Koran: Rückgabe/Erstattung von Diebesgut/Raub an

… den/die Geschädigten?

Hallo liebe Islam-Experten!

Wurde vorhin auf ein Thema angesprochen, das mit meiner Frage hier am Rande zu tun hat:

Es geht um eine Pflicht zur Rückerstattung von gestohlenem bzw. mit Gewalt geraubtem fremden Eigentum an den Geschädigten bzw. den Eigentümer … z.B. auch bei (angeblichem) Motiv- und/oder Rechtsfolgenirrtum o.ä.

Ich vermisse im Koran eine derartige Regelung zugunsten der/s Opfer/s.

Seh’ ich’s nur nicht oder gibt es gar keine? Welche Stelle/n im Koran könnte/n zur Klärung von solchen Situationen herangezogen werden?

Grüße
joejac

Hi

Eine Stelle wüsste ich da aus dem Kopf auch nicht, kann dir aber Hilfestellung zum googeln geben:
Für die Rechtssprechung im Islam zählt nicht der Koran allein, sondern auch die Schriften der Rechtsschulen (weswegen sich die Rechtsprechung je nach Anhängerschaft des aussprechenden Staates unterscheiden kann), die sich v.a. durch Präzedenzfälle zusammensetzen, das funktioniert gar nicht so anders als das aktuelle US- Präzedenzfallsystem, solche Informationen findet man in den Fiqh Büchern der jeweiligen Rechtsschulen, das ist alles recht verworren, da es keine separierten Bücher des Famlienrechts, Strafrechts etc. gibt.

Hier zum Durchwuseln:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Islamisches_R…

lg
Kate

Hi Kate,

einen Präzedenzfall könnte es theoretisch tatsächlich geben, die Masche wäre nicht unbekannt oder neu:

[Person] A ist ein besonderer Feinschmecker, besitzt ein schier unstillbares Verlangen speziell nach Sixpacks; [Person] A ist bekannt, dass [Person] C bei sich im Kühlschrank mehrere dieser begehrenswerten Objekte für sich (und seine Angehörigen) aufbewahrt.

[Person] B ist ein ordentlich bestellter Ordnungshüter (Polizist), berechtigt eine Dienstwaffe zu tragen und nur bei besonderen Umständen befugt, ohne Genehmigung seiner Vorgesetzten einen Hausfrieden zu brechen, d.h. in fremde Wohnungen einzudringen usw.

[Person] A macht [Person] B weis, dass die Sixpacks im Kühlschrank/Besitz von [Person] C eigentlich das Eigentum von ganz anderen Leuten wären, denen [Person] C diese ohne Recht weggenommen hätte.

[Person] B lässt sich von [Person] A zu einer Aktion überreden, woraufhin [Person] B vollkommen selbstlos und am hellichten Tag in das Haus von [Person] C eindringt und die Bewohner mit seiner Dienstwaffe in Schach hält, während [Person] A sich der Sixpacks aus dem Kühlschrank bemächtigt, mit diesen verschwindet.

Erst Jahrzehnte nach diesem Vorfall will [Person] B die wahren Hintergründe herausgefunden haben, gibt (aber nur sehr) kleinlaut zu, dass diese Aktion illegal gewesen war, fordert [Person] A ebenso kleinlaut auf, die Sixpacks an [Person] C als Berechtigten zurückzugeben. [Person] B ist kein Muslim, folgt mit dieser Aufforderung nur den Vorgaben seiner Vorgesetzten nach deren Ansicht von Recht & Unrecht.

[Person] A und der großen Gruppe von unwissenden gutgläubigen Mitstreitern, die sich im Laufe der Jahre eingefunden hatten, entgeht dieses kleinlaute Geständnis, [Person] A streut zudem nach wie vor die Behauptung, dass die Sixpacks nicht [Person] C gehört hätten - einen rechtlichen Nachweis dazu war [Person] A aber von Anfang an schuldig geblieben, das einzig Offensichtliche wäre hier nur ein bewaffneter Raubüberfall.

(Die von [Person] A entwendeten Sixpacks aus dem Kühlschrank von [Person] C sind nun keineswegs „leer“, sie könnten z.B. beim Chinesen um die Ecke mit Gold aufgewogen werden!)

