Kuckucksväter

Moin,

mich würde mal interessieren, ob ihr es für wünschenswert halten würdet, wenn Frauen durch heimliche Vaterschaftstests einen Wissensvorsprung vor ihren Ehemännern gewinnen, ob dieser tatsächlich der Vater ihrer Kinder ist.

Vorteile:

a) Solange alles gut läuft, braucht man dem Ehemann ja nichts von seinem Wissen unterbreiten. Währenddessen kann man ja schon mal nach dem vermutlich tatsächlichen Erzeuger Ausschau halten, insbesondere nach dessen finanzieller Situation (sooooo viele werde da bei einer relativ normalen Ehe wohl nicht in Frage kommen, dass sich dieser Kreis nicht sehr schnell einschränken ließe).

b) Sollte die Ehe irgendwann mies laufen und es zu einer Scheidung kommen, bei der der Vater z.B. aus Erzeihungsrecht, Besuchszeiten etc. pocht, kann man dieses Wissen gezielt streuen, bzw. die Vaterschaft immer noch anfechten, um den Herrn endgültig aus dem Nest zu schubsen. Der Unterhalt der Kinder würde dann vom tatsächlichen Erzeuger gezahlt (falls überhaupt Unterhalt zu zahlen ist).

c) Dieses geheime Wissen kann man natürlich auch dann einsetzen, wenn es aufgrund persönlicher Schwierigkeiten des Mannes irgendwann zu familiären Verpflichtungen für die Kinder kommen sollte, z.B. weil der Mann zum Pflegefall wird.

Schließlich kann man Frauen und Kindern nicht zumuten, dass ein Mann in ihr Leben und die Erziehung quatscht, der nicht mal der leibliche Vater ist, oder man diesen im Krankheitsfall gar pflegen soll, oder doch ?

Fragt
Marion

PS: Fast hätte ich den wichtigsten Zusatz überhaupt vergessen: Im Gegensatz zu manchen anderen Postings hier, ist dieses von mir nicht ernst gemeint. Es soll lediglich dazu dienen, die Abstruse Denkweise zu beleuchten, mit der einige User hier die „Kuckucksväter-Diskussion“ führen. Wer Ironie findet, darf sie behalten.

mich würde mal interessieren, ob ihr es für wünschenswert
halten würdet, wenn Frauen durch heimliche Vaterschaftstests
einen Wissensvorsprung vor ihren Ehemännern gewinnen, ob
dieser tatsächlich der Vater ihrer Kinder ist.

Hallo, Marion,
auch nachdem Du das PS dazugesetzt hast, kann ich Dein Posting nicht sinnvoll nachvollziehen.

Die Problematik besteht ja gerade darin, dass die Frau (übermäßig promisken Lebenswandel mal ausgeschlossen) diesen Wissens- (eher Gewissheits-)vorsprung ja von vornherein hat.

Sie ist dadurch in der Lage eine Vaterschaft wider besseres Wissen vorzutäuschen, wenn und solange sie es für opportun hält.

Der Vater hingegen hat diese Gewißheit nicht, bzw. kann sie nur durch einen Gentest bekommen. Widerspricht aber die Mutter diesem Gentest, hat er keinerlei Handhabe, über seine angezweifelte Vaterschaft Gewissheit zu erlangen. Eine Vaterschaftsklage wird nur Erfolg haben bei „Vorliegen eines begründeten Verdachtes“, den in einer bestehenden Ehe kein Richter zur Zeit anerkennen wird.

Andererseits wird aber dem „Vater“ jede Möglichkeit genommen, seinen Verdacht durch einen Test zu begründen, wenn die Mutter dem widerspricht.

Das ist das Dilemma, in das uns das gestrige Urteil hineinmanövriert hat.

Keine Frage, heimliche Gentests darf es nicht geben - auch aus anderen Gründen als den hier diskutierten.

Es stellt sich also jetzt die Frage ob eine Vaterschaftsklage nunmehr anderweitig als „begründet“ gewertet werden kann.

Gruß
Eckard

PS: Es soll lediglich dazu dienen,
die Abstruse Denkweise zu beleuchten, mit der einige User hier
die „Kuckucksväter-Diskussion“ führen. Wer Ironie findet, darf
sie behalten.

