Hi Kate,
einen Präzedenzfall könnte es theoretisch tatsächlich geben, die Masche wäre nicht unbekannt oder neu:
[Person] A ist ein besonderer Feinschmecker, besitzt ein schier unstillbares Verlangen speziell nach Sixpacks; [Person] A ist bekannt, dass [Person] C bei sich im Kühlschrank mehrere dieser begehrenswerten Objekte für sich (und seine Angehörigen) aufbewahrt.
[Person] B ist ein ordentlich bestellter Ordnungshüter (Polizist), berechtigt eine Dienstwaffe zu tragen und nur bei besonderen Umständen befugt, ohne Genehmigung seiner Vorgesetzten einen Hausfrieden zu brechen, d.h. in fremde Wohnungen einzudringen usw.
[Person] A macht [Person] B weis, dass die Sixpacks im Kühlschrank/Besitz von [Person] C eigentlich das Eigentum von ganz anderen Leuten wären, denen [Person] C diese ohne Recht weggenommen hätte.
[Person] B lässt sich von [Person] A zu einer Aktion überreden, woraufhin [Person] B vollkommen selbstlos und am hellichten Tag in das Haus von [Person] C eindringt und die Bewohner mit seiner Dienstwaffe in Schach hält, während [Person] A sich der Sixpacks aus dem Kühlschrank bemächtigt, mit diesen verschwindet.
Erst Jahrzehnte nach diesem Vorfall will [Person] B die wahren Hintergründe herausgefunden haben, gibt (aber nur sehr) kleinlaut zu, dass diese Aktion illegal gewesen war, fordert [Person] A ebenso kleinlaut auf, die Sixpacks an [Person] C als Berechtigten zurückzugeben. [Person] B ist kein Muslim, folgt mit dieser Aufforderung nur den Vorgaben seiner Vorgesetzten nach deren Ansicht von Recht & Unrecht.
[Person] A und der großen Gruppe von unwissenden gutgläubigen Mitstreitern, die sich im Laufe der Jahre eingefunden hatten, entgeht dieses kleinlaute Geständnis, [Person] A streut zudem nach wie vor die Behauptung, dass die Sixpacks nicht [Person] C gehört hätten - einen rechtlichen Nachweis dazu war [Person] A aber von Anfang an schuldig geblieben, das einzig Offensichtliche wäre hier nur ein bewaffneter Raubüberfall.
(Die von [Person] A entwendeten Sixpacks aus dem Kühlschrank von [Person] C sind nun keineswegs „leer“, sie könnten z.B. beim Chinesen um die Ecke mit Gold aufgewogen werden!)
Die Frage wäre, ob [Person] C als (muslimisches) Opfer bei einem islamischen Gericht zivilisiert auf die Rückgabe seines Eigentums bzw. eine gleichwertige Entschädigung zu seinen Gunsten klagen könnte, ohne mit einem solchen Anliegen auch dort (diesmal berechtigt?) abgewiesen zu werden.
Gruß
joejac