ! :smile:

gruß

rasta

hallo datafox,

die gefährlichen moslems sind solche, die sich weltlich geben
aber in wirklichkeit einer verdrehten
islamistisch-faschistischen politischen bewegung
angehören. und die kannst du nicht an einem kopftuch erkennen!

… sondern am langen bart ! :smile:

ja genau. Wie im „Leben des Brian“, wo die Frauen Bärte trugen.

Gruß
Frank

Hallo Mathias,

„gefährliche Religion“???
Eine Religion ist nicht gefährlich, nur radikale und fanatische Gläubiger sind es.
Und zwar in allen Religionen.

Gruß
Camilla