bei Fragen zum ArbeitsRECHT gibt es keine Alternativen
Du darfst sie also nennen, weil dir niemand verbieten kann sie zu schreiben , du musst aber dann im Gegenzug in Kauf nehmen, dass sie als das bezeichnet werden, was sie sind: am Thema vorbei und eben Geschwurbel
Hilfreich ist es immer, die Frage es TO erst komplett zu lesen & verstehen und erst dann zu antworten, WENN man eine zielführende Antwort hat.
Gruß h