Krank geschrieben , in Urlaub geflogen

Um es kurz zu machen , in unserer Firma hat sich folgende Situation zugetragen , mich interesiert das jetzt einfach nur , ich bin weder selbst damit involviert , es ist noch nicht einmal meine Abteilung , aber man kann sich ja mal dafür Interessieren

In einer Abteilung gibt es 8,5 Arbeitsstellen , wobei die Halbe Kraft entweder durch Eine Halbtagskraft oder durch 2 480,- Euro /Job Mitarbeiter gedeckt werden können , Aktuelle Anzahl der Mitarbeiter 5
Es fehlen somit 3,5 bzw 4 Mitarbeiter .
Die Stellen sind ausgeschrieben , auf jedem Arbeitsportal , Arbeitsamt usw usw gemeldet , es finden sich aber keine Bewerber / Fachkräfte und das ungefähr seit Herbst letzten Jahres
es kommen ganz ganz wenige Bewerbungen an und die meisten davon erfüllen noch nicht einmal das Basic Wissen für diesen Job

aus diesem Grunde gab es ab Jahrewechsel die Anweisung , das bis mindestens 2 weitere Mitarbeiter eingestellt sind , ein Urlaub nicht länger als 2 Wochen am Stück genommen werden kann . weil ansonsten die verbleibenden Mitarbeiter mit ihrer Tages und Wochenstundenzahl in den Bereich kommen wo der BG die Brille herunter rutscht .

Eine Mitarbeiterin hätte jetzt ab 31.07 bis zum 12.08. Urlaub

Am 10 July kommt eine Krankmeldung , zunächst als Handy Foto und schreibt dazu das Sie die original Krankmeldung mit der Post schickt , Krank geschrieben bis zum 28 July

Das ist zwar ärgerlich , fällt aber unter höhere Gewalt , leider nicht bekannt was Sie hat , da muss wohl in der Zeit jemand aus einer anderen Filiale Einspringen

Jetzt soll am 27.07 ein Überbetrieblicher Lehrgang für Alle Mitarbeiter im Haus statt finden , / Brandschutz , verhalten in Notfällen , Brandverhütung , usw usw , ein Nachmittag ca 4 Std mit Pause , reine Schulung , sitzen auf einem Stuhl , zuhören und Notizen machen , der Chef hätte gerne das Sie dabei ist , er würde ihr die Stunden auch als Überstunden gut schreiben

Er versucht die Mitarbeiterin anzurufen , geht nicht ans Telefon
er schreibt eine SMS , keine Antwort
er schickt ihr eine Mail , keine Antwort
er schickt ihr einen Brief , keine Antwort

Die Stellvertretende Filialleiterin , sagt dann , die wohnt in einem Dorf wo ich durchfahre wenn ich nach Hause fahre , ich fahre mal hin und klingele mal

Gesagt getan…
Sie fährt hin , klingelt mehrfach , niemand zu Hause . Die Nachbarin Sitzt im Garten und meine Kollegin fragt : Wissen Sie Zufällig wo Frau K ist ?

Ja , die sind seit fast 2 Wochen im Urlaub , die sind in die Türkei geflogen , die kommen erst Anfang August wieder

Schlussfolgerung , da Sie ja wusste das Sie keinen langen Urlaub genehmigt bekommt , hat sie sie sich vor dem Urlaub 3 Wochen Krank schreiben lassen und sind so früher geflogen

Mich interessiert jetzt die Rechtslage , kann der Arbeitgeber Sie jetzt kündigen ? oder was kommt da jetzt für ein „Schwanz“ auf sie zu ?

Ja, davon kannst Du ausgehen.

Das ist übrigens auch ein übler Vertrauensbruch, ich würde mich als (Filial-)Chef weigern jemals wieder mit ihr zusammen zu arbeiten.
Die Frage ist nur, ob man sich in der Firma das leisten kann bei dem bestehenden Personalmangel?