Moin,

mich würde mal interessieren, ob ihr es für wünschenswert
halten würdet, wenn Frauen durch heimliche Vaterschaftstests
einen Wissensvorsprung vor ihren Ehemännern gewinnen, ob
dieser tatsächlich der Vater ihrer Kinder ist.

Hallo, Marion,
auch nachdem Du das PS dazugesetzt hast, kann ich Dein Posting
nicht sinnvoll nachvollziehen.

Die Problematik besteht ja gerade darin, dass die Frau
(übermäßig promisken Lebenswandel mal ausgeschlossen) diesen
Wissens- (eher Gewissheits-)vorsprung ja von vornherein hat.

Naja, wenn sich die Frau an drei Fingern abrechnen kann, dass der Ehemann wohl nicht als Vater in Betracht kommt, dann kann das der Ehemann aber auch. Sollte sie jedoch zum fraglichen Zeitung sowohl mit dem Ehemann, als auch mit jemand anderem zeugungsrelevante Aktivitäten unterhalten haben, so weiß sie lediglich, dass der Ehemann möglicherweise der Vater ist (und geht vielleicht um des lieben Familienfriedens auch tatsächlich mal davon aus). Gewissheit hat sie hingegen nicht.

Sie ist dadurch in der Lage eine Vaterschaft wider besseres
Wissen vorzutäuschen, wenn und solange sie es für opportun
hält.

Sofern sie dieses Wissen tatsächlich besitzt…aber welche Frau riskiert ein Verfahren wegen Betrugs, das immerhin mit Haftstrafen geahndet werden kann ? Siehe auch folgende Diskussion:

http://www.unet.univie.ac.at/~a9052736/cgi-bin/ultim…

Der Vater hingegen hat diese Gewißheit nicht, bzw. kann sie
nur durch einen Gentest bekommen. Widerspricht aber die Mutter
diesem Gentest, hat er keinerlei Handhabe, über seine
angezweifelte Vaterschaft Gewissheit zu erlangen. Eine
Vaterschaftsklage wird nur Erfolg haben bei „Vorliegen eines
begründeten Verdachtes“, den in einer bestehenden Ehe kein
Richter zur Zeit anerkennen wird.

Das ist ein Punkt, über den man ja durchaus reden kann und über den ja im Moment auch geredet wird, also die Schwelle für eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft niedriger zu setzen, so dass auch ein unbegründeter Verdacht ausreichen würde.

Andererseits wird aber dem „Vater“ jede Möglichkeit genommen,
seinen Verdacht durch einen Test zu begründen, wenn die Mutter
dem widerspricht.

Jede nicht, nur die unbegründete.

Das ist das Dilemma, in das uns das gestrige Urteil
hineinmanövriert hat.

Falsch, hier geht es nur darum, dass anonyme Vaterschaftstests ohne Wissen der Beteiligten als Beweismittel nicht zugelassen werden, und das halte ich auch für richtig so. Wer sagt denn, dass der „Vater“ nicht ein Haar seines Pudels oder seiner Geliebten bei irgend einem Labor eingeschickt hat ? Du kannst nicht ernsthaft wollen, dass solche dubiosen Test eine Beweiskraft vor Gericht haben.

Das von dir genannte Dilemma lässt sich wie gesagt ganz einfach dadurch lösen, dass man die Schwelle für die gesetzlichen Vaterschaftsklagen niedriger setzt. Dann sind alle Beteiligten informiert, es ist sichergestellt, dass nur Berechtigte Verwandtschaftsverhältnisse untersuchen lassen (und nicht z.B. heimlich du bei deinem Nachbarn und dessen Sohn) und vor allem, dass auch das Kind sicher sein kann, entsprechend dem vorhanden Wissen eine sichere Verwandtschaftsbeziehung zu haben, die ja auch weiter Rechte wie Erbrecht usw. mit sich bringt.

Die hier angeregten Diskussionen zielen jedoch nicht auf eine Verbesserung des bestehenden Vaterschaftsrechts, sondern versuchen eine Praktik zu verteidigen, die ich als „kriminell“ ansehe, nämlich sich heimlich und anonym Informationen über die Abstammung einer anderen Person zu verschaffen. Dagegen möchte ich mich aufs schärfste verwehren.

