Krankenversicherung

Hallo,

angenommen, jemand ist selbständig und hat seit ungefähr 20 Jahren keine Krankenversicherung mehr. Da er auch nie krank war, ist das nicht weiter schlimm. Jetzt bietet sich ihm die Gelegenheit, nebenbei als Berater für eine Firma zu arbeiten, die ihm ca. 800,- Euro monatliches Gehalt zahlen will. Dabei wird natürlich auch nach der Krankenversicherung gefragt. Bei diesem Gehalt müsste er eigentlich in die gesetzliche Pflichtversicherung fallen. Geht das dann so ohne weiteres?

Seit ein paar Jahren gibt es ja eine Versicherungspflicht. Was ist dann mit den Beiträgen der letzten Jahre?

Außerdem habe ich mal gehört, daß auch die gesetztliche Versicherung keine Neumitglieder aufnehmen muß, wenn sie älter als 56 Jahre sind. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer bereits 62 Jahre alt. Was passiert dann?

Danke
Ebi

Hallo,

wie war denn der Selbständige zuletzt versichert ?
in der PKV oder GKV ?

Gruß Merger

wie war denn der Selbständige zuletzt versichert ?
in der PKV oder GKV ?

In der PKV.
Da er sich schon als Schüler selbständig gemacht hat, war er noch nie in der GKV.

dann wird er sich wohl in der PKV wieder versichern müssen und einige Beiträge nachzahlen.

Hallo,
in die GKV als Arbeitnehmer wird er nicht können.Da er schon zu alt ist, tritt hier keine Krankenversicherungspflicht ein.
Und weil er zuletzt PKV versichert war, wir auch dort wieder landen müssen. Für seinen Arbeitgeber bedeutet dies - Anmeldung bei irgend einer Kasse zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Gruss
Czauderna

Hallo,

weißt Du vielleicht auch, wieviel da so in etwa auf ihn zukommen wird?

Hallo,

weißt Du vielleicht auch, wieviel da so in etwa auf ihn
zukommen wird?

Wenn die Höhe der Nachzahlung gemeint sein sollte…rückwirkend ab 1.2.09 für fünf Monate jeweils der volle Monatsbeitrag - anschliessend ein sechstel des Monatsbeitrages zur Krankenversicherung für die Zeit der „Nichtversicherung“. Ratenzahlung möglich. Bei einem angenommenen Beitrag zur Krankenversicherung von 650Eur/Monat wären dies: 5 mal 650 zuzüglich 42 mal 108,34 Euro…wenn ich mich mit den Monaten nicht verrechnet habe
Gruß

1 Like

kurz gesagt: im Moment etwas mehr als ein Jahresbeitrag, je nach tarif.

Viel Glück

Barmer

es ist ja schon zu REcht gesagt worden, dass keine Chance mehr besteht auf normalem Weg in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung zu gelangen - auch die Pflichtversicherung greift hier nicht.

Die Frage in der privaten Krankenversicherung ist nun, was der Mann eigentlich will: wird ihm langsam bewusst, dass er 20 Jahre ein riesiges Risiko eingegangen ist, dass im Alter immer größer wird und will er daher unbedingt in eine deutsche private Krankenversicherung, in der die Beiträge nach Art einer Lebensversicherung gerechnet sind und (in der Theorie) mehr Stabilität fürs Alter versprechen? Dann lohnt es sich, jetzt eine deutsche PKV zu finden, die ihn überhaupt nimmt (mit der Vorgeschichte nicht ganz einfach und wenn er eine schlechte Schufa oder Creditscore hat, evtl auch ganz ausgeschlossen - abgesehen von möglichen Vorerkrankungen, die auch zur Ablehnung führen können)und die Pauschalbeiträge für die Zeit ab Februar 2009 zu zahlen, die auch bereits richtig erklärt wurden.
Oder, wenn er einfach nur eine Krankenversicherung haben will ohne rückwirkend etwas zahlen zu müssen und auch bei manchen Leistungen (HIlfsmittel, Zahn) nicht auf deutschem Top-Niveau versichert sein will oder kann, gibt es die Möglichkeit über einen EWR-Dienstleister sich so zu versichern, dass die Versicherungspflicht in Deutschland erfüllt ist. Dafür gibt es wenige Anbieter mit ausreichender Fachkenntnis - einfach mal EWR-Dienstleister und Krankenversicherung googeln, dann findet Du wichtige Informationen und Hinweise.

