Lebensmittelkennzeichnung - Zutatenliste

Hallo,

ich stelle mexikanische Salsas in Eigenproduktion her.

Zur Bindung einer dieser Salsas benutze ich Xantana (http://www.albertyferranadria.com/eng/texturas-thick…)

Ich bin mir allerdings nicht sicher, wie ich dieses Produkt auf der Zutatenliste angeben soll.

Der Link bietet alle Infos zu dem Produkt. Kann mir jemand sagen wie ich es auf die Zutatenliste setzten sollte?

Danke schoen!
O. Heins

Hallo Heins,

Xanthan ist ein Verdickungsmittel, welches mit einer E-Nummer (e415) nach dem EU-Recht benannt ist. Alle sogenannten Zusatzstoffe müssen in der Zutatenliste aufgeführt sein, wentweder als E-Nummer oder mit ihrem Namen. Zudem muss der Einsatz mitunter kenntlich gemacht werden, z. B. Verdickungsmittel: e415.
Aber diese Regelungen sind sehr speziell. Ggf. muss man sich an spezialisierte Anwälte oder Büros wenden, da die Deklaration von Lebenmitteln ziemlich kompliziert ist. Also, mein Hinweis ist NICHT rechtsverbindlich, sondern soll nur eine Orinetierung bieten.
Wie dieser link

http://zusatzstoffe.e314.de/zusatzstoff/E415.html

Ich hoffe, geholfen zu haben.

Gruß Detlef

Hallo Detlef,

danke fuer diese Antwort, sie hat sehr geholfen.

Das Ihre Antwort nicht rechtsverbindlich sein kann ist mir klar. Es ist allerdings ein sehr kompliziertes Thema und auch mein oertliches Verbraucheramt ziert sich mit klaren Antworten.

Meine Produkte sind alle nur mit frischen Zutaten hergestellt, deswegen scheue ich mich natuerlich mit der Benutzung einer E-Nummer. Von all meinen sechs Produkten ist dies auch die einzige Zutat die eine E-Nummer hat.

Kann ich einfach schreiben: natuerliches Verdickungsmittel: Xanthana.

OHNE die Angabe der E-Nummer, und nur den Namen und Funktion anzugeben?

Danke nochmals!

Beste Gruesse,
Oliver

Hallo,

soweit ich weiß, gibt es diesen Produnkt in keinen einfachen Laden. Wenn sie es bei Google als Lebensmittel eingeben können sie es jedoch bestellen. Es ist jedoch sehr teuer (ca.40€). Der Vorteil ist das man nur eine greinge Menge von braucht. Eine andere Altanative (und billigere) wäre eine Mehlspitze. Es beeinträchtigt den Geschmack genau so wenig.

Hallo ich würde entweder natürlicher Emulator oder natürliches Bindemittel sagen bzw. Schreiben denn das passt amcbesten zu dem Produkt

Hallo

Wenn du das Produkt in der EU gekauft hast, dann steht ja auf dem Xantana schon die korrekte / die korrekten Bezeichnungen drauf.

Falls nicht: Auf Grund des Namens dürfte das Produkt aus Xantan bestehen, daher „Verdickungsmittel (E 415)“.

Liebe Grüsse,
Christoph

Hallo O.

Meines Wissens(!) ist die Angabe „Bindemittel: (xy)“ ausreichend. Ob das nun ein Alginat oder ein Xantan-Derivat ist, grad eben den Gruppen-Namen dazu.
Ich habe aber einen besseren Tipp: Die Lebensmittel-Überwachungs- und chemischen Untersuchungs-Ämter sind durchweg freundliche Leute. Sie mögen es sehr, wenn man sich mit ihnen „vorher“ abstimmt, weil sie auch nur ungern eingreifen. (Da haben sie nämlich mehr Papierkram :wink:.)
Ich war selbst in so einem Amt beschäftigt, wir haben uns über solche Anfragen sehr gefreut. Zumal wir immer auch nützliche Tipps weiter geben konnten. Wir haben nie auf offizielle Anfragen bestanden, ein netter Besuch oder Anruf war uns immer willkommen.
Großer Vorteil dieser kleinen Nachfrage: Im Gegenteil zu einer offiziellen Rechtsberatung - sie kostet nichts.
Viel Erfolg mit der Vermarktung Deiner leckeren Salsas!
Lieben Gruß
Ludger

Hi Oliver,

mit dem Begriff natürlich wäre ich sehr vorsichtig, da Xanthan durch mit Zucker gefütterte Bakterien hergestellt wird, was ich nicht unter dem Begriff Natürlich subsumieren würde. Denn der Begriff natürlich besagt, dass ein Produkt natürlich aus der Umwelt kommt.
Aber die Anzeige Verdickungsmittel: Xantan wäre, so wie ich die Deklaration verstehe, korrekt.

Und das die Ämter sich zurückhalten ist auch klar, die möchten auch keine rechtsverbindlichen Aussagen treffen. Eigentlich müsste die zuständige Landesbehörde/ Lebensmittelkontrolleure helfen können.
Ansonsten müsstest du eine Verdickung mit reinem Mehl oder Maisstärke versuchen, das ist meines Wissens nicht unter einer E-Nummer bzw. Als Zusatzstoff aufgeführt und muss extra gekennzeichnet werden.

Wünsche viel Erfolg mit deinen Produkten.

Gruß Detlef

Hi Detlef,

danke nochmals!

habe mich jetzt fuer Verdickungsmittel: Xanthan. entschieden.

