Kündigung und Hartz 4

Hallo,

ich möchte meine Stelle kündigen und mir was besser bezahltes suchen.
Da ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten haben, werde ich wohl kündigen müssen , auch wenn ich noch nichts in Aussicht habe.
Jetzt wollt ich mal fragen ob ich , wenn ich nichts finde, dann ALG 2 bekomme oder Hartz 4.
Wie kann man es umgehen in Hartz 4 zu rutschen.

Viele Grüße

Hallo,
ALG-2 heißt jetzt Bürgergeld und Hartz 4 gab es nur als Sprachgebrauch, hieß aber auch offiziell ALG-2. Was ist mit ALG-1 ?
Wie lange hat das lfd. Beschäftigungsverhältnis dann insgesamt angedauert und wenn es weniger als 12 Monate war, was war direkt davor gewesen ?.
Gruss
Czauderna

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Achso stimmt. Ich meinte natürlich, wie ich dann am besten nach einer Kündgung ALG 1 bekomme und nicht das Bürgergeld.

Ich bin im Juli 12 Monate beschäftigt. Davor habe ich ca ein halbes Jahr ALG 1 bezogen. Meine Stelle vor ALG 1Bezug war vom 9/2021-15.02.2022.

Gruss

Es tut mir leid, Deine eigentliche Frage kann ich Dir nicht beantworten. Aber ich verstehe nicht:

Wieso?
Zum einen: ist das so mit Deiner Kündigungsfrist? Steht das so im Vertrag? Aber gut, gehen wir mal davon aus, dass das so ist. Dann bringt und das zum anderen: was genau hält Dich davon ab, Dich zu bewerben? Dann steht da halt als Abschlußsatz „Da ich mich derzeit in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis befinde, könnte ich meine Tätigkeit frühestens zum 31. August (oder was halt auch) beginnen“. Sowas ist ganz und gar üblich und auf sein Wunsch-Mitarbeity wartet man auch gerne mal ein paar Monate.
Und zum dritten: wenn Du einen neuen Vertrag in Händen hältst, beim bisherigen Arbeitgeber gekündigt hast, kannst Du immer noch bitten, Deinen Vertrag schon früher zu beenden. Viele Personaler kennen das Sprichwort „Reisende soll man ziehen lassen“. Und gerade da Du ja noch nicht sooo lange dort bist, nehme ich an, dass Du für diesen Laden noch nicht komplett unersetzlich bist und die Dir da entgegen kommen.

Achja, und zum letzten: es bewirbt sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus immer leichter als aus einer Arbeitslosigkeit (gerade wenn vor diesem Job auch schonmal ne Arbeitslosigkeit war).

Viel Erfolg :slight_smile:

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Hallo,

nichts für ungut, aber hast du vor, dich dein ganzes Leben von ALG zu ALG durchzuschlagen?

Ich fasse zusammen:
gearbeitet von

5,5 Monate … In der Probezeit gekündigt (worden)?
Dann halbes Jahr ALG1-Bezug.
Dann voraussichtlich ein Jahr gearbeitet, jetzt wieder ALG1-Bezug angepeilt …

Warum? Es ist IMMER besser, aus ungekündigter Stellung heraus eine neue Stelle zu suchen. Erstens wissen auch Arbeitgeber, dass eventuelle Kündigungsfristen einzuhalten sind, und zweitens kann man auch mit dem aktuellen Arbeitgeber reden, wenn die neue Stelle in trockenen Tüchern ist, und versuchen, einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben.

Z. B. indem man nicht einfach so kündigt, wenn man keine neue Stelle in Aussicht hat.

Wenn du keinen SEHR guten Grund hast und einfach so kündigst, nur weil du mit der Bezahlung nicht zufrieden bist, bekommst du bis zu 12 Wochen Sperre, in der du kein ALG bekommst.

Gruß
Christa

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Isch schwör, isch hab’ nicht von dir abgeschrieben! :rofl:

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Also ich finde Geld schon einen sehr guten Grund. Hab es schonmal in einem anderem Beitrag erwähnt, dass ich ca auf Mindestlohnniveau 30 Stunden (aufgrund eines handicaps). Aber ich gehe im Moment davon aus das es eher schwierig wird , die aktuelle finanzielle Situation als Argument herzunehmen um die Kündigung zu rechtfertigen.

Für dich persönlich ja, und ich kann es auch verstehen, aber das Arbeitsamt sieht das in der Regel anders. Denn auch wenig Geld, was du bekommst, ist mehr, als gar kein Geld, was du im Falle einer Kündigung eben nicht bekommen würdest. Und durch die Eigenkündigung wäre die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet.

Aber nochmal: was spricht dagegen, NICHT zu kündigen und trotzdem eine besser bezahlte Stelle zu suchen, um DANN erst zu kündigen, wenn die Weiterbeschäftigung gesichert ist?

Und noch etwas: wenn es wirklich zu wenig Geld ist, was dir monatlich zur Verfügung steht, hast du versucht, Wohngeld oder evtl. eine Aufstockung zu beantragen?
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/einkommen-ergaenzen

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Meistens suchen ja die Firmen gleich jmd ( so ca in 1 Monat oder so ) und nicht erst in 3 Monaten.

Vielleicht Hilfsarbeiter, die nur saisonweise benötigt werden, aber für eine dauerhafte Anstellung würden die meisten auch warten. Und nochmal: es besteht auch noch die Möglichkeit, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, wenn die neue Stelle in trockenen Tüchern ist.

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Kündige nie, bevor Du nicht etwas Neuees hast. lg

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Nein. „Geld“ ist absolut kein Grund, ein Arbeitsverhältnis zu kündigen, bevor man ein anderes, besser bezahltes gefunden hat.

