Laminat privat verlegt - Mieterhöhung?

Hallo,

ich wohne seit nunmehr 7 Jahren in einer Mietwohnung mit Teppichbelag. Dieser zeigt erhebliche Verschleißerscheinungen, der Vermeiter verweigert mir jedoch den Austausch. (Der Teppich ist 7 Jahre alt, cremeweiß und entsprechend anfällig)

Ich habe jetzt aber die Genehmigung privat Laminat legen zu lassen - dass werde ich auch tun.

Leider habe ich jetzt aus dem Bekanntenkreis ein Beispiel gehört, das mich zweifeln lässt. Eine Familie hat in Ihrer Wohnung selbst Fliesen im Bad eingebracht - nach zwei Jahren hat der Vermieter aufgrund der Verbesserung der Mietsache eine Mieterhöhung verlangt. Kann das rechtens sein??

Also Grundsätzlich sind diese Fliesen oder ähnliches ja während der laufenden Mietzeit noch Eigentum des Mieters, man könnte diese ja beim evtl. Auszug ausbauen und mitnehmen(übertrieben ausgedrückt).Er kann meiner Meinung nach ja nicht von einer Wertsteigerung ausgehen, sind ja nicht seine Fliesen… Wenn er das Material bezahlt hat könnte das anders sein, das müsste aber ein Anwalt klären, Grundsätzlich würd eich aber sagen; zeige ihm einen Vogel falls das passiertt.Nur zur beruhigung, gehe mal davon aus der der Vermieter deiner Bekannten einfach nur frech ist…

Hallo,

wenn man in Miete lebt, kann man nach 10 Jahren den Austausch der Böden verlangen, wenn diese dementsprechend abgenutzt sind. Wenn man in einer Mietwohnung als Mieter selbst Hand anlegt, sollte man mit dem Vermieter eine Einigung finden. Z.B. bezahlt er das Material und Sie bringen die Arbeitsleistung.

Vor einer Mieterhöhung sind Sie deshalb aber trotzdem nicht sicher. Eine Verbesserung der Mietsache ist auch dann eingetreten wenn Sie (oder wie auch bei Ihrem Bekannten) den Wohnzustand „selbst“ verbessert haben.

Deshalb mein Tipp:

Einigung vorab mit dem Vermieter finden, damit Ihr Kostenaufwand so gering wie möglich bleibt oder sich eine Eigentumswohnung zulegen (falls finanziell möglich) dann gibt es solche Probleme nicht mehr.

Gruss

Hallo,

normalerweise ist es so, dass Mieterhöhungen im Zuge einer so genannten Modernisierung vorgenommen werden können. Die Modernisierung und die Höhe der Mieterhöhung müssen rechtzeitig vorher angekündigt werden, was für den Mieter auch mit einem Einspruchsrecht verbunden ist.

Warum der Vermieter in deinem Fall, wo du doch die Modernisierung selbst übernimmst und bezahlst, die Miete erhöhen können sollte, ist nicht ersichtlich.

hallo,

wie immer erst einmal der hinweis, dass meine auskünfte keine formale mietrechtsberatung ersetzen können.

jetzt zu deinem anliegen: in der gängigen rechtsprechung geht man davon aus, dass teppichböden - je nach qualität - eine „haltbarkeit“ von 5 bis maximal 10 jahren haben. und da deiner cremeweiß ist, kann davon ausgegangen war, dass er aufgrund der farbe anfälliger ist für flecken (was nicht gleich bedeutend ist mit verschleiß!).

für ein grundsätzliches auswechseln ist eigentlich der vermieter zuständig. siehe auch:

/t/muss-der-vermieter-neuen-boden-bezahlen/334403

aaaaber: wenn ihr über den zustand des teppichs streitet, wird es nicht so einfach, ihn von deinem anliegen zu überzeugen.