Gruß
Marion

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hallo.

hier mein vorschlag:
wünschenswert wäre ein moralisches umdenken hin zu mehr flexibilität.
das heißt: jeder mann und jede frau soll sich beliebig fortpflanzen dürfen, ohne rechtliche oder ethische konsequenzen befürchten zu müssen.
allerdings zahlt jeder einen bestimmten betrag in einen topf ein, aus dem der unterhalt für alle kinder bezahlt wird. die höhe des unterhalts wird von zentraler stelle geregelt.
verantwortlich für die erziehung ist primär die mutter. sie kann das kind aber auch tauschen oder freigeben.

das hätte folgende vorteile:

  • keine streitigkeiten mehr bezüglich vaterschaft
  • jeder bekommt sein wunschkind (ohne künstliche genmanipulation!)
  • mutter und vater können wählen, wer an der zeugung beteiligt ist
  • unabhängig davon, wer das kind erzieht!
  • die finanzierung jedes kindes ist gesichert
  • mer kinder, denn wer kein eigenes kind hat, zahlt drauf

gruß

michael

Moin

Naja, wenn sich die Frau an drei Fingern abrechnen kann, dass
der Ehemann wohl nicht als Vater in Betracht kommt, dann kann
das der Ehemann aber auch.

Wie dieses?
Sie wird ihre eheliche Untreue wohl kaum lauthals verkünden. Und was das Nachrechnen betrifft: nach wie vor sind Männer in diesen Dingen eher unbedarft (und wohl auch oft zu sehr von ihrer Einzigartigkeit überzeugt :smile:.

Sollte sie jedoch zum fraglichen
Zeitung sowohl mit dem Ehemann, als auch mit jemand anderem
zeugungsrelevante Aktivitäten unterhalten haben, so weiß sie
lediglich, dass der Ehemann möglicherweise der Vater
ist (und geht vielleicht um des lieben Familienfriedens auch
tatsächlich mal davon aus). Gewissheit hat sie hingegen
nicht.

Aber das reicht doch schon. Sie weiß , dass ein anderer als Erzeuger in Betracht kommt, etwas, das der Mann nur vermuten kann. Und das reicht eben nicht aus für ein Widerspruchsverfahren.

Sofern sie dieses Wissen tatsächlich besitzt…aber welche
Frau riskiert ein Verfahren wegen Betrugs, das immerhin mit
Haftstrafen geahndet werden kann ? Siehe auch folgende
Diskussion:
http://www.unet.univie.ac.at/~a9052736/cgi-bin/ultim…

Na, da braucht es nicht einmal einen cleveren Anwalt um sich auf Irrtum herauszureden.

Falsch, hier geht es nur darum, dass anonyme Vaterschaftstests
ohne Wissen der Beteiligten als Beweismittel nicht zugelassen
werden, und das halte ich auch für richtig so. Wer sagt denn,
dass der „Vater“ nicht ein Haar seines Pudels oder seiner
Geliebten bei irgend einem Labor eingeschickt hat ? Du kannst
nicht ernsthaft wollen, dass solche dubiosen Test eine
Beweiskraft vor Gericht haben.

Das ist unbestritten, Marion, so habe ich das auch in meinem Antwortposting im ersten Thread bereits deutlich gemacht.

Ich sehe wie Du aber die Notwendigkeit, die Hürden für ein Anfechtungsverfahren niedriger zu hängen, wobei ja das Gutachten sich ausschließlich und lediglich auf die Frage der Abstammung beschränken dürfte.

Lieben Gruß
Eckard

Hallo,

du willst allen Ernstes eien staatliche Regelung?

Je weniger der Staat mitmischt, desto besser wird es. Man sieht doch die Auswirkungen jetzt schon. Ohne die Sozi-Tussi bzw. dem Staat gäbe es diese Diskussion gar nicht.

Hallo,

nochmal die Frage, was passiert, wenn der angebliche Vater sich über das gericht hinwegsetzt, den test macht und feststellt, dass er nicht der Vater ist?

