Lebenslänglich für Raser

Hallo!

Heute befand das Landgericht Berlin auf bedingten Tötungsvorsatz – Mord! - und verurteilte 2 Raser zu lebenslanger Haft. Bleibt abzuwarten, was die von der Verteidigung vorhersehbar angerufene Revisionsinstanz dazu meint, aber es ist allemal ein Signal, dass extreme Raserei nicht als Ordnungswidrigkeit und Tötung in Fällen dieser Art nicht als Fahrlässigkeit verharmlost wird.

Die einschlägigen Deppenkreise sind mit ein bisschen Bußgeld und 4 Wochen Fahrverbot nicht zu beeindrucken. Deshalb fehlt eine gesetzliche Regelung, wonach erheblich überhöhte Geschwindigkeit nicht mehr als Owi durchgeht. Auch ohne den u. U. schwierigen Nachweis eines illegalen Rennens und ohne Unfall sollte Rasen zum Entzug der Fahrerlaubnis, Wiedererteilung nur nach MPU und Einzug des Fahrzeugs führt.

Oder gibt es andere Ideen, Raser von öffentlichen Straßen fern zu halten?

Zudem halte ich eine Maßnahme gegen den Trend zu immer leistungsstärkeren Pkw für sinnvoll. Bis heute geben Hersteller für ihre übermotorisierten Boliden irgendeinen lächerlichen Kraftstoffverbrauch an. Ich erlebte mehrmals, dass Autofahrer außerstande sind, nach dem Tanken den Dreisatz zum Errechnen des Verbrauchs pro 100 km aufzustellen (vermutlich gibt’s dafür keine Handy-App) und statt dessen Herstellerangaben nachplappern. In allen anderen Bereichen ist die Angabe des Energiebedarfs bei Nennleistung üblich, aber bei Pkw gibt es diese elementare Angabe nicht. Es darf gerne ein auf dem Prüfstand mit angelegten Spiegeln und Leichtlaufreifen gemessener Wert sein, weil solche Taschenspielertricks bei Nennleistung keine Rolle spielen. Mit der Verbrauchsangabe bei Nennleistung im Verkaufsprospekt würde mancher Käufer nachdenklich, wenn er 20 oder 30 l/100 km liest.

Gruß
Wolfgang

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Da stimme ich Dir zu. Verkehrsgefährdung ist zu billig.

Welche Aussagekraft sollte die Angabe denn haben? Damit ich mir den Wirkungsgrad in einem uninteressanten Betriebspunkt ausrechnen kann? 300kW Benzin --> 150kW mechanisch

Auf was bezogen? Zeit? 30l pro Stunde?

Andere Geräte, die nur Teilleistung abrufen, werden doch auch nicht mit Nennleistungsverbräuchen angegeben: Kühlschrank, Waschmaschine, Mixer, Toaster …

Wenn ich die Argumentation des Verteidigers so lese. Dann bin ich für einen Intelligenz- und Wesenstest vor der Erteilung einer Fahrerlaubnis: "Ein Anwalt argumentierte, Raser wie sein Mandant seien

„zu einem
bedingten Vorsatz schlichtweg nicht fähig“. Ihnen würde bei „bei so
einer Fahrt das Risiko nicht in den Sinn kommen“. Die Männer seien davon
ausgegangen, alles unter Kontrolle zu haben. In ihrer Selbstüberschätzung
hätten sie sich auf ihre Fahrkünste verlassen und keine hohe Gefahr
gesehen."

Hallo,

leider ist die Gefahr hoch, dass das Urteil in der nächsten Instanz kassiert wird. Der Gesetzgeber ist allerdings mittlerweile in die Puschen gekommen. Es gibt eine Bundesratinitiative, nach der die Teilnahme an illegalen Rennen künftig mit Geldstrafe oder Haft bis zwei Jahre bestraft werden soll. Werden Personen verletzt oder gar getötet, dann erhöht sich der Rahmen auf Mindeststrafe von einem Jahr bis max. zehn Jahre.

Das Bundesverkehrsministerium unterstützt den Vorschlag.

Ob das die Soziopathen beeindrucken wird, wage ich trotzdem zu bezweifeln.

Allerdings gibt es auch jetzt schon einige §§, die bei Bedarf zur Anwendung kommen können. Auch was den Einzug des Tatmittels anbelangt. Damit können also jetzt bereits Personen ausgiebig malträtiert werden, wenn sie wie die Irren rasen.