Die Frage wäre, ob [Person] C als (muslimisches) Opfer bei einem islamischen Gericht zivilisiert auf die Rückgabe seines Eigentums bzw. eine gleichwertige Entschädigung zu seinen Gunsten klagen könnte, ohne mit einem solchen Anliegen auch dort (diesmal berechtigt?) abgewiesen zu werden.

Gruß
joejac

Salâm,

ich würde hier Sure 4:58 in Betracht ziehen.

Schöne Grüße,

Mohamed.

Moin,

ich würde hier Sure 4:58 in Betracht ziehen.

sicherheitshalber (zum Verständnis des Fragers) hättest Du darauf hinweisen sollen, daß eine englische Übertragung erscheint, wenn man mit dem Mauszeiger über den Text fährt.

Gandalf

1 Like

Moin,

Hallo

ich würde hier Sure 4:58 in Betracht ziehen.

sicherheitshalber (zum Verständnis des Fragers) hättest Du
darauf hinweisen sollen, daß eine englische Übertragung
erscheint, wenn man mit dem Mauszeiger über den Text fährt.

Bei mir erscheint immer eine Deutsche, darum habe ich daran nicht gedacht. Die Standard-Cookie-Einstellung ist in der Tat Englisch. Andere Sprachen lassen sich auf der linken Seite auswählen.

Schöne Grüße,

Mohamed.

1 Like

As-Salam aleikum!

{4:58} „Allah gebietet euch, dass ihr die Treuhandschaft jenen übergebt, die ihrer würdig sind; und wenn ihr zwischen Menschen richtet, dass ihr richtet nach Gerechtigkeit. Fürwahr, herrlich ist, wozu Allah euch ermahnt. Allah ist allhörend, allsehend.“

Am Ende eines Gerichtsentscheides (Rechtsgutachtens) müsste vermerkt werden, dass der Geschädigte danach sein Eigentum selbstverständlich zurückerhalten soll, sofern davon dann noch etwas existieren sollte.

Wirklich klasse - und gar nicht so weit hergeholt!

Schönere Grüße
joejac

1 Like

Hi
Es ist eher ein Tauschgeschäft: Wenn man was geklaut hat, gibt man im Tausch seine Hand dafür her.
:wink:
Gruß,
Branden

Hi Branden

Nach dem Koran (nicht nach der Scharia) stünde es jedem Geschädigten frei (bei solch’ kleineren Delikten), mit dem Täter auf gleiche Weise zu verfahren [Hafs, 42:39-43], entweder durch persönlichen Einsatz oder mit Hilfe eines verlängerten Armes, z.B. „Kopfgeldjäger“, die dann Lohn bzw. Anteil/Beute fordern könnten.

Es gibt unter den Arabern auch Leute, die körperlich nicht mehr fit sind, keine Zeit für solche Abenteuer und auch kein Geld für eine Vorauskasse haben (eben weil’s ihnen geklaut wurde) oder einfach Looser sind, um die sich niemand kümmert bzw. kümmern will. Für Letztere wäre ein ordentliches Gericht (wenn’s denn eines geben würde) die einzige Anlaufstelle. Wer aber nur sein Eigentum wiederhaben wollte, dürfte dort m.E. ebenfalls schlechte Karten haben. Auf die abgetrennte Hand des Täters hätte derjenige keinen Anspruch, sie wäre der Lohn für den Täter.

Gruß
joejac

Looser = Loser
Ohne Doppelnull: http://www.korrekturen.de/beliebte_fehler/looser.shtml

Ja, Englisch ist nicht mein Fall!

Moin,

mein lieber Bruder @Mohamed hätte sicherheitshalber (zum Verständnis der Leser) darauf hinweisen sollen, dass es sich - nach wie vor - um einen privaten arabischen Koran handelt („Medina-Koran“).

Mit dem Koran-Programm von Zekr (nur zur Installation auf einem PC, ebenfalls der gefälschte Text des wahabitischen „Medina Korans“) ließen sich bessere bzw. eigene Übersetzungen dem arabischen Wortlaut hinzufügen.

Gruß
joejac

mein lieber Bruder @Mohamed hätte sicherheitshalber (zum
Verständnis der Leser) darauf hinweisen sollen, dass es sich -
nach wie vor - um einen privaten arabischen Koran handelt („Medina-Koran“).

Das kann ich ja beim nächsten Mal machen - wenn ich mir vorher eine ordentliche Packung Drogen reingeschoben habe.