Mich würde zusätzlich der Arzt interessieren, von dem die Krankschreibung ausgestellt wurde, solange ist schon ungewöhnlich.
Und offensichtlich ist es ja auch eine falsche Diagnose, wenn die Dame dann so lange in Urlaub fahren kann. Darüber würde ich auch die betroffene Krankenkasse schriftlich informieren.

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Nein. Es kommt immer auf die Art der beruflichen Tätigkeit und die Erkrankung an.
Ein Dachdecker mit gebrochenem Bein muss nicht zu Hause rumsitzen.
Man darf grundsätzlich nichts tun, was den Erfolg des Heilungsprozesses gefährdet. Bei einer psychisch bedingten AU könnte der Urlaub sogar hilfreich sein. Da wäre überhaupt nichts gegen zu sagen.

Da im geschilderten Fall keine Details bekannt sind, läßt sich dazu auch nichts sagen als „kommt drauf an“.

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Das ist jetzt witzig, ich habe grad ne Antwort geschrieben mit genau der gegenteiligen Aussage. Der Übersicht halber antworte ich hier drauf.

Würde ich nun nicht so pauschal tun. Erstmal gilt, dass jemand der krank ist, alles tun muss, damit er/sie/es so schnell wie möglich wieder gesund wird. Das ist bei einem Wirbelbruch oder einer Lebensmittelvergiftung vermutlich was anderes als bei einem Burn Out. Der Klassiker ist doch der Typ, der mit Gipsbein in Malle das Tanzbein schwingt - das tut der Genesung vermutlich nicht so richtig gut. Einer Patientin mit drohendem Burn-Out mögen drei Wochen Sonne und Ruhe vielleicht so gut tun, dass sie im August wieder fit und frisch weiter arbeiten kann. (Und soooo unrealistisch scheint mir die Sache mit „Burn Out“ nicht zu sein, wenn wir sehen, wie dieser Laden personell unterbesetzt ist).

Eben. Ne Krankschreibung für „drei Tage Grippe“ kriegt man vermutlich leichter als „drei Wochen Urlaub“. Und davon abgesehen: wer verlässt sich drauf, dass einen der Arzt zum Wunschtermin (Urlaub ist ja schon gebucht) auch pünktlich und „lange genug“ krank schreibt? Also mit Verlaub, ich glaube das nicht… Entweder sie ist schon länger in Behandlung und das ist mit dem Doc abgesprochen - und dann müssen wir Laien, die die medizinische Geschichte nicht kennen, davon ausgehen, dass das wirklich ihrer Genesung förderlich ist oder sie ist wirklich außerordentlich dreist.

Bei der Sache mit den „Nachforschungen“ gruselt mich dann richtiggehend. Ja klar, ist das für den Scheffe praktisch, wenn ich - trotz Krankheit - an dieser dämlichen Sicherheitsschulung teilnehme. Aber das ist kein unlösbares Problem, die nachzuholen. Wenn ich krank bin, muss ich auf gar nix von meinem Arbeitgeber reagieren (es mag freundlich sein, wenn ich das tue und es mag auch für das Verhältnis zu meinem AG positiv sein, aber müssen muss ich nicht). Und schon gar nicht würde ich wollen, dass dann meine Nachbarn befragt werden, wo ich denn stecke. Stell Dir doch mal vor:

  • Frau K hat im Januar den Urlaub in der Türkei gebucht, das der Nachbarin erzählt und musste den wegen ihrer Krankheit stornieren und liegt nun im Krankenhaus rum (was sie der Nachbarin nicht erzählt hat)
  • die Nachbarin hat die Frau K mit der Frau M (von Nummer 17) verwechselt, die grad mit der ganzen Sippe für drei Wochen in der Türkei weil, während Frau K nur beim Arzt hockt

Davon abgesehen: ich gewinne ein wenig den Eindruck, dass das Unternehmen Mühe hat, Personal zu finden. Ich meine, wenn ein unbeteiligter Kollege in einer anderen Abteilung sooo viele Details kennt grusel

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Die Kollegen, die man unbedingt braucht, die dann in ihrer Freizeit spionieren, um beim Chef zu punkten, klingeln, klopfen, in den Garten und die Fenster schauen, Nachbarn befragen, und Alles Gesehene und Gehörte in der Firma berichten. :expressionless:
Eh nur schauen, ob alles okay ist, man macht sich ja Sorgen…

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Pauschale Frage bedingt pauschale Antwort.