Allein auf die Geschw. abzuzielen, wäre vielleicht etwas zuviel Härte. Es macht durchaus einen massiven Unterschied, ob jemand mit 130 in einer nominellen 50er Zone ohne Bebauung und Verkehr durchrast oder das am Samstag mitten in der City macht, während haufenweise Passanten und Fahrzeuge herumwuseln.

Im einen Fall wären 600 Ocken und 3 Monate Fahrverbot, die wg. der Überschreitung um mehr als 100% auch verdoppelt werden können, durchaus knackig. Die Daumenschraube kann auch bei einer zweiten, wesentlich geringen Überschreitung in den 12 Monaten zuvor, noch angezogen werden, falls ich nicht irre.

Im anderen Fall gibt es eben Knast und u.U. Einzug des Fahrzeugs.

Btw sollte auch mal diese Farce der fast zur Norm verkommenen Verurteilung nach Jugendstrafrecht für 18-21jährige reformiert werden.

Gruß
vdmaster

P.S.: Der Darmkanal Gesetzgebungsverfahren ist immer wahnsinnig lang und meist sehr träge.

Hallo!

Der arme Mann ist nicht zu beneiden. Er soll Vollpfosten verteidigen, für deren Verhalten es keine Entschuldigung/Rechtfertigung gibt. Anderes als Absonderliches ist in solcher Situation vom Anwalt nicht zu erwarten.

Gruß
Wolfgang

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Verharmlosung hin oder her.
Ich möchte als Staatsbürger-Laie Urteile sinnvoll nachvollziehen können.
Das fällt mir bei „Mord“ hier durchaus schwer, wenn ich weiß, dass sonst auch mal beispielsweise bei der Abmetzelung der Ehefrau nur eine Totschlagsanklage rauskommt, weil man den Tathergang nicht exakt nachweisen kann. Oder so.

Der richtige Weg ist eine Verschärfung der bestehenden Gesetze durch den Gesetzgeber, wie es der letzte Abschnitt des Artikels beschreibt, nicht eine solche Kategorienverwischung durch den Richter, der sich da gerade dazu berufen fühlt.

Gruß
F.

Hallo Wolfgang,

jetzt ganz unabhängig vom heutigen Urteil? Dann hielte ich dem entgegen, daß es ja tatsächlich Leute gibt, die ihre SUV zum Transport von Nutzlast bzw. zum Ziehen von Anhängern verwenden. Denen wäre es wenig geholfen, wenn die Fahrzeuge mit maximal 100 KW ausgeliefert werden würden.

Sofern irgendein Zusammenhang zum Urteil besteht, würde ich ergänzen, daß weniger leistungsstarke Motoren vielleicht das unsinnige und gefährliche Treiben an sich langweilig werden ließen, nicht aber derartige Vorfälle an sich unmöglich machen würden. Auch mit einem leidlich motorisierten Kleinwagen kann man die fraglichen Geschwindigkeiten erreichen.

Weiterhin würde ich ergänzen, daß auch realistische Verbrauchsangaben die beiden Hirntoten nicht davon abgehalten hätten, sich derartige Fahrzeuge zuzulegen. Und überhaupt jemanden. Jedenfalls kann mir niemand ernsthaft erzählen, daß er beim Kauf eines KFZ > 30.000 Euro auf die Verbrauchswerte geachtet hat. Vor dem Hintergrund sehe ich auch die Klagen gegen VW in den USA als Heuchelei an. Niemand kauft sich einen 3-Liter-Turbodiesel, weil er hofft, damit Sprit sparen zu können. Bei 245-272 PS stellt sich die Frage nach dem Spritverbrauch schlicht und ergreifend nicht mehr. Gleiches gilt für den CO2Ausstoß.

Gruß
Christian

Hallo Christian!

Ja.

Solche Forderung hab ich nicht aufgestellt, zumal ich aus eigener Erfahrung weiß, dass man mit Anhänger etwas Dampf unter der Haube gut gebrauchen kann. Diese Erfahrung sagt mir aber auch, wo hoch der Treibstoffverbrauch wird, wenn man Nennleistung wirklich abruft. Eine (vermeintliche) Diesel-Sparbüchse kommt dann schon mal nahe an 20 Liter auf 100 km und beim vollgetankten 6-Zylinder-Stern leuchtet nach 250 km die Reserveanzeige.

