Kreisverkehrfrage

Guten Morgen,

man stelle sich einen Kreisverkehr mit vier Abzweigen vor (I, II, III, IV). Von Abzweig I und II fahren ein Sattelzug sowie ein Pkw gleichzeitig in den Kreisel ein. Der Lkw möchte den Kreisel nach 180° verlassen (geradeaus, Ausfahrt III) und der Pkw nach 270° (Ausfahrt I). Da der Lkw nicht dem Straßenverlauf folgt, sondern mitten über den Kreisel fährt und so quasi den Pkw überholt, kommt es zu folgender Situation:

Kreisel

Wer hat hier jetzt Vorfahrt? :confused:

Gruß Oberberger

Moin,

falls die beiden gleichzeitig einfahren, stellt sich die Frage nicht, dann ist der PKW längst weg, bevor der LKW die Kreismitte erreicht hat. So einfach ist es ja nicht, das Straßengrün umzunieten. Für mich im PKW stellt sich die Frage aber vor allem deshalb nicht, weil in meinen Augen der LKW als Behinderter gilt und ich ihm auf jeden Fall den Vortritt lasse. Wenn schon nicht aus Höflichkeit, dann aus Feigheit.

Gruß
Ralf

Der LKW.

der hätte bei Fahrt in der Spur des Kreisel Vorfahrt vor dem PKW. Klar oder ?

Und wenn er wegen seiner Länge den engen Kreisel nicht befahren kann, muss er über die extra dazu aufgepflasterte Mitte fahren. Klar ?

Und damit folgt er der Kreiselspur und hat Vorfahrt gegenüber dem PKW. Der PKW hat an der Kreiseleinfahrt die Verkehrszeichen „Rechts“ und „Kreisverkehr = wer im Kreis ist hat Vorfahrt gegenüber dem Einfahrenden“

Und im übrigen gilt immer „Gegenseitige Rücksichtnahme“.

MfG
duck313

Nein und nein!

Der Lkw steht dort genau so und der Pkw fährt in einem Halbkreis um ihn herum. In der Mitte des Kreisels ist kein „Straßengrün“, was man gut an dem zarten „rosa“ erkennt; der Kreisel ist flach!

Gruß Oberberger

Als Behinderter,
oder als Behinderer?

Fahren darf der LKW so, wenn der Kreisverkehr nicht anders zu passieren ist.
Siehe Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 VZ 215:
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf die Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.

Gruß Crack

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Moin,

Das verstehe ich jetzt nicht, denn das im Kreis fahrende Fahrzeug hat nicht automatisch Vorfahrt: http://www.focus.de/finanzen/recht/gerichtsurteile/unfall-kreisverkehr-ist-nicht-gleich-kreisverkehr_id_3488674.html
Von der Beschilderung war ja noch nie die Rede.

Ober belle ich vor dem falschen Baum?
Ulrich

Warum sollte denn der LKW Vorfahrt haben?

Genau genommen überholt er den PKW.
Der LKW muss dann aber, um ausfahren zu können, den Fahrweg des PKW kreuzen.
Und das darf nicht da er dabei den PKW mindestens behindert.

Ausgehend von der Fragestellung fährt der PKW zeitgleich mit dem LKW in den Kreisverkehr ein,
es liegt also kein Vorfahrtverstoß des PKW vor.

Gruß Crack

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Kennst Du Kreisel aus dem täglichen Lehm? Dann hättest Du vielleicht schon mal bemerkt, dass LKW-Fahrer mit aller gebotenen Vorsicht geradeaus über die Insel fahren dürfen. Der PKW-Fahrer hat also 2 Möglichkeiten: Er schätzt ab, wie vorsichtig der LKW sich anschleicht. Davon abhängig wischt er vor ihm durch oder lässt ihn passieren. Ganz ohne Grübelei, wer nun vorfahrtberechtigt ist, weil er nicht auf dem Grabstein „Er kam von rechts“ stehen haben möchte.

Gruß
Ralf

PS: Bei uns auf dem Land sind die Kreisel dermaßen eng, dass ein passables Durchkommen nur mit Blickkontakt möglich ist. soll heißen, ich schaue nicht nach dem Blinker, sondern wo der andere Fahrer hinschaut. Wenn da jemand auf die Idee käme, nach Regeln zu fragen, hätten wir Auffahrunfälle ohne Ende.

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wenn es so wäre, dann hast Du recht.
ich habe es anders verstanden.

Und seit wann hat der im Kreisverkehr keine Vorfahrt vor dem Einfahrenden ?
Jedenfalls wenn er bereits so dicht an die nächste Einmündung herangefahren ist, dass der Einfahrende nicht mehr gefahrlos und ohne Behinderung einfahren kann.

Nein! - Wenn beide gleichzeitig einfahren und der Spur folgen, wäre gar keine „Vorfahrtssituation“ entstanden. Diese entsteht erst wegen der „besonderen“ Fahrweise des Lkw.

Ja, das ist klar, aber darf er dann auch „durchziehen“?

Gruß Oberberger

Entschuldige bitte, aber genau das war meine Frage!

Gruß Oberberger

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Danke, so klingt es plausibel!

…obwohl der Pkw wahrscheinlich allen einen Gefallen tut, wenn er den Lkw passieren lässt.

