Krankenhaustagegeld Versicherung

Hallo,
Person A hat eine Krankenhaustagegeld-Versicherung seit ca. 18 Jahren abgeschlossen für 20 EURO pro Krankenhaustag bei der Debeka-Versicherung. Bisher hat er diese noch NIE in Anspruch genommen.
Nun war Person A zu einer stationären Reha-Maßnahme für vier Wochen.

Person A stellte bei der Versicherung den Antrag auf Zahlung des vereinbarten Tagegeldes von 20 EURO (war eigentlich nur zur Abdeckung der Zahlung der 10,00 EURO pro Tag für Kassenpatienten gedacht).

Nun will die Versicherung aber ggaannzz viele Sachen haben.
Sie schickt ein Formular zu „Schweigepflicht-Entbidung“ von ALLEN Ärzten, auch von der Klinik usw.
Sie will einen detaillierten Entlassungsbericht, Sie will eine Diagnose vom behandelnden Arzt und noch etliches mehr.

HABEN DIE EIN RECHT darauf, ssoo persönliche Dinge erfahren zu wollen??? Sie wollen auch alles ein-scannen und abspeichern, so schreibt man.
In puncto Datenschutz/Persönlichkeitsschutz ist das doch ein völlig Unding oder?

Wer weiß, WO diese Daten dann „aus unerfindlichen Gründen“ irgendwann landen werden, wenn Person A sich dann z. B. irgendwo bewirbt und der zukünftige Arbeitgeben Zugriff auf diese Daten (die evtl. verkauft worden sind -ob legal oder illegal) hätte oder irgendwelche anderen Leute, wäre das doch WENIG wünschenswert.

WIE ist hier die RECHTLICHE Grundlage?
MÜSSEN die zahlen auch OHNE Ihre detailliert angeforderten sehr persönlichen Erkundigungen?

Gibt es dazu Gerichtsurteile oder ähnliches, welches Person A heranziehen kann umd dem zu widersprechen?

Person A wäre dankbar für JEDEN Tipp…

Viele Grüße
Mariele

Hallo,

sicher dürfen die dass. Denn wenn A aus Jux und Tollerei ins KH geht, müssten die ja immer nur zahlen.

Der Hintergrund ist nur, ob der KH-Aufenthalt medizinisch notwendig ist (siehe Vers.-Bedingungen!). Dazu muss schonmal der Arzt befragt werden.

Die Daten werden intern gespeichert. Eine Weitergabe an Arbeitgeber darf nicht erfolgen und ist mir auch nicht bekannt, dass dies eine Vers.-Gesellschaft je gemacht hätte!

VG René

Hallo,

Hallo,
Person A hat eine Krankenhaustagegeld-Versicherung seit ca. 18
Jahren abgeschlossen für 20 EURO pro Krankenhaustag bei der
Debeka-Versicherung. Bisher hat er diese noch NIE in Anspruch
genommen.
Nun war Person A zu einer stationären Reha-Maßnahme für vier
Wochen.

handelt es sich hier um eine stationäre Reha-Maßnahme im Anschluss an eine stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus oder um
eine Reha-Maßnahme ähnlich einer Kur ?

Eine Prüfung ist hier auf jeden Fall erforderlich,
da normale Reha-Maßnahmen nicht über eine Krankenhaustagegeldversicherung abgedeckt sind.

Es sei denn, in den Bedingungen der Debeka steht,
dass Krankentagegeld auch für Reha-Maßnahmen gewährt wird!

Person A stellte bei der Versicherung den Antrag auf Zahlung
des vereinbarten Tagegeldes von 20 EURO (war eigentlich nur
zur Abdeckung der Zahlung der 10,00 EURO pro Tag für
Kassenpatienten gedacht).