Werden dann beide bestraft? Die Frau, wegen Betruges, der Mann wegen des Testes?

Ich fürchte aber, dass viele den Test einfach im Ausland machen werden. Dank offener Grenzen ist das recht einfach möglich.

Hallo

Naja, wenn sich die Frau an drei Fingern abrechnen kann, dass
der Ehemann wohl nicht als Vater in Betracht kommt, dann kann
das der Ehemann aber auch.

Wie dieses?
Sie wird ihre eheliche Untreue wohl kaum lauthals verkünden.

Gemeint ist wohl, dass er sich ausrechnen kann, wenn er als Vater nicht in Frage kommt.
Wenn er in Frage kommt, kann er natürlich nicht nachrechnen, ob noch jemand anderes in Frage kommt.

Und was das Nachrechnen betrifft: nach wie vor sind Männer in
diesen Dingen eher unbedarft (und wohl auch oft zu sehr von
ihrer Einzigartigkeit überzeugt :smile:.

Das Nachrechnen könnte man(n) ja lernen.

Viele Grüße
Thea

hallo.

du willst allen Ernstes eien staatliche Regelung?

naja… soooo ernst war mein posting eigentlich nicht gemeint. aber je länger ich drüber nachdenk… es hätte was für sich :smile:

gruß

michael

Hallo Thea,

das mit dem nachrechnen ist für den Mann doch nicht ganz so einfach. Es sind ja immerhin meherere Tage der Befruchtungsmöglichkeit. Nur wenn er tatsächlich im gesamten Zeitraum nicht mit der Frau verkehrte könnte er etwas vermuten.
Gruss
Gerd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,

mich würde mal interessieren, ob ihr es für wünschenswert
halten würdet, wenn Frauen durch heimliche Vaterschaftstests
einen Wissensvorsprung vor ihren Ehemännern gewinnen, ob
dieser tatsächlich der Vater ihrer Kinder ist.

Hallo Marion,
der Vater darf nicht heimlich testen, er muss seine Frau fragen!?!
Musste eigentlich seine Frau ihn auch fragen als sie fremdging???
Hat das Kind eigentlich auch noch ein Recht z.B. das Wissen um den tatsächlichen Vater?
Gruss
Gerd

Moin Marion,

ob Du auch noch so ironisch schreiben würdest, wenn Frauen regelmäßig beweisen müßten, dass der Vater der wirkliche Vater ist? D.h. sobald sich der (Ehe-)Mann weigert, stichhaltige Beweise bringen müßten, bevor(!) überhaupt getestet werden dürfte?

Denn mal ehrlich: Genau dies wäre in meinen Augen die umgekehrte Rechtslage, die zu einem wirklichen Vorteil für Frauen durch einen heimlichen Vaterschaftstest führen würde…

Nein, ich denke, wir sind uns alle einig, dass die aktuelle Rechtslage es Vätern sehr schwierig macht, sich vor einem Betrug durch ihre Partnerinnen zu schützen. Und ich akzeptiere gerne den Einwand, dass ein heimlicher Test natürlich Tür und Tor Untersuchungen gegenüber öffnet nach dem Motto: Schauen wir doch mal, ob das Kind meines Nachbarn auch tatsächlich sein Kind ist. Dass das ein unhaltbarer Zustand ist, ist kaum zu bezweifeln.

Was ich allerdings bei der Geschichte vermisse, ist die Seite des Kindes.
Beispiel: Ein Vater zweifelt an der Treue seiner Partnerin. Wie gesagt, er zweifelt nur. Ist es wirklich für ein Kind erträglich, durch ein öffentliches(!) Verfahren mitzubekommen, dass sein Vater bezweifelt, der leibliche Vater zu sein? Ist nicht der Schaden dadurch gigantisch, auch wenn am Ende herauskommt, dass der Vater es doch ist?

Und genau das läßt mich an einer offiziellen Lösung ebenfalls zweifeln…

Grüße
Jürgen

Moin,

ob Du auch noch so ironisch schreiben würdest, wenn Frauen
regelmäßig beweisen müßten, dass der Vater der wirkliche Vater
ist?