Schöne Grüße,

Mohamed.

1 Like

‚Es gibt nur einen Koran!‘
… die weit verbreitete, schön einfache Ansicht, dass es „nur einen (arabischen) Koran“ gäbe, hat den bitteren Nachteil, dass es seit jeher eben nicht nur einen Koran gab und diese traditionellen regionalen Versionen in den vergangenen Jahrzehnten dazu noch um (absichtliche) Fälschungen bereichert wurden: Lesarten, die es noch nie gegeben hatte - die „Türkische“ (DITIB-Koran) und die „Wahabitische“ (Medina-Koran), gegensätzliche Positionen vertretend.

Zwar lustig anzusehen aber lächerlich, wie beide Parteien (auf unterschiedliche Art und Weise) versuchen, den in ihren Ländern gebräuchlichen, zu einem bestimmten Problem aber unbefriedigenden Hafs-Koran jeweils gegen ihre Version des Textes auszutauschen - natürlich möglichst unauffällig … was genau das Gegenteil bewirkt!

Dein sabotierender Bruder
joejac

1 Like

Nur vergisst du dabei, dass der Koran mündlich überliefert wird und das Schriftliche lediglich ein nützliches Hilfsmittel für die Massen ist. Allein schon deswegen ist eine (nachhaltige) schriftliche Fälschung des Koran unmöglich. Wer also wissen möchte, ob der Koran verfälscht ist, geht zu den entsprechenden anerkannten mündlichen Überlieferern hin und hört ihn sich live an. Eine gute Gelegenheit dafür sind an islamischen Universitäten und ihren angeschlossenen Moscheen die Ramadangebete.

1 Like

Nur vergisst Du dabei, dass das, was Du anführst, eine ausschließlich und allein auf Marokko zutreffende Tradition ist, wo der schriftliche Koran (dort in Marokko ist’s die Version von Imam Warsch) zu den fraglichen Stellen allgemein anders rezitiert wird, als wie er geschrieben steht.

Sofern diese anderslautende schriftliche Variante (Warsch) auch außerhalb von Marokko von rechtlicher/gerichtlicher Seite nicht als ebenso gültige Lesart anerkannt werden würde (d.h. diese praktisch nur als „Witz“ am Leben erhalten worden sein soll), hättest Du natürlich recht! Ein altes Problem, auf das bereits G. Flügel in seiner (von der Wissenschaft daher als ungenügend abgelehnten) Koranausgabe eingegangen war.

Der Koran wurde und wird praktisch in der gesamten islamischen Welt mündlich und ohne grundsätzliche Beachtung des Schriftlichen überliefert. Du kannst ja an die Azhar- und die anderen Unis und Koranzentren gehen, um dich selbst davon zu überzeugen.

Im Übrigen habe ich seit geraumker Zeit festgestellt, dass du Nachholbedarf in den Schreibtraditionen und in der Rezitationslehre hast, so dass du deine Urteile auf völlig falschen Voraussetzungen aufbaust.

1 Like

Jenseits des Tellerrandes …
… gäb’s viel zu sehen!

