Kostenerstattung bei Streik?

Hallo,

nehmen wir an jemand arbeitet in Stuttgart und muss ab Bahnhof (reist täglich mit den Zug an) mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Arbeitsort ist 15 km vom HBF weg.
Nun streiken die Bediensteten des öffentlichen Nahverkehrs und dem AN bleibt nur der Umstieg auf ein Taxi, was bei 15 km Weg (einfach) ein kleines Vermögen kostet. Der AN kann aber auch nicht frei nehmen, da er sonst seinen Job los ist (befristeter Arbeitsvertrag, gerade erst angefangen).

Hat der AN eine Chance wenigstens einen Teil der Kosten wieder zu bekommen? Und wie verhält es sich wenn man eine Monatskarte hat? In dem Fall abboniert man ja die Leistungen einen ganzen Monat, aber an Streiktagen bekommt man keine Leistungen dafür.

Danke im voraus.
Jessica

Hallo Jessica!

Da ich mich selbst im moment dafür interessiere (selbst von den Streiks betroffen) habe ich mal Googel angeworfen.

/t/erstattung-zeitkarten-bahnstreik/4164990

http://www.vbn.de/forum/index.php?page=Thread&postID…

(Auch Infos auf der Seite der Bahn und der jeweils öffentlichen Nahverkehrsbetriebe)

So wie ich es aus den vorhandenen Artikeln herauslesen kann, werden die jeweils anteiligen Fahrtkosten der Fahrkarten erstattet.

Auf deinen Taxikosten wirst du wohl oder übel sitzenbleiben da dich ja niemand zwingt ein Taxi zu nutzen o.äh. und das Argument „befristeter Arbeitsvertrag“ finde ich hier recht dürftig. (So hart es auch klingt.)
Ich selbst habe nach der Übernahme jetzt auch nur einen befristeten Arbeitsvertrag und fahre täglich 45min mit der Bahn zur Arbeit.
Bei den Streiks muss ich mich da leider den Verkehrsmitteln anpassen so das ich nun mal recht fürh im Büro bzw. spät wieder daheim bin.

Dieser Aspekt gehört nun mal zum „Arbeitskampf“ wie er allerdings auch nötig ist in meinen Augen.
Wir Arbeitnehmer sollten schon eine Möglichkeit haben unsere Rechte durchzusetzen etc.

Grüße
ElektroAzubi

(Falls ich mich in dem ein oder anderen Punkt vllt. irren sollte bitte ich um Korrektur, am besten mit einem Link zum untermauern. Thx :smile: )

Aber kleiner Trost …
Hallo Jessica,

Auf deinen Taxikosten wirst du wohl oder übel sitzenbleiben da
dich ja niemand zwingt ein Taxi zu nutzen o.äh. und das
Argument „befristeter Arbeitsvertrag“ finde ich hier recht
dürftig. (So hart es auch klingt.)

Ich würde diese Taxikosten von der Steuer absetzen. Dazu den Beleg ans Finanzamt einreichen, und ich würde auch eine Tageszeitung von heute dazulegen, damit man Mitte nächsten Jahres, wenn du die Steuererklärung für 2010 machst, auch noch nachvollziehen kann, dass wirklich genau an dem Tag in Stuttgart die Bahnen gestreikt haben und du nicht aus Spaß ein Taxi genommen hast.

Schöne Grüße

Petra

P.S. Ich musste heute auch schon bei Regen zu Fuß zur Uni gehen, 30 min einfach, weil wir natürlich, wie kann das anders sein, ausgerechnet heute eine Klausur geschrieben haben. Das war übrigens beim letzten VRR-Streik vor 2 Jahren genauso, damals bin ich mit dem Rad zur Uni gefahren, was fast eine Stunde gedauert hat. *grummel* Müssen die immer streiken, wenn man eine Klausur schreibt?

Hmm das mit der Steuererklärung klingt gut!
Werd ich mir auf jeden fall mal merken.

Grüße
ElektroAzubi

Servus,

Azubi mit einem Monatslohn von über 890 €? Ziemlich komfortabel, finde ich.

Und: Bei einem Grenzsteuersatz von z.B. 20 % wird durch Werbungskosten von z.B. 35 € die Steuerbelastung um 7 € niedriger. Das ist weit, weit entfernt von einer „Erstattung“.

Schöne Grüße

MM

Hallo Petra,

nur ein kleiner Tipp:

Man muß nicht nachweisen(das mit der Zeitung), warum man zur Arbeit mit dem Taxi fährt. Das sind ganz normale Werbungskosten. Ob Streik oder nicht. Und wenn der Weg zur Arbeit Spaß macht, dann auch aus Spaß.

Gruß
Didi

Nein, so viel verdiene ich dann doch nicht.
Habe aber jettz ausgelernt und ich werde es mir merken wenn mir so was mal in Zukunft passieren sollte :wink:

Hallo Jessica!

Auf deinen Taxikosten wirst du wohl oder übel sitzenbleiben da
dich ja niemand zwingt ein Taxi zu nutzen o.äh. und das
Argument „befristeter Arbeitsvertrag“ finde ich hier recht
dürftig. (So hart es auch klingt.)

Was bleibt einem da anderes übrig als Taxi? Bei einem Fußweg bis zu einer Stunde ist Laufen ja okay, aber darüber geht ohne Auto auch nix am Taxi vorbei.
Und zum Thema befristet: der AN ist noch in der Probezeit, also ist auch kein Urlaubstag möglich. Was ich mit dem Beschäftigungsverhältnis nur sagen wollte: die Gutverdiener mit Auto haben mit den Streiks sicher kein Problem, wie immer leiden die Geringverdiener ohne Auto drunter. Und dann bekommen diese trotz teurer Monatskarte nichts erstattet und sollen noch teure Taxikosten in Kauf nehmen?

Bei den Streiks muss ich mich da leider den Verkehrsmitteln
anpassen so das ich nun mal recht fürh im Büro bzw. spät
wieder daheim bin.

Das wäre ja nicht das Problem. Z.B. ein Bus alle 2 Stunden würde ja reichen. Streiks sind richtig, aber dürfen nicht zu Lasten der Berufspendler gehen, die wirklich darauf angewiesen sind.

Grüße
ElektroAzubi

Grüße
Jessica

Hallo,

das ist klar. Es ging mir nur um die Frage ob die Verkehrsbetriebe dafür gerade stehen müssen oder sowas sagen können wie „höhere Gewalt“. V.a. wenn man eine Monatskarte hat zahlt man ja für die täglichen Leistungen, die an Streiktagen nicht gebracht wird. Darf man anteilig den Monatsbeitrag zurückfordern (also die Tage der Streiks)?

Grüße
Jessica

Hallo Jessica,

Darf man anteilig den Monatsbeitrag
zurückfordern (also die Tage der Streiks)?

ja natürlich darf man etwas von dem Preis der Monatskarte zurückfordern. Man darf auch die Taxiquittung einreichen und um Erstattung bitten. Allerdings hat man keinen Rechtsanspruch, dass man tatsächlich Geld zurück erhält:

§ 16 BefBedV: Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie Platzmangel begründen keine Ersatzansprüche.

Also sollte man sich schriftlich an den Verkehrsverbund wenden und auf Kulanz hoffen.

Gruß
Ultra