Nun will die Versicherung aber ggaannzz viele Sachen haben.
Sie schickt ein Formular zu „Schweigepflicht-Entbidung“ von
ALLEN Ärzten, auch von der Klinik usw.
Sie will einen detaillierten Entlassungsbericht, Sie will eine
Diagnose vom behandelnden Arzt und noch etliches mehr.

HABEN DIE EIN RECHT darauf, ssoo persönliche Dinge erfahren zu
wollen??? Sie wollen auch alles ein-scannen und abspeichern,
so schreibt man.

Ja, denn Sie haben einen Antrag auf Leistung gestellt!

In puncto Datenschutz/Persönlichkeitsschutz ist das doch ein
völlig Unding oder?

Wer weiß, WO diese Daten dann „aus unerfindlichen Gründen“
irgendwann landen werden, wenn Person A sich dann z. B.
irgendwo bewirbt und der zukünftige Arbeitgeben Zugriff auf
diese Daten (die evtl. verkauft worden sind -ob legal oder
illegal) hätte oder irgendwelche anderen Leute, wäre das doch
WENIG wünschenswert.

Jedes Versicherungsunternehmen muss sich an das Bundesdatenschutzgesetz halten, d.h. die Daten dürfen nicht weitergegeben werden.

WIE ist hier die RECHTLICHE Grundlage?
MÜSSEN die zahlen auch OHNE Ihre detailliert angeforderten
sehr persönlichen Erkundigungen?

Nein… siehe oben!

Gibt es dazu Gerichtsurteile oder ähnliches, welches Person A
heranziehen kann umd dem zu widersprechen?

nein… aber der Antrag auf Erstattung kann zurück gezogen werden!

Person A wäre dankbar für JEDEN Tipp…

Viele Grüße
Mariele

Gruß

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.

Das hier hat Person A im Internet gefunden…
http://www.debeka.de/service/bedingungen/Krankenvers…

Da heißt es aber doch:
„…bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung wegen
Krankheit oder Unfallfolgen (§ 4 Abs. 4 und 5 MB/KK 2009),…“

Also ist doch eine stationäre Heilbehandlung -Reha- hier mit eingeschlossen oder?

Meine Güte ist das schwierig mit diesen Versicherungs-Verklausolierungen…,manchmal denkt Person A, dass man dies absichtlich macht um sich um Leistungsfall „rauszunehmen“ und nicht leisten zu müssen…

Danke Dir sehr.

Viele Grüße
Marie

Hallo,
danke für die Antwort.

sicher dürfen die dass. Denn wenn A aus Jux und Tollerei ins
KH geht, müssten die ja immer nur zahlen.

In der heutigen Zeit nimmt einen glaube ich überhaupt kein Krankenhaus mehr auf „aus Jux und Tollerei“… und eine Reha vom RENTENVERSICHERUNGSTRÄGER bekommt man schonmal überhaupt nicht für den Fall, dass man nicht krank ist… die lehnen ohnehin zunächst einmal fast jeden zweiten Antrag auf Reha ab - davon sind die Foren voll…

Der Hintergrund ist nur, ob der KH-Aufenthalt medizinisch
notwendig ist (siehe Vers.-Bedingungen!). Dazu muss schonmal
der Arzt befragt werden.

In diesem Fall kann ja sehr gerne der Arzt befragt werden, aber die wollen ja quasi eine „General-Vollmacht“ zur „Offenlegung“ ALLER Arzt-Konsultationen und da denke ich, ist der Daten-Mißbrauch Tür und Tor geöffnet - weiß man, ob nicht irgendeiner der Zugriff hätte sowas auf CD brennt und unter der Hand verkauft - siehe Banken die hätten lt. Gesetz auch keine Daten weitergeben dürfen…

Die Daten werden intern gespeichert. Eine Weitergabe an
Arbeitgeber darf nicht erfolgen und ist mir auch nicht
bekannt, dass dies eine Vers.-Gesellschaft je gemacht hätte!