Servus&Cheerio

ich muss hier ein Veto einlegen:

Nach dem wir in Deutschland eine Pflichtversicherung haben,
muss ihn auch die PKV bei der er zuletzt versichert war, aufnehmen.

Wenn gesundheitliche Gründe im Wege stehen, verbleibt ihm allerdings nur der Basistarif.

Gruß Merger

Hallo.

Da du hier so suggestive Andeutungen machst und du hier schon häufiger mit Deinem Steckenpferd EWR-KV gepostet hast, möchte ich hierzu gerne mal ein paar Details wissen (andere Brettleser bestimmt auch)

… und will er daher unbedingt in eine deutsche
private Krankenversicherung, in der die Beiträge nach Art
einer Lebensversicherung gerechnet sind und (in der Theorie)
mehr Stabilität fürs Alter versprechen?

Wie macht es denn die Lösung, welche DU hier vorschlägst? Haben die eine Kalkulation erfunden deren Beiträge garantiert nicht steigen?

… eine deutsche PKV zu finden, die ihn überhaupt nimmt
(mit der Vorgeschichte nicht ganz einfach und wenn er eine
schlechte Schufa oder Creditscore hat, evtl auch ganz
ausgeschlossen - abgesehen von möglichen Vorerkrankungen, die
auch zur Ablehnung führen können)

und die Anbieter die Du vertrittst haben keine Gesundheitsprüfung? Bonität uninteressant bedeutet dann im Umkehrschluss vielleicht auch 1x Beitrag nicht gezahlt = Rauswurf??

Oder, wenn er einfach nur eine Krankenversicherung haben will
ohne rückwirkend etwas zahlen zu müssen und auch bei manchen
Leistungen (HIlfsmittel, Zahn) nicht auf deutschem Top-Niveau
versichert sein will oder kann, …

Ähm, viele Anbieter haben „Müll-Tarife“ die unterhalb des GKV Niveaus liegen. Hieraus ergibt sich keine Besonderheit - oder übersehe ich hier etwas?

Servus&Cheerio

Grüße
Claude

Hallo Claude,

ein paar Texte zu diesem Thema:

Anders aber als bei den deutschen Versicherungen, können bestimmte Leistungen ausgelassen werden, so dass ein Versicherung Sie dennoch für die schlimmsten Fälle, die Ihnen jetzt noch den Schlaf rauben, schützt.

Auch bei Vorerkrankungen in den letzten 10 Jahren, die bei anderen privaten Krankenversicherungen zur Ablehnung oder zum Auschluss von Leistungen führen, gibt es eine interessante Alternative mit internationalen Versicherungen: die Moratoriumsregelung. Das bedeutet, wenn Sie zwei Jahre lang unter der neuen Versicherung keine Behandlungen oder Medikamente für eine in der Vergangenheit liegende Erkrankung in Anspruch nehmen müssen, wird nach zwei Jahren eine neuerliche Erkrankung auch als neuer Versicherungfall gesehen.
Mit anderen Worten: bestehende chronische Erkrankungen können auch hier nicht abgesichert werden, leider.

Aber Erkrankungen aus der der jüngeren Vergangenheit wie hohe Blutdruck, Herzinfarkt, Krebs etc., bei denen Sie derzeit beschwerdefrei sind, die aber bei deutschen Versicherern trotzdem zur Ablehnung oder Ausschluss führen können, sind nach dem Moratorium von 2 Jahren wieder versichert und in der Zwischenzeit sind alle anderen Gesundheitsrisiken versichert!

