Kraftstoff nicht abgerechnet, jetzt Brief von Anwalt

Hallo zusammen,

folgende Situation. An Datum X habe ich getankt. Jetzt bekam ich einen Brief von Anwalt, dass ich nicht bezahlt habe. Nicht von der Polizei. Wenn ich da tanke, nehme ich immer ein Snack dazu (ich tanke hin und wieder mal an der Tankstelle). Nachdem ich bei Online Banking es überprüft habe, waren es wirklich nur 3,90€ für den Snack. Kraftstoff wurde mir nicht abgerechnet. Erstmals ok, ich würde sowieso die 68,11€ bezahlen. Aber die Rechnung ist 158,55€. Damit habe ich mehr ein Problem. Ich bin nicht jemand der über 30 Jahren fährt und die Tankrechnungen nicht bezahlt. Vor allem, im Anwalts Schreiben steht ein Satz: „Wir gehen insoweit zusammen mit unserer Mandantschaft davon aus, dass dies, durch welche Umstände auch immer, vergessen wurde“. Hat jemand ein Rat für mich, wie ich mich verhalten soll? Vielen Dank schon mal.

Klar,

die berechtigte Forderung begleichen.

Kosten des Tankens, Halteermittlung, Anwald, Versandkosten, Verzugszins usw.

Ärgerlich ja aber durchaus noch im Rahmen.

2 Like

Obwohl ich an der Kasse war und Snack bezahlt habe und zu 100% der Tankwart vergessen hat den Kraftstoff abzurechnen, trifft es nur mich. Habe ich es so richtig verstanden?

Was hast du denn den Tankwart erzählt was du alles abrechnen möchtest?

Wenn beides, warum ist dir nicht der zu niedrige Preis aufgefallen?

Geldschulden sind Bringschulden.

6 Like

OK, danke Dir. Die Intension war, dass ich keine Belege mehr mitnehme. Ich kann mit denen nichts anfangen. Da es noch morgens um 6:30h und nicht viel los war, hätte der Kassenbediener auch was sehen können (und das machen die normalerweise). Aber ja, ich hätte bei der elektronischen Unterschrift besser aufpassen müssen. Nur wenn in über 30 Jahren noch nie was passiert ist, ist es schwer noch drauf zu schauen. Man lernt wohl nie aus. Danke nochmal für die Antworten. Angepisst bin ich schon.

1 Like

Manchmal muss eine Detektei das Videomaterial von der Zapfsäule durchsehen.
Dann wird es erheblich teurer.

Ich kenne das IMMER so, dass mir erst gesagt wird, was ich zu zahlen habe, bevor ich aufgefordert werde, die PIN einzugeben oder eine Unterschrift zu leisten.

Das kann jeder behaupten. Für den Tankstellenbetreiber bist du einfach jemand, der getankt hat, ohne zu bezahlen. Egal, ob es das erste oder das fünfzigste Mal war.

2 Like

Zu 1. Ja, ich kenne das auch so. Aber auch da nicht immer.
Zu 2. Und wie man sowas herausfinden kann. Hätten die Anzeige bei der Polizei gemacht (was komplett kostenlos für den Inhaber wäre), würde schnell ans Licht kommen, was ich alles mache oder auch nicht. Aber nun gut. Wir sind gläsern durch und durch. Den sauren Apfel werde ich beissen dürfen.

Also noch ein paar mehr Leute beschäftigen? Klar, kostet nichts, die sind ja sowieso da! Werden nur leider von unseren Steuergeldern bezahlt! :woman_facepalming:

1 Like

Und dir zu 100 % nicht aufgefallen ist, dass dreinochwas aber sehr wenig Geld für eine Tankfüllung ist?

3 Like

Wie meinen?

Ja, die werden von unseren Steuergelder bezahlt. Und wenn sie nichts zu tun hätten, gäbe es die gar nicht? Ich wollte sachlich bleiben, bitte schreiben Sie einfach nichts, wenn sie zu diesem Thema nichts intelligentes beitragen könnten. Ich muss mich mit meinen Ü50 nicht mit unausgereiften Sprüchen abgeben. Vielen lieben Dank.