Das kann man nur hoffen…

Vielen Dank an Dich

Grüße
Marie

Hallo,

Also ist doch eine stationäre Heilbehandlung -Reha- hier mit
eingeschlossen oder?

Nein. Eine reine Reha-Massnahme ist nicht eingeschlossen; es handelt sich dann nämlich nicht um einen Krankenhausaufenthalt.
Die Debeka wird vermutlich den endgültigen Entlassungsbericht angefordert haben. Daraus lässt sich ableiten, ob es sich um einen krankenhausähnlichen Aufenthalt oder um eine reine Reha handelte. Kann der Sachbearbeiter dies aus dem Bericht nicht erkennen - so muss ein externer Gutachter (Mediziner) eingeschaltet werden. Dafür - rein vorsorglich - die angeforderte Erklärung zur Schweigepflicht. Diese darf die Debeka übrigens nur zur Leistungsbeurteilung in diesem einen Fall nutzen!
Gruß
J.K.

Hallo,

Die Daten werden intern gespeichert. Eine Weitergabe an
Arbeitgeber darf nicht erfolgen und ist mir auch nicht
bekannt, dass dies eine Vers.-Gesellschaft je gemacht hätte!

Das kann man nur hoffen…

Sollte ein Mitarbeiter der Debeka Gesundheitsdaten von Mitgliedern ohne deren Zustimmung an externe Personen weitergeben…so begeht dieser Mitarbeiter eine Straftat und riskiert ferner die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses…
Gruß
J.K.

Hallo,
danke für die Antwort.
Kennst Du Dich mit Diagnosen und der Zahlung der Krankenhaustagegeld-Versicherung aus - also wenn Du Diagnosen hörst kannst Du denn dann sagen, ob gezahlt werden muss seitens der Debeka?

Danke

Grüße
Marie

Hallo,
nochmals danke an Dich.

Sollte ein Mitarbeiter der Debeka Gesundheitsdaten von
Mitgliedern ohne deren Zustimmung an externe Personen
weitergeben…so begeht dieser Mitarbeiter eine Straftat und
riskiert ferner die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses…
Gruß
J.K.

DAS hat man den Bankern auch gesagt und trotzdem wurden Daten verkauft…
Der Datenhandel blüht ja sehr und man bekommt ja sehr viel Geld dafür…

„Ein Schelm der Böses dabei denkt“ :wink:)

Datenschutz hin oder her, eigentlich möchte sich Person A nicht gesundheitlich „bloßstellen“ lassen…
Also vermutlich ist es besser die Versicherung -besteht schon sehr lange und noch nie in Anspruch genommen- zu kündigen und sich woanders eine BESSERE zu suchen.

DANKE

Grüße
Marie

Hallo,
die Kenntnis einer Diagnose gibt nicht immer gleich Aufschluss über die Zahlungsverpflichtung.
Gruß
J.K.

Hallo,

Datenschutz hin oder her, eigentlich möchte sich Person A
nicht gesundheitlich „bloßstellen“ lassen…
Also vermutlich ist es besser die Versicherung -besteht schon
sehr lange und noch nie in Anspruch genommen- zu kündigen und
sich woanders eine BESSERE zu suchen.

Hier geht es nicht allein um Datenschutz. Ähnlich wie Mediziner unterliegen Mitarbeiter einer privaten Krankenversicherung einer besonderen Schweigepflicht! Eine BESSERE wirst du übrigens nicht finden: 1. Ist es üblich, dass Krankenhaustagegeld bei Reha nicht gezahlt wird und 2. könnte ein Wechsel zu einer anderen PKV jetzt - mit (vermuteter) Krankenvorgeschichte - ein erhebliches Problem werden!
Gruß Jörg

Also, wenn es ein ganz normaler Krankenhausaufenthalt gewesen wäre, hätten die sicher auf Zuruf gezahlt. Eine Diagnose hätten sie aber auch da wohl gewollt.

