Mein Arbeitgeber hat momentan zwei Stellen ausgeschrieben: eine soll zum 01.09.23 besetzt werden. Eine andere - wir sind schon froh, wenn wir überhaupt eine Besetzung finden. Eine andere Person startete ihre Arbeit diese Woche - wir haben 3 Monate auf sie nach Vertragsabschluss gewartet.
Was ich damit sagen will: die Pauschalität Deiner Aussage spiegelt hauptsächlich Deine Vorurteile wieder, aber nicht zwingend die Realität.
Aber etwas ganz anderes stößt mir auf:
Man hält Dich für so qualifiziert, unentbehrlich, schwer ersetzbar und Deine Arbeit für so wichtig, dass man mit Dir vereinbart, dass Du, entgegen der Regelung im §622 BGB eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hast.
Gleichzeitig hält man Dich für so schlecht qualifiziert, Deine Arbeit für so unwichtig, Dich für so gut austauschbar, dass man Dich nur mit Mindestlohn abspeist.
Das beißt sich. Mein Arbeitgeber versucht seit einiger Zeit mit mir eine Vereinbarung zu treffen, dass meine Kündigungsfrist angehoben wird. Daher habe ich mich, soweit es mir als Laie im Recht möglich war, mit dem Thema beschäftigt. Es gibt diverse Urteile zu entsprechenden Klagen (Mitarbeiter wollten ihre verlängerte Kündigungsfrist als unwirksam erklären lassen.) In allen Urteilen klingt der gleiche Tenor mit: eine Verlängerung der Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer ist möglich. Die Frist für den Arbeitgeber muss dann aber mindestens genau so hoch sein. Anhand begleitender Regelungen muss deutlich werden, dass der Arbeitnehmer für das Unternehmen nur schwer ersetzbar ist. In der Regel machte man das an der Position des Arbeitnehmers, seiner Verantwortung und seiner Bezahlung fest.
Pauschal könnte man sagen: wenn ein Lagerarbeiter zum Mindestlohn bezahlt werden würde, wäre eine verlängerte Kündigungsfrist unwirksam. Der Leiter des Einkaufs, der seit 20 Jahren im Unternehmen ist, wichtige Verträge aufgrund seiner Bekanntheit bei Lieferanten mit mehr Vorteil für das Unternehmen aushandelt und deutlich über dem Schnitt bezahlt wird, wird wahrscheinlich wirksam eine längere Kündigungsfrist akzeptieren.
Was ich damit sagen will: lass einen Anwalt einen Blick auf Deinen Arbeitsvertrag und eventuell vorhandene Tarifverträge werfen, um einzuschätzen, ob Deine Kündigungsfrist überhaupt wirksam ist.
Grüße
Pierre