Hallo zusammen,
Herr A hatte im Mai 2022 einen Leasingwagen bestellt. Unverbindlicher Liefertermin 10.09.2022.
Nach 8 Wochen (6 Wochen Wartezeit über Termin + 2 Wochen Frist zur Nachlieferung) trat Herr A vom Vertrag zurück.
Der Schriftverkehr ging an den Leasinggeber (die Leasingbank), jeweils mit Einwurf Einschreiben (Postfach).
Herr A bekam vom Leasinggeber (Leasingbank) trotz Aufforderung in beiden Schreiben keine Bestätigung.
Am 07.11.22 informierte Herr A den Leasinggeber, das er vom Vertrag zurücktrete, da er nicht erfüllt wurde.
Nun bekommt Herr A vom Zulassungsdienst kurz vor Weihnachten eine Email, mit der Information der Zulassung. Herr A informiert den Zulassungsdienst, das er bereits zurückgetreten sei.
Das Autohaus meldet sich bei Herrn A und hätte keine information von der Leasingbank bekommen, das Herr A vom Vertrag zurückgetreten wäre.
Weiterhin hätte Herr A den Leasingvertrag mit dem Händler geschlossen (obwohl im Vertrag als Leasinggeber die Bank steht) und sie hätten es nicht erfüllen können, es würde am Autohersteller liegen und wenn Herr A stornieren würde, wären 15% vom Listenpreis fällig.
Herr A hat sich doch richtig verhalten? Er hat den Leasinggeber angemahnt. Dieser hat aber nicht reagiert. Einschreiben beweisen dies ja.
Von den 15% Stornogebühren steht nirgends etwas im Leasingvertrag.
Eure Meinung dazu?
Vielen Dank + schöne Weihnachten euch allen