Kreisverkehre mit Vorfahrt gewähren Schildern

Hallo,

in meiner Stadt gibt es ziemlich viele Kreisverkehre, bei denen die Radwege meist Teil des umlaufenden Fußwegs sind. Nun ist es ja so, dass nach StVO §9 Abs.3 abbiegende Fahrzeuge (also solche, die aus dem Kreisverkehrausfahren) Vorrang gegenüber querenden Fußgängern und Radfahrern gewähren müssen.

Nun hat die Stadt aber an den Rad/Fußwegen „Vorfahrt gewähren“-Schilder montiert.

Ist das eigentlich zulässig?

Man schafft doch auf diese Weise eine uneindeutige Verkehrslage. Strenggenommen müssen ja die Autos auf der einen Seite (die ja von dem Schild auf dem Radweg im Prinzip nichts wissen) und die gleichzeitig die Räder auf der anderen Seite Vorfahrt gewähren.

Ist das eigentlich zulässig?

Hallo.

ja.

Man schafft doch auf diese Weise eine uneindeutige
Verkehrslage.

Es ist doch eindeutig wer warten muss.

Strenggenommen müssen ja die Autos auf der einen
Seite (die ja von dem Schild auf dem Radweg im Prinzip nichts
wissen) und die gleichzeitig die Räder auf der anderen Seite
Vorfahrt gewähren.

Die haben ein Vorfahrtzeichen.

Gruß

Nostra

Die haben ein Vorfahrtzeichen.

Haben sie nicht. Da stehen keine Schilder für die Autos. Sowas wie ein Vorfahrtzeichen gibts doch gar nicht?

Die haben ein Vorfahrtzeichen.

Haben sie nicht. Da stehen keine Schilder für die Autos. Sowas
wie ein Vorfahrtzeichen gibts doch gar nicht?

Nein, gibt es auch nicht.

Du hast völlig recht, aus Sicht des Autofahrers biegt er nach rechts aus dem Kreisverkehr ab und muss folglich querende (=geradeaus fahrende) Radler durchlassen und Fußgänger auch (§ 9 Abs. 3 StVO).

Aus Sich des Radlers steht da zwar nun ein Ze. 205, aber ob dieses die Anforderungen an die Mindestgröße und -qualität eines Verkehrszeichens wie generell an die Beschilderung von Kreisverkehren erfüllt, darf ebenso bezweifelt werden wie dass damit die Verkehrssicherheit erhöht wird. Denn der Fußgänger braucht das Ze. 205 schon mal auf jeden Fall nicht zu beachten.

Die Gemeinde hat hier eindeutig herumgemurkst und eine unklare Situation erst herbeigeführt. Ich würde mal (spaßeshalber eingeschrieben und über den Bügermeister) nachfragen, auf welcher Rechtsgrundlage die gefahrerhöhende Beschilderung erfolgte und was man zu tun gedenkt, diesem Zustand schnellstens wieder abzuhelfen. Das schöne an solchen Briefen ist, dass wiedergewählt-werden-wollende Bürgermeister ihre Verwaltung schneller flottmachen, falls sie sich nach einem schweren Unfall gegenüber der Bevölkerung nicht mit Nichtwissen herausreden könnten.

Gruß
smalbop

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Hallo!
Diese „vereinsamten Dreiecke“ gibt es in fast jeder Gemeinde irdgendwo.Über die Gültigkeit kann man streiten:Als Radfahrer würde ich es aber nicht drauf ankommenm lassen.„Der Klügere gibt nach“.

Grüße

Hai

Diese „vereinsamten Dreiecke“ gibt es in fast jeder Gemeinde
irdgendwo.Über die Gültigkeit kann man streiten:Als Radfahrer
würde ich es aber nicht drauf ankommenm lassen.„Der Klügere
gibt nach“.

„Woraufhin er der Dumme ist.“ :smile:

Gruß
s.

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Defensive Fahrweise wird heute schon in Fahrschulen gelehrt.
Und in unklarer Verkehrs(Rechts) Lage den starken Mann markieren?Mit dem Fahrrad?Das wäre tatsächlich dumm.

Grüße

Defensive Fahrweise wird heute schon in Fahrschulen gelehrt.

Nein, schon immer.

Und in unklarer Verkehrs(Rechts) Lage den starken Mann
markieren?Mit dem Fahrrad?Das wäre tatsächlich dumm.

Das ist in der Tat nicht der Weg, um zu vermeiden, der Dumme zu sein. Der Weg ist der bereits von mir beschriebene - statt diesen kommunalen Unfug mit einem resignierenden Schulterzucken hinzunehmen.

Gruß
smalbop

Defensive Fahrweise wird heute schon in Fahrschulen gelehrt.

Nein, schon immer.

Gruß
smalbop

Mag sein,daß es Fahrlehrer gab,die das schon sehr früh im Programm hatten.Die Aussage „schon immer“ dürfte jedoch kühn sein.

Grüße

Defensive Fahrweise wird heute schon in Fahrschulen gelehrt.

Nein, schon immer.

Mag sein,daß es Fahrlehrer gab,die das schon sehr früh im
Programm hatten.Die Aussage „schon immer“ dürfte jedoch kühn
sein.

Ich kann nur von meiner Oma berichten, die ihren FS 1933 gemacht hat. Damals musste man - im Gegensatz zu heute - den § 1 StVO auswendig aufsagen können.

Gruß
s.

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Den Absatz 1 gabs damals noch nicht.Und das „defensive Fahren“ als verbindlichen Lerninhalt erst seit ca 1991.Vorher brauchte man am Theorieunterricht gar nicht teilzunehmen.

