Hallo,
in meiner Stadt gibt es ziemlich viele Kreisverkehre, bei denen die Radwege meist Teil des umlaufenden Fußwegs sind. Nun ist es ja so, dass nach StVO §9 Abs.3 abbiegende Fahrzeuge (also solche, die aus dem Kreisverkehrausfahren) Vorrang gegenüber querenden Fußgängern und Radfahrern gewähren müssen.
Nun hat die Stadt aber an den Rad/Fußwegen „Vorfahrt gewähren“-Schilder montiert.
Ist das eigentlich zulässig?
Man schafft doch auf diese Weise eine uneindeutige Verkehrslage. Strenggenommen müssen ja die Autos auf der einen Seite (die ja von dem Schild auf dem Radweg im Prinzip nichts wissen) und die gleichzeitig die Räder auf der anderen Seite Vorfahrt gewähren.