Dies ist nur der Auszug einer Internet-Seite.

Zugriff auf Versicherungsbedingungen besteht nicht.

Gruß Merger

Hallo Norbert.

Diese, bzw. ähnliche Informationen konnte ich auch aus den bei Googlen verlinkten Seiten erkennen. Jedoch besteht fast immer ein direkter Zusammenhang zu NEUEKV(.de), sodass mir die Aussagen hierzu zu eingetrübt sein könnten.

Vieles klingt einfach nicht glaubwürdig, bzw. stark übertrieben. Z.Bsp. gibt´s diese Moratorien (in D eigentlich Rezidivfristen genannt) auch bei deutschen PKVen. Jedoch nicht bei den meisten der von Dir aufgezählten Krankheiten. Wie soll so ein Versicherungsschutz überhaupt noch bezahlbar sein ??? DAS ist es, was ich jetzt gerne von NEUEKV wissen möchte. Ggfls. müssen nämlich auch die Fragesteller auf w-w-w davor geschützt werden.

Grüße
Claude

Hallo,

in ihrem speziellen Falle bleibt leider nur H4! (ob 800 EUR oder H4 ist egal)
Vorgehensweise:
1.) Basistarif bei der früheren PKV
2.) 50% des beitrages zahlt die PKV
3.) 50% des Beitrages zahlt Jobcenter
4.) Antrag auf Schuldenerlass

Gruß cooler

Hallo,

ich weiß nicht, warum ein Antrag auf Schuldenerlass gestellt werden soll. Der Mann hat keine Schulden und hatte nie welche. Er steht auch nicht in der Schufa und stand auch nie da drin. Auch kann er von seiner Selbständigkeit leben. Die Beratertätigkeit mit 800,- Euro wären auch nur eine Nebentätigkeit und ein Nebeneinkommen.

Es stellt sich halt nur die Frage, wie er das jetzt mit der Krankenversicherung regeln soll.

Es geht auch nicht um irgendwelche Vorerkrankungen, denn es gibt keine. Der letzte Arztbesuch liegt über 50 Jahre zurück.

Gruß Ebi

Gerne beantworte ich alle diese Fragen die auch generell - trotz der albernen und dazwischen gestreuten Unterstellungen - legitim und wichtig sind.

Ich habe mich hier im Übrigen bisher auf „suggestive Andeutungen“ beschränkt, um nicht gegen die Foren-Regelungen zu verstoßen und mich dem Vorwurf direkter Werbung auszusetzen. Das mir daraus auch wieder ein Vorwurf gemacht wird, find ich dann schon ziemlich witzig…

Nun im Detail:

  1. Die Krankenversicherungen von EWR-Dienstleistern mit BAFIN-Registrierung, also zum Beispiel BUPA, Allianz Wordlwide Care, CIGNA, AETNA, VANBREDA, AXA PPP oder Europe Assitance (und das sind längst nicht alle) sind eingeführte und renommierte Krankenversicherung die überall auf der Welt zu haben sind (naja, häufig nicht in den USA, aber das ist laut Michael Ende „eine andere Geschichte“). Sie haben Millionen Versicherte und bieten, genau wie deutsche PKV, unterschiedliche Qaulität in der Deckung und unterschiedliche Preise.
    In Deutschland sind zum Beispiel alle Mitarbeiter von EU-Institutionen (also zum Beispiel Europäisches Patentamt), der Uno und von vielen NGOs über diese Krankenversicherungen versichert. Und auch die großen internationalen Konzerne in Deutschland verwenden diese Krankenversicherungen in Form von Gruppenverträgen gerne für ihre international tätigen Manager.
    Das nur als Fakten vorneweg um der unterschwelligen Vermutung zu begegnen, es handle sich hier nicht um „ordentliche“ Krankenversicherungen. Wer sich in der Krankenversicherungwelt in Deutschland etwas auskennt, kommt an Thorulf Müller aka Der KV-Profi nicht herum. Der hat die ganze Branche lange Jahre kritisch begleitet und ein Fachwissen wie nur sehr wenige. Man muss ihn nicht mögen, aber anerkennen, was er weiß und kann, tun viele in der deutschen KV-Branche. Thorulf Müller kennt die EWR-Dienstleister sehr gut und hat sich sehr positiv zu ihnen geäußert in seinen eigenen Publikationen. Im Januar/Februar ist im übrigen in einigen Fachzeitschriften noch mit weiteren Informationen zur NEUE KV und den EWR-Dienstleistern zu rechnen, womit dann hoffentlich ausreichend Informationen aus neutralen Quellen und Medien für alle Marktteilnehmer vorhanden und abrufbar sind.