Ich befürworte keine Begrenzung der Motorleistung, sondern nur ehrliche Angaben realistischen und maximalen Verbrauchs. Damit Leute, die Realitäten entrückt sind, von Technik eh nichts verstehen und den erwähnten Dreisatz nicht hinbekommen (z. B. manche Bankmenschen :slight_smile: , Anwesende ausdrücklich ausgenommen) nicht getäuscht werden, was sie da gerade im Begriff sind zu kaufen.

Sehe ich ähnlich. Aber der Betrug war nun mal ein dreistes Stück, gehört bestraft, abgestellt und sollte auch hierzulande nicht folgenlos verlaufen.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Mord setzt Vorsatz und niedere Beweggründe voraus. Beides kann man hier erkennen. Jedenfalls fuhren die beiden Helden nicht versehentlich in der Stadt mit Autobahngeschwindigkeit über rote Ampeln. Die hohe Wahrscheinlichkeit, dass bei solchem Treiben Menschen zu Schaden kommen, nahmen sie in Kauf. Mit schlichter Fahrlässigkeit läge man neben der Sache.

Gruß
Wolfgang

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Ich sehe keine Raser auf den Straßen. Aber Schleicher, noch und nöcher. Man sollte den Fahrern, die aufgrund beginnender Altersdemenz, einer Zwangs- oder Angststörung mit 40 durch superbreite Ausfallstraßen kriechen, eine MPU verpassen, damit die aus dem Straßenverkehr entfernt werden können.

Das ernste Problem ist, dass solche Jungs auch ohne Fahrerlaubnis die Rennen unbeeindruckt fahren. Und viele dieser Fahrer sind Suchtkranke in ihrem „Sport“.

Das Urteil wird kassiert, ohne Zweifel. Es bleibt dann wie in vielen anderen Bereichen die Frage nach der Prävention. Wenn Abschreckung nicht möglich ist.

Franz

Nein? Dann würde ich dir raten einen Augenarzt aufzusuchen.

Das kannst du medizinisch beurteilen? MPU für langsameres Fahren? Kann nicht dein Ernst sein.

Selbst der Richter hat gesagt:
„Natürlich hatten Sie keinen Tötungsvorsatz“, hält ihnen der Richter vor. „Sie wollten Herrn W. in seinem Jeep nicht töten“.>

Mit der Logik könntest du jeden Trunkenheitsfahrer wegen (versuchten) Mordes anklagen.
Der fährt nicht versehentlich besoffen, und der nimmt die hohe Wahrscheinlichkeit, dass ein Mensch zu Schaden kommt, in Kauf.

Gruß
F.

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Hallo,

das geht nach eigener Erfahrung auch mit einem schlichten Transporter á ca. 70 PS. Sofern man nicht in den Alpen lebt zumindest.
Und wann sieht man schon mal eine SUV mit erkennbarer Ladung oder einem Anhänger?

Gruß, Paran

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Hört sich trollig an.

Hallo,

ich vermute, das war mit ein Grund, warum der Richter so entschieden hat. Sicher wird dieses Urteil in der Revision aufgehoben und auf Totschlag oder fahrlässige Tötung reduziert werden, aber es ist ein medienwirksamer Schuss vor den Bug für die Beschuldigten und die restlichen „Deppenkreise“.
Vielleicht beiwrkts ja ein bißchen.
Und ev. werden so die Anwalts- und Gerichtskosten hoch genug, dass zumindest diese Beiden sich so bald keine schnellen Autos mehr leisten können.

Gruß, Paran

[ironie an]
Hm, es ist doch immer wieder interessant, dass es solche „Hellsichtigkeit“ gibt und drei Richter (zzgl. zweier Schöffen?) sowie die geballte Staatsanwaltschaft so dämlich sein können, diese glasklare Voraussehbarkeit nicht aufbringen zu können. :confused:
[ironie aus]

Ja, es wurde Neuland betreten. Auch sind Zweifel daran angebracht, dass das Urteil Bestand haben wird. Aber so klar wie Du es darstellst ist der Ausgang sicher nicht.

Im vorliegenden Fall hat man das Auto als „gemeingefährliches Mittel“ eingestuft.

Wer also gezielt ein Messer einsetzt, nutzt kein gemeingefährliches Mittel. Und das kann dann schon den Unterschied ausmachen.

Gruß
vdmaster

Sicher nicht jede Trunkenheitsfahrt, aber einige

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/05/4-168-05.php

Bei allem Respekt für Deinen Versuch, die Diskussion mal wieder in eine völlig unbedeutende Richtung ausfasern zu lassen: ich habe daran kein Interesse.