http://www.islamische-zeitung.de/iz3.cgi?id=4511

„In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass der Prophet selbst sagte, dass der Qur’an in sieben Dialekten (ahruf; sing. harf) überliefert wurde. Harf bedeutet Dialekt, Mundart oder Ausdrucksweise. Während des Khalifats von ‘Uthman ibn ‘Affan gab es Streit über die korrekte Rezitation, da sich die Muslime geografisch bereits weit verteilt hatten. So folgten die Syrer Ubaij ibn Ka’b, die Kufaner [Irak] folgten ‘Abdullah ibn Masud, die Leute von Hims Al-Miqdad und die Leute aus Basra [Irak] rezitierten wie Abu Musa. […] ‘Uthman benutzte diese, um seine Kopie zu erstellen, die dann in alle Teile der damaligen muslimischen Welt gesandt wurde. Darin wurde dem Dialekt der Quraisch - der Gesandte Allahs entstammte diesem Stamm der Araber - ein Vorrang eingeräumt, und vieles von der Unterschiedlichkeit wurde bereinigt. Die verbliebenen Unterschiede in der Rezitation spiegeln sich in den Qira’at wieder. Zu dieser Zeit war die Erlangung von Wissen aus dem Qur’an sowie die Lehre und das Lernen des Qur’an eine Frage der mündlichen Weitergabe. So dürfen auch heute noch in Ländern wie Marokko nur diejenigen den Qur’an Kindern unterrichten, die ihn nicht aus einem Buch, sondern von einem anderen Lehrer genommen haben. Leute rezitierten den Qur’an, wie sie ihn von ihren Lehrern hörten und gaben ihn wiederum in mündlicher Überlieferung weiter. Außerdem gab es in der Kopie von ‘Uthman keinerlei diakritische Zeichen zur Bestimmung der Vokalisierung. Die sieben allgemein anerkannten Rezitationsweisen des Qur’an leiten sich von folgenden Lehrern ab: • Nafi’ (gest. 169/785) • Ibn Kathir (gest. 120/737) • Abu ’Amr ibn Al-’Ala’ (gest. 154) • Ibn ’Amir (gest. 154/762) • ’Asim (gest. 127/744) • Hamza (gest. 156/772) • Al-Kisa’i (gest. 189/904). Von den ernsthaften Gelehrten der früheren Zeiten wurde erwartet, dass sie verschiedene, wenn nicht gar alle Lesarten auswendig beherrschten. Manchmal benutzten sie eine Qira’a an einem Tag und eine andere am nächsten Tag. […] Heute sind die beiden meist genutzten Lesarten die Qira’a von ’Asim in der Riwaja von Imam Hafs (Naher Osten, Türkei, Subkontinent und Europa) und die Qira’a von Nafi’ in der Riwaja von Imam Warsch (Nordafrika, Westafrika, Persischer Golf und Europa). Außerdem ist in Afrika noch die Qira’a von Abu ’Amir in der Riwaja von Ad-Duri im Gebrauch. Innerhalb der verschiedenen Qira’at gab es wiederum unterschiedliche Schulen, die sich nur geringfügig in Betonung und Ausdrucksweise unterschieden.“

1 Like

Jenseits des Tellerrandes …
… gäb’s viel zu sehen!

Meine Rede. Aber wenn man nicht einmal sieht, was sich innerhalb des Tellerrandes befindet, nützt auch der Blick jenseits des Randes nix.

Schöne Grüße,

Mohamed.

1 Like

Eintopf à la ‚Isla del Perejil‘
In Marokko gibt es mehr unterschiedliche mündliche Varianten des Korans als im Rest der Welt - das kommt daher, weil in Marokko ein geschriebener Koran nichts zählt, allein die individuell mündlich weitergegebene Aussprache entscheidend ist.

In Marokko gibt es mehr unterschiedliche schriftliche Varianten des Korans als im Rest der Welt - das kommt daher, weil die sunnitische Sunna die Herstellung privater Korane nach der erlernten Aussprache erlaubt.

In Marokko unterscheidet sich aber der dort (zu welchem Zweck auch immer) offiziell tradierte Koran (dessen Lesart im Rest der Welt natürlich anerkannt ist!) von den in diesem Land mündlich überlieferten Traditionen. Flügel hatte um 1834 dieses Kuriosum berücksichtigt und der Wissenschaft in Europa „den Koran“ mit einem Text präsentiert, den es vorher noch nie gegeben hatte, der - abgesehen von Marokko - nirgendwo anerkannt wurde bzw. wird.

Einen ähnlichen Koran hattest Du in Deinem Link (Tanzil - Quran Navigator) angegeben. Es ist wie mit den „Übersetzungen“ der Bibel z.B. von Luther oder der Wachtturm-Gesellschaft: Einäugigkeit, Zensur und Sonderlesarten in einem trotzdem als „authentisch“ angepriesenem Werk führen nur Unwissende in die Irre und zu einer Sektenwirtschaft, wie sie dämlicher nicht sein könnte!

Vergiss es, joejac. Einem Außenstehenden mögen die belesen wirkenden Hinweise erscheinen, als ob da jemand solides Hintergrundwissen besäße. Doch nach deinen Auslassungen der letzten Monate in Verbindung mit Koranverlinkungen, sowie nicht zuletzt der grotesken tawriyah-Theorie, wirkt das Ganze auf den weniger Unbedarften wie der umfangreiche Versuch der Widerlegung des Gödelschen Unvollständigkeitssatzes durch jemanden, der den Strich beim Bruchrechnen prinzipiell für ein Minuszeichen hält.

1 Like