  2. Ein wesentlicher Unterschied ist bei diesen Krankenversicherungen, dass sie nach Art einer Schadens-/Sach-Versicherung gerechnet sind und nicht, die wie deutschen PKV, nach Art einer Lebensversicherung. Daher kommen sie in der Regel auch nicht für Angestellte in Deutschland in Frage, weil es keinen steuerbefreiten Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V geben kann (Ob diese Regelung aber insgesamt mit EU-Recht konform geht, ist strittig - aber so ist momentan die Rechtslage).
    Durch diese andere Kalkulationsgrundlage - die wir in Deutschland ja schon bei den Zusatzversicherungen wie bei der CSS gut kennen - sind die Versicherungen vorallem für junge Menschen sehr, sehr günstig - aber steigen dafür jedes Jahr an und werden im Alter auch teuer.
    Allerdings konnte ich in den letzten Jahren, wenn ich die normalen Preissteigerungen bei den EWR-Dienstleister mit den abnormalen Beitragserhöhungen bei einer ganzen Reihe von deutschen PKV vergleiche, nicht mehr erkennen, dass die Berechnung nach Art einer Lebensversicherung tatsächlich für bessere Beitragsstabilität im Alter sorgt. Daher meine Hinweis „in der Theorie“. Ich habe aber - genaues lesen hilft oft zum besseren Verstehen - hier bewusste einen Komperativ gesetzt und von theoretischen „mehr Stabilität fürs Alter“ gesprochen - was im Umkehrschluss bedeutet, dass auch bei den EWR-Dienstleistern natürlich die Beiträge im Alter steigen. Insofern war der Einwurf von Claude hier, dass ich tun würde als ob hier Beiträge garantiert nicht steigen, albern, weil das nie behauptet wurde. Entsprechende „Warnhinweise“ finden sich im übrigen auch auf der Website von Neue KV - aber Links darf ich hier vermutlich nicht setzen?
    Wir halten also fest: EWR-Dienstleister bieten Krankenvollversicherungen an, die aufgrund der andersartigen Kalkulation nach Art einer Schadens/Sachversicherung für junge Menschen preislich sehr attraktiv sein können. Allerdings sind wir uns ja wohl alle einige, dass genau das nicht der Grund sein sollte, von der GKV oder eine deutschen PKV zu einem EWR-Dienstleister zu wechseln. Daher richtet sich das Angebot der EWR-Dienstleister wie von der NEUE KV angeboten explizit an diejenigen, die im deutschen System aussen vor geblieben sind oder für die eine deutsche Versicherung einfach finanzielle nicht (mehr) tragbar ist.