Gruß Oberberger

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Hallo,
die erste Frage an dem Bild ist doch, handelt es sich um einen Kreisverkehr oder um eine Kreuzung. Bei einem Kreisverkehr sind die blauen Kreisverkehr-Schilder aufgestellt und Vorfahrt achten. Bei einer Kreuzung kann durchaus ein Farbklecks in der Mitte einen Eindruck von Kreisverkehr erzeugen, es ist aber keiner.
.
Abgesehen davon zeigt meine praktische Erfahrung im Strassenverkehr, ist es fuer alle in Summe hilfreich, wenn zuerst mal die „grossen Dicken“ am Rollen bleiben und die „kleinen Spurtigen“ wie Suffs und kleiner drumherum springen, denn die koenen schnell bremsen und schnell wieder beschleunigen. Lasst die „Traegen“ durchrollen.
Gruss Helmut

Ergaenzung:
eine Kreuzung rechts vor links ohne Kreisverkehr-Beschilderung http://docplayer.org/docs-images/57/40930426/images/57-0.png
siehe auch https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/dimension=666x10000:format=gif/path/sb5b469c672f7a33d/image/ic7de2db929a8d1f9/version/1454263148/image.gif

Nach Zeichnung ohne Kreisverkehr-Beschilderung: rechts vor links, der PKW hat Vorfahrt.

Kreisverkehr

Kreisel des guten Willens 001

Gruß Oberberger

Dort gibt es eine entsprechende Beschilderung. In der Zeichnung ging es mir hauptsächlich um die Fahrzeuge und deren Position.

Btw.: Der „Farbklecks“ wird in Zukunft wohl noch bepflanzt werden, las ich gerade…

Gruß Oberberger

Nach dem Bild zu urteilen, handelt es sich hier um einen „echten Kreisel“, und dann bellst Du den falschen Baum an. Es gibt abweichend vom „echten Kreisel“ auch „unechte Kreisel“, die mehrspurig mit „Abbiegespuren“ und mit gesonderter Vorfahrtsregelung ausgestattet sind. Als Referendar beim AG Hannover konnte ich ein Lied davon singen. Bis diese Kreisel mit Ampelanlagen ausgestattet oder aufgelöst wurden, sorgten die ständig für jede Menge Arbeit und gefrustete Unfallopfer, die dann auch noch Schuld an Dingen waren, bei denen sie sich im Recht sahen.

Und die Falllösung hier ist tatsächlich bei einen „echten Kreisel“ so einfach, wie Duck es geschrieben hat. Ob auf der eigentlichen Fahrbahn oder ausnahmsweise mal über die Mittelinsel: Der LKW gilt als im Kreisel fahrend und vorfahrtsberechtigt gegenüber dem einfahrenden PKW, wenn er als erster in den Kreisel gefahren ist. Was der LKW-Fahrer nicht darf ist, sich aufgrund seines Ausnahmerechts die Mittelinsel überfahren zu dürfen, als Überholer eines vor ihm seitlich einfahrenden Fahrzeugs zu betätigen. D.h. er darf den Vorteil der abgekürzten Wegstrecke nicht dahingehend nutzen, am PKW vorbei zu ziehen, sondern muss dem Vorfahrt gewähren, wenn dieser zuerst eingefahren ist.

Hallo Ulrich,

Du hast den falschen Baum erwischt.

  1. Im Gerichtsurteil geht es um einen mehrspurigen Kreisel. Bei einem Spurwechsel, gelten die normalen Regeln, auch die nötige Vorsicht.
    Der Kreisel in deinem Beispiel ist aber einspurig, auch wenn der Lkw eine zweite, virtuelle Spur fährt.

  2. In deinem Fall wäre nur der zweite Teil des Urteil, bezüglich der Signalisierung, anwendbar, aber darüber schreibst du nichts.

Wie schon erwähnt wurde, ist wegen den Geschwindigkeiten, der Lkw muss Vorsicht durch den Kreisel fahren, der Lkw vor dem Pkw im Kreisel.

Ein weiteres Problem ist noch, wenn weitere Fahrzeuge in den Kreisel einfahren, II, II und IV sind offen und vielleicht wollen diese bei II oder II wieder raus.
Dann ist der Kreisel verstopft und der Lkw hat vor sich auch noch Fahrzeuge stehen.
Mit Rechtsvortritt lässt sich das dann nicht mehr auflösen.
Aber es gibt bei gleichberechtigten Kreuzungen die Regel, dass ein Patt mit gegenseitiger Verständigung aufgelöst werden muss.

Das habe ich nicht bestritten.

Ich verstehe die Situation so:

Beide fahren zeitgleich ein, es gibt da also noch kein Vorfahrt-Problem.
Dann treffen sich Beide an der, vom LKW gesehenen 2.Ausfahrt wieder.

Ob nun der LKW schneller, der PKW langsamer fuhr,
ob der kürzere, weil direkte Weg des LKW den Ausschlag gab,
oder ob die Frage einfach nur so konstruiert wurde - wir nehmen das als gegeben an.

Somit stellen sich die Fragen,
darf der LKW im Kreisverkehr überholen, darf er vor dem PKW ausfahren?

Ja, er dürfte Beides - wenn der Platz dafür ausreichend ist und wenn niemand dabei behindert wird.
In der Praxis ist das aber wohl kaum möglich.

Gruß Crack

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