Hallo,
Person A hat eine Krankenhaustagegeld-Versicherung seit ca. 18 Jahren abgeschlossen für 20 EURO pro Krankenhaustag bei der Debeka-Versicherung. Bisher hat er diese noch NIE in Anspruch genommen.
Nun war Person A zu einer stationären Reha-Maßnahme für vier Wochen.
Person A stellte bei der Versicherung den Antrag auf Zahlung des vereinbarten Tagegeldes von 20 EURO (war eigentlich nur zur Abdeckung der Zahlung der 10,00 EURO pro Tag für Kassenpatienten gedacht).
Nun will die Versicherung aber ggaannzz viele Sachen haben.
Sie schickt ein Formular zu „Schweigepflicht-Entbidung“ von ALLEN Ärzten, auch von der Klinik usw.
Sie will einen detaillierten Entlassungsbericht, Sie will eine Diagnose vom behandelnden Arzt und noch etliches mehr.
HABEN DIE EIN RECHT darauf, ssoo persönliche Dinge erfahren zu wollen??? Sie wollen auch alles ein-scannen und abspeichern, so schreibt man.
In puncto Datenschutz/Persönlichkeitsschutz ist das doch ein völlig Unding oder?
Wer weiß, WO diese Daten dann „aus unerfindlichen Gründen“ irgendwann landen werden, wenn Person A sich dann z. B. irgendwo bewirbt und der zukünftige Arbeitgeben Zugriff auf diese Daten (die evtl. verkauft worden sind -ob legal oder illegal) hätte oder irgendwelche anderen Leute, wäre das doch WENIG wünschenswert.
WIE ist hier die RECHTLICHE Grundlage?
MÜSSEN die zahlen auch OHNE Ihre detailliert angeforderten sehr persönlichen Erkundigungen?
Gibt es dazu Gerichtsurteile oder ähnliches, welches Person A heranziehen kann umd dem zu widersprechen?
Person A wäre dankbar für JEDEN Tipp…
Viele Grüße
Mariele