dein angebot, selbst laminat zu bezahlen und zu verlegen, ist für den VM natürlich klasse: alle kosten bleiben bei dir… schlau, wenn er dem zustimmt…

wenn der VM dann aber - nicht aufgrund des laminats, aber weil er zu regelmäßigen prozentualen mieterhöhungen berechtigt ist (im rahmen der mieterhöhungsgrenzen natürlich) - demnächst die miete erhöht, dann kannst du nichts machen.

einen laminatboden würde ich allerdings nicht als wertsteigerung der wohnung betrachten. daher bezweifel ich, ob dein VM aufgrund des laminat-verlegens eine mieterhöhung anstreben und dies dann auch noch so begründen wird… und begründen muss er eine mieterhöhung ja irgendwie.

mein tipp: trefft eine schriftliche vereinbarung. da der VM in einigen jahren so oder so wohl zum wechseln des teppichs herangezogen werden kann, würde ich ihm vorschlagen, dass er JETZT das material zahlt und du den laminat verlegst. dafür verbliebt er auch bei deinem auszug in der wohnung, gehört also wie der teppich dann weiterhin dem VM.

oder andere möglichkeit: du kaufst UND verlegst, darfst den laminatboden dann aber bei deinem auszug auch ausbauen (musst dies evtl. sogar??) und mitnehmen. das geht dann natürlich gut, wenn du zb klick-laminat kaufst. du kannst ja jederzeit veränderungen in der wohnung vornehmen, wenn du in der lage bist, nach auszug den ursprünglichen zustand wieder herzustellen.

auf jede fall: alles, was ihr vereinbart, schriftlich festhalten! dazu würde ich dringend raten. das schützt dich aber nie vor mieterhöhungen, die der VM im rahmen seiner möglichkeiten ausschöpft.

viel glück und spaß mit dem hoffentlich neuen boden!
mannheim13

Hallo eule1981,
das was Sie beschrieben haben ist natürlich nicht rechtens.
Auch wenn Sie die Genehmigung bekommen haben, dort Laminat selbst zu legen,kan ich nur zur Vorsicht raten.

Mein Tipp: Gehen Sie bitte vorher unbedingt zum Miterschutzbund oder zu einer Rechtsberatung. Beides geht schon zu einem kleinen Preis. Aber Sie sind dann zumindestens auf der sicheren Seite, bevor Sie hier einen Fehler machen.

Viel Erfolg!

Gruss ichselbst 42

Hallo,

grundsätzlich kann bei einer Mieterhöhung, die sich auf einen Mietspiegel stützt, nur solche Merkmale des Mietspiegels (mieterhöhend) berücksichtigt werden, die vom VM gestellt werden. Dies ist bei einer Verlegung von Laminat auf eigene Kosten nicht der Fall, so dass ich eine Mieterhöhung wegen des Einbaus ausschließen würde.

Beim Einbau von Laminat ist aber folgendes zu beachten:
Die Genehmigung des VM besagt in der Regel nur, dass diese Änderung der Mietsache ok ist. Sie besagt aber nichts darüber, was mit dem Laminat bei Auszug geschieht, d.h. ob der Mieter es wieder entfernen muß oder es in der Wohnung verbleiben kann.
Ich halte es für angebracht auch hierfür eine Regelung zu treffen.

Gruss
Sebastian

Wenn die Kosten für die „Verbesserung“ vom Mieter getragen wurden, dann ist die Mieterhöhung an diesen Mieter wohl eher nicht durchzubringen.

Wenn Du die Kosten selbst übernimmst und auch fachmännisch ausführst, kann der Vermieter nicht deswegen die Miete erhöhen. Vor Gericht käme er damit nicht durch.
LG
Marina

Hallo,

nein, dein Vermieter kann nur eine Mieterhöhung vornehmen, wenn er das Mietobjejkt selbst und auf eigene Kosten verbessert ! Dazu gibt es auch ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshof.

Hallo Eule, vielen Dank für Deine nachricht. Ich weiß es nicht genau, aber ich habe bei meinem Mieterschutzverein nachgefragt und die haben gesagt daß eine Miete nicht erhöht werden kann wenn die Fugen neu gemacht wurden, wie es bei mir der Fall war. Liebe Grüße von der Buttercremetorte