  3. Moratoriumsregel: es ist mir ziemlich egal, ob und unter welchem Namen es so etwas ähnliches in Deutschland gibt. Am deutschen Wesen kann und wird die Welt mindestens im Krankenversicherungsbereich nicht genesen… wer mal etwas über den deutschen Schüsselrand hinaussieht, der erkennt, dass das deutsche System inzwischen ziemlich einmalig ist - und nicht in einem guten Sinne. Weswegen ich persönlich auch ein sehr starker Vertreter der Einführung einer Bürgerversicherung/GKV-Pflichtversicherung für alle bin. Und das obwohl ich im Hauptberuf als Makler für ausländische Fachkräfte mit der deutschen PKV viel Geld verdiene. Das deutsche System ist nicht mehr kompatibel mit einer globalen, mobilen Arbeitswelt und schafft zu viele Ungerechtigkeiten. Das aber nur am Rande.
    Die Moratoriumsregel ist das Standardverfahren bei EWR-Dienstleistern! Auf besonderen Wunsch kann aber auch in Einzelprüfung mit Gesundheitsfragen beantragt werden. Im Gegensatz zu deutschen PKV wird dann aber bei vorhandenen RIsiken mit Ausschluss gearbeitet und nicht mit Risikozuschlägen. Das hat, ganz offensichtlich, Vor- und Nachteile. Wenn wir mal die allgemeine Ablehnung durch deutsche PKV bei Behandlungen wg Depressionen in den letzten 5-10 Jahren nehmen, dann führt hier nur noch über die EWR-Dienstleister der Weg in eine private Krankenversicherung (wenn die GKV nicht möglich oder unerschwinglich ist). Denn dort muss der Versicherte einfach nur 2 Jahre keine Behandlung und Beratung in Anspruch nehmen und auch keine Medikamente nehmen, dann gilt nach den 2 Jahren ein neuerliches Auftreten als Neu-Erkrankung. Das gleiche gilt tatsächlich bei Krebserkrankungen oder nach einem Herzinfarkt…immer vorausgesetzt, dass keine weiteren Behandlungen oder Medikamenteneinnahme vorkommen.
    Wo die Moratoriumsregel nicht funktioniert ist zum Beispiel bei Bluthochdruck oder Diabetis. Denn da sind die Auschlüsse, die sich aus der Vorerkrankung ergeben, so weit gefasst, dass eine solche Versicherung eigentlich nur noch Unfälle oder solche Erkrankungen abdecken würde, die eindeutig nicht einmal ansatzuweise auf den Bluthochdruck oder Diabetis zurückgeführt werden können.
    In solchen Fällen wäre IMMER angeraten, in den Basis-Tarif einer deutschen PKV zu gehen (wenn man derzeit keine Versicherung hat) oder in einer bestehenden Versicherung (PKV/GKV) unbedingt zu bleiben.

  4. Bonität
    Richtig: wäre seine Beiträge nicht zahlt, verliert seinen Versicherungsschutz. Das Kündigungsverbot laut VAG und VVG gilt nur für inländische Krankenversicherungsunternehmen. Aber es gibt einen wesentlichen Unterschied zu dem, wie es die deutschen PKV vor 2009 gehandhabt haben: man wird auch wieder aufgenommen, wenn man wieder zahlen kann. Evtl. wird dann ein halbes Jahr oder Jahr im Vorraus gefordert, aber man ist nicht für immer auf einer schwarzen Liste wie dazumal in Deutschland vor 2009.

Für diejenigen, die derzeit noch immer ohne Krankenversicherung sind, ist das mit der Kündigungsschutz bei den deutschen PKV ja ein sehr zweischneidiges Schwert: denn die deutschen PKV lehnen ja immer mehr Berufsgruppen unter den Selbstständigen pauschal als statistisch zu hohes Kreditrisiko ab und nehmen Personen mit einer schlechten SCHUFA oder Creditscore gar nicht erst auf.
Kurz gesagt: das mit dem Kündigungsverbot war mal wieder ein typische gutgemeinte Idee aus der Politik die sich inzwischen für viele Menschen in Deutschland zum Bumerang entwickelt hat. Was bei rund 500 Millionen ausstehenden Beitragszahlungen bei den deutschen PKV ja auch irgendwie verständlich ist - aber trotzdem für die Betroffenen zu besonderen Härten und Problemen führt. Und da bietet sich eine Versicherung mit einem EWR-Dienstleister als echte und praktikable Alternative an.