Nun ist das aber garantiert ein Aufenthalt in einer sog. gemischten Anstalt, oder sogar einem reinen Kurhaus, und Kuren und Rehabilitationen sind erstmal schlicht und einfach nicht versichert. Ich denke, die Debeka prüft, auch wegen der langen Versicherungszeit, ob sie kulant leisten sollte. Das wird sie sicher tun, wenn es sich um eine Behandlung in unmittelbarem Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt handelt.

Und dafür brauchen die alle diese Angaben. Schweigepflichtentbindungen sind in dem Zusammenhang normal. Woher soll die Versicherung sonst die Informationen bekommen ?

Hallo Marie,

wie bereits von mehreren hier beantwortet ist eine reine Reha-Maßnahme mit einer Kur gleich zu setzen und daher handelt es sich nicht um eine medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung.

Die einzigste Ausnahme würde bestehen, wenn die Reha-Maßnahme direkt im Anschluss an einen stationären Aufenthalt (Operation) durchgeführt worden wäre!

Gruß

Hallo Marie…

Hallo,
nochmals danke an Dich.

Sollte ein Mitarbeiter der Debeka Gesundheitsdaten von
Mitgliedern ohne deren Zustimmung an externe Personen
weitergeben…so begeht dieser Mitarbeiter eine Straftat und
riskiert ferner die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses…
Gruß
J.K.

DAS hat man den Bankern auch gesagt und trotzdem wurden Daten
verkauft.
Der Datenhandel blüht ja sehr und man bekommt ja sehr viel
Geld dafür…

Warum sollte man Geld für Adressdaten ausgeben ?
Die Telefonbücher genügen doch schon um Adressen abzuschreiben!

„Ein Schelm der Böses dabei denkt“ :wink:)

Datenschutz hin oder her, eigentlich möchte sich Person A
nicht gesundheitlich „bloßstellen“ lassen…

Wenn man Leistungen erwartet von einer Versicherung,
dann muss man auch mithelfen und eine Prüfung zulassen.
Niemand schenkt einem anderen Geld auf Zuruf!

Also vermutlich ist es besser die Versicherung -besteht schon
sehr lange und noch nie in Anspruch genommen- zu kündigen und
sich woanders eine BESSERE zu suchen.

Glauben Sie wirklich, dass Sie nach der Reha eine Krankenversicherung finden, die Sie aufnimmt? Evt. in 5 Jahren versuchen, wenn alles wieder ausgeheilt ist. Nur wird dann der mtl. Beitrag höher sein.

DANKE

Grüße
Marie

Gruß.

Hallo,
danke für die Antwort

Nun ist das aber garantiert ein Aufenthalt in einer sog.
gemischten Anstalt, oder sogar einem reinen Kurhaus, und Kuren
und Rehabilitationen sind erstmal schlicht und einfach nicht
versichert.

Person A war in dieser Reha-Klinik der Deutschen Rentenversicherung:
http://www.rzbk.de/front_content.php?idcat=15

Ich denke, die Debeka prüft, auch wegen der langen

Versicherungszeit, ob sie kulant leisten sollte. Das wird sie
sicher tun, wenn es sich um eine Behandlung in unmittelbarem
Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt handelt.

Ein Krankenhausaufenthalt ging nicht voraus, aber es war eine permanente Facharztbehandlung vorher gegeben. Es gibt auch ärztliche Bericht für die Beantragung der Reha.

Und dafür brauchen die alle diese Angaben.
Schweigepflichtentbindungen sind in dem Zusammenhang normal.
Woher soll die Versicherung sonst die Informationen bekommen ?

Bei Schweigepflichtentbindungen sträuben sich Person A buchstäblich „immer die Nacken-Haare“, weiß man’s… ist so eine Generalvollmacht ALLES zu hinterfragen -auch was die wirklich nichts angeht-.

DANKE

Grüße
Marie

Hallo,
danke für Deine Antwort.