Das hier:

sind Wortwolken ohne Inhalt. Die zwölf Wochen Sperre bei versicherungswidrigem Verhalten werden nicht auf dem Bazar diskutiert und ausgehandelt, sie werden ganz schlicht und einfach von der BAA festgesetzt, wenn Du Dein Arbeitsverhältnis kündigst. Ausnahmen gibt es lediglich, wenn eine Fortsetzung nicht zumutbar wäre - z.B. Gewalttätigkeit von Vorgesetzten.

Wenn Du aktuell zu wenig Geld verdienst, gibt es keinen, in Worten keinen Grund, das Arbeitsverhältnis ohne neuen Arbeitsvertrag in der Tasche zu kündigen, weil Du dafür unweigerlich zwölf Wochen Sperrzeit auf ALG I kassieren wirst.

Du hast bisher mit keinem Wort begründet, weshalb Du nicht in anderer Reihenfolge vorgehst: Erst einen neuen Job, dann den alten kündigen oder auflösen.

Schöne Grüße

MM

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ist kein Argument für irgendwas.

Es geht hier um konkrete Stellenangebote für eine konkrete Person in einer konkreten Situation, nicht um irgendwas, was man immer häufiger annehmen könnte usw. usw.

Schöne Grüße

MM

Mein Arbeitgeber hat momentan zwei Stellen ausgeschrieben: eine soll zum 01.09.23 besetzt werden. Eine andere - wir sind schon froh, wenn wir überhaupt eine Besetzung finden. Eine andere Person startete ihre Arbeit diese Woche - wir haben 3 Monate auf sie nach Vertragsabschluss gewartet.

Was ich damit sagen will: die Pauschalität Deiner Aussage spiegelt hauptsächlich Deine Vorurteile wieder, aber nicht zwingend die Realität.


Aber etwas ganz anderes stößt mir auf:

Man hält Dich für so qualifiziert, unentbehrlich, schwer ersetzbar und Deine Arbeit für so wichtig, dass man mit Dir vereinbart, dass Du, entgegen der Regelung im §622 BGB eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hast.

Gleichzeitig hält man Dich für so schlecht qualifiziert, Deine Arbeit für so unwichtig, Dich für so gut austauschbar, dass man Dich nur mit Mindestlohn abspeist.

Das beißt sich. Mein Arbeitgeber versucht seit einiger Zeit mit mir eine Vereinbarung zu treffen, dass meine Kündigungsfrist angehoben wird. Daher habe ich mich, soweit es mir als Laie im Recht möglich war, mit dem Thema beschäftigt. Es gibt diverse Urteile zu entsprechenden Klagen (Mitarbeiter wollten ihre verlängerte Kündigungsfrist als unwirksam erklären lassen.) In allen Urteilen klingt der gleiche Tenor mit: eine Verlängerung der Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer ist möglich. Die Frist für den Arbeitgeber muss dann aber mindestens genau so hoch sein. Anhand begleitender Regelungen muss deutlich werden, dass der Arbeitnehmer für das Unternehmen nur schwer ersetzbar ist. In der Regel machte man das an der Position des Arbeitnehmers, seiner Verantwortung und seiner Bezahlung fest.

Pauschal könnte man sagen: wenn ein Lagerarbeiter zum Mindestlohn bezahlt werden würde, wäre eine verlängerte Kündigungsfrist unwirksam. Der Leiter des Einkaufs, der seit 20 Jahren im Unternehmen ist, wichtige Verträge aufgrund seiner Bekanntheit bei Lieferanten mit mehr Vorteil für das Unternehmen aushandelt und deutlich über dem Schnitt bezahlt wird, wird wahrscheinlich wirksam eine längere Kündigungsfrist akzeptieren.


Was ich damit sagen will: lass einen Anwalt einen Blick auf Deinen Arbeitsvertrag und eventuell vorhandene Tarifverträge werfen, um einzuschätzen, ob Deine Kündigungsfrist überhaupt wirksam ist.

Grüße
Pierre

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Das ist halt die Erfahrung die ich bisher gemacht habe im Bereich Verwaltung und Bürojobs. Ich hab das natürlich nicht statistisch überprüft…

Wie viele Absagen hast Du denn in den letzten 2-3 Monaten so bekommen wegen Deiner langen Kündigungsfrist? Und nochmal: diese drei Monate kommen mir sehr lang vor, steht das wirklich so in Deinem Vertrag? @Pierre hatte ja schon viel dazu geschrieben…

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Ich fang mich jetzt erst an zu bewerben. Meine Erfahrung bezieht sich aus den letzten 8 Jahren Bewerbungen auf neue Stellen. . Ich habe in Erinnerung das meistens jmd. kurzfristig gesucht wird.
Aber ich freue mich das dem anscheinend nicht so ist und werde mich nun fleißig bewerben.

[quote=„Frau_Jana_Boemer, post:16, topic:9513011“]
steht das wirklich so in Deinem Vertrag?
[/quote]n

Es steht drin …nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigunsfrist für beide Seiten drei Monate zum Monatsende, soweit sich nicht aus den gesetzlichen Kündigungsfristen eine längere Kündigungsfrist ergibt… Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt… Sollte das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung des Arbeitgebers beendet werden , wird auf die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes (Ksch g), insb & 4 KschG, hingewiesen.

Und wie ich schon schrieb: Es besteht, so wie Du die Situation schilderst, die hohe Chance, dass diese Regelung unwirksam ist.

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Okay und wie setzt man das dann durch im Ernstfall

Ist das deine Meinung ?