  1. Rückwirkende Pauschalbeiträge/im Volksmund „Strafbeiträge“

Das ist ja ein anderes echtes Hindernis für viele, die derzeit noch ohne Krankenversicherung sind: sie können sich die rückwirkenden Beiträge für die GKV (bis April 2007) und die deutsche PKV (bis Februar 2009) einfach nicht leisten. Wir hatten gerade so einen Fall, den ich hier als Beispiel nehmen möchte zum besseren Verständnis:
Sanitär-Meister, 58 Jahre alt, sein 2008 ohne Krankenversicherung. War selbstständig, von einem Bauträger gef…t worden und danach Pleite gegangen. Hat ein paar Jahre gebraucht, sich wieder aufzurappeln und leider die Öffnungsklausel im ersten Halbjahr 2009 verpasst und auch nicht gewusst, dass es ab Alter 55 Jahre für ihn selbst über Anstellung kein zurück in die GKV mehr gibt.
Der gute Mann verdient jetzt wieder um die 5.000 EUR brutto im Monat und will eine Krankenversicherung. GKV geht, wie gesagt, bei ihm nicht mehr. Deutsche PKV nimmt ihn keine - hat er mit zich Vermittlern und Maklern versucht - wg alter Schufa-Einträge (EVV etc)
Bei einem EWR-Dienstleister hat er nun eine Krankenversicherung abgeschlossen für 435 EUR Beitrag im Monat - also nicht gerade „billig“ und nimmt dazu noch bei einer deutschen PKV die Pflegepflichtversicherung und eine Krankentagegeld. Einzige Alternative wäre der Basis-Tarif einer deutschen PKV gewesen, mit rund 8.000 EUR Pauschalbeiträge für die Zeit ab Februar 2009 und einem höheren monatlichen Beitrag für sehr viel schlechtere allgemeine Leistungen.
Das sind genau DIE Leute, für die EWR-Dienstleister ideal sind. Und davon gibt es einige Tausende in DEutschland, immerhin sind noch statisch rund 137.000 Mensch erfasst als „ohne Krankenversicherung“ mit einer gewaltigen Dunkelziffer dahinter.
Nach 3-4 Jahren kann der gute Mann dann, wenn er will - und wenn es bis dahin noch nicht die Bürgerversicherung gibt :smile: - durchaus in eine deutsche PKV wechseln, denn dann sind die Ansprüche aus den Pauschalbeiträgen von vor der Zeit der Versicherung mit einem EWR-Dienstleister verjährt und außerdem kann der deutsche Versicherer ja nun sehen und nachvollzuiehen, dass über 3+ Jahre eine Krankenversicherung mit Beiträgen zuverlässig bedient wurde, was die Bonitätseinschätzung verbessert.
Daneben gibt es nunmal auch viele Leute, die sich die hohen/stark erhöhten Beiträge in einer deutschen PKV nicht mehr leisten können, aber von anderen deutschen PKVs auch nicht (mehr) genommen werden. Und das gleiche gilt für einige GKV-Versicherte (in der Regel Selbstständige mit geringem Einkommen). Auch hier gibt es Ansätze, die bestehende Probleme zu lösen und die Schuldenspirale abwärts zu durchbrechen. Dafür muss man aber auch Nachteile in Kauf nehmen, denn in den Leistungen gibt es Unterschiede zu deutschen KV, zum Beispiel beim häufig hinsichtlich deutschter Billiganbieter kritisierten „Hilfsmittelkatalog“. Das muss jeder Einzelne oder sein Vermittler/Makler gut abwägen.

  1. Keine Abschlussprovisionen!
    Ein besonderer Grund, warum die Krankenversicherungen von EWR-Dienstleistern selbst bei Kenntnis über die selben so unbliebt sind, liegt in der Tatsache, dass keine Abschlussprovisionen bezahlt werden sondern nur BP- ähnlich wie bei einem ungezillmerten Altersvorsorgevertrag, für die ich hier ja auch schon geworben habe.