Das muss Frau in der Realität in jedem Vaterschaftsfeststellungsverfahren regelmäßig, wenn sie mit dem Mann nicht verheiratet ist und dieser die Vaterschaft nicht anerkennt (was fast immer der Fall sein dürfte, wenn das „Paar“ kein Paar ist).

D.h. sobald sich der (Ehe-)Mann weigert, stichhaltige
Beweise bringen müßten, bevor(!) überhaupt getestet werden
dürfte?

Falls du mein anderes Posting an Eckard aufmerksam gelesen hast, so wirst du feststellen, dass ich eine Erleichterung des bestehenden Abstammungsrechts insofern befürworte, dass das Erbringen stichhaltiger Beweise wegfällt.

Denn mal ehrlich: Genau dies wäre in meinen Augen die
umgekehrte Rechtslage, die zu einem wirklichen Vorteil für
Frauen durch einen heimlichen Vaterschaftstest führen würde…

In frag mich immer, wo dieser super Vorteil für Frauen eigentlich herkommen soll ? Ein Erzeuger muss immer für die von ihm erzeugten Kinder zahlen, egal ob er mit der Frau in einer Partnerschaft lebt oder nicht. Von finanziellem Vorteil für die Frau wäre es, den zahlen zu lassen, der am meisten Geld hat, das muss aber nicht unbedingt der bisherige Ehemann sein.

Nein, ich denke, wir sind uns alle einig, dass die aktuelle
Rechtslage es Vätern sehr schwierig macht, sich vor einem
Betrug durch ihre Partnerinnen zu schützen.

Nun ja, wie schützt sich denn eine Frau vor Betrug durch ihren Ehemann ? Soll sie jetzt alle Kinder der Umgebung heimlich testen lassen, um zu erfahren, ob eins vielleicht von ihm ist ? Und selbst wenn sich herausstellt, dass das fragliche Kind tatsächlich vom Ehemann ist, dann weiß er immer noch nicht, ob sie ihn nicht nach Strich und Faden betrogen hat.

Was ich allerdings bei der Geschichte vermisse, ist die Seite
des Kindes.
Beispiel: Ein Vater zweifelt an der Treue seiner Partnerin.
Wie gesagt, er zweifelt nur. Ist es wirklich für ein Kind
erträglich, durch ein öffentliches(!) Verfahren mitzubekommen,
dass sein Vater bezweifelt, der leibliche Vater zu sein? Ist
nicht der Schaden dadurch gigantisch, auch wenn am Ende
herauskommt, dass der Vater es doch ist?

Das Verhältnis zwischn Kind und „Vater“ dürfte eh gestört sein, wenn der Mann einen Vaterschaftstest in Betracht zieht. Schließlich zweifelt er dadurch nicht nur seine „Erzeugerschaft“ an, sondern ist auch bereit, falls sich diese nicht als zutreffend herausstellt, seine Vaterschaft zu beenden. Je nachdem wie alt das Kind ist, dürfte klar sein, dass sich hier keine emotionale Bindung zwischen dem „Vater“ und dem Kind entwickelt hat (alle anderen hätten vermutlich eher Angst, dass sie nicht der Vater sind, und nach einer Trennung somit den Kontakt zu den Kindern verlieren werden, die sie mit aufgezogen haben). Ich kann mir auch bei besten Willen nicht vorstellen, dass ein Mann aus einem funktionierenden und glücklichen Familienleben heraus seine Vaterschaft anzweifelt. Meistens dürfte es der Fall sein, wenn die Familie sich eh trennt und der Vater unterhalt zahlen soll und die Beziehung der Eltern zerrüttet ist. Und hier wiegt IMHO das Recht des Kindes, ebenfalls zu erfahren, ob es sich bei dem betreffenden Mann um seinen Vater handelt, genau so groß, wie das Recht des Vaters.

Jedoch würde ich die hier vorgeschlagene Möglichkeit, ein Vaterfeststellungsverfahren als Routine bei Unterhaltsfällen einzuführen, ebenfalls nicht befürworten. Ich kann mir vorstellen, das viele Männer, die ihre Vaterschaft völlig unabhängig von ihrer Erzeugerschaft betrachten (und das sind zwei ganz unterschiedliche Dinge), dies gar nicht interessiert oder sie dies eher als Bedrohung empfinden.