Ich wollte wirklich zuerst schreiben „kommt auf die Hintergrundinformationen an“.

Letzten Endes weiß man das in so einem Fall erst, wenn der Richter sein Urteil gesprochen hat.

Ich würde, als Chef, nicht an eine Krankheit glauben, die durch einen mehrwöchigen Urlaub in Thailand nicht verschlechtert oder gar verbessert wird.

Aber das ist eine persönliche Einschätzung aufgrund meiner persönlichen Lebenserfahrung.

Diesen Glauben sollte man als Chef ganz fein für sich behalten und weder Dritten gegenüber äußern noch in Entscheidungen einfließen lassen, die mit der Mitarbeiterin zu tun haben.

Die Frau hat eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und wenn die nicht nachweislich erschlichen wurde und wenn die Frau nicht nachweislich ihrer Gesundung zuwider gehandelt hat, dann ist die Sachlage so hinzunehmen.

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Ergänzend zu dem schon von anderen Geschriebenen gebe ich noch Folgendes zu bedenken:

Laut BUrlG musst zumindest der gesetzliche Urlaubsanspruch (4 Wochen) an einem Stück genommen werden (können). Ein Arbeitgeber muss eine Ablehnung schon sehr gut begründen können. Ich wäre mir da nicht so sicher, ob die genannte Begründung ausreicht. Ggf. könnte sich der Arbeitgeber selbst ins Knie schießen, wenn er rechtlich vorgeht. Da gibt es hierzuforum aber Andere, die das viel besser bewerten können als ich.

@toni63 Du hat nicht erwähnt, in welchem Land sich das Ganze abspielt. Von daher stellt sich die Frage, ob überhaupt die deutsche Gesetzgebung zum tragen kommt.

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Nein, nur einmal 2 Wochen müssen zusammenhängend sein.

§7 (2): „Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.“

Da möchte ich einmal nachhaken.

Mir ging es darum, ob die …

… hier vorliegen. Das scheinst Du zu bejahen.

Du hast geschrieben

Das steht dort halt nicht.

Außerdem schreibt der UP:

Die dringenden betrieblichen Belange dürften gegeben sein.

das sehe ich anderst , einmal angenommen Sie hätte sich telefonisch , SMS oder Mail gemeldet und hätte gesagt , tut mir leid ich kann nicht zur Schulung kommen , Einen Grund hätte Sie gar nicht nennen brauchen
Dann wäre da auch niemand hingefahren und Sie gesucht

Fragen darf der Chef ja nun mal , das ist ja nicht verboten ,
wenn dann die Mitarbeiterin sich meldet und zurück schreibt : geht leider nicht , wäre die Chose gar nicht eskaliert

Hallo

Oh , darüber hatte ich nicht nachgedacht , Deutschland , Rhein Land Pfalz

Zitat : Davon abgesehen: ich gewinne ein wenig den Eindruck, dass das Unternehmen Mühe hat, Personal zu finden. Ich meine, wenn ein unbeteiligter Kollege in einer anderen Abteilung sooo viele Details kennt grusel

nun tatsache ist , das es sich um eine Geschäftskette mit ca 100 Häusern handelt , Firmenzentrale in Berlin , Die Bezahlung der Mitarbeiter würde ich mal als Ok bis Gut bezeichnen , also es liegt nicht am Geld , sondern am Standort