  2. Zulassung in Deutschland und VVG-Konformität
    Bestimmte EWR-Dienstleister - längst nicht alle - haben sich über das europäische "Passporting-„Verfahren bei der duetschen Aussichtsbehörde BaFin registrieren lassen. Kann jeder online bei der BaFin in der Datenbank überprüfen.
    Es ist die Rechtsauffassung der BaFin, so u.a. in offiziellen Schreiben an Abgeordnete in deutschen Parlamenten erklärt und auch im Rahmen der Aufsichtspflicht gegenüber deutschen privaten Krankenversicherungen zur Anerkennung von EWR-Dienstleistern als Folgeversicherung durchgesetzt - das EWR-Dienstleister auf diesem Wege als " in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen“ zu behandeln sind und daher, wenn sie die weiteren Auflagen des § 193 Abs. 3 VVG erfüllen, geeignet sind, die VErsicherungspflicht in Deutschland zu erfüllen.

Ich hoffe, diese umfassende Erläuterung macht das Thema EWR-Dienstleister klarer. Warum man davor die www-Nutzer „schützen“ müsste, bleibt der Gedankenwelt des lieben Claude überlassen.

1 Like

Hallo,

na dann ist es doch ganz einfach.

Es stellt sich halt nur die Frage, wie er das jetzt mit der
Krankenversicherung regeln soll.

Es geht auch nicht um irgendwelche Vorerkrankungen, denn es
gibt keine. Der letzte Arztbesuch liegt über 50 Jahre zurück.

Kontaktaufnahme mit einer PKV und Antrag stellen.

Das weitere wurde schon beantwortet.

Gruß Merger

Hallo,

Hallo,

ich weiß nicht, warum ein Antrag auf Schuldenerlass gestellt
werden soll. Der Mann hat keine Schulden und hatte nie welche.
Er steht auch nicht in der Schufa und stand auch nie da drin.
Auch kann er von seiner Selbständigkeit leben. Die
Beratertätigkeit mit 800,- Euro wären auch nur eine
Nebentätigkeit und ein Nebeneinkommen.

dann sieht die Sache anders aus!
Für mich stellte es sich so dar, dass 800 Euro das Maß aller Dinge ist!
Dann ist ein Schuldenerlass irrelevant und du musst die Beiträge aus eigener Tasche nachzahlen!

Es stellt sich halt nur die Frage, wie er das jetzt mit der
Krankenversicherung regeln soll.

Es geht auch nicht um irgendwelche Vorerkrankungen, denn es
gibt keine. Der letzte Arztbesuch liegt über 50 Jahre zurück.

Dann wende dich vertrauensvoll an die entspr. PKV!

Gruß cooler

Wenn das keine Werbung in allergrößtem Stil ist!!??

Gerne beantworte ich alle diese Fragen die auch generell -
trotz der albernen und dazwischen gestreuten Unterstellungen -
legitim und wichtig sind.

Hallo neue kv (Patrick).

Ich möchte Dir für die ausführliche Erläuterung danken, an manchen Stellen aber auch kurz „entschärfend, deeskalierend“ wirken.

Dass Du meine Rückfrage als albern betrachtest ist Dein gutes Recht, dies war aber im vollen Ernst geschrieben. Diese EWR-PKVen waren, bis zu Deiner gut geschriebenen Erläuterung, für mich und einige andere hier mehr oder minder unerforschtes Neuland.
Durch, vielleicht etwas voreilige, Rückschlüsse mit dem, was ich so im Netz über Deine Dienstleistung/Firma las, kamen mir leichte Zweifel ob ich dem Ganzen wirklich vertrauen schenken soll oder auch nicht.
Ich halte es dabei übrigens für sehr wichtig diese Brett frei von unseriösen Quacksalbern zu halten (von denen wir beide wissen das es sie zu genüge gibt), um die gute Reputation zu erhalten.
Also habe ich vielleicht etwas „forsch“ auf den Busch geklopft.
Durch Deine ausführliche Antwort komme ich aktuell eher zu der Meinung, dass Deine Anwesenheit eine Bereicherung darstellt.