Gruß
Marion

Moin,

der Vater darf nicht heimlich testen,

richtig, die frau und sonst wer übrigens auch nicht.

er muss seine Frau
fragen!?!

Nein, er muss sie nur informieren.

Musste eigentlich seine Frau ihn auch fragen als sie
fremdging???

Das wird jedes Paar wohl individuell regeln. Fragt denn jeder Mann der fremdgeht vorher seine Frau ?

Hat das Kind eigentlich auch noch ein Recht z.B. das Wissen um
den tatsächlichen Vater?

Ja, deshalb soll es ja auch keine heimlichen Test mehr geben, sondern in dem Verfahren im Interesse des Kindes gesetzlich festgehalten werden, wer der tatsächliche Erzeuger ist, mit den entsprechenden Konzequenzen und Rechten für das Kind. Dass dies ein anonmyer Wald- und Wiesentest nicht leisten kann, wo noch nicht mal klar ist, woher die untersuchten Proben stammen. sollte eigentlich jedem klar sein.

Gruß
Marion

Ein Erzeuger muss immer für die

von ihm erzeugten Kinder zahlen, egal ob er mit der Frau in
einer Partnerschaft lebt oder nicht.

Diese Argumentation disqualifiziert dich vollends.

Die Frau poppt aus Langerweile, der doofe Mann muss zahlen.

Ein Glück, dass ich nicht mit einer Deutschen verheiratet bin, da kommen nur noch Hassgefühle bei solchen Argumenten auf.

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Moin Marion,

Das muss Frau in der Realität in jedem
Vaterschaftsfeststellungsverfahren regelmäßig, wenn sie mit
dem Mann nicht verheiratet ist und dieser die Vaterschaft
nicht anerkennt (was fast immer der Fall sein dürfte, wenn das
„Paar“ kein Paar ist).

Mit dem Unterschied meines Wissens, dass in einem solchen Falle die Beweisschwelle deutlich niedriger ist. Nebenbei: In einem solchen Falle hätte meines Wissens der Mann kaum eine Chance, zum rechtlichen Vater zu werden, wenn es die Frau ablehnt.
Aber darum ging es mir nicht, wenn Du mein Posting genau gelesen hättest, das sich sehr wohl Deiner Argumentation bei Deinem Meinungswechsel mit Eckhard angeschlossen hat.

Was mich zunächst an Deinem überflüssigen Posting ärgert, ist das Lächerlichmachen einer Tatsache, die für manche Männer bittere Realität ist. Ich glaube kaum, dass Männer gerne hinter dem Rücken ihrer Frau Vaterschaftstest machen oder begeistert ihrer Frau einen Fehltritt nachweisen.

Was mich weiter allgemein ärgert, ist die Argumentation, in dem derzeitigen Streit ginge es um das Wohl des Kindes bzw. seine genetische Selbstbestimmung.
Zum ersteren habe ich meine Meinung gesagt, ich halte die Pflicht zu einem Rechtsstreit für absolut kontraproduktiv.
Zum zweiteren halte ich die derzeitig geplante Regelung für entlarvend, die Eltern könnten sich ausschließlich gemeinsam oder durch ein Gericht auf einen Gentest des Kindes(!) einigen. Wo ist hier bitte die genetische Selbstbestimmung?

Ich empfinde die Diskussion als unehrlich und moralisierend.
Es gibt keine gute Lösung, wir müssen eine wählen, die derzeitig angedachte gehört aber hierbei zu den schlechteren. Und damit sind wir uns ja auch einig.

Grüße
Jürgen

Zusammenfassung
Hallo Marion,
ich möchte einige Punkte zusammenfassen.

1.) Das Gerichtsurteil, dass heimliche Tests nicht in einem einem Gerichtsurteil verwertet dürfen, macht sinn, denn die Richter können die Vertrauenswürdigkeit solcher Tests nicht beurteilen.

2.) Vaterschaftstests sind die einfachste Form von genetischen Analysen und hier stellt sich wirklich die Frage, inwieweit solche genetischen Analysen rechtens und gewünscht sind. Wird hier die Tür zu einem massiven Mißbrauch geöffnet?

