Hallo!
Heute befand das Landgericht Berlin auf bedingten Tötungsvorsatz – Mord! - und verurteilte 2 Raser zu lebenslanger Haft. Bleibt abzuwarten, was die von der Verteidigung vorhersehbar angerufene Revisionsinstanz dazu meint, aber es ist allemal ein Signal, dass extreme Raserei nicht als Ordnungswidrigkeit und Tötung in Fällen dieser Art nicht als Fahrlässigkeit verharmlost wird.
Die einschlägigen Deppenkreise sind mit ein bisschen Bußgeld und 4 Wochen Fahrverbot nicht zu beeindrucken. Deshalb fehlt eine gesetzliche Regelung, wonach erheblich überhöhte Geschwindigkeit nicht mehr als Owi durchgeht. Auch ohne den u. U. schwierigen Nachweis eines illegalen Rennens und ohne Unfall sollte Rasen zum Entzug der Fahrerlaubnis, Wiedererteilung nur nach MPU und Einzug des Fahrzeugs führt.
Oder gibt es andere Ideen, Raser von öffentlichen Straßen fern zu halten?
Zudem halte ich eine Maßnahme gegen den Trend zu immer leistungsstärkeren Pkw für sinnvoll. Bis heute geben Hersteller für ihre übermotorisierten Boliden irgendeinen lächerlichen Kraftstoffverbrauch an. Ich erlebte mehrmals, dass Autofahrer außerstande sind, nach dem Tanken den Dreisatz zum Errechnen des Verbrauchs pro 100 km aufzustellen (vermutlich gibt’s dafür keine Handy-App) und statt dessen Herstellerangaben nachplappern. In allen anderen Bereichen ist die Angabe des Energiebedarfs bei Nennleistung üblich, aber bei Pkw gibt es diese elementare Angabe nicht. Es darf gerne ein auf dem Prüfstand mit angelegten Spiegeln und Leichtlaufreifen gemessener Wert sein, weil solche Taschenspielertricks bei Nennleistung keine Rolle spielen. Mit der Verbrauchsangabe bei Nennleistung im Verkaufsprospekt würde mancher Käufer nachdenklich, wenn er 20 oder 30 l/100 km liest.
Gruß
Wolfgang