Ich habe mich hier im Übrigen bisher auf „suggestive
Andeutungen“ beschränkt, um nicht gegen die Foren-Regelungen
zu verstoßen und mich dem Vorwurf direkter Werbung
auszusetzen. Das mir daraus auch wieder ein Vorwurf gemacht
wird, find ich dann schon ziemlich witzig…

Du meinst wohl ich bezog das auf Deine Google-Begriffe?! Ich meinte damit eher die Vergleiche die Du zwischen PKV und EWR-PKV hergestellt hast. Das hatte so einen unterschwelligen Ton á la „Die PKVen sind per se schlecht, nur EWR-Dienstleister haben die richtige Lösung parat“.

Insofern war der Einwurf von Claude hier, dass ich tun würde
als ob hier Beiträge garantiert nicht steigen, albern, weil
das nie behauptet wurde.

Also wenn man einem anderen System hier „Krankheit“ vorwirft und dies durch ein anderes ersetzen möchte, dann sollte diese System frei von der Krankheit sein. Nur weil man etwas nicht explizit sagt heisst das nicht, dass es zwischen den Zeilen so zu verstehen war.

  1. Moratoriumsregel: es ist mir ziemlich egal, ob und unter
    welchem Namen es so etwas ähnliches in Deutschland gibt.

Sollte es aber nicht wenn Du argumentierst dass man sowas quasi nur bei den EWR-Dienstleistern kennt.

wer mal etwas
über den deutschen Schüsselrand hinaussieht, der erkennt, dass
das deutsche System inzwischen ziemlich einmalig ist - und
nicht in einem guten Sinne.

Korrekt, aber immer noch ein sehr sehr gutes.

Weswegen ich persönlich auch ein
sehr starker Vertreter der Einführung einer
Bürgerversicherung/GKV-Pflichtversicherung für alle bin. Und
das obwohl ich im Hauptberuf als Makler … mit der deutschen
PKV viel Geld verdiene.

Hier sind wir „Brüder im Geiste“

Das
deutsche System ist nicht mehr kompatibel mit einer globalen,
mobilen Arbeitswelt und schafft zu viele Ungerechtigkeiten.

Das klingt mir viel zu pauschal. Erläutere dies bitte. Ich finde wir haben ein sehr gutes System wenn es um weltweiten Versicherungsschutz geht.

Die Moratoriumsregel ist das Standardverfahren bei
EWR-Dienstleistern! Auf besonderen Wunsch kann aber auch in
Einzelprüfung mit Gesundheitsfragen beantragt werden. Im
Gegensatz zu deutschen PKV wird dann aber bei vorhandenen
RIsiken mit Ausschluss gearbeitet und nicht mit
Risikozuschlägen. …Denn
dort muss der Versicherte einfach nur 2 Jahre keine Behandlung
und Beratung in Anspruch nehmen und auch keine Medikamente
nehmen, dann gilt nach den 2 Jahren ein neuerliches Auftreten
als Neu-Erkrankung. Das gleiche gilt tatsächlich bei
Krebserkrankungen oder nach einem Herzinfarkt…immer
vorausgesetzt, dass keine weiteren Behandlungen oder
Medikamenteneinnahme vorkommen.

Hier mal eine Frage zur Umsetzung in der Praxis: Wie will ein Versicherer einem Kunden nachweisen ob er sich hat behandeln lassen oder nicht wenn er seine Rechnungen zu dieser Krankheit selbst getragen hat?

Ich hoffe, diese umfassende Erläuterung macht das Thema
EWR-Dienstleister klarer. Warum man davor die www-Nutzer
„schützen“ müsste, bleibt der Gedankenwelt des lieben Claude
überlassen.

Ich habe mich ja dazu schon geäussert und die Beweggründe dargelegt.
Meine Zweifel sind vorerst beseitigt.

Danke nochmal für die umfassende Erläuterung!
Claude