3.) Im alltäglichen Leben kann ein Elternteil sein Kind zum Arzt bringen. Gegebenenfalls kann auch eine genetische Untersuchung auf eine Erbkrankheit erfolgen. Müssen hier immer BEIDE Elternteile zustimmen? Falls nein, warum ausgerechnet bei der Vaterschaft.

4.) Gemäß Angaben in den Medien soll der Anteil sogenannter Kuckkucks-Kinder bei 10%. Es geht dabei um Kinder von denen die Männer irrtümlich annehmen, dass sie von ihnen sind. Ich hoffe, dass dieser Wert übertrieben ist.
Die Möglichkeit, einem Mann ein fremdes Kind unterzuschieben ist eine besondere Möglichkeit die nur Frauen zugänglich ist. Sie haben ein Interesse sich diese Möglichkeit offen zu halten und sich einen zuverlässigen Unterhalt für das Kind zu sichern.
Letzendlich handelt es sich um eine Form von Betrug, die praktisch nicht juristisch verfolgt wird. In einer bestehenden Partnerschaft ist dies noch kein Problem, aber sobald die Partnerschaft gelöst wird und der Mann für ein Kind zahlt, das nicht von ihm ist.

5.) Wenn ein Mann sich um die Unterhaltszahlungen für seine Kinder drückt ist dies niederträchtig. Wenn eine Frau ihren Partner mit einem anderen Mann betrügt und ihn dann für daraus resultierende Kinder finanziell blutten lässt, ist das doppelt niederträchtig.

6.) Neben den finanziellen Gründen gibt es auch emotiale Gründe für einen Mann sich seiner Vaterschaft zu vergewissern. Ein Zweifel, aus welchen Gründen auch immer, kann die Partnerschaft und die Beziehung zum Kind vergiften, die durch solcher Test 100 Mal besser beseitgt werden können, als durch alle Paartherapien.
Um diese Zweifel auszuräumen muss der Vater ein Gerichtsverfahren anbahnen und damit seine Partnerschaft killen, selbst wenn er das eigentlich nicht möchte.

7.) Es gab immer wieder den gandiosen Vorschlag, dass die Männer bei Zweifeln direkt auf ihren Partnerin zugehen sollen.
Klasse, ich kann mir das lebhaft vorstellen.

Mann: „Du Schatz, ich habe gewisse Zweifel, dass die beiden Kinder von mir sind. Was hälst du davon, wenn wir das genetisch testen lassen?“

Frau:„DU VERDAMMTES SCHWEIN. GLAUB JA NICHT, DA? ICH DICH JE WIEDER RANLASSE.“

Mann:„Und was ist mit dem Test?“

Frau:„VERLASS SOFORT DIE WOHNUNG. ICH LASSE MICH SCHEIDEN.“

8.) Selbst wenn ein Mann Zweifel an seiner Vaterschaft hat, ist eine Vaterschaftsanfechtung ein gerichtliches Verfahren. Es gilt einen Richter zu Überzeugen, dass Zweifel angebracht sind. Ein Verdacht, Gerüchte im Freundeskreis, oder eine Affaire der Mutter genügen da wohl nicht.
Ein Vaterschaftstest als Anfang fällt ja aus.

9.) Quit Bono
Wer hat Nutzen von der jetzigen Regelung? Betrügerische Frauen, die Kinder und der Staat.
Wer hat den Schaden? Hauptsächlich (Ehe)männer.
Die Ehemänner, bzw. Partner sind greifbar. Irgend ein One-Night-Stand nicht mehr auffindbar. Bei dem Nachbar oder Arbeitskollegen als wirklichen Vater müsste die Betrügerin es ja offenbaren, was zu viel Streß im sozialen Umfeld führen wird.
Wer hat den Vorteil bei (heimlichen) Vaterschaftstests? Nur die Männer.

10.) Die Kinder werden bei dem ganzen Thema überhaupt nicht gefragt.
Eine Mutter, die einen Vaterschaftstest ablehnt, hat wohl nur sekundär das wohl das Kind im Auge, primär wird sie ihren Betrug decken wollen

11.) Ein Knackpunkt an heimlichen Vaterschaftstest ist die Heimlichkeit. Das ist aber gerade dann ein Muss, wenn die Gefühle vom Kind und Mutter nicht verletzt werden sollen.

