Was soll die Polemik? Niemand spricht hier von „anerkennenswerten Gründen für die Tat“ Ganz im Gegenteil!
Ich habe ganz sachlich versucht auf einer möglichst allgemeinverständlichen Ebene darzustellen, warum man als Jurist Bauchschmerzen bei der Subsumption des konkreten Sachverhalts unter den Mord-Tatbestand bekommt.
Und das hat überhaupt nicht mit „mildernden Umständen“ zu tun. Wenn Du gelesen und verstanden hättest, was ich geschrieben habe, wäre Dir aufgefallen, dass ich statt von mildernden, ausschließlich von verschärfenden Umständen geschrieben habe. Nur eben nicht im Rahmen einer Verurteilung aufgrund eines Mordes, sondern z.B. aufgrund eines Totschlags oder einer fahrlässigen Tötung, weil hier mE einfach die gewählte Hausnummer nicht passt. Nur weil eine schwere Folge eingetreten ist, und jemand massiv Schuld auf sich geladen hat, ist er nun mal noch lange kein Mörder. Der Mord ist nicht einfach nur ein schlimmerer Totschlag, sondern ein eigenes Delikt mit eigenen Anforderungen. Daran stellt das Gesetz und das BVerfG nun mal bestimmte Anforderungen, die ich hier zitiert und als nicht gegeben ansehe.
Das ist aber keine absolute Sicht der Dinge, sondern - wie immer im Recht - eine Frage der Auslegung. Und daher seien wir doch einfach mal gespannt, was der BGH und ggf. das BVerfG dazu dann sagen.
Und nein, Gerichte machen bei uns keine Gesetze (bitte mal in die guten alten Gemeinschaftskunde-Bücher schauen)! Aber sie legen das Gesetz eben aus, und das BVerfG urteilt im Rahmen einer Urteilsverfassungsbeschwerde insbesondere darüber, ob das Gericht in seinem Urteil die Gesetze im Rahmen dessen ausgelegt hat, was die Verfassung gebietet, oder ob das Gericht ggf. mit seinem Urteil die Grenzen der Verfassung überschritten hat. Und das wäre keine große Besonderheit in diesem einen Fall, sondern ist die tagtägliche Arbeit unseres Verfassungsgerichts, immer dann, wenn jemand mit dem letztinstanzlichen Urteil des gegebenen Instanzenzugs nicht zufrieden ist, und sich durch die Gesetzesauslegung der Gerichte in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt fühlt. Und immer dann, wenn ein Gericht Neuland betritt, in dem es erstmals eine bestimmte Auslegung anwendet, stehen die Chancen gut, dass sich das BVerfG dann auch gleich mal dazu äußern darf, ob diese Auslegung sich denn auch im Rahmen der Verfassung bewegt.