Der hier beschriebene "Laden " wenn ich den Ausdruck mal so übernehmen darf , ist in einem sehr ländlichen Gebiet , in einem Dorf mit ca 2500 Einwohner .
Ich komme Abteilungs bedingt auch zu anderen Häusern , eine andere Filiale ist z.b in Hattersheim bei Frankfurt am Main , wenn dort eine Arbeitsstelle frei wird , stehen die Bewerber Schlange bis zum nächsten Aldi , bei uns hier auf dem Dorf , kann man froh sein wenn nach 6 Monate Wartezeit eine Bewerbung kommt und wir geben noch Bonus „Bonbons“ dazu ,
Obwohl immer mehr Industrie und Mittelständler ins Ländliche Umziehen , suchen die Arbeitskräfte ihre Arbeit in den Städten , in allen Bereichen gibt es ländlichen Gebieten offene Arbeitsstellen ohne ende , 2 von 3 Firmen suchen Mitarbeiter

Klar nicht, der Grund ist doch bekannt. Frau K ist krank und damit hat der Chef erstmal gar nix zu wollen.

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Das ist tragisch, aber was genau hatte das mit Deiner Frage zu tun? Und ganz ehrlich: ICH würde mich nicht bis zum nächsten Aldi anstellen, wenn ich ahnen würde, dass man während meiner Krankheit meine Nachbarn(!) nach meinem Verbleib befragt - wegen einer Sicherheitsschulung! Ich würde rennen, dass Forrest nur noch ne Staubwolke am Horizont sieht. Aber das ist meine Meinung, sicher sehen das andere Leute ganz anders (und das ist auch gut so) und das soll ja auch nicht das Thema sein.

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Hallo,

um es kurz zu machen:

  • Während einer AU sind sämtliche AN-Pflichten suspendiert. Einen wie auch immer gearteten „Lehrgang“ muß kein AN während einer laufenden AU machen.
  • Die ANin muß auch nicht telefonisch oder per Mail erreichbar sein. Bei einer Kontaktaufnahme per Brief muß der AG ggfs. den Zugang nachweisen.
  • Die ANin hat alles zu unterlassen, was der Genesung schadet. Sofern es keine besonderen ärztlichen Anweisungen gibt, hat sie keinen Hausarrest und auch keine Residenzpflichten.
  • Evtl. Aktivitäten der ANin müssen der Genesung nicht zwingend nützen.
  • Eine Auslandsreise ist während einer AU (bei laufender Entgeltfortzahlung) nicht grundsätzlich untersagt.
  • Arbeitsrechtliche Maßnahmen aufgrund der Auslandsreise dürften schwer begründbar sein.
  • Hat der AG zweifel an der AU, muß er diese der Krankenkasse mitteilen und begründen. Hält die KK die Zweifel für nachvollziehbar, kann die KK ein Gutachten beim MdK in Auftrag geben.

Begriffe wie „Vertrauensbruch“ sind aufgrund der mangelhaften Kenntnisse des Einzelfalls völlig fehl am Platz.

Ach ja: grundsätzlich planbare Dinge wie zb der Personalbestand sind idR keine „dringenden“ betrieblichen Belange iSd BUrlG. Der AG könnte es zur Überbrückung ja zB auch mit Personalleasing versuchen.

&tschüß
Wolfgang

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Hallo,
wo es doch so einfach ist und sich zig-tausendfach in den vergangenen Jahren bewährt hat.
Beispiele
Ende der Beschäftigung zum 31.07. ?
Dann geht es am 28.7. zum Arzt und erstmal ist das Einkommen im Form von Krankengeld gesichert.
Die Schule/Beschäftigung steht dem geplanten Urlaubsbeginn im Wege ?
Kein Thema, der Onkel Doktor (oder auch die Tante) wird es schon möglich machen :sunglasses:

Natürlich gilt auch hier die „Unschuldsvermutung“ - niemand wäre so d…, sich hier zu melden, wenn es genauso gewesen wäre, aber in der Realität war und ist der „gelbe Urlaubsschein“
meist noch die praktikabelste Lösung :sunglasses:
Gruss
Czauderna

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Wurde schon geschrieben, dass es auch gar nicht stimmen muss, was die Nachbarn da zum Aufenthaltsort gesagt haben?

Ja von mir in Beitrag #4

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