Nein, leider habe ich nicht drauf geachtet. Ich wäre ganz schön blöd, wenn ich es gesehen hätte, und nichts dazu sagen würde. Nein, das ist eindeutig mein Fehler gewesen. Genauso dass es um die Zeit nicht viel los war, und der Kassierer sehen konnte, dass er eine Zapfsäule nicht abgerechnet hat. Man macht Fehler. Ja. Ich soll meinen Fehler bezahlen, er seinen nicht. Das ist unfair.

Moin,

So einfach scheint mir das nicht zu sein, aus https://community.beck.de/2011/05/04/bgh-wer-nach-dem-tanken-nicht-zahlt-traegt-auch-noch-die-detektivkosten

Sachverhalt:
Der Beklagte tankte am 7. März 2008 an der von der Klägerin geführten Selbstbedienungstankstelle an der A8 Dieselkraftstoff zum Preis von 10,01 €. An der Kasse bezahlte er lediglich einen Schokoriegel und zwei Vignetten zu einem Gesamtpreis von 25,30 €. Die Klägerin schaltete, nachdem sie bemerkt hatte, dass der Kraftstoff nicht bezahlt worden war, ein Detektivbüro zur Ermittlung des Beklagten ein. Hierfür fielen Kosten in Höhe von 137 € an. Zudem begehrt die Klägerin die Erstattung einer Auslagenpauschale von 25 € und vorgerichtlicher Anwaltsgebühren in Höhe von 39 €. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Landgericht ihr stattgegeben

Das sieht ein wenig nach deinem Fall aus.

Zur Entscheidung:

Die geltend gemachten Beträge stehen der Klägerin jedenfalls als Verzugsschaden gemäß § 280 Abs. 1, 2, § 286 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 BGB zu.

Beim Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle kommt ein Kaufvertrag über den Kraftstoff bereits mit der Entnahme zustande. Der Beklagte befand sich bereits zum Zeitpunkt des Verlassens der Tankstelle im Verzug mit seiner Zahlungspflicht. Einer Mahnung bedurfte es für den Verzugseintritt hier nicht, denn es ist dem Kunden einer Selbstbedienungstankstelle offensichtlich, dass er unverzüglich nach dem Tanken den Kaufpreis entrichten muss. Eine gesonderte Zahlungsaufforderung ist dem Tankstellenbetreiber zudem in der Regel ohne erheblichen Aufwand nicht möglich, sobald der Kunde die Tankstelle verlassen hat, da ihm die Personalien des Kunden und dessen Anschrift unbekannt sind. Als Folge des Verzugs kann die Klägerin Ersatz ihrer Rechtsverfolgungskosten verlangen.

-Luno

2 Like

Danke Luno, das ist erste wirklich gute Antwort auf mein Anliegen.

Davon bekommt der Laden aber sein Geld nicht! Denn die Polizei ist nicht dazu da, zivilrechtliche Forderungen einzutreiben. Die interessiert nur, ob man Dir einen strafrechtlichen Vorwurf machen kann. Und die liefert dem Geschädigten auch nicht die von ihr ermittelten Tatsachen frei Haus, damit dieser dann anderweitig seine Forderung geltend machen kann. Das geht dann auch nur wieder über einen Anwalt, der dann Akteneinsicht beantragt. Insoweit kann man also auch auf diesem Wege den Anwalt und dessen Kosten nicht umgehen!

2 Like

Danke Dir Wiz für die Aufklärung.

Die haben genug zu tun, keine Sorge. Ich wollte dir nur klar machen, dass das, was du erwartest, nicht „nichts“ kostet, aber das ist trotz deiner „Ü50“ nicht bei dir angekommen. Schade eigentlich. Die fehlende Intelligenz solltest du allerdings bei dir suchen, nicht bei mir.

Die Rechnung mit Nebenkosten mal zahlen und (wenn du Stammkunde bist) dann mit dem Tankstellenbetreiber sprechen ob da irgend etwas auf Kulanz geht.

Hallo zusammen,

ich will mich bei allen tollen und paar sinnlosen Kommentaren bedanken. Ich werde die Strafe an mich nehmen. Nächstes Mal deutlich besser aufpassen. Es gibt natürlich andere Möglichkeiten. Leider kostet die Zeit das Geld. Die Lektion ist gelernt. Vielen Dank nochmal.

6 Like