Aber eigentlich hatte ich den Eindruck der Radfahrer soll(um nicht als „dumm“ dazustehen)das unvorschriftsmäßige Zeichen ignorieren?

Grüße

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige
Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß
kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den
Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Den Absatz 1 gabs damals noch nicht.

Der Absatz 1 ist auch nur ein Absatz 2 in leicht abgewandelter Formulierung.

Und das „defensive Fahren“
als verbindlichen Lerninhalt erst seit ca 1991.Vorher brauchte
man am Theorieunterricht gar nicht teilzunehmen.

Ob man das defensive Fahren am ehesten im Theorieunterricht lernt, ist nun wieder eine ganz andere und nicht leicht zu beantwortende Frage.

Aber eigentlich hatte ich den Eindruck der Radfahrer soll(um
nicht als „dumm“ dazustehen)das unvorschriftsmäßige Zeichen
ignorieren?

Und ich hatte den Eindruck, du würdest voraussetzen, dass jeder Radfahrer das defensive Fahren in einer Fahrschule gelernt haben muss, obwohl man zum Fahrradfahren eigentlich bis heute nicht mal eine Fahrerlaubnis braucht, geschweige denn Theoriestunden.

Nein, er soll das Zeichen nicht ignorieren, im Gegenteil: Er soll für dessen Beseitigung sorgen, damit er vom gemeindlichen Verkehrsplanerimitator nicht dauerhaft für dumm verkauft werden kann.

Gruß
smalbop

Das Problem ist doch:

Einer muss die Regeln ignorieren. So wie es derzeit aussieht darf keiner fahren, weder das Auto noch das Fahrrad. Das ist ja das Problem an der Situation - es handelt sich um eine unklare Verkehrssituaton die daher im Zweifel gefährlich ist.

das ist unsinn. diese angeblich so gefährliche situation ergibt sich an rechts-vor-links-kreuzungen täglich. lösung dieses ‚problems‘: einer gewährt dem anderen vorfahrt. und die regeln ignoriert hierbei genau gar keiner.

ist dir das wirklich neu?

Offenbar hast du das Problem nicht verstanden. An rechts-vor-links-Kreuzungen ist die Reihenfolge des Abbiegens in der Regel definiert. Es kann hin und wieder zu uneindeutigen Situationen kommen, wenn gleichzeitig drei Fahrzeuge die Kreuzung befahren. Man muss sich dann eben einigen.

Das ist was völlig anderes, als die beschriebene Situation, wie die Beschilderung von vornehereine eine Situation schafft, der man sich nicht richig verhalten kann. Stell dir eine Kreuzung vor, an der an jeder Einmündung ein „Vorwahrt gewähren“-Schild steht.

Offenbar hast du das Problem nicht verstanden.

offenbar hast du ein nicht existierendes problem gefunden.

An
rechts-vor-links-Kreuzungen ist die Reihenfolge des Abbiegens
in der Regel definiert.

ja. durch rechts-vor-links. deshalb heißen sie ja so.

Es kann hin und wieder

täglich mehrmals. je nach verkehr.

zu uneindeutigen Situationen

was daran sollte uneindeutig sein?

kommen, wenn gleichzeitig drei
Fahrzeuge die Kreuzung befahren.

oder auch vier. je nach kreuzung.

Man muss sich dann eben einigen.

genau.

schrieb ich nicht genau das?

Das ist was völlig anderes, als die beschriebene Situation,

nein.

wie die Beschilderung von vornehereine eine Situation schafft,
der man sich nicht richig verhalten kann. Stell dir eine
Kreuzung vor, an der an jeder Einmündung ein „Vorwahrt
gewähren“-Schild steht.

und was genau ist deiner meinung nach der große unterschied zu rechts-vor-links? beide male müssen alle beteiligten warten. und beide male löst sich die situation mit dem gleichen vorgehen auf. eine besondere gefahr existiert hier nicht. ganz anders übrigens als wenn beide sich bevorrechtigt wähnen.

wie ich bereits schrieb: du siehst probleme, wo keine sind.

Du findest es also nicht problematisch, dass die Stadtverwaltung eine eindeutig geregelte Situation durch zusätzliche Schilder in eine Situation umgewandelt hat in der ‚man sich einigen muss‘?

Bist du nicht der Meinung dass man durch diese Aktion das Unfallrisiko erhöht hat?

Du findest es also nicht problematisch, dass die
Stadtverwaltung eine eindeutig geregelte Situation durch
zusätzliche Schilder in eine Situation umgewandelt hat in der
‚man sich einigen muss‘?

nein. vorher hatte einer vorfahrt, der andere musste eben aufpassen. nun hat keiner mehr vorfahrt, beide müssen aufpassen.

Bist du nicht der Meinung dass man durch diese Aktion das
Unfallrisiko erhöht hat?

ganz im gegenteil. wer vorfahrt hat, fühlt sich im recht, glaubt an freie fahrt und ‚die anderen werden schon warten‘ - und passt nicht auf. genau daraus entstehen unfälle, eben grade nicht aus ‚beide müssen warten‘.
und die erfahrung mit derartigen konstellationen hier in meinem dorf und anderswo gibt mir recht.

An
rechts-vor-links-Kreuzungen ist die Reihenfolge des Abbiegens
in der Regel definiert. Es kann hin und wieder zu
uneindeutigen Situationen kommen, wenn gleichzeitig drei

vier

Fahrzeuge die Kreuzung befahren.

kommen, wenn gleichzeitig drei
Fahrzeuge die Kreuzung befahren.

oder auch vier. je nach kreuzung

Einmündung