Fazit
Die jetzige Regelung ist eine Beibehaltung des Status Quo. Es geht hier nicht um Gerechtigkeit, sondern darum die Interessen der Mehrheit zu wahren.
Vaterschaftstests sind an sich nichts abscheuliches. Warum darf ein Mann nicht wissen, ob er wirklich der Vater ist?

Moin,

Hallo Marion,

der Vater darf nicht heimlich testen,

richtig, die frau und sonst wer übrigens auch nicht.

Aus welchem Grunde sollte dieFrau testen? Kennt sie den Erzeuger ihres Kindes nicht?

er muss seine Frau
fragen!?!

Nein, er muss sie nur informieren.

Ok, aber wo ist der Unterschied? Entweder sie lehnt ab oder fühlt sich hintergangen!

Musste eigentlich seine Frau ihn auch fragen als sie
fremdging???

Das wird jedes Paar wohl individuell regeln. Fragt denn jeder
Mann der fremdgeht vorher seine Frau ?

Darauf will ich anders eingehen. Es ist nicht entscheident ob wer fremdgeht sondern nur wenn es zu einem „Ergebnis“ kommt!

Hat das Kind eigentlich auch noch ein Recht z.B. das Wissen um
den tatsächlichen Vater?

Ja, deshalb soll es ja auch keine heimlichen Test mehr geben,
sondern in dem Verfahren im Interesse des Kindes gesetzlich
festgehalten werden, wer der tatsächliche Erzeuger ist, mit
den entsprechenden Konzequenzen und Rechten für das Kind. Dass
dies ein anonmyer Wald- und Wiesentest nicht leisten kann, wo
noch nicht mal klar ist, woher die untersuchten Proben
stammen. sollte eigentlich jedem klar sein.

Dazu glaube ich wäre es sinnvoller grundsätzlich den Test nach der Geburt durchzuführen - wie den Bluttest - und damit wären so manche spätere Probleme nie aufgetaucht.

Gruß
Marion

Gruss
Gerd

Hallo Carlos,

5.) Wenn ein Mann sich um die Unterhaltszahlungen für seine
Kinder drückt ist dies niederträchtig. Wenn eine Frau ihren
Partner mit einem anderen Mann betrügt und ihn dann für daraus
resultierende Kinder finanziell blutten lässt, ist das doppelt
niederträchtig.

Frage: Warum ist zweiteres aus deiner Sicht doppelt niederträchtig? Und ersteres (sich vor der Verantwortung für die eigenen Kindern drücken) im Gegensatz dazu „nur“ einmal niederträchtig?

grüße,

barbara

Hallo Eckard,

ich zweifle, ob das die Frauen wirklich immer so genau wissen (wollen). Wenn das Kind aus einem Seitensprung entstanden ist, die Frau sich aber für den Nicht-Vater entscheidet, hält sie ihn vielleicht einfach für den besseren Vater und hofft und glaubt, dass er auch der biologische Vater ist. Ich vermute, sie würde selbst erst über einen Test Gewissheit bekommen.

Man spürt geradezu, wie bei dieser Diskussion archaische UR-Ängste der Männer durchkommen: Die eigenen Gene könnten nicht weiter gegeben werden, ein anderer Mann, ein Rivale, hat statt dessen seine wie ein Kuckuck ins fremde Nestchen gelegt - und der „soziale Vater“ zieht unwissentlich ein „Junges“ auf, das später die Gene des Rivalen weiterverererben wird.

(in der Sache sehe ich es wie du: Heimliche Tests sind irgendwie keine Lösung, dennoch müssen Männer, die glauben, nicht zum Unterhalt verpflichtet zu sein, eine leichtere Möglichkeit haben, ihre Vaterschaft zu prüfen. Alles in allem würde ich mir aber diese selbstgerechte Empörung, die hier viele Männer (nicht du) an den Tag legen mal gegenüber den ganzen Unterhaltsprellern wünschen, die sich davor drücken, für ihr eigen Fleisch und Blut zu zahlen!)

Beste Grüße,

barbara