Wenn jemand Aerger macht dann eben auch die harte Tour! :smile:

Gruss,
Oliver

Hallo.
Ich denke, Du musst das als „Verdickungsmittel: Xanthan (E415)“ deklarieren, also entweder die Bezeichnung oder die E-Nummer. Und die Reihenfolge richtet sich nach dem Anteil, der drin ist, der Stoff mit der größten Teilmenge zuerst und dann in der Menge absteigend.

Gruß, Silke

Danke, ‚Luko‘ fuer die Antwort!

Ich habe mich inzwischen auch fuer diese Schreibweise enthscieden … Verdickungsmittel: Xanthan.

Das mit dem Amt ist ein netter Einblick, danke dafuer. Ich habe auch schon gemerkt das da einem viel entgegenkommt wenn man offen alles klarstellt. Da ich auf lokalen Maerkten anfange meine Salsas zu verkaufen, war es mir auch wichtig mit den Zustaendigen vor Ort mich abzusprechen. Hat auch immer gute Resultate gebracht …

Gruss,
OHeins

Ja, danke sehr.

Habe mich dafuer entschieden Xanthan als Verdickungsmittel anzugeben. Ganz am Ende, weils nur eine Teeloeffelspitze ist …

Gruss,
Oliver

Du hast Recht!
Hallo Oheins,
ich bin schon eine Zeit da raus, es heißt heute Verdickungs-, nicht mehr Bindemittel.

Insgesamt: mit dem Amt zusammen - geht es leichter.
So, wie Du auch schon schreibst, die Leute sind 1. vom Fach, 2. gut drauf und 3. eh´ ständig auf Kontroll-Gängen. Wenn sie dabei eigene Arbeit sparen können, dadurch, dass sie im Voraus helfen … die sind sogar so fit, Deine „Konkurrenten“ auf Deine Leistung hinzuweisen :wink: – was willst Du noch mehr mit noch weniger Einsatz und dazu völlig kostenfrei erreichen?
Alles Gute für Dich
Ludger

Hallo,

es handelt sich dabei um Xanthan, das Du als „Verdickungsmittel Xanthan“ (oder „Verdickungsmittel E 415“) auf der Zutatenliste kennzeichnen kannst bzw. musst.

Viele Grüße
Kecker

Hallo,

tut mir leid, da kenne ich mich nicht aus.

Gruß
DePfälzer

Hallo,

ganz einfach;

Verdickungsmittel: Xantan

So würde ich das machen und so habe ich es auch schon auf diversen Verpackungen gelesen.

Viele Grüße
rai69

Hallo,

es gibt gesetzliche Bestimmungen für die Kennzeichnung von Lebensmitteln und Zusatzstoffen etc. (z.B. Lebensmittelkennzeichungsverordnung …). Hierzu sollten Sie die zuständigen Behörden befragen. Für die Herstellung von Lebensmitteln müssen Sie ohnehin eine Zulassung beantragen, bei der auch die Kennzeichnung und Etikettierung festgelegt wird. Sie sollten dies also bei ihrem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (in Ihrem Kreis oder bei der Stadt) anmelden. Es wäre ärgerlich, wenn Sie vorab etwas drucken oder produzieren, und nachher müssen Sie alles vernichten, weil irgendwo ein Fehler drin steckt.
Viele Grüße
heinzgeorg

Zusatzstoff, Bindemittel, E-Nummer!!!

Hallo OHeins,

leider geht aus dem Link auch nicht hervor, welche Inhaltsstoffe chemisch gesehen im Xantana enthalten sind, das ist ja nur der Markenname. Eine Frage wäre nun, welche Substanz das ist und die zweite Frage, ob diese in Deutschland überhaupt als Zusatzstoff zugelassen ist. Wenn ja, ist die Sache ganz einfach: Gruppe rausfinden (wahrscheinlich Bindemittel) und mit E-Nummer oder vollem Namen angeben. Fragen Sie doch mal beim örtlichen Gewerbeaufsichtsamt nach, die kennen sich in solchen Fragen meist ganz gut aus.
Hoffe das hilft weiter.
MfG
Vollderpauker

Liebe® OHeins,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Vorab muss ich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist oder Fachmann für Lebensmittelrecht bin und die nun folgenden Informationen rein informativ zu betrachten sind.

Bei der Zutat, die Sie einsetzen wollen, handelt es sich um den Zusatzstoff Xanthan (E415). Jede Zutat und jeder Zusatzstoff der Rezeptur muss in absteigender Reihenfolge der eingesetzten Mengen in der Zutatenliste Ihres Endproduktes deklariert werden. Da Xanthan in der Regel in sehr geringen Mengen eingesetzt wird, wird es wahrscheinlich sehr weit hinten stehen. Für Zusatzstoffe gilt: Klassenname (= der technologische Zweck des Einsatzes im Endprodukt, wie Füllstoff, Geliermittel oder Verdickungsmittel) gefolgt von der Bezeichnung des Zusatzstoffes Xanthan oder der E-Nr. E415.
Weitere Informationen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und Anforderungen an Zusatzstoffe finden Sie in den Verordungen (EU) Nr. 1169/2011 (Kennzeichnung) und (EU) Nr. 231/2012 (Spezifikationen zu Lebensmittelzusatzstoffen).
Dann findet man noch weitere interassante Informationen unter: www.zusatzstoffe-online.de

Soviel kann ich dazu sagen, und nun hoffe ich konnte Ihnen damit etwas weiterhelfen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit der Salsa-Soße.

Herzliche Grüße
Karin Köpp