Warum nicht? Ganze Dynastien haben nur …
… mithilfe des Stallknechts überlebt.
Und bevor du dich wieder echauffierst: Das meine ich vollkommen ernst.
Gruß
Ann da Càva
Warum nicht? Ganze Dynastien haben nur …
… mithilfe des Stallknechts überlebt.
Und bevor du dich wieder echauffierst: Das meine ich vollkommen ernst.
Gruß
Ann da Càva
Hallo Bradley01,
Du weißt schon, daß man auch im Internet nicht ganz anonym unterwegs ist und sich durchaus eine oder mehrere Anzeigen wegen Beleidigung zuziehen kann? Ich weiß nämlich, daß Du mich ganz schwer beleidigt hast, da ich alle Antworten per E-Mail abonniert habe. Sollte also sowas in irgendeiner Form nochmals vorkommen, das gilt auch für die anderen Bretter hier in wer-weiß was, dann hat das Konsequenzen.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne
Hallo Susanne,
wie kann man denn sowas anzeigen, kann man rausfinden welche Person dahinter steckt? Frage nur interessehalber weil mir das auch mal passiert ist hier.
Schöne Grüsse
Blumenkind
Hei,
dann bitte an [email protected] wenden. Öffentliches Anprangern im Forum ist auch nicht so toll.
Grüße
Natascha
Hi
Was ich nicht verstehe, warum zahlt der leibliche Vater Unterhalt?
Tut er doch gar nicht.
hi,
danke.
Ja ist klar, ich hab auch nicht vor jemanden anzuprangern sonst hätte ich wohl Namen genannt.
Schöne Grüße
Hei,
Ja ist klar, ich hab auch nicht vor jemanden anzuprangern
sonst hätte ich wohl Namen genannt.
das war auch mehr auf Deinen Vorschreiber bezogen.
Grüße
Natascha
Hallo Susanne,
nicht aufregen: Du bist nicht allein.
Einfach das Team machen lassen.
Gruß
Elke
Guten Tag,
wie kann den kindes unterhalt verwirkt sein? wo steht das? kann man sich das so leicht aussuchen?
Da der rechtmäßige Vater innerhalb der 2-Jahresfrist keine Vaterschaftsklage eingereicht hat und faktisch bisher und auch in Zukunft unterhaltpflichtig ist, kann ich mir vorstellen, dass Unterhaltspflichten des biologischen vaters verwirkt sind.
Keine Fachantwort!!!
Hallo Luzie,
Da der rechtmäßige Vater innerhalb der 2-Jahresfrist keine
Vaterschaftsklage eingereicht hat und faktisch bisher und auch
in Zukunft unterhaltpflichtig ist, kann ich mir vorstellen,
dass Unterhaltspflichten des biologischen vaters verwirkt
sind.
Also, Du stellst Dir einen rechtlichen Tatbestand so eben mal vor?
Was bringt das? Wem hilft das?
Keine Fachantwort!!!
Dann laß es besser bleiben -
meine Fachantwort
Gruss
Iris
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass Du der biologische Vater des Kindes bist.
Ganz pragmatisch gesehen, gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder schaffst Du es, den Kontakt wieder herzustellen oder nicht.
Wenn Du es nicht schaffst, solltest Du nichts erzwingen. Mit der Zeit wird sich das Kind sicher wünschen, auf Dich zuzukommen. Und dieser Wunsch wird immer stärker. Die Zeit spielt für Dich.
Wenn Du es schaffst, rate ich zu einer gemeinsamen Aussprache und ggf. einer Therapie oder zumindest dazu, jemanden von außen immer wieder zu der Situation hinzuzuziehen. Eventuell vielleicht einen Lifecoach oder so jemand. Vielleicht kannst Du den ja sowieso gut brauchen.
Gruße!
Dann laß es besser bleiben -
meine Fachantwort
Ist es denn anders??? Dann erläuter mir das doch, ich will nicht dumm sterben.
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Frist für Vaterschaftsklagen von seitens des rechtskräftigen Vaters 2 Jahre nach erkennen von Verdachtsmomenten beträgt. Dies schließt doch auch Unterhaltspflichten ein, darum geht es doch meistens vorrangig!!!
Könnte ein Ehemann in solch einem Fall tatsächlich noch Unterhaltforderungen geltend machen?
Dann laß es besser bleiben -
meine FachantwortIst es denn anders??? Dann erläuter mir das doch, ich will
nicht dumm sterben.
Mein Tipp: Dafür gibt es das Rechtsbrett. Da kann frau direkt fragen ohne wilde Spekulationen in die Welt zu setzen.