Grüße
Marie

Hallo,
danke für Deine Antwort.

Grüße
Marie

Hallo,
danke für die Antwort.

DAS hat man den Bankern auch gesagt und trotzdem wurden Daten
verkauft.
Der Datenhandel blüht ja sehr und man bekommt ja sehr viel
Geld dafür…

Warum sollte man Geld für Adressdaten ausgeben ?
Die Telefonbücher genügen doch schon um Adressen
abzuschreiben!

Mit DATEN meinte ich jetzt nicht unbedingt Adressen, sondern PERSÖNLICHE DATEN die weitergehender Natur sind und auch negativ genutzt werden könnten -z.B. für potentielle Arbeitgeber, Abschluß einer späteren Privat-Kranken-Versicherung usw.-.

Wenn man Leistungen erwartet von einer Versicherung,
dann muss man auch mithelfen und eine Prüfung zulassen.
Niemand schenkt einem anderen Geld auf Zuruf!

O. k.

Glauben Sie wirklich, dass Sie nach der Reha eine
Krankenversicherung finden, die Sie aufnimmt? Evt. in 5 Jahren
versuchen, wenn alles wieder ausgeheilt ist. Nur wird dann der
mtl. Beitrag höher sein.

Genau DDAASS meinte ich z. B. mit Datenweitergabe -auch wenn man es wirklich selber bei neuem Abschluß angeben muss, aber trotzdem haben die Versicherer ja diese „Negativ-Liste“ wo man immer sofort drauf landet - und WER weiß schon genau, wer darauf und auf den Inhalt der persönlichen Daten -Erkrankungen- usw. Einblick hat - z. B. Hacker o. ä.

DANKE Dir sehr.

Grüße
Marie

Glauben Sie wirklich, dass Sie nach der Reha eine
Krankenversicherung finden, die Sie aufnimmt? Evt. in 5 Jahren
versuchen, wenn alles wieder ausgeheilt ist. Nur wird dann der
mtl. Beitrag höher sein.

Genau DDAASS meinte ich z. B. mit Datenweitergabe -auch wenn
man es wirklich selber bei neuem Abschluß angeben muss, aber
trotzdem haben die Versicherer ja diese „Negativ-Liste“ wo man
immer sofort drauf landet - und WER weiß schon genau, wer
darauf und auf den Inhalt der persönlichen Daten
-Erkrankungen- usw. Einblick hat - z. B. Hacker o. ä.

Hier liegen Sie völlig falsch! Bei einem neuen Antrag zu einer Zusatzkrankenversicherung müssen Sie alle Fragen für einen Zeitraum von normal 5 Jahren vollständig und wahrheitsgemäß beantworten.

Und dann müssen Sie aufführen, dass eine Reha-Maßnahme durchgeführt wurde und schon bekommen Sie eine Ablehnung der neuen Versicherung!

DANKE Dir sehr.

Grüße
Marie

Gruß

Hallo,
danke für die Antwort.

BESSERE wirst du übrigens nicht finden: 1. Ist es üblich, dass
Krankenhaustagegeld bei Reha nicht gezahlt wird und 2. könnte
ein Wechsel zu einer anderen PKV jetzt - mit (vermuteter)
Krankenvorgeschichte - ein erhebliches Problem werden!

GENAU DDAASS meinte ich eben, jahrelang gezahlt und dann EINEN Antrag stellen und DDAANN in einer „schwarzen Liste“ landen, so dass man keine andere Versicherung mehr bekommen
DIESE Handhabung ist doch -zumindest- für sehr zweifelhaft… zu halten - wenn nicht noch anderes…

Mal unabhängig ob Person A jetzt eine Leistung bekommt oder nicht,
REICHT alleine schon EEIINN Antrag -auch wenn er abgelehnt wird- dazu, um als „nicht versicherbar“ zu gelten - DDAASS ist der eigentlich GAU!

Grüße
Marie